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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 15.10.2013, 19:41
Wörn Wörn ist offline
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Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge
mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste
Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht
3.500 kg nicht überschreitet, mit
Anhängefahrzeug oder ohne.

Das heißt doch dass wenn das Fahrzeug an der vorderen Achse über 1,30 m ist, wäre man in der Kategorie 2B, 80,--€ Monatsvignette.
Das wäre doch bei allen Alkoven Fahrzeugen der Fall und bei meinem Pössl auch! motz_4:

Geändert von Wörn (15.10.2013 um 19:48 Uhr)
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  #2  
Alt 15.10.2013, 19:57
Honky Honky ist offline
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Also :-) werden womos bis 3,5 Tonnen ob mit oder ohne Anhänger nicht teurer. Mein VW bus kostet jetzt 80 eus.
Ein Dodge RAM mit 3.5 Tonnen ist also billiger als ein Kleinbus weil er ne lange Motorhaube hat.
Das ist ja Klasse
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Honk,James Honk Andreas
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  #3  
Alt 15.10.2013, 20:01
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Comander Comander ist offline
Jollisti und Tourenfahrer
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ok das könnte langsam klar sein aber was könnte der Grund sein ? möglicherweise campt die teurige Klasse zu viel in der Pampas und das wird eventuell nicht gern gesehen?
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #4  
Alt 15.10.2013, 20:02
Wörn Wörn ist offline
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Wenn das wirklich so ist werde ich überlegen wieder Schleichwege zu finden. Nachdem ich im Jahr zweimal nach Kroatien fahre ist mir das echt zu teuer.
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  #5  
Alt 15.10.2013, 20:17
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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  #6  
Alt 15.10.2013, 20:40
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super, ich hab ne lange Motorhaube vor dem WOMO die keine 1,5m hoch ist.
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #7  
Alt 15.10.2013, 20:44
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
super, ich hab ne lange Motorhaube vor dem WOMO die keine 1,5m hoch ist.
Dori ich bin der Meinung dass Womo´s wie normale PKW zu verrechnen sind. Ein Womo hat nach der Texteslage nichts mit der Höhe über Achse zu tun. Nur das Gewicht > oder < als 3,5to sind ausschlaggeben.
__________________
LG
Mathias

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  #8  
Alt 15.10.2013, 20:53
Benutzerbild von dori
dori dori ist offline
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Hallo Matthias, danke ja so seh ich es auch.
ups gerade schiessen die Schweden ein tor :-(
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #9  
Alt 15.10.2013, 19:58
Honky Honky ist offline
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Zitat:
Zitat von Wörn Beitrag anzeigen
Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge
mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste
Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht
3.500 kg nicht überschreitet, mit
Anhängefahrzeug oder ohne.

Das heißt doch dass wenn das Fahrzeug an der vorderen Achse über 1,30 m ist, wäre man in der Kategorie 2B, 80,--€ Monatsvignette.
Das wäre doch bei allen Alkoven Fahrzeugen der Fall und bei meinem Pössl auch! motz_4:
Ne ne,ist ja ein Wohnmobil
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