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  #1  
Alt 13.07.2004, 22:05
schmidxa
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Trailer mit 100 km/h Zulassung

Hallo,
wie schnell darf man eigentlich mit einem un- bzw. gebremsten Trailer mit einer 100 km/h Zulassung in Italien und Kroatien fahren?
Trailer ist in Deutschland zugelassen.
Xaver
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  #2  
Alt 13.07.2004, 23:09
Benutzerbild von corse84
corse84 corse84 ist offline
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100'er Zulassung

Die Zulassung für 100Kmh gilt nur in Deutschland.
In allen anderen Ländern gilt sie nicht. Aufpassen.!!!!!
Grüße martin :schlaumai
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  #3  
Alt 14.07.2004, 06:46
Benutzerbild von hein-blöd
hein-blöd hein-blöd ist offline
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Hallo Xaver,

ich weiß, daß das hier keine Antwort auf deine Frage ist.

Aber vielleicht ist es doch für den einen oder anderen interessant der auf das Thema "Trailer mit 100 km/h Zulassung" klickt.


Nur für Deutschland:

Auszug aus dem Hamburger Zulassungsprocedere:

Tempo 100 km/h für Kombinationen
Ab sofort dürfen bestimmte PKW mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100km/h-zugelassene KOM mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger abweichend von § 18(5) Nr.1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

Folgende Voraussetzungen sind durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen.

Zugfahrzeug mit ABS und mit Anhänger ohne Bremse oder mit Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer

zulässige Masse des Anhängers <= 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Zugfahrzeug mit ABS und mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
zulässige Masse des Anhängers<= 0,8 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Zugfahrzeug mit ABS und mit anderem Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
zulässige Masse des Anhängers <= 1,1 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:

zulässige Masse Anhänger <= zulässige Masse Zugfahrzeugs,
zulässige Masse Anhänger <= zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h),
Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
Die Massenangaben können den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen entnommen werden (Leermasse => Ziff. 14, zulässige Masse => Ziff. 15).


Wie bekommen Sie die Tempo-100-Zulassung für Ihre Fahrzeugkombination?

Beim LBV erhalten Sie beides: Die Bestätigung des Sachverständigen und die Tempo-100-Bescheinigung.

Wenn Sie die Tempo-100-Regelung in Anspruch nehmen möchten, führen Sie Ihre Fahrzeugkombination bitte bei der Technischen Prüfstelle des LBV vor, damit unsere Sachverständigen Ihnen die Tempo-100-Bescheinigung ausstellen können. Sie erhalten bei uns dann auch gleich die Tempo-100-Plaketten, welche auf der Innenseite der Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs und an der Rückseite des Anhängers anzubringen sind.
Unser TIP: Sprechen Sie die Vorgehensweise vorher mit Ihrem TÜV oder DEKRA ab die Vorgehensweise ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #4  
Alt 14.07.2004, 07:34
Michel
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Hallo Xaver,

Du darfst mit dem Gespann, in anderen Ländern jeweils so schnell fahren, wie es dort erlaubt ist.

Eine nationale Regelung gilt da gar nix.

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  #5  
Alt 14.07.2004, 19:29
Manfred Manfred ist offline
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Hallo,
würde mich auch interessieren, :hiiilfe:

wie schnell darf ich mit einem gebremsten Anhänger in Slowenien und Kroatien fahren? :weissnich
viele Grüße
Manfred
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  #6  
Alt 14.07.2004, 19:44
Michel
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:zwinkerer
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  #7  
Alt 14.07.2004, 20:23
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Hallo,

In beiden Ländern 50/80/80

Wobei ich in der Praxis die 80 auf der Bundesstrasse in HR oft nicht mal ohne Trailer erreiche :)

cu
martin
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  #8  
Alt 14.07.2004, 23:53
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Michel
Hallo Xaver,

Du darfst mit dem Gespann, in anderen Ländern jeweils so schnell fahren, wie es dort erlaubt ist.

Eine nationale Regelung gilt da gar nix.


Aber in Frankreich aufpassen!obwohl ein Gespann da 130 fahren darf!
Die Flics ziehen dort gerne die Deutschen mit dem 100er-Aufkleber raus und
kassieren. :hä:
__________________
Es wurde alles gesagt, aber nicht von jedem!

Gruß vom Oberrhein
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  #9  
Alt 15.07.2004, 09:11
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von Michel
Hallo Xaver,

Du darfst mit dem Gespann, in anderen Ländern jeweils so schnell fahren, wie es dort erlaubt ist.

Eine nationale Regelung gilt da gar nix.

Hallo Michel,

sofern der Anhänger für die Geschwindigkeit zugelassen bzw. ausgelegt ist.

Wenn z.B. die Reifen des Trailers nur für 80km/h zugelassen sind, darfst du auch in Östereich oder Frankreich oder ... nicht schneller als 80 fahren. Wenn dir dabei die Reifen wegfliegen und dadurch ein Unfall verursacht wird, zahlt die Versicherung m.E. nicht.
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  #10  
Alt 15.07.2004, 09:24
Michel
Gast
 
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Das ist ja klar,

ich meinte das ganze auch echt andersrum, will heißen, wenn hier in D 100 erlaubt sind, bringt dir das in Kroaten gar nix. Und mit einem für 80 zugelassenen Reifen 130 zu fahren ist sicher "NICHT" erlaubt

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  #11  
Alt 15.07.2004, 12:25
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von Michel
Das ist ja klar,

ich meinte das ganze auch echt andersrum, will heißen, wenn hier in D 100 erlaubt sind, bringt dir das in Kroaten gar nix. Und mit einem für 80 zugelassenen Reifen 130 zu fahren ist sicher "NICHT" erlaubt

:allah: :allah: :allah: :allah:

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ich wollt's ja nur mal erwähnen :zwinkerer
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