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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Zitat:
Rechtlich gesehen ist Überladen, überladen. Ich hab aber das Gefühl, daß die deutsche Paulizei ein wenig mehr Bemessungsspielraum in solchen Geschichten hat. Vor Fahrtantritt durch Österreich und Schweiz schau ich auch ganz genau hin, die 90 kg Stützlast versauen mir noch zusätzlich die Zualdung. Versicherungstechnisch hätte ich nur bedenken, wenn die Achslasten und zul. GG. das ermittelte Gewicht nicht hergeben............. @Ingo..........na aber wenn Du mir mit Deiner überladenen Karre entgegenkommst, diese nicht mehr im Griff hast und mich gefährdest, ist es halt nicht mehr nur Dein Problem. Ich bin auch nicht der Heilige was z.B. Ladungsicherung etc anbelangt. Bei manchen Dingen muß ich echt den Kopf schütteln, manche Dinge haben aber durchaus Berechtigung ...............
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer Geändert von Monoposti (16.07.2015 um 14:48 Uhr) |
#2
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Zitat:
Danke Ralf hätte ich auch nicht besser schreiben können
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Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia ------------------------------------------------- |
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