|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Bin auch bei der Gallion.
Der Motor muß aber mit einem zugelassenen (von der deutschen Versicherungswirtschaft) Schloss am Spiegel gesichert sein. Über Schäden kann ich nix sagen. Hatte noch keinen. Gruß Roland |
#2
|
|||
|
|||
Da habe ich eine andere Info.
Der Haupt-Motor muss verbolzt sein. Die VDS Sicherung gilt nur für einen zusätzlichen Hilfsmotor bis max 25PS.
__________________
viele Grüße Andreas |
#3
|
||||
|
||||
Beim Abschluß meiner Versicherung, anfang diesen Jahres, hat mein Versicherungsmann sich intensiv darum gekümmert (da ich genau deswegen nachgefragt habe) und mir gesagt: Auch wenn der Motor verbolzt ist, sei ein Schloß erforderlich. Also hab ich mir das notwendige Schloß besorgt, ein weiteres Loch durch den Spiegel gebohrt, es eingesetzt, ein Foto davon gemacht und den Versicherungsunterlagen beigefügt. ... und die waren zufrieden.
...kann aber heute schon anders sein. Gruß Roland |
#4
|
|||
|
|||
ja ja die Versicherungen,
die ändern ihre Bestimmungen wie sie gerade lustig sind. dies habe ich als Antwort bekommen und gleich ausgedruckt und abgeheftet. "die Verweise auf die Bedingungen waren nur zur Information, dass Sie sehen, dass es für Außenbordmotoren Sicherungspflichten gelten. Diese, sind für Motoren gedacht, die nicht fest mit dem Boot verbunden sind."
__________________
viele Grüße Andreas |
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
Nicht wenn er verschraubt ist................. Nur wenn Du einen AB mit Knebelschrauben nutzt...........
__________________
|
|
|