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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 08.10.2010, 00:15
Benutzerbild von Aia
Aia Aia ist offline
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Spritmenge an Bord

Hallo zusammen,
gibt es eine Vorschrift die besagt, daß ich nur eine bestimmte Spritmenge in Kanister mitführen darf?
Also ähnlich wie beim Auto.
Auf der Elbe hatte ich 120l in Kanister dabei, war auch gut so, aber darf ich das?
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #2  
Alt 08.10.2010, 08:17
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roehrig roehrig ist offline
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Zitat:
Zitat von Aia Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
gibt es eine Vorschrift die besagt, daß ich nur eine bestimmte Spritmenge in Kanister mitführen darf?
Also ähnlich wie beim Auto.
Auf der Elbe hatte ich 120l in Kanister dabei, war auch gut so, aber darf ich das?
Hast Du das Tannenzäpfle in Kanister umgefüllt?

Mal wieder ernst: ich glaube in D gibt es nur ne Regelung über zugelassene Behälter. In HR hab irgendwo mal anderes gelesen, meine ich?
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #3  
Alt 08.10.2010, 12:57
centauroau centauroau ist offline
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also frueher (als ich noch in D war) waren nur 20 Liter erlaubt im auto, denke mal, dass das heute auch noch so ist... darueber hinaus braucht man gefahrengut schein oder sowas...
fuer boote ...keine ahnung.. sage mal, als normaler boots tank, ist egal wieviele, solange das teil noch schwimmt.. ;-) mit normalen kanistern kann es aber anders aussehen..
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  #4  
Alt 09.10.2010, 19:27
Benutzerbild von the_ace
the_ace the_ace ist offline
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Habe für weite Strecken meine 4-5 Wechseltanks, die auch alle mitkommen wenn etwas Entsprechendes geplant ist.

Schau mal hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren

In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.

Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.

Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.

Auch sehr interessant:

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Gruß
Frank



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  #5  
Alt 11.10.2010, 00:02
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snoopy21 snoopy21 ist offline
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Moment mal...

Das PDF-Dokument ist ja seeehr interressant.

Als ich vor einigen Wochen für die Elbe beim örtlichen Shell-Fuzzi getankt hatte, bekam ich den Kommentar: "Das habe ich aber jetzt mal nicht gesehen.". Ich dürfe das nicht mit soviel Litern in Tanks. (Ich hatte 2x 25 Liter plus 4x5 Litern jeweils in ordnungsgemäßen Kunststofftanks gebunkert.)

Dem Schreiben der Bremer Polizei zur Folge ist dies aber in Ordnung.

Hätte ich damals den Ausruck parat gehabt, hätte der Tank-Oberwächter was zum Staunen gehabt.

.
__________________
Viele Grüße,
Thomas

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Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...
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