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  #1  
Alt 26.06.2005, 10:06
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Funkgerät - ATIS Anmeldung

Hi Funkerprofi!

Also wie sieht es aus wenn ich mir ein Seefunkgerät mit ATIS u. DSC-Decoder kaufe und dieses Gerät nur in HR verwende. Muss ich mir dann in Österreich eine ATIS Numer holen oder nicht? Ich muss noch dazu sagen dass ich nur das kroatische Funkzeugnis besitze.
Wie läiuft das ganze Prozedere dann ab, bzw. muss ich überhaupt eine Anmeldung des Gerätes machen?

Danke - LG
Mathias
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LG
Mathias

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  #2  
Alt 26.06.2005, 10:28
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Hallo Rotti,

nun ich weiss nicht wie das bei Euch in Ö ist, hier in D ist es so, dass sowie Du eine "Betriebsfähige" Funkanlage an Bord hast, für dies dann auch ein entsprechendes Funkzeugniss brauchst.

Das heisst, wenn Du eine ATIS also Binnenfunkanlage hast, brauchst Du auch das Binnenfunkzeugniss, bei uns heisst das UBI.

Da würde man hier nur drumherum kommen, wenn man ein reines Seefunkgerät hat.
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  #3  
Alt 26.06.2005, 10:29
hobbycaptain
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ist in A auch so. Alles was man mit hat muss man auch benutzen dürfen.
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  #4  
Alt 26.06.2005, 10:51
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ZarRottiKer
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Hi Ferdi u. Michel!

Ich muss vielleicht meine Frage anders forumulieren. Wenn ich ein funktionsfähiges Seefunkgerät in HR an Board habe welches ATIS und DSC Funktione haben, wie muss ich das anmelden bzw. muss ich es überhaupt anmelden um die DSC - Funktion des Gerätes verwenden zu dürfen. Hängt das Eine (Atis) mit dem Anderen (DSC) in Verbindung. Da blick ich nicht ganz durch Österreichhat in diesem Fall momentan keine Bedeutung für mich. Kann ja zu Hause das Gerät ausbauen....


Gruß Mathias
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Mathias

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  #5  
Alt 26.06.2005, 11:06
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Ferdi u. Michel!

Ich muss vielleicht meine Frage anders forumulieren. Wenn ich ein funktionsfähiges Seefunkgerät in HR an Board habe welches ATIS und DSC Funktione haben, wie muss ich das anmelden bzw. muss ich es überhaupt anmelden um die DSC - Funktion des Gerätes verwenden zu dürfen. Hängt das Eine (Atis) mit dem Anderen (DSC) in Verbindung. Da blick ich nicht ganz durch Österreichhat in diesem Fall momentan keine Bedeutung für mich. Kann ja zu Hause das Gerät ausbauen....


Gruß Mathias
wenn das Gerät funktioniert, dann brauchst für HR allein nix machen.
Wie das mit ATIS funktioniert, weiss ich nicht, ich weiss nur, dass bei ATIS halt irgendwas mitgeht, sodass die Gegenstelle oder irgendwer feststellen kann, wer bzw. welches Gerät da gerade funkt.
Wenn diese Funktion aber nicht freigeschaltet werden muss, sondern das Funkgerät so auch funktioniert, dann brauchst sicher nix machen.
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  #6  
Alt 26.06.2005, 11:45
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Hansi Hansi ist offline
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Hallo Rotti


wenn Du das Funkgerät mit DSC einrichtung ohne gibt es sie nicht mehr hast,dann brauchst du eine MMSI-Nummer.Du kannnst aber auch nur die MMSI-Nummer beantragen musst halt in Ö auf der Bonau die Antenne runternehmen damit das Gerät nicht Funktionstüchtig ist dann hast auch keine Probleme.
Aber ich hab's Dir Letztes mal schon gesagt mach das UBI habe ich auch und Du hast deine ruhe
da habe ich einen Link für dich kannst nachlesen
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lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf

Geändert von Hansi (26.06.2005 um 11:58 Uhr)
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  #7  
Alt 26.06.2005, 19:15
rotbart
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Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Ferdi u. Michel!

Ich muss vielleicht meine Frage anders forumulieren. Wenn ich ein funktionsfähiges Seefunkgerät in HR an Board habe welches ATIS und DSC Funktione haben, wie muss ich das anmelden bzw. muss ich es überhaupt anmelden um die DSC - Funktion des Gerätes verwenden zu dürfen. Hängt das Eine (Atis) mit dem Anderen (DSC) in Verbindung. Da blick ich nicht ganz durch Österreichhat in diesem Fall momentan keine Bedeutung für mich. Kann ja zu Hause das Gerät ausbauen....


Gruß Mathias
Die Sache ist relativ einfach
ATIS = ist eine Nummer, die das Funkgerät und den Besitzer identifiziert, diese Nummer wird IMMER mitgesendet, wenn Du das UKW BINNEN benutzt.
Kann aber nur von WaschPo etc. empfangen werden, damit die Dir dann ein Ticket/Knöllchen austellen können, wenn Du Unsinn gemacht hast.

DSC ist ein ANRUFverfahren auf See, dazu brauchst Du die schon genannte MMSI Nummer, die muß im gerät einprogrammiert sein, darfst Du auch nur auf See benutzen (wissen aber viele geräte von allein )

Beides kannst Du in D (und wohl auch in A) als LEGALER EIGENTÜMER eines UKW Gerätes gegen Bezahlung bekommen. (in D bei der RegTP)

DU DARFST DIESES GERÄT ABER WEDER AUF SEE/NOCH BINNEN BENUTZEN, wenn Du nicht den korrekten Schein hast.

Machst Du es trotzdem und wirst erwischt - Einzug des Gerätes und Strafen je nach Land bis 10.000,-- EUR (ja sogar bis 6 Monate feste Wohnung mit Gittern)
MERKE : ATIS und DSC sind Gerätegebunden / Strafbar ist das benutzen
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  #8  
Alt 27.06.2005, 11:34
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ghaffy ghaffy ist offline
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Hallo Mathias!

Jedes Funkgerät eingebautem DSC-Controller lässt sich auch ohne DSC betreiben. DSC kannst also abschalten. Es gibt auch noch keine DSC-Pflicht in HR.
ATIS kann natürlich auch ein/ausgeschaltet werden. ATIS darf am Meer eingeschaltet bleiben (dann geht aber DSC nicht).

Du kannst sowohl eine ATIS (für Binnen) als auch eine DSC-Kennung (fürs Meer; Binnen ist DSC verboten) beim Fernmeldebüro beantragen (monatliche Gebühr ca. 10 EUR) OHNE ein Funkerzeugnis zu besitzen. Du darfst nur nicht damit senden. Aber die Antenne brauchst nicht abschrauben.

Wenn du das Kroatische Küstenpatent mit Funk gemacht hast, darfst du natürlich in HR auch funken. Ein Funk-Kennzeichen ist ohne DSC praktisch nicht erforderlich, theoretisch allerdings vorgeschrieben. Wenn du kein Rufkennzeichen hast, das ja gleichzeitig quasi die Genehmigung zum Einschalten bedeutet (aber noch nicht zum Senden), könnte die Funkanlage theoretisch bei einer Kontrolle in HR beschlagnahmt werden.

Wenn du eine extra-Funkprüfung in HR gemacht hast, schau nach im Funkerzeugnisgesetz, ob deine Prüfung anerkannt wird (suche nach Funkerzeugnis-Gesetz BGBl I 26/1999 in Um Links zu sehen, bitte registrieren, link geht grad nicht).

Praxistipp: Wenn du Binnen nicht funken willst, kannst du deine Seefunkstation mit oder ohne DSC beim Fernmeldebüro anmelden, zB für Jun/Jul/Aug jeden Jahres und du kriegst dann ein Rufzeichen zB OEX 1234 (X für Seefunkstation). Du bist dann voll legal unterwegs in HR.

Gruss
Andreas
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  #9  
Alt 27.06.2005, 12:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von ghaffy
Hallo Mathias!

ATIS kann natürlich auch ein/ausgeschaltet werden. ATIS darf am Meer eingeschaltet bleiben (dann geht aber DSC nicht).
Gruss
Andreas
Hallo ghaffy
der Benutzer kann ATIS nicht willentlich abschalten, er kann nur von Binnen auf See schalten, aber wenn Binnen DANN AUCH ATIS (sonst wäre es sinnlos, jeder würde beim quaken ATIS ausschalten )
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  #10  
Alt 27.06.2005, 12:54
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ghaffy ghaffy ist offline
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Hallo Rotbart!

Ist nicht wahr. Es ist erlaubt und möglich, sowohl ATIS als auch DSC abzuschalten. Es ist Binnen allerdings nicht erlaubt, den Funk ohne ATIS zu betreiben.

Ich habe ein NEUES Funkgerät vor 3 Monaten angemeldet. Es verfügt über die Konformitätserklärung, wird genau so in der EU ausgeliefert (nicht nur in Österreich).
Was natürlich nicht geht: die ATIS oder DSC Kennung selber löschen. Aber abschalten geht definitiv.

Gruss
Andreas
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  #11  
Alt 27.06.2005, 15:05
rotbart
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Zitat:
Zitat von ghaffy
Hallo Rotbart!

Ist nicht wahr. Es ist erlaubt und möglich, sowohl ATIS als auch DSC abzuschalten. Es ist Binnen allerdings nicht erlaubt, den Funk ohne ATIS zu betreiben.

Ich habe ein NEUES Funkgerät vor 3 Monaten angemeldet. Es verfügt über die Konformitätserklärung, wird genau so in der EU ausgeliefert (nicht nur in Österreich).
Was natürlich nicht geht: die ATIS oder DSC Kennung selber löschen. Aber abschalten geht definitiv.

Gruss
Andreas
Hi Andreas
erklär mir bitte wie ?
Ich habe ein kombiniertes Gerät Binnen (ATIS) und Buten (DSC) das kann man natürlich umschalten und buten wird dann kein ATIS gesendet, aber wie Du den ATIS abschalten willst ist mir völlig unklar. Der sitzt doch direkt auf der Trägerwelle und wenn Du nur den Sendeknopf berührst wird bereits deine ATIS Nummer gesendet
Ich habe auch alle Unterlagen nachgesehen (SIMRAD) nirgends ist das auch nur erwähnt, geschweige denn beschrieben.

Und das ist die Vorschrift :
------------------------
6.2 ATIS
Alle Schiffsfunkanlagen und tragbaren Funkgeräte an Bord müssen mit einer Codiereinrichtung
für die Aussendung des ATIS-Signals ausgerüstet sein.
Die Aussendung erfolgt auf allen geschalteten Kanälen nach Loslassen der Sendetaste
automatisch.
------------------------

Geändert von rotbart (27.06.2005 um 15:28 Uhr)
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  #12  
Alt 27.06.2005, 16:17
blacky GS
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An meinem Funkgerät läßt sich auch weder ATIS noch DSC ausschalten. Sehe auch keinen Grund dafür nachdem man es "von oben verordnet" hat
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  #13  
Alt 28.06.2005, 09:33
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ghaffy ghaffy ist offline
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Also Blacky u. Rotbart,
Wie das bei Euren Geräten geht, weiss ich nicht. Bei meinem (Navman 7100) kann ich im DSC-Setup entweder DSC oder ATIS jeweils einschalten oder beide ausschalten.

Dass ATIS binnen vorgeschrieben ist, bezweifelt ja niemand. Aber eben nur binnen. Und der Digitale Selektivruf (DSC) ist sowieso nur ein Bonus, der dann was bringt, wenn andere ihn auch verwenden (Buddy-List). Und GMDSS ist ja wieder eine eigene Sache.

Also warum sollte man ATIS auf See nicht abschalten dürfen? Steht in keiner unserer Vorschriften. Wärs verboten, dann hätt das NAVMAN 7100 keine Konformitätserklärung und ich hätts nicht anmelden dürfen.

Der ATIS-Mode hat ein paar andere Features, die vorgeschrieben sind:
- Neugeräte ab 1.1.2005 kein Dual/Tri-Watch mehr möglich
- automatische Sendeleistungsbegrenzung auf bestimmten Kanälen auf 1W (in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff, Schiff-Hafen und Funkverkehr an Bord)
- kein Scan-Mode bei Neugeräten ab 1.1.2005
- DSC nicht erlaubt
- Hintergrundbeleuchtung des Displays dimbar (ja, das steht in den Vorschriften so)
usw.

Die ATIS-Kennung kann nebenbei bemerkt nicht nur die Behörde empfangen werden, sondern von jedem Funkgerät. Bei alten Funkgeräten hört man den ATIS-Code auch am Ende der TX (düdldüü). Bei neuen Geräten ist allerdings "eine technische Vorrichtung erlaubt, die das Hörbarmachen der Automatischen Senderkennung unterdrückt" (Vorschriftentext).

Das alles ist nachzulesen in (für europ. Wasserstrassenanrainer, also im wesentlichen Rhein, Donau, Mosel etc.):
- Handbuch für den Binnenfunk - Allgemeiner Teil
- Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, 6. April 2000,
und für Ö: BGBl II 320/2002 Binnenschiffahrtsfunkverordnung BSFV


Gruss
Andreas
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  #14  
Alt 28.06.2005, 17:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von ghaffy
Also Blacky u. Rotbart,
Wie das bei Euren Geräten geht, weiss ich nicht. Bei meinem (Navman 7100) kann ich im DSC-Setup entweder DSC oder ATIS jeweils einschalten oder beide ausschalten.

Dass ATIS binnen vorgeschrieben ist, bezweifelt ja niemand. Aber eben nur binnen. Und der Digitale Selektivruf (DSC) ist sowieso nur ein Bonus, der dann was bringt, wenn andere ihn auch verwenden (Buddy-List). Und GMDSS ist ja wieder eine eigene Sache.
Also ich glaube es immer noch nicht - aber ich lasse mich ja belehren.
Das Du zwischen SEE und Binnen (=ATIS/nicht ATIS) umschalten können musst ist klar, auf See gibt es (je nach Land) ja auch andere Kanäle und du darfst alle Kanäle mit 25 W betreiben.
Soweit so gut und einverstanden, aber wenn DU BINNEN funken willst und die Option binnen geschaltet hast dann gibt es ATIS ob Du willst oder nicht, du hast bestimmt keinen Modus Binnen OHNE ATIS - dann wäre das gerät nicht regelgerecht.
-----------------------
und beim DSC hast Du IMHO Unrecht, der Witz ist nicht die Buddy Liste sondern der automatische Anruf im Distress Call und natürlich erreichst Du auch alle Schiffe im Umkreis über DSC viel besser (All ships in vincinity) weil es bei dehnen klingelt und das hört man auf der Brücke.
-----------------------

Nachtrag :
Unter Punkt 4-5 des Handbuches vom Navman 7100 ist es übrigens nachzulesen entweder DSC oder ATIS oder keines von beiden letzteres aber nur mit dem US Modell

Geändert von rotbart (28.06.2005 um 17:29 Uhr)
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  #15  
Alt 28.06.2005, 20:14
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Hallo Leute


ich habe auch den Navman 7100 aber dass ich ATIS ausschalten kann,dass glaube ich nicht.Vieleicht wenn das Funkgerät nicht angemeldet ist und Du keine ATIS-Nummer hast ist aber verboten.Wie der Rotbart schon geschrieben hat die ATIS-Nummer wird automatisch mitgesendet und wenn ich am Meer unterwegs bin schalte ich um auf DSC somit wird die MMSI-Nummer mitgesendet.
Und nochmals wenn ein Funkgerät am Boot ist braucht einer ein gültiges Funkzeugniss und das Funkgerät muss gemeldet sein.
Auser die Antenne ist abmontiert,dann funktioniert es nicht und mann braucht gar nicht's.
Ich habe das UBI und SRC gemacht.

In Österreich kann mann das Funkgerät Monatsweise anmelden meines ist 6 Monate angemeldet und dann zahle ich auch nur für diese 6 Monate € 54.-


lg Hansi
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