Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Trailer > Alles zum Thema Trailer

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.04.2005, 19:52
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist gerade online
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.523
abgegebene "Danke": 198

Boot Infos

Gespann - Gesamtgewicht auf 4250kg !!

Hi Freunde!

habe das gerade gelesen:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Zitat:
B-Führerschein auch für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen

ar - 13. März 2005. Mit dem "normalen" B-Pkw-Führerschein können wahrscheinlich demnächst auch Reisemobile bzw. Anhänger-Kombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden. Einem entsprechenden Entwurf, der die gegenwärtige Begrenzung bis 3,5 Tonnen aufhebt, stimmte jetzt das Europäische Parlament in Straßburg in erster Lesung zu.
Dies betrifft hier in Österreich die meisten Gespannfahrer. Zur Erklärung: In Österreich darf das max. zulässige Gesamtgewicht (Summe GG - Zugfahrzeug plus GG Trailer/Hänger/Wowa) bei auflaufgebremsten Hängern die 3500kg nicht überschreiten. Wenn diese Regelung kommt, dann würde man sich den Führerschein E(Hänger) zu B (PKW) ersparen. Mir geht es da mit meinem Espace genau so. Wenn ich den Trailer nicht runtertypisieren hätte können, dann wäre die E - Prüfung bei mir auch notwendig geworden. D.h. dass ich trotz niedriegerem Trailerdaten bei vollgetankten Boot schon (vielleicht) etwas über die erlaubten Gewichte bin. Weis von euch Ösis einer mehr wie weit es damit tatsächlich ist und wie weit dies im Parlement Beschlussfähig ist, sodaß wir in Zukunft endlich nicht illegal ohne E Schein durch die Lande ziehen können??

Gruß Rotti

P.S.: Noch anschließend, weiß jemand ob sich in Richtung 1ookmh Zulassung bei Hängern in Österreich was ändert oder ob eine Änderung dahingehend im Busch liegt??
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.04.2005, 20:09
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.09.2003
Beiträge: 8.200
abgegebene "Danke": 130

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Rotti
In Österreich darf das max. zulässige Gesamtgewicht (Summe GG - Zugfahrzeug plus GG Trailer/Hänger/Wowa) bei auflaufgebremsten Hängern die 3500kg
Wie jetzt???? Darf ich nicht mehr durch Ösi-Land fahren???

Mein Gespann-Gewicht beträgt 4,5 t und der Trailer ist auflaufgebremst.

Bezieht sich die 3,5 t jetzt auf die Auflaufbremse oder auf den Führerschein??
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.04.2005, 20:15
Benutzerbild von Lutti069
Lutti069 Lutti069 ist offline
Ex - Feuerwehrmann
Treuesterne:
 
Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 1.135
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Führerschein

Hallo Olaf

Du hast doch Bestandsschutz und darfst mit Deinem deutschen Lappen weiterhin bis 7,5 t fahren.
__________________
Gruß
Ludger
---------------------------------------------------------------------
N 51° 37` 38,0"
E 006° 11` 49,9"


Rettet den Wald.............esst mehr Spechte!!!!!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.04.2005, 20:20
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.09.2003
Beiträge: 8.200
abgegebene "Danke": 130

Boot Infos

Hy Lutti,

um den Lappen geht's mir nicht, ich darf so ziemlich alles fahren, was über Deutschlands Strassen rollen kann

Ich hatte das von Rotti so verstanden, dass bei einem auflaufgebremsten Hänger das Gespanngewicht grundsätzlich nur 3,5 t betragen darf.

Bei Rottis seinen Landsleuten weiss man ja nie......

ich erinnere mich an einen Sommer, als die Urlauber aus Italien nicht mehr nach Hause kamen, weil es in Österreich auf einmal ein neues (altes) Gesetz bezüglich der Anhängelast gab, Also unmöglich ist da nix....

... und wir sind auch noch davon abhängig wenn wir ans Mittelmeer wollen :zerschepp :zerschepp
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.04.2005, 20:23
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist gerade online
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.523
abgegebene "Danke": 198

Boot Infos

Hi ihr Beiden!

Diese Regelung gilt nur in Österreich f. österr. Führerscheinbesitzer der Klasse B (PKW mit schwerem Anhänger der GG >750kg und auflaufgebremst ist). Ihr dürft soweit das als deutsche Führerscheinbesitzer fahren was bei euch im Heimatland erlaubt ist. Jedoch (O:T) die 100kmh Regelung für die bei euch in Deutschland zugelassene Hänger gilt hier nicht. Also schön mit 8okmh durch die Lande ziehen.

Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.04.2005, 08:05
Benutzerbild von Hansi
Hansi Hansi ist offline
Medline-Fahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 8.764
abgegebene "Danke": 582

Boot Infos

und ich Deep mache den E zu B
:blemblem: :blemblem: :blemblem:
was soll's
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.04.2005, 16:08
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Na endlich, ich dachte mir schon, es kann ja nicht sein, dass die Deutschen sich das gefallen lassen
Sie hats ja besonders getroffen, von 7,5 auf 3,5

Für mich ist das auf jedenfall gut, ich hoffe, das kommt bald!!!

Derzeit fahre ich mit 3480 KG herum, geht gerade noch.
Aber bei neueren Autos habe ich das Problem, dass die immer schwerer werden, da geht mein Gespann nicht mehr !

Noch was: gilt das auch für Bootsanhänger ?
also Vorsicht, immer aufpassen, was die Bestimmung bringt !
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.04.2005, 16:50
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.10.2004
Beiträge: 1.649
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Na endlich, ich dachte mir schon, es kann ja nicht sein, dass die Deutschen sich das gefallen lassen
Sie hats ja besonders getroffen, von 7,5 auf 3,5

Für mich ist das auf jedenfall gut, ich hoffe, das kommt bald!!!

Derzeit fahre ich mit 3480 KG herum, geht gerade noch.
Aber bei neueren Autos habe ich das Problem, dass die immer schwerer werden, da geht mein Gespann nicht mehr !

Noch was: gilt das auch für Bootsanhänger ?
also Vorsicht, immer aufpassen, was die Bestimmung bringt !
entschuldigt bitte - nach meinem wissen durfte man den alten *3er* bis 7,5to fahren - mit der Umwidmung wurde daraus die Klasse bis 12 to - und soweit ich den neuausgestellten führerschein meiner frau im kopf habe, steht da tatsächlich die fahrerlaubnis bis 12 to gültig bis zu ihrem 50.ten Lebensjahr, dann verlängerung nach ärztlichem check.

=> sie fährt nur in ausnahmesituationen das 4,3to WoMo.....theorie und praxis....
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 14.04.2005, 16:59
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Cool bleiben, die Regelungen betrifft erstens die Österreicher, die mit dem B nur bis 3,5 t (oder mit leichtem Anhänger bis 4,25 t) fahren durften, und zwitens seit der Umstellung in D, wo die neuen B ebenfalls nur bis 3,5 t fahren dürfen.

Die alten Führerscheine von D, die damals bis 7,5 t fahren durften, betrifft das vermutlich nicht, es sei denn, es gibt da auch irgendwelche Übergangsbestimmungen (zB 10 Jahresfrist wie in Holland oder so).
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 14.04.2005, 19:51
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.09.2003
Beiträge: 8.200
abgegebene "Danke": 130

Boot Infos

Zitat:
Zitat von DschungisKahn
entschuldigt bitte - nach meinem wissen durfte man den alten *3er* bis 7,5to fahren - mit der Umwidmung wurde daraus die Klasse bis 12 to - und soweit ich den neuausgestellten führerschein meiner frau im kopf habe, steht da tatsächlich die fahrerlaubnis bis 12 to gültig bis zu ihrem 50.ten Lebensjahr, dann verlängerung nach ärztlichem check.

..
Hallo Jürgen,

mit dem "alten 3er" darfst du (wenn ich mich richtig erinnere) Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18 Tonnen fahren. Also schon richtige Hammerteile und das alles ohne Praxiserfahrung oder Anhängerschulung

7, 5 Tonnen Zugmaschine und einen Anhänger der bei durchgehender Bremsanlage 1,4 mal so schwer sein darf wir das ziehende Fahrzeug (also 10,5 Tonnen Anhänger.)
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 14.04.2005, 20:05
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist gerade online
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.523
abgegebene "Danke": 198

Boot Infos

Hi Berny!

Zitat:
Noch was: gilt das auch für Bootsanhänger ?
also Vorsicht, immer aufpassen, was die Bestimmung bringt !
Wenn dass dann nicht für unsere Trailer gilt, dann nützt nur noch eine 9mm Smith & Wesson möglich wärs ja dass die nicht so weit um die Kurve denken können. Hoffe nicht.

Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:30 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com