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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 19.09.2004, 23:12
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Schlauchi mit kroatischer Fahne in Österreich?

Hallo!

Ich konnte zu diesem Thema im Forum nichts finden - bin ganz gespannt, ob sich da jemand auskennt. :blemblem: Mein RIB ist in Kroatien angemeldet und steht dort eingewintert. Eigentlich viel zu schade, wie sich heute beim Treffen gezeigt hat. Auch wenn nur 3,5 Stunden gefaren wurde, wären wir gerne dabei gewesen. :sueffel: Also - hat jemand von Euch das Boot in Kroatien angemeldet und fährt gelegentlich an der Donau? :regensee: Muss ich dann auch d. Donaupatent machen oder reicht mein kroatischer Küstenpatent? :hä:

Vielen Dank für Eure Hilfe und eine gute Woche wünscht Euch

Kelepaz :schlafen:
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  #2  
Alt 19.09.2004, 23:56
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Hallo,

Ich hatte ja auch vor mein Booterl in HR zu lassen und dort unter kroatischer Flagge zu fahren. Gesagt wurde mir folgendes.

Mein Boot mit PU Kennzeichen haette maximal 3 Monate pro jahr in A sein duerfen.
Fuer mich haetten die hiesigen Führerscheinvorschriften gegolten, weil ich mehr als 184 tage im jahr in A bin. Haette fuer mich also nix gebracht, im gegenteil gibts eher mehr Stress wegen dem boot. Ist also dein hauptwohnsitz in A, dann brauchst du das Donaupatent. Hast du das Boot in HR gemeldet und womoeglich sogar dort gekauft, dann wirds wegen der MwSt heikel bei einer Einfuhr in die EU.

Drum hab ich es gelassen und mein Booterl ganz normal hier gemeldet und darf mit meinem HR Patent auch nicht auf der Donau fahren :)

cu
martin
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  #3  
Alt 20.09.2004, 08:52
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Berny
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Zitat:
Zitat von kelepaz
Hallo!

Ich konnte zu diesem Thema im Forum nichts finden - bin ganz gespannt, ob sich da jemand auskennt.
Dann hast du vermutlich nicht richtig gesucht :zwinkerer

Trotzdem zur Klarstellung:
Ein Ausländisches Patent wird nur anerkannt, wenn der Patentinhaber auch Staatsbürger des Staates ist, von dem das Patent ausgestellt wurde.

Ergo: Als Österreicher oder Deutscher hilft dir das Kroatische Patent nur in Kroatien, überall woanders gilt es nicht.

Flaggenführung: Es gilt die Zulassungsstelle, also Kroatien.
Demnach mußt du die Kroatische und Österreichische Flagge führen.

Zoll: Du mußt das Boot verzollen, wenn du es in den EU Raum bringst. Die Ausnahme: Wenn du damit nicht länger als 3 Monate im EU Raum bleibst, dann mußt du es nicht verzollen. Diese Ausnahme ist in erster Linie für Urlauber gedacht, die zB mit dem Boot längere Zeit irgendwo Urlaub machen.

Was mich bei der ganzen Sache wundert ist außerdem, daß du das Rib in Kroatien überhaupt anmelden kannst, wenn du keinen ordentlichen Wohnsitz in Kroatien hast.
Wenn doch, hat sich diese Frage erübrigt.
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  #4  
Alt 20.09.2004, 09:24
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at

Was mich bei der ganzen Sache wundert ist außerdem, daß du das Rib in Kroatien überhaupt anmelden kannst, wenn du keinen ordentlichen Wohnsitz in Kroatien hast.
Wenn doch, hat sich diese Frage erübrigt.
Danke für Eure Antworten - ja, man kann als Österreicher, selbst ohne ordentlichen Wohnsitz in Kroatien ein Boot erwerben und dort anmelden. Ich war auch positiv überrascht. :glotz:

Habe ich es richtig verstanden - man kann das Boot in Kroatien angemeldet lassen, es verzollen und in Österreich mit dem Donaupatent ohne Bedenken fahren???? Oder muss ich noch eine Ummeldung durchführen????

Wie sind die Zollbestimmungen - wie viel muss man bezahlen? Das Boot ist in einem EU Staat produziert worden, spielt das eine Rolle? Bei neuen Booten muss man halt die Verzollung durchführen, aber meines Wissens kostet es nichts. Oder irre ich mich?????? :hä: :hä: :hä: :hä: :hä:

Gruss

Kelepaz
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  #5  
Alt 20.09.2004, 09:38
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Zitat:
Zitat von kelepaz
Danke für Eure Antworten - ja, man kann als Österreicher, selbst ohne ordentlichen Wohnsitz in Kroatien ein Boot erwerben und dort anmelden. Ich war auch positiv überrascht. :glotz:
Also das glaube ich so nicht, da muß schon irgendwas anderes dran sein.
Wie schauts zB mit der Strafverfolgung aus, wenn der Zulassungsbesitzer des Bootes angezeigt wird, wenn der gar nicht in Kroatien wohnt ?
Das kann so nicht sein, da wurde eben was gedreht, oder ?

Zitat:
Zitat von kelepaz
Habe ich es richtig verstanden - man kann das Boot in Kroatien angemeldet lassen, es verzollen und in Österreich mit dem Donaupatent ohne Bedenken fahren???? Oder muss ich noch eine Ummeldung durchführen????
Da würde ich mich an deiner Stelle genau beim Zoll und bei der Landesregierung erkundigen. Ich weiß das in diesem Falle auch nicht so genau, ob du das Boot dann in A anmelden mußt oder nicht!


Zitat:
Zitat von kelepaz
Wie sind die Zollbestimmungen - wie viel muss man bezahlen? Das Boot ist in einem EU Staat produziert worden, spielt das eine Rolle? Bei neuen Booten muss man halt die Verzollung durchführen, aber meines Wissens kostet es nichts. Oder irre ich mich?????? :hä: :hä: :hä: :hä: :hä:
Wenn du das Boot in Kroatien gekauft hast, mußt du es in den EU-Raum importieren und deshalb Steuer zahlen.
Ich denke, daß ja der Hersteller, wenn er das Boot nach Kroatien exportiert hat, entsprechende Steuererlässe bekommen hat. Demnach wurde im EU-Raum für dieses Boot noch keine Steuer bezahlt. Demnach ist es unerheblich, ob der Hersteller das Boot im EU-Raum hergestellt hat.

Aber wie gesagt, genauere und wirklich definitive Aussagen kann dir nur der Zoll selbst erteilen!
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  #6  
Alt 20.09.2004, 10:15
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@Berny!

Hallo Berny!
Das stimmt schon so mit der Bootsanmeldung in HR für Ausländer. Ich hatte selber in Hvar, wo wir viele Jahre auf Urlaub gefahren sind, ein Boot angemeldet: Ich bin zum Hafenkapitän gegangen und hab ein Boot (diese offenen kroatischen "Ruderboote" mit Aussenborder) angemeldet. Da hab ich halt keine kroatische Nummer (ich weiss nicht mehr, zb "JE 257" oder so für "Jelsa", Hvar), sondern eine Nummer wie "A45678" bekommen.
Wie das mit der Strafverfolgung sein könnte, weiss ich nicht, aber du kannst als Ausländer, der nur auf Urlaub ist, in HR ein Boot anmelden.

@kelepaz
In Ö darfst, wie eh schon andere geschrieben haben, als Österreicher mit Hauptwohnsitz Ö keinesfalls fahren ohne unser Patent.

Gruss
Andreas
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  #7  
Alt 20.09.2004, 20:41
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Hallo!

Das mit dem Patent habe ich schon verstanden - ist halt nicht so schlimm...
Bei der Zulassung in Kroatien wurde nichts gedreht - es steht im kroatischen Gesetzbuch und kann bei jedem Hafenkapitän in Kroatien geprüft bzw. nachgelesen werden. Mit der Strafverfolgung ist recht einfach - ich habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich angegeben, ausserdem muss mit einem gültigen Dokument (Reisepass in dem Fall) die Anmeldung erfolgen. Ich habe keine Sondernummer bekommen, sondern die normale kroatische Nummer - war vielleicht früher so.

Ich werde mich bei der Landesregierung / Zollbehörde schlau machen, mal sehen ob sich eine vernünftige Lösung findet.

Ciao

Kelepaz
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  #8  
Alt 21.09.2004, 00:15
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Vielleicht fragst du bei der Landesregierung auch nach, ob die kroatische Zulassung für einen österreichischen Staatsbürger auch in zB Deutschland zulässig ist.

Es könnte da ja auch zu Problemen kommen, ähnlich wie bei den Patenten!
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