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  #16  
Alt 14.02.2009, 22:52
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hermann2441 hermann2441 ist offline
Der 'Schlauch(i)lose'
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Was soll's ich bin inzwischen Darwinist - jeder Unfall solcher Skipper ist ein Risiko für die anderen weniger

Also Glückauf und fröhliches Risiko !!!!!!!!!!!
Danke, war ja nicht anders zu erwarten, dass Du es völlig falsch verstehst.

Dir auch viel Glück!
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Hermann

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"Dass des so schwer sei soll, des versteh i net
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  #17  
Alt 14.02.2009, 23:21
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von hermann2441 Beitrag anzeigen
Liebe Kollegen und natürlich auch Kolleginnen,

da ich im Frühjahr den Donauschein machen werde (hoffentlich!), habe ich mir im Herbst eine batteriebetriebene Notbeleuchtung um ca. EUR 20.- zugelegt, war aber von der Lichtausbeute sehr enttäuscht. Vielleicht reicht dies ja, um die Vorschriften zu erfüllen, mir erscheint es aber etwas schwach.
Darum habe ich mir die ganze Zeit übelegt, was ich, ohne viel Strom zu verbrauchen,
....

Ich möchte Euch aber bitten, mir bei diesen noch offenen Punkten mit Rat zu helfen:

- Ich glaube mich zu erinnern, dass lt. Vorschrift (zumindest in Ö) die Navigationslichter vom weissen Rundumlicht getrennt schaltbar sein müssen.

- wie genau sind die Kontrollen, ob man genormte Leuchten verwendet, bzw. wie heikel ist es, mit nicht genormten zu fahren?

Danke im Voraus und bitte um Rückmeldungen, wenn Ihr Fragen zum Umbau habt. Bin gespannt, ob dies jemand interessiert.
Hallo Hermann,
Dein Profil weist Dich aus als Kleinbootfahrer mit einem Boot unter 7 m lt. Deinem Profil:
Boot: Zeepter 3,7m Aluboden
Motor: Suzuki 16PS

Nachdem Du im Frühjahr den Donau-Bootsführerschein machen wirst, hast Du bis dahin auch gelernt, das die österreichischen Bootsfahrregeln nach der KVR von 1972 ausgelegt sind.

Da A keine typgeprüften Navi-Lampen vorschreibt bist Du nicht wie in D gebunden attestierte Lampen zu führen. Aber ... die KVR Regeln sind trotzdem zu beachten und das heißt Navilampen mit 1o w Birnen Leistung und mindestens 2 nm (=nautische Meilen) Sicht solltest Du schon auch auf Deinem kleinen Boot haben, entweder weißes Rundumlicht Toplicht mit zusätzlichen Seitenlampen, oder auch nur ein weißes Rundumlicht (wenn max. 7 kn = 12,9 kmh) oder langsamer gefahren wird. Es gibt inzw. auch bereits LED-Lampen und entsprechende seefeste Ausrüstung, die diesen Ansprüchen entspricht. Aber eine umgebaute LED-Taschenlampe kann diesen Ansprüchen ganz bestimmt nicht bewältigen und kann wirklich nur als Notbeleuchtung ... für wie lange ??? ... dienen. Sollte eine Navi-Beleuchtung in A bei der Zulassung des Bootes vorgeschrieben sein, daann solltest Du über eine richtige seefeste Navibeleuchtung nachdenken, vielleicht hast Du dann auch bis zum Frühjahr das nötige Kleingeld dazu.

Ich würde Dir bei Deinem kleinen Boot eher das Letztere empfehlen, weil der Aufwand minimal ist, Du köntest zum Beispiel die weiße Rundum-Leuchte auf den Flaggenmast hinten anbauen, so hatte ich es an früheren Schlauchbooten.

Hinzu kommt, wann willst Du diese Navi-Beleuchtung überhaupt einsetzen?
Ohne Beleuchtung darfst Du von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter auf der Donau oder auch anderswo nicht fahren. Und längere Nachtfahrten dürften doch sicher bei Dir nicht in Frage kommen.

Von Deiner Funzel-Idee mit Taschen-Batterien halte ich garnichts, denn das ist wie garkeine Beleuchtung haben, und damit gefährdest Du Dich selber am ehesten, weil Du einfach nicht gesehen wirst. Merke, nur leistungsfähige und dauerhaft verfügbare Navi-Lampen bedeuten Sicherheit für Dich. Und das will was heißen, denn viele Berufsschiffe und auch größere Motoryachten fahren auf dem Wasser mit 20 und mehr Knoten, und das dort eingeschaltete Radar dürfte die kleinen Boote nicht erkennen. Nur eine gute eigene Navi-Beleuchtung kann Dich schützen davor, das Du nicht niedergemangelt wirst!

Geändert von DieterM (14.02.2009 um 23:28 Uhr)
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  #18  
Alt 15.02.2009, 10:22
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hermann2441 hermann2441 ist offline
Der 'Schlauch(i)lose'
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Ohne Beleuchtung darfst Du von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter auf der Donau oder auch anderswo nicht fahren.
Hallo Dieter,

Du triffst genau den Punkt! Ich muss zwar, um den Vorschriften zu genügen, eine Beleuchtung montieren, fahren darf ich aber bei Schlechtwetter sowieso nicht (möchte ich natürlich auch gar nicht, bin ja nicht lebensmüde). Darum meine ursprüngliche Anfrage.

Das gleiche gilt auch in Kro, wo ich ja am Tag (und natürlich guter Sicht) ganz ohne fahren darf. Aus Sicherheitsgründen werde ich sie aber trotzdem mitnehmen, lichtstark genug sind ja jetzt nun, die 2nm sind sie nun locker zu sehen und, auch wenn ich sie nur mit Akku betreibe, beträgt die Leuchtdauer mehr als 40 Stunden.

Leider kann man wegen der Belichtungsautomatik auf den Fotos die hohe Lichtausbeute nicht gut erkennen.

Ich wollte halt die Batterieleuchten, die lt. techn. Sachverständigen der Landesregierung der Vorschrift Genüge tun, meiner Meinung nach aber zu schwach sind, verbessern. Da ich Techniker bin, war weniger der Spargedanke aussschlaggebend, sondern die Herausforderung etwas zu verbessern. Darum habe ich die 3 Leuchten verstärkt und werde das Ganze mit einem 12V-Akku betreiben. Auch wollte ich unbedingt LED-Lampen wegen des geringeren Stromverbrauches und der höheren Lebensdauer haben, habe aber keine, für mein kleines Schlauchi passende, gefunden. Die dzt. angebotenen LED-Lampen passen nicht gut auf meinen Geräteträger.

Wenn nun alle über mich herfallen weil ich nicht genau genug meine Absichten beschrieben habe, tut es mir leid.

Ich habe nun aber genug Informationen erhalten, danke Euch Allen für die meist konstruktive Kritik und möchte das Thema nun abschließen.

Den Link zu meiner Homepage werde ich totlegen, damit ich niemand zum Nachbau von nicht zertifizierten Leuchten verleite
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Hermann

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"Dass des so schwer sei soll, des versteh i net
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  #19  
Alt 15.02.2009, 10:29
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thball thball ist offline
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Hallo Hermann,

vielen Dank für Deine Anleitung! Finde so etwas immer sehr interessant auch wenn ich leider viel zu wenig davon verstehe!

Trotzdem auch von mir noch ein Tipp zur Navi-Beleuchtung: Ich bin auch öfters in der Nacht unterwegs und letzte Saison begegnete ich nachts 2 Kanufahrern, die mit LED-Stirnlampen ausgerüstet waren. Ich habe sie in der Dunkelheit (kein Mond, jedoch mehrere Lichter an Land, die auch noch ablenken) nicht gesehen. Erst ungefähr 25 Meter davor konnte ich sie erkennen. Ging übrigens meinen Mitfahrern auch so. War jetzt kein Problem da ich da eh schon in Ufernähe war (dort gilt bei uns 10 km/h). Was ich damit sagen will, weiter draußen hätte es schon problematisch werden können, insbesondere in Bezug auf die Berufsschifffahrt, die auch nachts bei uns mit 20-25 km/h unterwegs ist. Die brauchen auch keine Rücksicht nehmen mit Ihrem Stahlrumpf...

Würde Dir somit empfehlen, dass Du die Beleuchtung an Land anschließt und prüfst wie sichtbar das Licht wirklich in 200 - 500 Meter Entfernung ist!

Nachtrag (habe Dein letztes Posting erst jetzt gesehen): Es will sicherlich keiner über Dich "Herfallen" - wir sind halt wegen DEINER Sicherheit besorgt! Den Link finde ich trotzdem gut!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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Geändert von thball (15.02.2009 um 10:33 Uhr)
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  #20  
Alt 15.02.2009, 12:16
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Das gefährliche Halbwissen ...

In Österreich gilt:

1) Kleinfahrzeuge unter 7m, wenn sie schneller als 10km/h (nicht: 7 kn, wir sind binnen, da wird in km/h gemessen) fahren können (nicht: wenn sie nur 10km/h fahren), brauchen zumindest weisses Rundumlicht und rot/grün. (§13.01 WVO = Wasserstraßen-Verkehrsordnung)

2) Von der Lichtstärke her werden in der WVO "starke", "helle" und "gewöhnliche" Lichter unterschieden. Die genaue Erklärung, wie diese Intensitäten unterschieden werden, findet sich in der WVO Anlage 5.
Für Kleinfahrzeuge unter 7m und schneller (möglich) als 10 km/h reicht die Ausführung "gewöhnlich" für die Seitenlichter und "hell" für das Rundumlicht, dh. u.a. Tragweite von "weiß" 3,9-5,3 km, "rot oder grün" 1,7-3,2 km. Eine Angabe von "Watt" ist hier nicht zu finden, allerdings eine "Betriebslichtstärke" in cd (Candela), die im wesentlichen als 75% der fotometrischen Lichtstärke angenommen wird (genaueres in der Anlage 5 WVO).

3) Der genaue Farbwert der Lichter ist in der WVO in der Anlage 4 beschrieben. Die Spektren sind so breit, dass bestimmte farbige LEDs den Anforderungen genügen.

4) Eine Festlegung der Leuchtmittel hinsichtlich einer Typengenehmigung o.dgl. (wie zB BSH in D oder R.I.N.A. etc.) ist in der WVO für Kleinfahrzeuge nicht zu finden. Das kann daher auch nicht beanstandet werden.

Anmerkung: Ich habe mir ebenfalls meine Glühlampen gegen - selbstgebaute - LED-Sofitten ausgetauscht, wobei das technische Problem eher der Leuchtwinkel war (3 LEDs pro Seitenlicht und 18 LEDs fürs Rundumlicht). Diese Leuchten haben die letzte Überprüfung 2008 überstanden und haben Groschen an Material gekostet. Die Leuchtstärken dieser (im Übrigen: "Taschenlampen-LEDs") übertreffen die Forderungen um ein Vielfaches. Inzwischen gibt es ja fertige Sofitten und Birnen mit LEDs um kleines Geld, gegen deren Einsatz aus rechtlicher Sicht in Ö IMHO rein garnichts spricht.

Wenn das hier zT anders beschrieben wird, würde mich natürlich die Quelle schon interessieren.
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Gruss
Andreas

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  #21  
Alt 15.02.2009, 13:22
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ich kenne die Zulassungsvorschriften in D, da ich damit beruflich zu tun habe. Die Typgeprüften Leuchten werden alle einzeln geprüft und zugelassen. D.H. die Zulassung erfolgt in exakt dieser Konfiguration. Bei einer Glühlampe ist die Leuchte nur mit dieser Glühlampe zugelassen, ein Auswechseln durch eine mit ner größeren Leistung oder einer anderen Lichtquelle entspricht nicht der Typengenehmigung und ist somit auch nicht Zugelassen.
In der Fahrzeuglichttechnik unterscheidet man zudem auch noch zwischen auswechselbaren und nicht auswechselbaren Leuchtmitteln.

Mich würde mal interessieren wie die österreicher das Prüfen? Denn visuelle Prüfung ist subjektiv.
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Grüße aus Tübingen
Mirco
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  #22  
Alt 15.02.2009, 13:50
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Zitat von Gumminudel Beitrag anzeigen
Mich würde mal interessieren wie die österreicher das Prüfen? Denn visuelle Prüfung ist subjektiv.
Ich verstehe die Frage nicht.

In der WVO sind die Anforderungen festgelegt.
Alle 5 Jahre (idR) müssen Österreicher mit ihrem Boot zum, nunja, "TÜV".
Dort wird überprüft, ob alles passt.
(Diese Überprüfung ist genau so "subjektiv" oder "objektiv" wie jede andere Sachverständigen-Überprüfung auch. Ist ja mit dem Auto beim TÜV in D oder nach §57a in Ö genauso "subjektiv").

Ihr habt bei Booten keine Überprüfungen, daher wird halt über Typgenehmigungen gearbeitet.

(Ist aber wurscht, oder? D ist nicht Ö und umgekehrt. Nur so als Beispiel: Was bei Euch als Anhänger gilt, kriegt bei uns glatt keine Zulassung, weil die Bestimmungen eben unterschiedlich sind. Und für unsere Beleuchtung müsste man bei Euch halt Strafe zahlen. Trotzdem passieren auf Österreichs Meeren praktisch keine Unfälle.)
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Gruss
Andreas

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  #23  
Alt 15.02.2009, 14:06
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Zitat von hermann2441 Beitrag anzeigen

- Ich glaube mich zu erinnern, dass lt. Vorschrift (zumindest in Ö) die Navigationslichter vom weissen Rundumlicht getrennt schaltbar sein müssen.
Nachtrag:
Nein, müssen sie nicht. Genau genommen dürfen sie nicht. Bei Sportbooten wird aber geduldet, dass das Rundumlicht gleichzeitig Ankerleuchte sein kann. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass sie getrennt schaltbar sein dürfen.

Es muss aber durch eine entsprechende Einrichtung sichergestellt sein, dass die Seitenlichter nicht OHNE Rundumlicht eingeschaltet ist. Dies wird in der Praxis zB durch einen 0-1-1-Zugschalter gewährleistet: 0=Aus / 1.Stufe=Seitenlichter+Rundumlicht / 2.Stufe=nur Rundumlicht.
Zum Beispiel werden 2 Schalter (1 für Seitenlichter und 1 für Rundumlicht) nicht gern gesehen und möglicherweise bemängelt, weil man ja vergessen könnte zu den Seitenlichtern das Rundumlicht einzuschalten
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Gruss
Andreas

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  #24  
Alt 15.02.2009, 14:08
rotbart
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
In Österreich gilt:

1) Kleinfahrzeuge unter 7m, wenn sie schneller als 10km/h (nicht: 7 kn, wir sind binnen, da wird in km/h gemessen) fahren können (nicht: wenn sie nur 10km/h fahren), brauchen zumindest weisses Rundumlicht und rot/grün. (§13.01 WVO = Wasserstraßen-Verkehrsordnung)..................................

.
Dann lies doch mal die DONAUSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVOREORDNUNG die gilt auch in Felix Austria und dort ist es genau beschrieben Anhang 5 Tabelle 1 usw. usw.

Und wenn ich mich richtig erinnere wollte der "junge" Poster doch auf der Donau seine Lampen blinken lassen oder ???
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  #25  
Alt 15.02.2009, 15:02
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Dann lies doch mal die DONAUSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVOREORDNUNG die gilt auch in Felix Austria und dort ist es genau beschrieben Anhang 5 Tabelle 1 usw. usw.

Und wenn ich mich richtig erinnere wollte der "junge" Poster doch auf der Donau seine Lampen blinken lassen oder ???
Naja, rotbart,

In deinem Alter sollte man sich vielleicht weniger aufs Gedächtnis verlassen und eher nachlesen.
Von "blinken" kann ich beim besten Willen nichts lesen.

Und zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung: Die gilt in Ö ganz sicher nicht, weil es eine Deutsche Vorschrift ist. Wir habe - siehe oben - dafür die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Die kann man auf unserer Ministeriumshomepage jederzeit in der aktuell gültigen Version nachlesen.
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Gruss
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  #26  
Alt 15.02.2009, 15:23
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langsam kommts mir vor, als hätte der ROTBART ein österreichtrauma?

dori
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  #27  
Alt 15.02.2009, 15:28
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Reden

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..
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Und Skipper, die erst gar nicht aufs Wasser kommen auch.
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  #28  
Alt 15.02.2009, 15:52
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Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ich verstehe die Frage nicht.

In der WVO sind die Anforderungen festgelegt.
Alle 5 Jahre (idR) müssen Österreicher mit ihrem Boot zum, nunja, "TÜV".
Dort wird überprüft, ob alles passt.
(Diese Überprüfung ist genau so "subjektiv" oder "objektiv" wie jede andere Sachverständigen-Überprüfung auch. Ist ja mit dem Auto beim TÜV in D oder nach §57a in Ö genauso "subjektiv").

Ihr habt bei Booten keine Überprüfungen, daher wird halt über Typgenehmigungen gearbeitet.

(Ist aber wurscht, oder? D ist nicht Ö und umgekehrt. Nur so als Beispiel: Was bei Euch als Anhänger gilt, kriegt bei uns glatt keine Zulassung, weil die Bestimmungen eben unterschiedlich sind. Und für unsere Beleuchtung müsste man bei Euch halt Strafe zahlen. Trotzdem passieren auf Österreichs Meeren praktisch keine Unfälle.)
Ich meinte damit eigentlich nur, dass man visuell nur die ein/aus feststellen kann, ggf. verdreckte Lichtscheiben, beschädigungen oder beeinträchtigungen der Funktion. Feststellen kann man nicht ob die Leuchte die Lichtwerte noch erfüllt, das setzt Messtechnik vorraus. Von daher sehe ich es als Wischiwaschi an wenn jeder ein Nachttischlampe als Navigationslicht anbasteln kann und die Technische Kontrolle nickt dann ab....

Vielleicht sehe ich das aber auch berufsbedingt zu Eng
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Mirco
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  #29  
Alt 15.02.2009, 21:19
rotbart
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Naja, rotbart,

In deinem Alter sollte man sich vielleicht weniger aufs Gedächtnis verlassen und eher nachlesen.
Von "blinken" kann ich beim besten Willen nichts lesen.

Und zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung: Die gilt in Ö ganz sicher nicht, weil es eine Deutsche Vorschrift ist. Wir habe - siehe oben - dafür die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Die kann man auf unserer Ministeriumshomepage jederzeit in der aktuell gültigen Version nachlesen.

und in Deinem Alter sollte man auf die Weisheit des Alters hören Es gibt eine DONAUKOMMISSION, der auch Österreich beigetreten ist und die Vorschriften gelten auch in Ö

Ich empfehle z.B. die Lektüre von Um Links zu sehen, bitte registrieren
oder auch die anderen Dokumente die dort zu finden sind. Insbesondere die Staatsverträge mit Ö sind eine nette Lektüre für schlaflose Youngster
: biere:
Off-Topic:

nix für ungut für den "Youngster" aber es dürfte im Vergleich stimmen
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  #30  
Alt 15.02.2009, 21:25
rotbart
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Zitat von dori Beitrag anzeigen
langsam kommts mir vor, als hätte der ROTBART ein österreichtrauma?

dori
Wieso denn, hier geht's nicht um Ö, sondern um einen Staatsvertrag und die Donaukommission

Was Österreich zuhause macht ist mir doch egal, aber die Donau ist nicht (mehr) zuhause
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