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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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Wenn die Anhängerkupplung am Wagen abbricht -> PKW Haftpflicht
Wenn du den Hänger am Campingplatz abstellst, abhängst, rangierst und dabei was beschädigst -> PKW Haftpflicht Wenn der Hänger im Winterlager steht, irgendwer die Keile wegnimmt und den Hänger gegen das daneben geparkte Wohnmobil schiebt -> Hänger Haftpflicht Am Telefon hat mir der Versicherungsvertreter erklärt dass (zumindest bei uns in Österreich) typischerweise für Schäden von 24h vor dem Ankuppeln bis 24h nach dem Abkuppeln die PKW Haftpflichtversicherung bezahlt, davor und danach die Anhängerhaftpflicht. |
#2
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Na zum Glück gehört mir die Halle in der mein Boot steht - da kommt niemand rein
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#3
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Ihr werft ja auch alles in einen Topf...
Schwarzes oder grünes Kennzeichen... hier geht s ja um die Möglichkeit, den Trailer auch änderst zu nützen, sprich die Angst ne Anzeige wg. Steuerhinterziehung. Haftpflicht.... hier geht's ja um Schäden an Dritte zu versichern. Das hat ja primär nix mit der Farbe des Kennzeichen zu tun,ausser dass ich eine Haftversicherungspflicht bei Zulassung zu schw. KZ habe. Und hier hab ich doch alle Optionen offen. Haftpflicht ist i. O. Der eine hats in der Boots Versicherung includiert, der andere versichert halt separat. Ich war früher doppelt versichert. Einmal Haft über Boot, einmal separat ca. Eur 45,00 p. a.. Das ging aber nicht änderst, weil ich keine grüne Versicherungskarte von der Bootstrailer Haft bekam. So lange ist ja HR nicht in der EU. Eigentlich ist es doch klar bei Dir, Harry. Deine Gallion versichert nicht, also separat Haftpflicht, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst. Ob grünes oder schw. Kennzeichen hängt von Deinem Nutzungsverhalten des Bootstrailer s ab. Da gibt keine Doktorarbeit drüber zu absolvieren...
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
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