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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 27.01.2004, 20:24
Suzlj80 Suzlj80 ist offline
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Hallo
Vorerst mal vielen Danke für die raschen Antworten !
Im Boot ist leider kein CE-Zeichen drauf , ich probier ob ich vom Hersteller oder sonstwo so ein Zertifikat kriege ( Wer hat eines !?). Ansonsten werde ichs halt so machen wie von Dodl beschrieben. In Kroatien in dem Fall sowiso und sonst halt illeg.....
Allerdings wäre es mir schon sympatischer wenns anderst ginge.
Übrigens am Bodensee werde ich nicht fahren , eigentlich nur im Ausland.
Übrigen wie schaut eigentlich so eine Bootszulassung aus !?
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  #17  
Alt 27.01.2004, 20:27
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

1) Also ich denke nicht, daß ich ohne CE-Papiere eine Zulassung bekomme, das ist mir neu!
>>>"Zitat aus dem PDF des Ministeriums: Fahrzeuge müssen fahrtauglich, d.h. betriebs- und verkehrssicher sein. Die Überprüfung erfolgt kommissionell durch die Behörde oder betraute Klassifikationsgesellschaften und Ingenieurkonsulenten. Bei CE-gekennzeichneten Sportfahrzeugen bis 24 m Länge entfällt die Erstüberprüfung. Es ist lediglich die - "Übereinstimmungserklärung für Sportboote" (Konformitätsbescheinigung) des Herstellers oder Importeurs und das - "Handbuch für den Eigner" vorzulegen..." Zitat Ende<<<
Wennst also kein CE hast (zB bei einem Eigenbau) dann mußt du diese Überprüfung machen dann bekommst auch die Bestätigung, die gleichwertig zu der CE ist.
Aber in A ein Boot zulassen, das ich dann in A nicht fahren darf, gibt es nicht ! (Recht hast Fred!)
2) In Deutschland gibts die Forderung nach den CE-Papieren nicht, weshalb viele Hersteller diese bei Auslieferung in D nicht mitschicken. Wenn das Boot in A noch nicht zugelassen wurde, brauchte es auch keine CE-Papiere.
4) Es ist egal, ob das Boot in einem anderen EU-Land zugelassen war, bei der Erst-Anmeldung in A brauchst CE-Papiere.

Das alles gilt natürlich erst ab BJ 1998!

Meine Empfehlung:
Versuche herauszubekommen, welches Baujahr das Boot ist (eventuell anhand der Seriennummer)
Wenns nach 1998 ist, bekommst du vom Hersteller die CE-Zertifizierung nachgereicht, das ist im Regelfall kein Problem.
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  #18  
Alt 27.01.2004, 20:34
Willi=Martin Willi=Martin ist offline
Alter Hase
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Boot Infos

tut mir leid berny, aber: ohne CE oder Erstzulassung im EU-Raum vor 98 keine Fahrterlaubnis aber Zulassung, wenn ich Zeit habe suche ich Dir den Passus heraus
__________________
...der mit der Rennsemmel tanzt
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  #19  
Alt 27.01.2004, 20:52
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Berny Berny ist offline
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Boot Infos

Zitat:
.. vor 98 ..
???
verschrieben oder wie meinst das ?
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  #20  
Alt 27.01.2004, 21:02
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Boot Infos

Hallo,

Ohne CE ab 98 oder aber BJ vor 98 und keine nachweisbare Zulassung im EU Raum. Dann gibts Stress. Aber eine Zulassung. Mit EU Fahrverbot halt. Steht in irgendeinem der pdf's zum Thema. Verkehrsministerium oder eine der Landeszulassungsstellen.

cu
martin
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  #21  
Alt 27.01.2004, 21:08
Willi=Martin Willi=Martin ist offline
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Boot Infos

genau das habe ich gemeint-danke Martin
__________________
...der mit der Rennsemmel tanzt
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  #22  
Alt 27.01.2004, 21:17
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Also ganz so recht kapiere ich euch nicht.
Meine Infos lauten, daß Boote mit einem BJ vor 1998 keine CE-Zertifizierung benötigen und deshalb auch zugelassen werden, auch mit EU-Fahrerlaubnis. Erst ab BJ 1998 wird diese Zertifizierung oder die Überprüfung gefordert. Die Frage ist lediglich der Nachweis über das Baujahr. (zB schon vor 1998 zugelassen oder so?)
Es kann natürlich auch sein, daß es nicht um das Baujahr geht, sondern um die Erstzulassung, das weiß ich jetzt leider nicht, .hmmm.....
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  #23  
Alt 28.01.2004, 10:20
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot Infos

Erstmal meine Glückwünsche zu diesem Forum, ich bin begeistert und habe gestern und heute damit verbracht, fast alles (auch das Archiv) zu verschlingen. Ich finde Euch super!!!

Zur Zulassungsfrage (mit/ohne CE): ist gut nachlesbar dokumentiert auf den einzelnen Bundesländerhomepages (wien.gv.at., noel.gv.at usw.), dort als Suchbegriff "Schiff" eingeben und man bekommt die Links mit den Zulassungsbestimmungen (zB: Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Der Passus "Zulassung in Österreich aber Fahrverbot in der EU" lautet:
"Hinweis:
Fahrzeugen ohne CE-Kennzeichnung (sowohl neue Boote als auch gebrauchte Boote, die nicht in der EU (EWR) in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind) darf zwar die Zulassung nicht verweigert werden. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch auf österreichischen Wasserstraßen und Seen und Flüsse nicht in Betrieb genommen werden (vgl. hiezu § 11.07 Ziffer 5 Wasserstraßenverkehrsordnung sowie § 15 (2) Seen- und Flussverkehrsordnung)."

(Diese ganzen Bestimmungen beziehen sich aber meines Wissenstandes nach auf EU-BINNENgewässer. )
Wer in Ö auf Flüssen und Seen fahren möchte, kommt in der Regel mit der sogenannten "Urlaubsregelung" aus:
(Zitat:)
"Verkehrszulassung von Binnenschiffen und Booten:
Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein.

Keine (österreichische) Zulassung brauchen

ausländische Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates oder eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen (Donaukonvention) haben,
im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die nicht mehr als drei Monate jährlich auf österreichischen Gewässern fahren ("Urlaubsregelung"),
Ruderfahrzeuge bis 20 m Länge,
Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 m Länge, ohne Kajüte bis 15 m Länge,
Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung,
Beiboote und
Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen."

Wer also sein Boot in Kroatien zugelassen hat, braucht meinem Verständnis nach bis drei Monate (= rund 40 Wochenenden) keine Österreichische Zulassung.

Ich hoffe, ich konnte mit meinem ersten Posting hier zur Verwirrung im Paragraphen-Dschungel noch etwas beitragen
Grüsse
Ghaffy
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  #24  
Alt 28.01.2004, 11:19
Ferdi
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Hallo Gaffy,

herzlich willkommen :zunge: , gratuliere, dass Du uns gefunden hast , und zu Deinem 1. Posting, das endlich Licht ins Dunkel dieses Threads gebracht hat.

lg
Ferdi
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  #25  
Alt 28.01.2004, 15:25
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Da finde ich leider keine Ziffer 5 !

Unter Um Links zu sehen, bitte registrieren
finde ich im Bereich § 15 nur die Bestimmung, daß man die Papiere mitführen muß.

Ich denke mal, daß deine Informationen nochmals genau überprüft gehören.

Nur weil eine Landesregierung eine Info ins Netz stellt, muß das nicht immer richtig sein.
Wer weiß wie alt diese ist und wann das letzte Update erfolgte! Da steht zB ganz am Schluß (letzte Änderung am 20.7.2000) !

In OÖ steht zB
"Jachten ohne CE-Kennzeichnung, die nicht nachweislich vor dem 16. Juni 1998 im EWR in Betrieb gewesen sind oder innerhalb des EWR in Verkehr gebracht worden sind (d.h. verkauft, vermietet, verschenkt oder vererbt) dürfen nicht auf Gewässern des EWR verwendet werden. Ob touristische Kurzbesuche gestattet werden, liegt im Ermessen der einzelnen Staaten."
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Demnach darf man (laut OÖ-Landesregierung) ein Boot auch ohne CE zulassen, wenn es vor 1998 in EWR-Raum verkauft worden ist. (Sagte ich schon ganz am Anfang) Es steht da nichts von einem Fahrverbot !
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  #26  
Alt 28.01.2004, 15:58
Ferdi
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  #27  
Alt 28.01.2004, 16:07
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F. Rink F. Rink ist offline
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Boot Infos

Tja Ferdi, jetzt herrscht wohl Verwirrung in höchster Potenz !!

Wie gesagt, ich kann mir beim allerbesten Willen nicht vorstellen, daß man für ein Fahrzeug (absichtlich so formuliert) in Österreich zwar eine Zulassung bekommt, es dann aber nicht dort fahren darf ..... :furz: :rotekarte



Ich bin zwar von diesem Thema nicht betroffen, verfolge es jedoch weiterhin mit Interesse ..... :banana:
__________________
.

Gruß Fred

.
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  #28  
Alt 28.01.2004, 16:36
Ferdi
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Hi,
Also, soviel ich als NICHTJURIST verstanden habe:

Mit einem Boot mit Zulassung vor 98 in einem EU-Land bzw. mit einem neueren mit CE hat man keine Probleme. Bei anderen Booten, im Zweifel - Hände weg, oder ? :zunge:

lg
Ferdi
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  #29  
Alt 28.01.2004, 16:44
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reini0077 reini0077 ist offline
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Boot Infos

Pfeil Anmeldung

Hallo Berny,

auf dieser Seite
Um Links zu sehen, bitte registrieren

findest du alle Informationen die du brauchst um ein Boot in O.Ö. anzumelden (gilt wahrscheinlich für ganz Österreich).

Für Bootsanmeldungen von Booten mit dem Bj. vor 98 gilt:

Das Boot wird in Österreich für die Binnenschifffahrt zugelassen wen es schon nachweislich einmal angemeldet war. Sonst kann es zwar angemeldet werden aber man darf in Österreich nicht fahren (?)

Für Bootsanmeldungen von Booten mit dem Bj. nach 98 gilt:

Boot und Motor müssen ein CE - Zertifikat nachweisen (Konformitätserklärung). sonst wird nicht Angemeldet!

ich hoffe das ich euch weiterhelfen konnte.

lg Reini
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  #30  
Alt 28.01.2004, 17:34
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Boot Infos

Berny, dein Link ist aber deutlich aelter als der von der Landesregierung :)

Fakt ist, entweder BJ ab 98 und CE, oder vor 98 aber dann muss es vorher schon mal angemeldet gewesen sein.

Und die niederoesterreichische Landesregierung behauptet mal ganz salopp, dass sie auch Boote zulassen, die keine der Vorraussetzungen erfuellen. Dann halt mit Fahrverbot zumindest in A.

Um das mal in Kurzform zusammen zu fassen.
BTW, mir is das eh wurscht, ich meld das Boot von mir aus in Kasachstan an, wenn das einfacher ist als hier.

Generell wuerd ich es schick finden mit der HR Flagge zu fahren. Aber da scheint es Probleme zu geben. Falls das aber fuer SuzlJ80 eine Hilfe ist, koennte man das ja mal bei Mato von Aquamarin recherchieren :)
Fred? Hast du Lust? :liebhaben :alleswird

cu
martin
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