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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 09.08.2015, 20:50
Benutzerbild von Georg RO
Georg RO Georg RO ist offline
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Darf nur Eigner Boot in HR anmelden (Permit)?

Hallo zusammen,

eine Frage: Wir werden im September nach Premantura (HR) fahren. Ich werde so wie es aussieht irgendwann an einem Samstag ankommen. Ich bin mir nicht sicher ob ich es da vor Montag zum Hafenmeister nach Pula schaffe.

Nun fährt ein Bekannter von mir einige Tage früher runter und ich dachte er könnte meine Bootspapiere mitnehmen und dort beim Hafenmeister vorstellig werden. Wenn ich dann am Wochenende komme kann ich direkt mit dem Boot loslegen. Geht das oder muss ich das als Bootseigner selbst erledigen? Mein Bekannter hat auch keinen SBF oder sonstiges...

Viele Grüße

Georg
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  #2  
Alt 09.08.2015, 20:53
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trolldich trolldich ist offline
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Meinem HK ist das Pott wie Deckel.
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  #3  
Alt 10.08.2015, 10:01
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Comander Comander ist offline
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Zitat:
Meinem HK ist das Pott wie Deckel.
ich weiß nicht ob das überall so ist die vollbusige HK in Starigrat hätte garantiert den Ausweis vom Eigner verlangt.........die war da verstärkt korrekt die Frage könnte auch lauten: darf mein Sohn , mein Nachbar , mein Freund ,mein Boot anmelden? Ich denke da brauchts ne Vollmacht dazu................ bin mir mir aber da nicht sicher
__________________
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Gruß Harry
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  #4  
Alt 10.08.2015, 10:33
klaus52 klaus52 ist offline
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Hallo Harry,
ich habe mit der Dame in Starigrad andere Erfahrungen gemacht. Weil ich früher immer mit dem Binnenschein mein Boot angemeldet habe, wollte ich in Starigrad mal versuchen ob es noch funktioniert, habe den SBF See stecken gelassen und der Dame den Binnenschein vorgelegt. Die hat dass sofort gemerkt und ich wollte den richtigen Führerschein vorlegen. Da hat sie abgewunken und gesagt, das interessiere sie nicht, es sei mein Problem, wenn ich auf dem Wasser kontrolliert würde und hat das Boot zugelassen, ohne den Führerschein zu sehen. In Zadar haben sie sich geweigert, mir mein 10 PS Boot ohne Versicherungsnachweis anzumelden, obwohl die Versicherung erst ab 15 PS vorgeschrieben ist. Nun, ich hatte die Versicherung und musste zum Auto laufen und die Police holen gehen. Dafür hat es dort mit dem Binnenschein geklappt ( ich versuche das immer noch jedes Jahr ). Ich glaube nicht, dass man für Kroatien allgemeine Empfehlungen geben kann, wenn es von der Norm abweicht.
mfg. Klaus
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  #5  
Alt 10.08.2015, 10:46
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Comander Comander ist offline
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ich kenne deine Geschichte da siehts man wieder dass man allgemeingültige Regeln nicht geben kann. In Mali Losinj hat man mich rausgeworfen weil ich im Muskel T-Shirt das Boot anmelden wollte
dieses Jahr musste ich den HK von der Bar holen ( ) hatte nur die Shorts an und bin so mit ihm ins Büro gegangen, dem hats nicht interessiert.
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Gruß Harry
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  #6  
Alt 10.08.2015, 12:01
goeberl
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georg, dann dein bekannter sowieso am selben urlaubsort ist, dann gib ihm einfach alle nötigen papiere mit, inkl. deinem führerschein und er soll denen unten einfach die lage erklären. normalerweise kann man mit den leuten immer ein bissl reden. du bist einfach als pflichtbewusster mensch bemüht darum, von der ersten sekunde an am wasser mit gültiger anmeldung unterwegs zu sein. das sollte jeder HK so anerkennen.

lg martin
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  #7  
Alt 10.08.2015, 12:03
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Georg RO Georg RO ist offline
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Hm, ich werde dann mal in meinem Muskelshirt die vollbusige Dame in Starigrad besuchen und mein Glück versuchen... SCHERZ!

Ich gebe meinem Bekannten mal die Bootsunterlagen und eine Vollmacht auf Deutsch / Englisch mit. Er soll mal sein Glück versuchen. Wenn es nicht klappt, dann muss ich halt bis Montag schwarz fahren, äh ich meine warten...

Viele Grüße

Georg
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  #8  
Alt 10.08.2015, 12:05
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Berny Berny ist offline
Berny
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Sehe es mal aus einer anderen rechtlichen Perspektive:
Du musst das Boot anmelden, wenn du es nach Kroatien bringst.

Das ist ja dann nicht der Fall......ergo kann es eigentlich gar nicht angemeldet werden.
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  #9  
Alt 10.08.2015, 12:33
klaus52 klaus52 ist offline
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Hallo Georg,
Ich will jetzt nicht noch Probleme machen, wo keine sind, aber sieh es mal von einer ganz anderen Seite. Freunde von uns sind vor 14 Tagen mit dem Wohnwagen nach Zadar gefahren. Sie sind bis Nürnberg gekommen und der Turbo, vom Auto, hat den Geist aufgegeben. Es war Wochenende und die haben bis Mitte der Woche in Nürnberg gestanden, bis das Auto repariert war. Wenn so etwas deinen Freunden passiert ( und da gibt es einige andere Dinge, was da so alles vorkommen kann), dann stehst du vielleicht in Kroatien und hast keine Papiere, für dein Boot an zu melden. Vielleicht sehe ich da auch etwas schwarz, aber ich würde meine Unterlagen lieber selbst mitnehmen. In der Urlaubszeit haben die Hafenämter auch am Wochenende geöffnet, wie es dort wo du hinfährst im September ist, wird doch raus zu finden sein.
MFG. Klaus
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  #10  
Alt 10.08.2015, 13:01
goeberl
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Sehe es mal aus einer anderen rechtlichen Perspektive:
Du musst das Boot anmelden, wenn du es nach Kroatien bringst.

Das ist ja dann nicht der Fall......ergo kann es eigentlich gar nicht angemeldet werden.
berny, da das boot nicht in augenschein genommen wird, sollte es ausreichen, wenn man mit den papieren dort vorstellig wird.
hab ich selber auch schon oft gemacht, wenn ich in der vorsaison zum tauchen in kroatien war, natürlich ohne boot, und dann gleich die anmeldung für den sommer erledigt hab.

lg martin
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  #11  
Alt 10.08.2015, 13:41
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Ich seh schon: "Nix gwies woas ma ned!"

Ich gebe dem einfach mal meine Papiere mit, wenn es klappt: Schön! Wenn nicht mach ich es dann wenn ich unten bin.

Euch allen eine sonnige Zeit voller Bootsfahrten!

Georg
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  #12  
Alt 10.08.2015, 19:29
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Martin, das was Realität ist, ist die eine Sache, die Theorie die andere.
Und ich schrieb da in erstet Line von der Theorie.
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  #13  
Alt 10.08.2015, 19:41
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In Memoriam
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Hallo Georg,

ob ein Dritter eine Vignette (Permit fürs Boot) in HR besorgen soll, könnte klappen, wenn Du die Bootsdokumente mit der Versicherungsbestätigung, und ganz wichtig, dem Personalausweis (nicht Führerschein wie hier erwähnt wurde!) und einer Vollmacht für die Besorgung dem Bekannten mitgibst.

Ins Ausland bzw. um Dich im Alltag ausweisen zu können kannst Du dann immer noch mit dem Reisepaß, bis Du Deinen Personalausweis wieder hast.

Dies wäre die rechtliche Form in D um bei Dritten etwas zu veranlassen. Ob das in HR auch klappt, weiß ich nicht, aber es könnte funktionieren. Viel Glück!
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