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#1
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Aber, gibt es denn keine Beleuchtung, die Flexibel, klein und mit Batterien läuft und noch eine Zulassung haben? Es ist ja schließlich "nur" ein Schlauchboot und es ist auch nur für Ausnahmefälle gedacht die Beleuchtung zu führen. Die von mir beschrieben Grenzfälle beziehen sich aufs zeigen des weißen Lichtes mittels Handlampe. - Und das steht so in den Regeln. Da kann auch die Waschu nix machen, außer anhalten und Hilfe leisten. Hatte mit veralbern wirklich nichts zu tun, das ist legal. |
#2
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Lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#3
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Das das Boot ein Motorboot ist, das weiß ich selber. - Also manchmal... LG zurück Matthias :-) |
#4
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Und Boote mit schlechter oder gar keiner Beleuchtung sind mir/uns schon einige begegnet, das ist nicht so toll.
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#5
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Hallo Mathias,
sehe, das Du am Mittelrhein Zuhause bist und ein kleines 3,40 m Schlaucherl fährst. Daher finde ich Deine Argumentation hier nicht zutreffend, was die Beleuchtung betrifft. Für den echten Notfall könnte sicher eine kräftige Rundumbeleuchtung ( mind. 1 Seemeile Reichweite, besser 2 nm) am Schlaucherl Dich absichern. Aber auf dem Rhein würde ich es schon mit Deinem kleinen Schlaucherl wegen des dichten und schweren Berufssverkehrs nicht wagen zu fahren. Da benötigst Du größere Boote mit stärkerer Motorisierung um sicher unterwegs zu sein. Bei Schlechtwetter bist Du außerdem verpflichtet mit zugelassenem Funk unterwegs zu sein. Also vergiß bitte Deine Vorschläge, denn Du begibst Dich hier effektiv in eigene Lebensgefahr wenn Du bei schlechtsichtiger Wetterlage oder gar bei Dunkelheit dort unterwegs sein willst. Bitte sei vernünftig! |
#6
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Die "Notbeleuchtung" mit der weißen Handlampe ist Fakt und stammt nicht von mir. Was gibts denn da zu diskutieren? Versteh ich nicht. Es steht so in den Gesetzen drin, die hab ich nicht geschrieben. Du verdrehst hier etwas die Tatsachen: Ich habe nicht geschrieben, das ich bei unsichtigem Wetter los fahre, sondern das man davon überrascht werden kann und dann greift genau das, was ich vorab beschrieben habe. Es ist immer wieder verwunderlich, das man die gleiche Sprache "schreibt" und man sich doch nie versteht. Also ich finds lustig. |
#7
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Vielleicht wird diese Beleuchtung geduldet. Fakt ist aber, die von dir genannte Beleuchtung hat keine Zulassung. Weiters, wennst eh alles weist, warum fragst dann und zickst hier herum. Kauf dir was du willst und gut ist es. Kannst ja eine rote, grüne und eine weiße Kerze anbringen. Wie das funktioniert weißt du ja bestimmt. Lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#8
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Ist das so für alle hier einigermaßen akzeptabel? |
#9
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Nein, egal ob BSH oder ein europäisches Prüfzeugnis wird es sicherlich keine Varianten geben, die nicht fest verbaut sind.
Neben Lichtstärke, Farbtemperatur, Vibrationsfestigkeit, Salzsprühnebeltest ist ja auch der Anbau- bzw. Abstrahlwinkel ein Prüfkriterium. Übrigens solche Antworten kann man nicht global aussprechen. Der Rhein hat eine andere Regelung wie die Mosel. Wenn Du eine sachlich korrekte Antwort haben möchtest, dann fahre mal zu den Blauen Jungs in Deinem Revier und frage. Bislang habe ich immer eine Antwort erhalten, egal ob WSP oder Ministerium. Gruß Hans |
#10
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nein, für den Rhein benötige ich das nicht, da ist es auch bei Lichterführungszeiten zu gefährlich für so kleine Boote wie meines. Da würden nur Wahnsinnige fahren. Schraube im Rücken kann auch entzücken. Nein, mal im Ernst, ich dachte das eher mit in den Norden zu nehmen um auf Trave und Küstennahe Ostsee zu fahren. Und falls dann dort mal das Wetter umschlagen sollte, ich damit noch zurück schippern kann und gesehen werde. Na ja, hat sich dann aber wohl erledigt das Thema. - Danke! |
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