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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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So sehe ich das auch ....
Zitat:
das erwarte ich von einem gutem seriösen Händler Zitat:
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#2
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Post Nr 58 noch mal lesen.......
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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Schade- du hast schon wieder klein beigegeben dabei ....
Zitat:
Na jetzt mal viel Glück.
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Allzeit gute Fahrt Gruß Mathias |
#4
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"Klein beigegeben" möchte ich jetzt nicht sagen. Ich wollte dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Dazu ist man verpflichtet - das ist aber auch meine Art.
Außerdem ist mir wohler dabei, wenn das Schaluchboot um das es geht bei mir liegt, als beim Verkäufer. Dann habe ich das in der Hand. Ich dokumentiere jetzt nochmals genau den Druckverlust. Da es nun zum wiederholten Male mit der Reparatur nicht geklappt hat werde ich ihm nun die Möglichkeit des Umtauschs des Schlauches oder den Rücktritt vom Kauf anbieten. Fruchtet das nicht, geht es zum Anwalt. Das ist alles ärgerlich - ich sehe das aber (noch) recht locker. Ich habe hier noch ein größeres Schlauchboot liegen, welches ich nutzen kann. Der Einfachheit halber wollte ich mich verkleinern. ("Einfachheit halber" - das ist die Ironie der Geschichte ). Der Verkäufer hat nun eine Woche Betriebsferien. Mein Schreiben wird dann übernächste Woche dort eingehen. Ich berichte weiter. Euch allen ein schönes Wochenende. Thorsten |
#5
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Moin,
wenn ein Anwalt für Dich nur ein entsprechendes Schreiben aufsetzt kostet Dich das 50-70 Euro, ich würde den Weg wählen, das Geld ist gut investiert. Klein beigegeben hast Du weil Du es nicht gleich dort auf Dichtigkeit geprüft hast, "mein" damaliger Schlauchboothändler hätte das Boot aufgebaut gelassen und Dir gezeigt das es dort jetzt dicht ist, erst dann eingepackt. Aber gut, ist nicht mehr zu ändern, viel Erfolg! Gruß Peter
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P.G. |
#6
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Dann auch bitte mal:
"Butter bei die Fische" und nenne uns doch bitte mal den Händler !!!!! Und drohe Ihm doch auch mal das sein Verhalten in einschlägigen Foren genannt wird !!!!! Sorry ist zwar nicht mein Art, aber da soll mal ruhig mit Veröffentlichung gedroht werden !!!!!
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Gruß Andreas Geändert von Kanutix (13.04.2019 um 19:34 Uhr) |
#7
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Hallo,
mit den Fotos auf Seite 2post 29 ist der Laden doch definiert!? Gruß Jeronimo Geändert von jeronimo (13.04.2019 um 19:28 Uhr) Grund: Ergänzung |
#8
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Zitat:
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#9
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Das gefällt mir....
Zitat:
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#10
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Hallo Thorsten
Ist das Boot nun dicht ???????
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Gruß Jupp |
#11
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Ich dokumentiere gerade den Druckverlust. Ich habe ein vernünftiges Gespräch mit dem Händler geführt. Schauen wir mal. Wenn es etwas Neues gibt, melde ich mich.
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#12
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So ich melde mich mal kurz dazu...
Das wir unsere Autoreifen etwas aufpumpen müssen finden wir normal, in ein Autoreifen gibt es aber keine Nähte.... Das Spaltmaßen an ein auto nicht 100% stimmen oder Ventilspiel aber im toleranzbereich liegen, da lebt jeder jeden tag damit... Aber wehe es geht um ein Schlauchboot..... der MUSS dicht sein... Jein... stimmt nicht ganz Das ein schlauchboot an eine der Zig Nähte und Kreuznähte etwas lecken kann ist völlig normal, mann bekommt ein geklebte Schlauch nicht für 100% luftdicht... Dafür gibt es zu viele kleine luftkanälchen wo luft durch fließen kann...... Verstehe mich nicht falsch... ich meine nicht so "undicht" das es in Druck sichtbar abfällt. Das "lecken" soll sich also in bestimmte Rahmen halten, deshalb gib es eine Norm. Diese ISO Norm 6185 (2014) sagt 20% innerhalb von 24 Stunden ist in ordnung. Klar das ist viel, und die Frage ist erstmal Wieviel nun das ganze überhaupt "leckt". Leckt es 2-4-8 oder 25%. Das ergibt sich durch ein Drucktest wo bestimmte faktoren wie Luftdruck, Schlauchdruck und temperatur über 24 Std. gemessen wird. Theoretisch wäre das Boot bei 19,99% laut Norm in Ordnung.. Allerdings ist diese Norm kein Gesetz. Ich denke wenn das ganze mal zum Streifall kommen sollte, - was ich nicht hoffe, weil es für beide seiten nichts bringt - auch noch die heutige stand der Technik in so ein Fall zur sprache kommt.. Der heutige Stand ist definitiv besser wie der Norm. Dabei finde ich persönlich das diese 20% als Grenze auch sehr viel ist. Eine vielmals geringere Luftverlust wäre für mich eher akzeptabel. "Heutige Stand der Technik" halt... So bleibt nur die wichtige Frage : wie weit fällt der Druck ab, über wieviel % reden wir nun eigentlich... Abgesehen davon das dieses Leck für sein ganzes Bootsleben jetzt mit ein Edding gekennzeichnet scheint... Gruß, Frank :)
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#13
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Nö, mache ich so gut wie nie. Die sind dicht, obwohl noch nicht mal verklebt. Da kann ich ja nur froh sein, damals ein neues Quicksilver gekauft zu haben. Das wurde anstandslos, ohne rumgeeier des Händlers, gegen ein neues Boot getauscht.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#14
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Also wenn ich mir ein Schlauchboot kaufen würde dann sollte es schon dicht sein.
Und wenn so etwas ist wie auf dem Bild ist das Boot nicht in Ordnung. Da wird der Händler gesetzmäßig abgemahnt und wenn er nicht reagiert geht es in einem Rechtsstreit. Ich wundere mich jetzt sehr das ein Fachman nicht auf diese undichte Stelle schaut und es anscheinend verharmlost.
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#15
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Moin,
unabhängig von der Norm ist und bleibt ein einzelner punktueller Verarbeitungsfehler mit abströmender Luft direkt unter einer Bandabdichtung ein Mangel, zumal man davon ausgehen kann, dass sich dieser ausweiten kann und wird. Man erkennt auf den Fotos, dass die Klebung/Verschweißung an der Fehlstelle nicht sauber durchgeht. Wenn das auf dem Wasser passiert, dann ist das Ganze auch sicherheitsrelevant. Die Reaktion des Händlers ist m.E. unprofessionell und zwar völlig eindeutig. Hier im Thread wurden schon viele Ratschläge gegeben. Diese müsste man auch umsetzen. Um wie viele Nachbesserungen handelt es sich eigentlich? Das geht im Thread etwas unter. Ich gehe von zwei Versuchen aus. - Einmal beim Händler, Ventile überarbeitet - Nochmal beim Händler und Ausreden (Beitrag #52) Nach § 440 S.2 BGB ist geregelt, dass eine Nachbesserung im Regelfall „nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen“ gilt. Für den Händler wird es gerade richtig eng. Bewusst ist ihm das offenbar nicht. Ich würde ihn freundlich aber bestimmt, unbedingt schriftlich zur letzten Nachbesserung auffordern und zwar mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung. Was mir nicht gefällt: Warum lässt sich der TE verschaukeln? Man sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen. Die Ablehnungsandrohung kann man auch im Text freundlich aber eindeutig einbinden, ohne dass es zur Verstimmung kommt. Macht man das nicht, kommt es gelegentlich zu Antworten, die ins Geschwafel abdriften. Es gebe keine dichten Schlauchboote und alles sei nur Kulanz. Wer schreibt, der bleibt. Hinterher hat garantiert niemand eine solche Antwort gegeben. Alles klar?
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
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