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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #46  
Alt 23.12.2007, 18:10
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Berny
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Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt".
Und genau so ein Patent habe ich ja

Versicherungstechnik: glaub mir, ich hab mit Yachtpool damals ja auch die Verhandlungen geführt und mich auch entsprechend erkundigt. Versicherungsfragen sind immer Unfallcausal, auch auf Österreichs Straßen ist das nicht anders.
Und die Befähigung zum Lenken meines Bootes habe ich ja mit dem österreichischen Patent bewiesen, mit dem Donaupatent sogar für internationale Wasserstraßen, somit für einen Großteil der Vorschriften auf Wasserwegen.
Somit kann die Versicherung mir nicht vorwerfen, dass ich mit dem Boot nicht umgehen könnte oder ich fahrlässig gehandelt hätte, weil ich diverse Vorschriften nicht gelernt hätte.
Es bleiben also nur mehr die Vorschriften für Küstengewässer oder ähnliches über, wo die Versicherung behaupten könnte, ich hätte keine Ahnung und deshalb grob fahrlässig gehandelt hätte.
Genau dies wurde eben von Yachtpool damals mit dem Beispiel der Quadranten aufgezeigt.

Einen Pauschalausstieg einer Versicherung gibt es so nicht!
Auch nicht zB bei Alkohol am Steuer auf den Straßen, hier muss auch nachgewiesen werden, dass der Alkoholeinfluss sein nötiges für ein Unfallgeschehen beigetragen hat, was aber auch in der Regel leichter zu beweisen ist.

Aber Matthias, ist ja eh egal, die Diskussion wurde ja schon oft genug geführt mit der Erkenntnis, dass alles eine Grauzone ist und genau deshalb ein FB1, welcher in HR als solcher offiziell anerkannt ist (ist ja das nächste, auch dass ist ja Grauzone!), für Österreich die Lösung ist.
Und du hast recht, das einzige Patent, von dem wir sicher wissen, dass es wirklich in HR anerkannt ist, ist das HR-Patent.
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  #47  
Alt 23.12.2007, 19:19
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Schein

Wenn der FB1 jemals kommen sollte wird er genauso wie der FB 2 -4 von den Unterzeichnerstaaten darunter auch Deutschland, Italien, Frankreich,Kroatien usw. ohne Probleme angenommen nur in Österreich wird man nie mit dem FB1 fahren dürfen
__________________
Gruß
Herbert
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  #48  
Alt 23.12.2007, 20:34
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt".
Und genau so ein Patent habe ich ja
Es ist ein Irrglaube, dass mit der Vergabe des Permit's auch die Berechtigung des Skippers zum Fahren gegeben wird! Es mag zwar stimmen, dass so mancher Hafenkapitän in HR ein Binnenpatent akzeptiert, was aber eher an Unkenntnis (sieht einen amtlichen Ausweis der schon O.K. sein wird...) oder Desinteresse des Beamten liegt! Im Schadensfall hast Du mit Deinem Binnenpatent jedenfalls mit Sicherheit schlechte Karten und da kannst Du Dich noch so viel auf den Hafenkapitän ausreden! (strafrechtlich gesehen und nicht was die Versicherung betrifft!)

Ob Yachtpool oder ein anderer Versicherer so ohne weiteres bezahlt, wenn im jeweiligen Land ein entsprechender FS vorgeschrieben ist und man diesen eben nicht hat, lasse ich mal so dahingestellt...

Und Berny, in der Kroatienverordnung steht eben nicht, dass Du "nur" den Schein brauchst, der im Heimatland vorgeschrieben ist! Ganz im Gegenteil - er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein - also ein amtliches Küstenpatent des Heimatlandes oder eben das kroatische! (ist in der vielzitierten Kroatienverordnung, wie bei Gesetzestexten leider üblich, etwas unverständlich formuliert, aber eine Tatsache - das kannst Du mir glauben!)

L.G.

Edwin
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  #49  
Alt 23.12.2007, 21:00
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Zitat:
Zitat von Edwin
- er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein -
Da solltest du aber genau zitieren:
In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Als Österreicher fahre ich unter österreichischer Flagge, stellt sich die Frage, ob ich als Besitzer eines Patents nicht doch die nötige Berechtigung habe, zumal es ja eigentlich gar keinen wirklichen amtlichen Küstenschein gibt (zumidest bis vor kurzem, jetzt wurde ja ein C eingeführt) ....
Und dann gibts ja noch die Frage, ob ich als Österreicher überhaupt einen Küstenschein brauche, usw usw usw

Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion.

Früher gabs mal den FB1, warum wurde der eigentlich abgeschafft ???

Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt.

Geändert von Berny (23.12.2007 um 21:04 Uhr)
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  #50  
Alt 23.12.2007, 21:22
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Da solltest du aber genau zitieren:
In Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Ich habe in dem Fall nicht zitiert, sondern versucht, den Teil der Kroatienverordnung etwas verständlicher zu machen!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Naja, eine lange, alte und endlose Diskussion.
Stimmt!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Richtig ist, und dass sollte man immer sagen, derzeit ist es so, dass eben nur beim HR-Patent (und wirklich nur beim HR-Patent!) sicher ist, dass es gilt.
Stimmt nicht ganz - alle anderen amtlichen Küstenpatente (FB2+ usw.) sind natürlich ebenfalls gültig!

L.G.

Edwin
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  #51  
Alt 23.12.2007, 21:25
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Früher gabs mal den FB1, warum wurde der eigentlich abgeschafft ???
Weil der damals nur ein Verbandsschein (nix amtliches) war und nicht von der OSB abgesegnet!

L.G.

Edwin
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  #52  
Alt 15.02.2009, 01:39
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Bootsführerschein

Der Österreichische SBF See ist da
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Gruß
Herbert
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  #53  
Alt 15.02.2009, 07:53
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Servus Herbert, nicht schlecht deine Antwort um 1,39 Uhr

...und jetzt lehn ich mich zurück und warte auf die Antworten was wieder nicht passt ( i lieg flach )
@ Berny jetzt hast endlich deinen Schein den du dir so gewünscht hast.. Bin schon mal gespannt ob du ihn nun endlich machst damit du HR gesetzeskonform unterwegs bist. Oder findest wieder eine Ausrede. Bin echt neugierig auf deine Antwort .

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von Rotti (15.02.2009 um 08:02 Uhr)
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  #54  
Alt 15.02.2009, 13:17
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Schein

Zitat:
Servus Herbert, nicht schlecht deine Antwort um 1,39 Uhr
Diese Uhrzeit ist für mich fast normal

Wir sind für unsere Charterkunden bis 23 Uhr und wenn es sein muß rund um die Uhr, auch Sonntags da.

Jetzt können wir so wie die Deutschen beim SBF SEE schreiben , wenn es um das HR Patent geht, warum machst du nicht den FB1 der ist International gültig stimmt zwar nicht aber das glauben doch alle

Auch der FB1 genauso wie SBF SEE SKS FB2 - FB4 sind NUR nationale Scheine, die anerkannt werden oder auch nicht.
Hat man ja gesehen wie schnell das geht in Kroatien und das ist noch nicht ganz ausgestanden.
__________________
Gruß
Herbert
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  #55  
Alt 15.02.2009, 16:43
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Wos is, Herbert?

Jetzt wirds Zeit, dass du dich einklinkst in das Österreichische Schein-Geschäft () ...
Ich bin bei den ersten, die bei dir oder auch Edwin den FB1 machen. Wär' doch ein Gegengewicht zu den, sagen wir, "traditionellen Anbietern" bei uns.
__________________
Gruss
Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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  #56  
Alt 15.02.2009, 17:03
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Berny
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Zitat:
Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
Bin schon mal gespannt ob du ihn nun endlich machst damit du HR gesetzeskonform unterwegs bist. Oder findest wieder eine Ausrede. Bin echt neugierig auf deine Antwort
Tja, Mathias, ich bin gesetzeskonform unterwegs, da ich einen Schein besitze, der mich in Österreich zum Lenken meines Bootes berechtigt, und genau das ist in der HR Verordnung gefordert. (naja, man könnte jetzt wieder lang und breit diskutieren....... will ich aber nicht, man kann ja alles schon lesen und lass einfach mal deine Stichelein, kümmere dich lieber darum, dass bei dir alles in Ordnung ist! (ich denke da an das Stichwort "frame"))


Zum Thema FB1: sehr gut, endlich ist er da.
Nur, was kostet er jetzt, wer darf ihn Unterrichten usw usw usw.

Also ist ja noch nicht alles ausdiskutiert, denke ich mal.
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  #57  
Alt 15.02.2009, 17:18
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Schein

Zitat:
Jetzt wirds Zeit, dass du dich einklinkst in das Österreichische Schein-Geschäft
@Andreas
Das wird zumindest bei uns nicht geschehen.
Wir sind ja einige Jahre für eine Ösi Bootsfahrschule gefahren und das war Öd
Nicht das fahren sondern die Art wie es durchgeführt werden mußte.

wir werden weiter das HR Patent anbieten aus gutem Grund
nimmt man die 3 SM vor Küste / Inseln wörtlich ist man schnell in einem Bereich wo man merkt der FB1 ist nicht ausreichend das HR Patent aber schon.
Wer chartert braucht Funk und das ist beim HR Patent dabei und keine 3 SM Beschränkung. Ob die vercharterer den FB1 annehmen steht in den Sternen aber denkbar sonst müßten wir den SBF See auch ablehen.

Es werden weiterhin Urlauber D/A/usw. beim HK das HR Patent machen, die waren sowieso nie unsere Kunden.

Für die Sportbootfahrer die auch in anderen Länderen ihr Boot fahren möchten ist nun etwas geschaffen worden das ich als positiv bewerten möchte und das meine ich ehrlich.
Jetzt hat der Österreicher auch eine echte Wahlmöglichkeit
__________________
Gruß
Herbert
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  #58  
Alt 15.02.2009, 17:24
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Schein

Zitat:
Zum Thema FB1: sehr gut, endlich ist er da.
Nur, was kostet er jetzt, wer darf ihn Unterrichten usw usw usw.

Also ist ja noch nicht alles ausdiskutiert, denke ich mal.
Der ist so neu das man nicht einmal das Papier kennt worauf er gedruckt wird/wurde, schau mal beim MSVÖ nach da haben sie nicht einmal die Seiten umgestellt nur PDF gibt es von der Pro 2009

Unterrichten werden es die Bootsfahrschulen wer den sonst.
Kann ja nicht sein das jeder X beliebige wie beim HR Patent da wildwuchs betreiben darf Eines kannst mir glauben wir machen es nicht
__________________
Gruß
Herbert
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  #59  
Alt 15.02.2009, 17:31
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
...
Das wird zumindest bei uns nicht geschehen.
Wir sind ja einige Jahre für eine Ösi Bootsfahrschule gefahren und das war Öd
Nicht das fahren sondern die Art wie es durchgeführt werden mußte.

...
... wofür ich größtes Verständnis habe.

Schade, muss ich weiter am Meer mit meinem wertlosen, mickrigen, von niemanden anerkannten, von den Versicherungen abgelehnten, von der Ausbildung her minderwertigen, angeblich leicht von korrupten Beamten kaufbaren und noch dazu uncool aussehenden Kroatischen Küstenpatent herumfahren ...
(... weil ich finde die MSVÖ-Sache in der Durchführung auch öd.)
__________________
Gruss
Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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  #60  
Alt 15.02.2009, 17:33
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
... wofür ich größtes Verständnis habe.

Schade, muss ich weiter am Meer mit meinem wertlosen, mickrigen, von niemanden anerkannten, von den Versicherungen abgelehnten, von der Ausbildung her minderwertigen, angeblich leicht von korrupten Beamten kaufbaren und noch dazu uncool aussehenden Kroatischen Küstenpatent herumfahren ...
(... weil ich finde die MSVÖ-Sache in der Durchführung auch öd.)
Andreas,
na, für den FB1 könnten wir uns aber schon gemeinsam wo anmelden und das durchziehen. Da tun sicher noch ein paar Aduten mit .
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