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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #16  
Alt 20.03.2007, 22:27
stebn stebn ist offline
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Hallo
bei der Anhängelast die ein Auto ziehen darf wird die Stützlast dem Auto angerechnet

Man darf also mit einem Auto dass 1250 kg ziehen darf einen Wohnwagen ziehen der 1300kg zGG. hat/wiegt ( bei 50kg Stützlast )

Das zGG. des Wohnwagen wird abgekoppelt gewogen. Für die Berechnung der Anhängelast wird nur das Gewicht der WW-Achse genommen
__________________
Gruß Stefan

Geändert von stebn (20.03.2007 um 22:31 Uhr)
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  #17  
Alt 20.03.2007, 22:37
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Mein Hinweis geht darauf raus das:

Du darfst nicht wenn dein WW jetzt schon 1300 Kilo hat und du ne Stützlast von 85 Kilo aufweist deinen WW somit mit 1385 Kilo beladen, obwohl nur auf 1300 Typisiert!

Es ist komplett egal wieviel Stützlast du aufweist, es wird der Abgehängte WoWa gewogen Stützrad + Achse!

Mfg chri
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  #18  
Alt 20.03.2007, 22:52
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von suncamper2005
Mein Hinweis geht darauf raus das:

Du darfst nicht wenn dein WW jetzt schon 1300 Kilo hat und du ne Stützlast von 85 Kilo aufweist deinen WW somit mit 1385 Kilo beladen, obwohl nur auf 1300 Typisiert!

Es ist komplett egal wieviel Stützlast du aufweist, es wird der Abgehängte WoWa gewogen Stützrad + Achse!

Mfg chri
Genau so ist das...

Du darfst nur einen etwas schwereren WW ziehen als die eingetragene Anhängelast.
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Gruß Stefan
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  #19  
Alt 20.03.2007, 22:52
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Zitat:
Zitat von stebn
Hallo
bei der Anhängelast die ein Auto ziehen darf wird die Stützlast dem Auto angerechnet

Man darf also mit einem Auto dass 1250 kg ziehen darf einen Wohnwagen ziehen der 1300kg zGG. hat/wiegt ( bei 50kg Stützlast )




Du hast im Zulassungsschein genau stehen was du ziehen darfst, mein Auto hat 1705 Kilo leergwicht, darf aber auflaufgebremst 1850 Kilo fahren, also nichts mit selber noch die Stützlast dazu oder wegrechnen, IMMER im Zulassungsschein nachschauen!

wenn der Hänger auf der Waage 1850 hat, darf ich noch und passta.

Es geht mir halt darum das man nicht selbst noch eventuell ein paar Kilo rausholt und die Stützlast eventuell noch abzieht beim Hänger um mehr einzupacken!

Die Stützlast sollte man halt immer am Maximum haben.

Du glaubst nicht was für Irssinige Sachen da oft rauskommen.


Mfg Chri
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  #20  
Alt 20.03.2007, 22:55
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Zitat:
Zitat von suncamper2005
Du hast im Zulassungsschein genau stehen was du ziehen darfst, mein Auto hat 1705 Kilo leergwicht, darf aber auflaufgebremst 1850 Kilo fahren, also nichts mit selber noch die Stützlast dazu oder wegrechnen, IMMER im Zulassungsschein nachschauen!

wenn der Hänger auf der Waage 1850 hat, darf ich noch und passta.

Es geht mir halt darum das man nicht selbst noch eventuell ein paar Kilo rausholt und die Stützlast eventuell noch abzieht beim Hänger um mehr einzupacken!

Die Stützlast sollte man halt immer am Maximum haben.

Du glaubst nicht was für Irssinige Sachen da oft rauskommen.


Mfg Chri

In D. wird die Stützlast dem Auto zugerechnet!!
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Gruß Stefan
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  #21  
Alt 20.03.2007, 23:02
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keine chance bei uns

Also bei der Typisierung habe ich folgend gefragt:

Wenn ich bsp 1300 kilo habe Hzggw und auch geladen, und ich hab stützlast bsp 50 Kilo, darf ich dann die 50 Kilo beim WoWa abziehen, klare Antwort NEIN.

Denn im falle einer Kontrolle wird der WOWA aalleine gewogen, das machst du ja auch mit der komischen Waage die es da zum kaufen gibt,

Stützrad,
Rechte Rad,
linkes Rad
= Gesamtgewicht

Wegen der Zieherei habe ich beim E zu B (Hängerschein in Österreich ) folgendes gelernt:


1850 Kilo laut Zulassung = Gesamtgewicht Händer (Egal wie Stützlast ist)

Wobei immer die Maximale Stützlast geladen werden soll.

So genug mal davon, sind schon etwas weiter weg vom Anfangsthema.

Mfg Chri
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  #22  
Alt 20.03.2007, 23:06
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Zitat:
Zitat von suncamper2005
Also bei der Typisierung habe ich folgend gefragt:

Wenn ich bsp 1300 kilo habe Hzggw und auch geladen, und ich hab stützlast bsp 50 Kilo, darf ich dann die 50 Kilo beim WoWa abziehen, klare Antwort NEIN.

Denn im falle einer Kontrolle wird der WOWA aalleine gewogen, das machst du ja auch mit der komischen Waage die es da zum kaufen gibt,

Stützrad,
Rechte Rad,
linkes Rad
= Gesamtgewicht

Wegen der Zieherei habe ich beim E zu B (Hängerschein in Österreich ) folgendes gelernt:


1850 Kilo laut Zulassung = Gesamtgewicht Händer (Egal wie Stützlast ist)

Wobei immer die Maximale Stützlast geladen werden soll.

So genug mal davon, sind schon etwas weiter weg vom Anfangsthema.

Mfg Chri
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  #23  
Alt 20.03.2007, 23:45
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aha, naja ich habs halt so gelernt wie im Zulassungschein und fertig, interressant.

mfg
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  #24  
Alt 21.03.2007, 01:06
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Der auf der Welle tanzt
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Blinzeln Stimmt irgendwie alles ein bißchen

@ Henning
Das Leergewicht wird heute sogar inkl. gefülltem Tank angegeben, aber ich habe ausdrücklich geschrieben "gewogen" übrigens ohne Fahrer, daher habe ich meine 100kg draufgerechnet!

Meine Tanks befinden sich im Bug, also gleiche ich keine falschen Lasten durch Gegengewichte im Heck aus. Mir geht es darum die Stützlast bei vernünftiger (Hauptlast über der Achse) und gleichmäßiger Beladung voll auszuschöpfen, da der Wowa dann wesentlich ruhiger läuft.

Ich komme mit meiner Beladung und den Gewichten laut Waage jedenfalls gut hin. Eine Fahrt zur Waage kann ich auch nur jedem empfehlen, gerade bei Wohnwagen wird sehr gerne seitens des Herstellers geschummelt!

Aber auch bei einem Anhänger mit 2100 kg könnte man den noch recht sicher mit meinem leeren Benz (nur mit Fahrer) ziehen, findet jedenfalls TÜV und Hersteller.

( Ausnahmegenehmigung gibt es sogar bei Pferdeanhängern für noch höhere Gewichte, und das in der Tat mit der offiziellen Begründung, daß Pferde beim Berganfahren zur Not aussteigen dürfen... )

Gregor
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gregor

Geändert von Dicke Lippe (21.03.2007 um 01:12 Uhr)
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  #25  
Alt 21.03.2007, 06:31
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Zitat:
Zitat von Freelander
Hallo,

der BF40 hat zwar nur 91 Kg, aber ich bin kein Weichei und lasse meine Muckis und meine Campinggenossen mit anpacken. Ihr habt mich überzeugt, dass ich den Motor nicht in den Wohnwagen packe. Evtl. lege ich den Motor auf die Deichsel. Durch eine Gewichtsverteilung im Wohnwagen müßte das zusätzliche Deichselgewicht möglich sein. Mein Wohnwagen hat eine Zuladung von 575 Kg. Das Schlauchi inkl. der weitere schweren Brocken kommen ins Auto.

Gruß
Jürgen

Hi
was für ein Wohnwagen hast Du?575 Kg sind schon genial..
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  #26  
Alt 21.03.2007, 09:24
Freelander Freelander ist offline
Jürgen
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Hallo Andi,

ich haben einen KNAUS Südwind 550 FSK mit 1700 kg zul. Gesamtgewicht. Dieser wiegt laut Waage Baywa 1226 kg, Kupplungslast ca. 28 kg, natürlich noch ohne Klamotten und Urlaubsinventar.

Gruß
Jürgen
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  #27  
Alt 21.03.2007, 09:52
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Der auf der Welle tanzt
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Zitat:
Zitat von Freelander
Hallo Andi,

... Kupplungslast ca. 28 kg, ...

Gruß
Jürgen
Die Stützlast hast du wohl gemessen? Ist ja nur knapp über dem gesetzlichen Minimum.

Ich würde auf jeden Fall so beladen, daß ich das am Zugfahrzeug zulässige Maximum fast erreiche (bei 1700kg Anhängelast schätze ich mindestens ~75kg!). Natürlich auch die Grenzen des Wowa beachten, es gibt Geländefahrzeuge die vertragen eine extrem große Stützlast (bis zu 140kg), die nicht jeder Anhänger "bedienen" kann.

Der Wowa läuft viel stabiler hinter dir her und du vermeidest eine große Anzahl an "Nulldurchgängen" (das sind die, durch das Wippen auf Unebenheiten entstehenden Entlastungen, bei denen die Stützlast unter 0kg geht!) und die verursachen eine große Instabilität. Im schlimmsten Fall gerät der Anhänger auf Bodenwellen so stark ins Wippen, daß dein Anhänger deine HA vom Zugfahrzeug entlastet, das kann bei einer in dieser Situation eingeleiteten Bremsung zum Verlust der Seitenführungskraft der HA führen und die ist für die gesamte Richtungsstabilität des Gespanns verantwortlich. Außerdem regelt dein ABS dann auf jeden Fall die Bremskraft der HA runter, was zu einem wesentlich erhöhten Bremsweg führt. Auch die Hersteller weisen darauf hin, daß das gesetzliche Minimum, gerade schon bei einem zul.Ges.Gew. des Anhängers von 1700kg nicht ausreicht!

Probier es einfach mal aus, der Unterschied ist so deutlich, daß du mir recht geben wirst.

gregor
__________________
gregor
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  #28  
Alt 21.03.2007, 10:12
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
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Zitat:
Zitat von Freelander
Hallo Andi,

ich haben einen KNAUS Südwind 550 FSK mit 1700 kg zul. Gesamtgewicht. Dieser wiegt laut Waage Baywa 1226 kg, Kupplungslast ca. 28 kg, natürlich noch ohne Klamotten und Urlaubsinventar.

Gruß
Jürgen
Hi Jürgen,
Knaus gibt den Südwind 550 FSK leer mit 1295 kg an , im fahrbereitem Zustand sind es dann aber mit Sicherheit schon über 1300KG.
Somit bleiben dir dann nur 400KG , und die kommen sehr schnell zusammen.
War mal beladen mit unserem Hobby Prestige 560 UF auf der Waage , er darf 1600KG , gewogen hatte er dann knapp über 1700KG.
Und zu Hause hatte ich noch so einiges stehen was noch mit musste
Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #29  
Alt 21.03.2007, 10:13
Reimar Heger Reimar Heger ist offline
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Hallo Freunde!
Um auf das ursprüngliche Thema wieder zu kommen - Außenborder im Wohnwagen - kann ich nur sagen, bin ich froh, daß ich noch einen "leichten"
2-Takter 15 PS Motor habe. Der ist spielend zu verstauen, leicht zu tragen (ca. 36 kg)und reicht für den Urlaub locker aus. Gefahren wird mit Pinne. Also ein solches "Gewichtsmonster" wie der 40er Honda wäre für mich unakzeptabel außer an einem Rib, aber nie an einem zerlegbaren Boot. Schließlich soll ein zerlegbares Boot auch leicht zu handhaben sein. Die Gewichte der heutigen 4-takter Außenborder sind schlichtweg der helle Wahnsinn - obwohl die Motore echt gut sind. Nur das Gewicht!! und die Größe der Motore. Das ist im Grunde alles nichts mehr zum leichten mitnehmen - mal die kleinen ausgenommen. Grüße Reimar
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Der ärmste Hund auf dieser Welt ist ein Mensch für den nur eines zählt - und das ist Geld!
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  #30  
Alt 21.03.2007, 19:20
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Freunde,

hier nochmal zur generellen Klarstellung:

nur in Deutschland darf man auf der Straße die Stützlast dem Zugwagen zuschlagen!

Schon über die Grenze gefahren gilt diese Regelung nicht mehr. Siehe hierzu auch die Typisierung in Österreich (=Suncamper und in früheren älteren Beiträgen auch bereits erwähnt!).

Also wer über die deutsche Grenze ins Ausland fährt darf sich nicht mehr darauf verlassen, das dort die Stützlast bei einer Gewichtskontrolle auch zum Zugwagengewicht gerechnet wird. Generell gelten im Ausland immer die lokalen Straßenvorschriften, das betrifft auch die Gewichte und zulässigen Gewichte der Fahrzeuge.
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