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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 10.03.2016, 20:22
Benutzerbild von putchi
putchi putchi ist offline
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Frage Wie viele Zulassungsnummern/Kennzeichen sind zulässig???

Hallo,
da ich dieses Jahr mein Boot im Genfersee fahren lassen möchte, wäre das dann Kennzeichen Nummer drei
Einmal Deutschland, einmal oberitalienische Seen und dann noch (für vier Wochen) die Zulassung für den Genfersee
Da diese nummer ja eh begrenzt ist, werde ich versuchen diese auf den Festrumpf zu kleben, damit sie beser/einfacher zu entfernen ist.
Aber wie gesagt, im Urlaub fahre ich dann mit drei Kennzeichnungen am Bug rum,
nicht das ich damit verwirrung stifte
Gruß
Jens
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  #2  
Alt 15.03.2016, 21:03
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helbil helbil ist offline
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Hallo,
tschuldige die Zwischenfrage. Für was braucht man für oberitalienische Seen eine Zulassung?
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
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  #3  
Alt 15.03.2016, 23:56
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Helmut,

in der Schweiz benötigt man auf allen Seen eine schweizerische Boots- und Motorabnahme und eine zeitliche begrenzte Bootszulassung als Urlauber Boot. Diese ist nur auf dem vorgesehenen See zulässig und sind kostenpflichtig.

Auf den oberitalienischen See werden vereinzelt lokale Urlauber Bootszulassungen von den Touristen Büros ausgegeben gegen Vorlage der Bootsdokumente, ähnlich wie in der Lagune von Venedig. So ist das auch am Lago Maggiore der Fall.

Der Jens wäre gut beraten diese Sonder Bootszulassungen nur auf den Seen zu fahren für die diese vorgesehen sind, und auch so befestigen wie es die dortigen Vorschriften vorgeben (kann man ja auch lose anbinden und leicht wieder abnehmen). Mit anderen Worten, solch. e Zulassungen sind nicht zulässig diese am Boot zu haben wenn er auf anderen Seen unterwegs ist. Nur dann wäre auch eine korrekte Bootsindentifizierung möglich. Eine falsche Kennzeichnung könnte auch kostenpflichtig geahndet werden, Votrsicht.
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  #4  
Alt 16.03.2016, 12:44
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Hallo Helmut,
Lago Maggiore und Luganer See:
Alle Bootsbesitzer, die mit einem Motorboot über 2,50 m Länge auf dem Lago Maggiore und Luganer See fahren, benötigen laut Gesetz Nr. 19/1997, Artikel 4, geändert durch Gesetz Nr. 203 vom 15 November 2011, ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Bootsbesitzer, die bereits ein Kennzeichen führen.

Hallo Dieter,
wie auch bei der deutschen Kennzeichnung ist es Vorgabe die Kennzeichen entsprechend zu befestigen. Das wurde auch hier schon diskutiert.

Bei der schweizer Zulassung ist es ja einfach, die gilt ja eh nur 4 Wochen.
Die italienische Zulassung gilt aber so lange, bis ich das Boot verkaufe.
Technische Änderungen (wie anderer Motor) werden in den Papieren korrigiert.
Gruß
Jens
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  #5  
Alt 16.03.2016, 16:58
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DieterM DieterM ist offline
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Du solltest aber eine lokale Zulassung aus Italien oder der Schweiz nicht hier in D am Boot spazieren fahren, da bekommst Du Ärger mit der WSP. Das ist in D nicht zulässig und hagelt Strafbefehle.

Empfehle abnehmbare lokale Zulassungen am Boot anzubringen, also nicht kleben.
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  #6  
Alt 16.03.2016, 17:06
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Wasserarbeiter Wasserarbeiter ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
... Das ist in D nicht zulässig und hagelt Strafbefehle. ...
Moin,

Strafbefehle ?? Du meinst wohl eher Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeit.
__________________
Gruß
Markus


- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
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  #7  
Alt 21.03.2016, 11:23
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putchi putchi ist offline
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So, ich habe dann doch mal direkt bei der WSP angefragt:
Ihm persönlich würde es reichen wenn das Kennzeichen vernünftig am Boot befestigt ist. Er wisse natürlich nicht, ob es ein eventuell über motivierter Kollege genau so sieht.
Wenn ich die ital. Nummer hier in "D" durchstreiche (Klebeband reicht), wäre ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Wenn es wärmer ist, versuche ich die ital. Nummer so zu entfernen, das ich sie auf ein Stück LKW-Plane kleben kann und dann bei Bedarf mit Kabelbindern befestige. Ich bin ja doch öfters hier unterwegs
Gruß
Jens
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