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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 03.11.2015, 21:06
netzhaut netzhaut ist offline
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Strafe bei nicht Anmeldung auf der Donau

Hallo was würde es mich in etwa kosten wenn ich auf der Donau ( zwischen dem Kraftwerk Aschach und z.b. Schlögen) erwischt werde?
Nur mal theoretisch!
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  #2  
Alt 03.11.2015, 21:21
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Zitat von netzhaut Beitrag anzeigen
Hallo was würde es mich in etwa kosten wenn ich auf der Donau ( zwischen dem Kraftwerk Aschach und z.b. Schlögen) erwischt werde?
Nur mal theoretisch!
warum fragst uns und nicht bei der zuständigen Behörde ?
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  #3  
Alt 03.11.2015, 22:19
netzhaut netzhaut ist offline
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und wer wäre da die richtige behörde? pozilei, bezirkshauptmannschaft ????
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  #4  
Alt 03.11.2015, 22:29
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Roland

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  #5  
Alt 03.11.2015, 22:41
alpha alpha ist offline
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"Wer gegen die Vorschriften dieses Teiles oder der auf Grund dieses Teiles erlassenen Verordnungen verstößt, begeht, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 72 Euro bis zu 3 633 Euro zu bestrafen."

"die Bezirksverwaltungsbehörde für Verwaltungsstrafverfahren."
__________________
LG
a n d r e a s
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  #6  
Alt 03.11.2015, 23:01
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Netzhaut,

hmmm ... das Schlimmste was Dir passieren kann ist, das Du ev. vielleicht weil Du kein österr. See/Donau Patent hast, ev. aus Unkenntnis einen schweren Unfall verursachst auf dem Wasser, dazu auch keine Bootshaftversicherung hast, ja dann würde sicherlich Dein Boot beschlagnahmt und Du müßtest den verursachten Schaden aus D/Privatvermögen bezahlen zu der von der Wasserschutzpolizei auferlegeten Strafe. Ist der Unfall auch noch grob fahrlässig verursacht droht Dir sogar eine Gefängnisstrafe.

Das wäre der Extremfall und ich hoffe Du hälst Dich an die Vorschriften und gehst erst aufs Wasser wenn Du alles legal erledigt hast und auch darfst.

Möglicherweise bist Du auch noch zu jung um die Risiken abzuwägen.
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  #7  
Alt 04.11.2015, 04:38
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Wieder eine Bestätigung mehr, dass es richtig war auszuwandern. Und mir keine so drastischen Strafen angedroht werden und ich ohne Patent oder Bootsanmeldung einfach mit meinem Boot fahren kann.
Alex
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  #8  
Alt 04.11.2015, 07:34
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von bf109v7 Beitrag anzeigen
Wieder eine Bestätigung mehr, dass es richtig war auszuwandern. Und mir keine so drastischen Strafen angedroht werden und ich ohne Patent oder Bootsanmeldung einfach mit meinem Boot fahren kann.
Alex
Das ist auch gut so, solche Leute braucht unser Land nicht.

@Netzhaut: Dieter hat es schon richtig dargestellt. Neben des Risikos der Strafe gibt es eben noch mehr Risken, die man beachten sollte. Und ein Unfall auf der Donau ist schnell entstanden. Es muss ja nicht imme gleich ein Personenschaden sein, aber Ölaustritt, Beeinträchtigung der Berufsschifffahrt oder andere "Kleinigkeiten", die man so gar nicht in Erwägung zieht, sind schneller passiert, als man glaubt.

Und dann wird eng, weil alle möglichen Versicherungen aussteigen.
Und eine kleine Warnung: wenn du das absichtlich machst (wie man ja hier erkennenkann), wird die Strafbemessug höher sein.....
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  #9  
Alt 04.11.2015, 08:51
Coseb Coseb ist offline
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Donau Patent

Hallo Berny und andere Wissenden .

gibt es für das Befahren der Donau , ähnlich wie für den Bodensee ,

die Möglichkeit einer Zeitlich befristeten Erlaubniss , vorrausgestzt man hat den Spb Binnen .

Wenn ja, wo bekomme ich dieses Papier und wo kann / muss ich mein Bötchen anmelden .

gruss Rudolf
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  #10  
Alt 04.11.2015, 08:59
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Zitat:
Zitat von Coseb Beitrag anzeigen
Hallo Berny und andere Wissenden .

gibt es für das Befahren der Donau , ähnlich wie für den Bodensee ,

die Möglichkeit einer Zeitlich befristeten Erlaubniss , vorrausgestzt man hat den Spb Binnen .

Wenn ja, wo bekomme ich dieses Papier und wo kann / muss ich mein Bötchen anmelden .

gruss Rudolf
du darfst auf der donau mit jedem angemeldeten boot fahren. da brauchts keine befristung oder sonst was.
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  #11  
Alt 04.11.2015, 10:35
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Das ist auch gut so, solche Leute braucht unser Land nicht.
Welche Leute braucht unser Land dann? Wo uns die stur nach Gesetzestext handelden hingebracht haben sehn ma ja eh.
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  #12  
Alt 04.11.2015, 11:49
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von nickfuture Beitrag anzeigen
Wo uns die stur nach Gesetzestext handelden hingebracht haben sehn ma ja eh.

OT !!deshalb brauchen wir auch keine Registrierkassen
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  #13  
Alt 04.11.2015, 12:18
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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In Deutschland darf ich zwar bis 15 Ps fahren aber meinen Leatherman Wave darf ich nicht am Gürtel tragen, laut Deutsches Waffengesetz und Feststellungsverordnung und Auskunft BKA da dieses Multitulemesser eine mit Einhand bedienbare Feststellklinge hat. Das ist noch viel verrückter als das man zum fahren auf der Donau einen Führerschein braucht.

Die Gesetzesflut in Deutschland ist schlimmer, die haben hald ausnahmsweise 15 PS freigegeben, aber wennst in Seenot bist darft keine Signal mit der Signalpistole die ich hier haben darf z.b am Bodensee abgeben, da fällt das unter das Waffengesetz. Bist in Österreichischen Bodenseegewässern darft sie Besitzen und Signal geben fährst weiter mit dem Boot nach Deutschland bist im Kriminal!!!!

Wenn du ohne Anmeldung fährst ist es hald dein Risiko, es gibt Leute die 20 Jahre auch ohne Führerschein Auto fahren, ist immer nur blöd wenn was passiert. Bin auch schon oft immer nur für 10 Min schnell eine Runde auf der Donau gefahren um Motoren in einem 250Cm Schlauchboot zu testen, musst hald schaun ob nicht grad a Polizei auf der Donau fährt, die Chance erwischt zu werden ist gering aber hald immer ein ungutes Gefühl.
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas

Geändert von Visus1.0 (04.11.2015 um 12:27 Uhr)
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  #14  
Alt 04.11.2015, 13:55
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen

Die Gesetzesflut in Deutschland ist schlimmer, die haben hald ausnahmsweise 15 PS freigegeben, aber wennst in Seenot bist darft keine Signal mit der Signalpistole die ich hier haben darf z.b am Bodensee abgeben, da fällt das unter das Waffengesetz. Bist in Österreichischen Bodenseegewässern darft sie Besitzen und Signal geben fährst weiter mit dem Boot nach Deutschland bist im Kriminal!!!!

Stimmt nicht ganz, jeder der in Seenot ist darf ein Signal abgeben.
Ok, es stimmt das du es eigentlich nicht dabei haben dürftest....

Zu der Anmeldung: wer mit ein 250 cm gummiboot vernünftig unterwegs ist kann meiner Meinung nach, auch wenn gesetzlich nicht erlaubt, nicht so viel Schaden anrichten aber das ist meine Meinung.

Zum Vergleich, bei uns dürfen 16 Jährigen mit einen Trecker mit Anhänger fahren mit einen Gewicht von 40 Tonnen und ballern damit durch die Stadt.
Das ist gesetzlich erlaubt, aber meine Meinung nach können die viel mehr Schaden anrichten.

So ist es halt mit Meinungen, die sind verteilt.
__________________
Liebe Grüße ,

Robbert

und nicht vergessen, eine Handbreit Wasser unterm Kiel ist schlecht für deine Schraube...
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  #15  
Alt 04.11.2015, 16:23
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Keine Ahnung, wie das in Österreich ist, aber in Deutschland dürfen Ausländer und Deutsche, die Wohnsitz im Ausland habe ohne Führerschein Boot fahren. Das trifft auch auf die zu, die gerade in großer Zahl eingereist sind.
Alex
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