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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 02.09.2011, 15:02
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Schein

Dieter, das beantwortet doch nicht die Frage.
Es geht doch nicht ums Können oder oder um die Kosten allein.
Genausowenig gibt es den einen Schein, nicht einmal in Deutschland.

Und wenn wir schon dabei sind dann erkläre mir welchen Schein ein Österreicher machen soll wenn er als gewerblicher Skipper in Kroatien fahren möchte?

Bewegt man sich außerhalb der 3 Meilen legal oder nicht.
Wenn ja warum steht dann 3 Sm auf dem Schein.
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Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 02.09.2011, 17:46
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Dieter, das beantwortet doch nicht die Frage.
Es geht doch nicht ums Können oder oder um die Kosten allein.
Genausowenig gibt es den einen Schein, nicht einmal in Deutschland.

Und wenn wir schon dabei sind dann erkläre mir welchen Schein ein Österreicher machen soll wenn er als gewerblicher Skipper in Kroatien fahren möchte?

Bewegt man sich außerhalb der 3 Meilen legal oder nicht.
Wenn ja warum steht dann 3 Sm auf dem Schein.
SHS bis 12 Personen - sonst Kapitänspatent siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren

Guckst Du dort Um Links zu sehen, bitte registrieren- und wenn Du was für's Leben lernen willst, dann ist Werner der richtige Ansprechpartner.
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Jochen

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  #3  
Alt 02.09.2011, 18:37
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@Jochen
War mir klar, ABER es gibt auch gute Kroatrische Berufspatente
nach dem Boat Skipper B

War eher eine Randfrage an Dieter denn es geht ja um Patent für den Freizeitskipper.
Da stellt sich halt die Frage, vor allem für die Österreicher welchen.
und auf meine Frage warum auf dem FB1 3 Sm steht und wie es im Falle aussieht hat mir auch noch keiner sagen wollen.
Nur wenn es ums HR Patent geht dann wissen die meisten was Sache ist,
komisch
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Herbert
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  #4  
Alt 02.09.2011, 22:30
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
und auf meine Frage warum auf dem FB1 3 Sm steht und wie es im Falle aussieht hat mir auch noch keiner sagen wollen.
... weil die Dreimeilenzone das originäre Hoheitsgebiet eines Staates begrenzt. Durch andere Übereinkommen kann das Hoheitsgebiet auf 12 Meilen erweitert werden (Um Links zu sehen, bitte registrieren). Somit ist davon auszugehen, dass das Patent für das jeweilige Hoheitsgebiet eines Staates gedacht ist und weniger ob der Bootsführer jetzt 2,9996537 sm zum Ufer hält oder 3,0001323 sm.

By-the-way - in einer italienischer Übersetzung las ich mal, dass entweder der italienische Bootsführerschein oder der jeweils im Heimatland gültige Schein anerkannt wird. Von einer Sonderrolle des HR Patent las ich da nichts. Kann mich aber auch täuschen...
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Tom


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  #5  
Alt 03.09.2011, 08:20
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@Tom
War klar das du diese Frage beantwortest
Zitat:
By-the-way - in einer italienischer Übersetzung las ich mal, dass entweder der italienische Bootsführerschein oder der jeweils im Heimatland gültige Schein anerkannt wird.
Gestern 18:37
Zitat:
Somit ist davon auszugehen, dass das Patent für das jeweilige Hoheitsgebiet eines Staates gedacht ist und weniger ob der Bootsführer jetzt 2,9996537 sm zum Ufer hält oder 3,0001323 sm.
Davon auszugehen, ist es so oder nicht ?

Zitat:
Befähigungsausweis Fahrtenbereich 1-3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 2- 20 Seemeilen, Küstenfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 3- 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 4- Weltweite Fahrt
Was sagt das nun aus, wenn man das liest ?

Wenn man schon Fahrtbereiche hat gehe ich davon aus das sie so gelten.
Ob die Versicherungenm es so wie in deiner Ausführung steht sehen mag ich nicht wirklich glauben. Die werden alles daran setzen ein Loch zu finden um sich das Geld ersparen.

Es kann doch nicht sein das man auf der einen Seite von amtlich festgelegten Fahrtbereichen liest, auf der anderen Seite diese dann anders auslegt.
Tom damit meine ich nicht dich.

@Tom
Zitat:
Von einer Sonderrolle des HR Patent las ich da nichts. Kann mich aber auch täuschen...
Habe mit Absicht nix von HR Patent und Italien geschrieben wenn dann habe ich Österreicher + SBF See und Italien geschrieben

Aber nochmals:
Österreich schreibt KEINEN Bootsführerschein vor !!!!
Also kann man davon ausgehen das in den Ländern in deren Verordnungen/Gesetzen steht: Es gelten die Bestimmungen/Gesetze des Heimatlandes es auch ohne Schein bzw. mit jedem amtlich oder amtlich anerkannten Schein keine Probleme geben kann.
Wie schon einmal geschrieben wenn es die Engländer usw. dürfen warum sollte es bei den Österreichern anders sein.

Vor Jahren gab es schon im Boote Zeitschrift Forum diese Frage
Der Redakteur Straßburger hat es dann bestätigt das es in Deutschland so ist
Damalige Beiträge habe ich noch auf meinem Rechner zu Hause gespeichert.

Aber darum geht es ja in diesem Beitrag nicht.

Mittlerweile sind wir beim Geltungsbereich 3 Sm angelangt und was geschieht darüber hinaus beim FB 1
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  #6  
Alt 03.09.2011, 08:43
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Alex
Zitat:
Also hier bitte KEINE Diskussion bezüglich Eurer Einstellung zum "Küstenpatent" sondern wirklich nur Aussagen darüber ob in Zusammenhang mit dem EU Beitrittes von Kroatien grössere Änderungen schon für nächstes Jahr in Planung sind!
EU:
Es ist ja nicht einmal möglich das die Österreicher einen FB 1 schaffen der im Umfang des Deutschen SBF See ist.
Nein die müssen wieder eine eigene Suppe kochen, wie soll es dann einen EU Schein geben. Zumindest in den nächsten 10 Jahren wird sich da nix tun.
Preise des HR Patent:
Da mußt du die Kosten aufteilen in Prüfungskosten und Kurskosten.
Die Prüfungskosten sind zur Zeit 120,- € und die können jedes Jahr steigen
Kurskosten sind je nach Kursstunden / Kurstagen sehr verschieden.
Ich denke mal das sich da nicht sehr viel nach oben bewegt

Zitat:
muss aber noch abklären wie genau es die Fahrschulen mit den geforderten/gewünschten 50sm Praxis halten! - was für mich in Bezug auf einen EINSTIEGSschein wenig Sinn ergibt
Ist sie nicht mit dir im Urlaub unterwegs gewesen ?
Kannst doch einen Seemeilennachweis schreiben.
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Gruß
Herbert
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  #7  
Alt 03.09.2011, 18:43
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Hallo Herbert,

wegen den Fahrtbereichen würde ich mir keinen Stress machen. Wenn Du einen Befähigungsnachweis hast, der Dich berechtigt in den jeweiligen Hoheitsgebieten eines Landes zu fahren, dann reicht es doch. Außerhalb des Hoheitsgebiets interessiert es sowieso niemanden mehr. Außer es gibt eine österreichische Marine, die auf den Weltmeeren kreuzt und Landsleute ohne FB X abkassiert. Da kenne ich mich nicht so aus...

Bei uns ist das mit dem Sportboot See glücklicherweise recht einfach. Dazu gibt es eine Instanz, die Unfälle bewertet und dies auch veröffentlicht (Bundesamt f. Seeunfalluntersuchungen). Diese bewertet gelegentlich auch die Eignung eines Skippers und nicht nur das Patent.

Wer mit seinem Schlaucherl als Österreicher ein bisschen die Küste abschippert sollte doch mit dem FB 1 gut bedient sein. Wer mehr möchte und auch die geschützten Buchten verlässt, der sollte sich auch mehr Wissen aneignen und ist mit den weiteren Kursen zum FB 2 etc. auch gut bedient. Österreich sorgt sich halt um seine Bürger und denkt sich vielleicht, dass wenn wir schon kein Meer haben die Skipper wenigstens gut ausgebildet sein müssen.
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