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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 12.08.2013, 11:11
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Probleme, Probleme

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bräuchte von Euch mal gleich 2 Ratschläge.

Als mir meine Großtante Ihr altes Häuschen vermacht hatte, bin ich
aus allen Wolken gefallen. Sie hat tatsächlich die ganze Verwandtschaft,
welche Sie nie besucht hat komplett enterbt. Bedingt durch die Tatsache,
dass sie wegen Ihrer Zuckerkrankheit viele Jahre im Heim leben musste,
ist sonst nix übrig geblieben, daher fällt auch keine Erbschaftssteuer an.

Nun sind aber noch zwei Altlasten übriggeblieben.

Eine Pflasterfirma hat beim Einbau des Ablaufes an das Regenrohr gepfuscht,
so dass Wasser in das Haus lief, und eine Trocknung ausgeführt werden
musste. Eine unsachgemäße Silikonabdichtung hielt 3,5 Jahre. Versicherung gibt es keine. Es handelt sich um Pfusch, welcher ja nicht verjährt. Die Ge-
währleistung wäre 5 Jahre. Allerdings......

Die Firma, eine GmbH hat das Unternehmen vor 3 Jahren aus Altersgründen
eingestellt. Ist hier noch was zu holen oder hat das keinen Sinn, bei einem
Schaden, welcher 1000.-€ knapp übersteigt?

Das zweite Problem ist, dass der Betreuer (bis zu Ihrem Tode) die letzten Jahre versäumt hat, Wassergeld einzuziehen. Im Mietvertrag ist vermerkt,
dass der Mieter sich darum kümmern muss. Der Mieter sagt, dass er die
ersten Jahre bei der Gemeinde vorgesprochen hat und das Wassergeld
dort eingezahlt hat (was auch stimmt) Angeblich hat er später vom Be-
treuer gefordert, dass er die Rechnung zur Überweisung erhält.
Der Betreuer fordert noch 660.- € Betreuungskosten. Kann ich die diese
mit der Begründung verweigern, dass im Gegenzug ja noch das Geld für
Kanal/Wasser wegen seinem Verschulden nicht eingezogen wurde oder
muss ich die Betreuungskosten akzeptieren und versuchen, beim Mieter
die Kosten für das nicht bezahlte Wasser zu holen.

Eigentlich ist es mir zu blöd, mich zu streiten, aber irgendwie habe ich
es auch nicht so dick, dass ich alles selber trage, denn ich wollte noch
ein paar Tage in Urlaub fahren.

Vielleicht ist jemand in der Materie vertraut und kann mir einen Tipp geben,
und ich nicht streiten muss.

Gruß Erich
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  #2  
Alt 12.08.2013, 21:10
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Erich,

hmmm ... gratuliere zur Erbschaft!

Zu Deinen Fragen:
1. - wegen dem alten Pfusch in der Kanalisation sehe ich keine Chancen hier jemanden regresspflichtig machen, da erstens hier Verjährung der geleisteten Handarbeit vorliegt, und zweitens die Firma nicht mehr existiert (Altersgründe).

2. - wegen der Wasserkosten würde ich hier erstmal die Rechtslage bei einem Anwalt klären u nd seinen Rat einholen. Diese Rechtsauskunft ist kostenpflichtig. Daraus ergibt sich der weitere Schritt. Sowas kann man dann auch auf dem Weg eines Vergleiches klären, hängt aber ab von der Rechtslage.

Viel Glück!
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  #3  
Alt 12.08.2013, 21:33
Benutzerbild von Robert29566
Robert29566 Robert29566 ist offline
Der den E-tec versteht
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Servus,

ich würde den freundlichen Herrn des Rohres anschreiben... egal ob er schon AD ist.
Die Verjährung ist 30 Jahre bei Mängeln.

Du kannst Ihn greifen... zumal seine Versicherung die damals existiert hat.

Gruss

Robert
__________________
RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
Boot nach refit fertiggestellt



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  #4  
Alt 13.08.2013, 09:47
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Probleme

Mit dem Wassergeld bin ich durch Zufall schon weiter gekommen.
Eine Freundin meiner Chefin ist da gewesen und die ist Rechtsanwältin
eben in diesem Fachbereich.

Der Betreuer ist für das Beibringen des nicht eingezogenen Geldes
verantwortlich. Glücklicherweise kann ich hier eine Gegenrechnung
aufstellen, da er noch Kosten geltend macht. Er war ja finanziell für
die Abrechnung in dem Zeitraum als Betreuer zuständig.

Na ja, es sieht so aus, als würde ich da nicht ganz leer ausgehen.

Dieter und Robert, ich danke Euch für Eure Infos.
Robert meinst Du, dass eine GmbH, welche erloschen ist, noch in
Regress genommen werden kann. Bei einer OHG wäre es denke ich
anders?

Gruß Erich
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  #5  
Alt 13.08.2013, 12:02
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KlausB KlausB ist offline
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Hallo Erich,

bei einer GmbH, wenn sie tatsächlich nicht mehr existiert, dh bereits liquidiert wurde, ist nichts mehr zu holen.

Der Handwerker, der hier Murks gemacht hat, hat ja eben aus haftungsrechtlichen Gründen diese Rechtsform gewählt. Und eine GmbH haftet nur mit ihrem Vermögen - und nach Liquidation gibt es keins mehr.

Wenn der Betreuer es unterlässt, Gelder einzuziehen, so macht er sich seinerseits haftbar. Wenn sich das Geld beim Mieter nicht mehr einziehen lassen sollte, müsste der Betreuer in Regress genommen werden können - zur Not muss er das über seine Haftpflichtversicherung abrechnen.

Ob sich das allerdings lohnt, darum lange zu streiten...
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #6  
Alt 13.08.2013, 15:05
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Probleme, Probleme

Hallo Dieter,

danke für Deine fundierten Hinweise. Das mit der GmbH habe ich
bereits befürchtet, deshalb heißt es ja Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Das kann ich dann ja wohl abschreiben.

Beim Betreuer sieht es so aus, dass er bei mir jetzt eine Forderung
von 660.- € für Betreuungskosten aufgemacht hat. Die Mieter waren
sehr freundlich und haben mir Einblick gegeben. Es sind wohl noch so
440.- € aus 2010 (teilw.) und 2011 fällig. Die Beträge aus 2012, welche
jetzt durch die Abrechnung der Gemeinde fällig wurden, werden sie
anstandslos überweisen, da wir ja keinen Streit haben.
Ich beabsichtige also, dem Betreuer eine Gegenrechnung
aufzumachen und Ihm vorerst nur 220.- € zu überweisen. Ich möchte
auch keine rechtl. Schritte einleiten oder das Betreuungsgericht ein-
schalten, vielleicht kann man sich ja friedlich einigen. Es wäre ja seine
Aufgabe gewesen, sich darum zu kümmern und nur er hat die Unterlagen.

Ein Streithansel bin ich nicht gerade, aber ich möchte dass der Betreuer
seinen Fehler wieder ausmerzt.
Da die jetzigen Mieter das Haus kaufen wollen, möchte ich auch nicht
die Angelegenheit mit dem Wassergeld ausbaden, sondern unser freundschaftliches
Verhältnis fortführen.

Gruß Erich

Geändert von Erich der Wikinger (13.08.2013 um 15:10 Uhr) Grund: Fehler
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  #7  
Alt 13.08.2013, 15:37
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Servus,

Betriebskosten verjähren beim Vermieter nach 2 Jahren, also für die letzten 2 Abrechnungsperioden kannst die Wasserabrechnung aufstellen - beim Mieter verjähren die Ansprüche nach 4 Jahren, der Mieter kann also für die letzten 4 Abrechnugsperioden die Aufstellung verlängen, macht der Vermieter dies nicht, dann braucht der Mieter nichts zu bezahlen, er kann auch die Nebenkostenvorauszahlungen rückwirkend zurückfordern, weil keine Grundlage nachgewiesen wird.

Ist aber eh alles wurscht, wenn der Mieter kauft, dann hast den *Driss* von der Backe.

Beim Betreuer kenn ich mich nicht aus, wenn die Immobilenverwaltung nicht Bestandteil seines Auftrags war, dann braucht er auch nicht dafür haften.

Ich hätte aufgrund einer Testamentsverfügung für 12 Jahre den Testamentvollstrecker und Immobilienverwalter machen sollen, ich hab das anders gelöst, darum weis ich, dafür hätte es richtig Schotter gegeben, aber auch dauernde gerichtliche Auseinadersetzungen.

Beim Kanalanschluss ist das so eine Sache - die eine Firma legt bis zum Haus und die Andere vom Haus raus - meistens ist keine zeitlicher Zusammenhang da, also die Leitungen werden zu anderen Zeitpunkten verlegt. Frage auch hier ist: was war im Vertrag bei den Ausführungsfirmen vereinbart.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #8  
Alt 13.08.2013, 17:36
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Hallo Jürgen,

für die Abrechnung wäre er zuständig gewesen, das gehörte zu
seinem Umfeld. Er hatte auch mir gegenüber mündlich zugegeben,
dass ihm hier ein Fehler unterlaufen ist.

Gruß Erich
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  #9  
Alt 14.08.2013, 12:24
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Hallo Jürgen,

nur noch mal kurz zur Info,auch wenn ich von der GmbH eh nix mehr bekomme. Die Pflasterfirma hat eine neue Pflasterung aufgetragen.
Dabei hat die von der alten Gußleitung (Ablauf Dachrinne) ein Stück
70er HT-Rohr eingesetzt, in dieses ein Loch geschnitten und ein 50er
HT-Rohr reingeschoben und zwar bis zum Anschlag.

Siehe Bild. Als dann das Silikon sich löste ist das Wasser seitlich raus
und unten zum Kanal wurde das HT-Rohr ohne Dichtung einfach
reingesteckt.

Ich hoffe aber, dass ich dem Betreuer das Wassergeld, welches ich
vom Mieter nicht mehr bekommen werde, von seinen Betreuungskosten
abziehen kann. Zumindest werde ich jetzt mal so vorgehen und einen
freundlichen Brief schreiben (ne meine Frau kann freundlicher schreiben
als ich) und einen Teil seiner Kosten nicht begleichen.

Gruß Erich
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  #10  
Alt 14.08.2013, 12:48
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Hallo Erich

VOR einer Einigung mit dem Betreuer solltest Du NICHTS überweisen.

Soweit ich weiß ist es so, daß wenn man eine Teilzahlung leistet (ohne weitere Angaben), man die Gesamtrechnung quasi anerkennt.

Ich habe es daher immer so gemacht:
Freundlich (auch wenn es schwerfällt) geschrieben, dass ich VOR einer schriftlichen Einigung LEIDER !!! nicht zahlen kann, da es ansonsten als Anerkennung der Gesamtsumme ausgelegt werden kann.
Dann würde ich darauf hinweisen, dass er ja mündlich schon einen Fehler eingestanden hat. Dann den Vorschlag formulieren:
660 minus Wassergeld minus 50 Euro für Deine Aufwendungen macht dann xxx.
Er möge bitte schriftlich bestätigen dass er mit dieser Regelung einverstanden ist und dann keine weiteren Forderungen seinerseits offen sind. Dann zahlst Du umgehend.
Er möge sich bitte melden.
Die 50 Euro sind dann ja noch Verhandlungssache, man braucht ja was zum Nachgeben.
Mit Anwalt drohen etc würde ich lassen (im ersten Schritt) und mir auch dann reiflich überlegen. Wieviel Zeit und Nerven sind Dir die eventuellen 400 EURO Wert??
Eine schnelle Einigung hilft Dir viel mehr (Auch wenn er z.B vorschlägt, nur die Hälfte des von Ihm angerichteten Schaden zu übernehmen, Du dann aber das Thema durch hast, ist Dir mehr geholfen).
Du kannst Ihm ja dann z.B im Gegenzug vorschlagen, dass Du die ca. 400 EURO z. B in 6 Monatsraten zahlt.
So wahrt am Ende jeder sein Gesicht und das Thema ist vor Weihnachten durch!!!!

Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #11  
Alt 14.08.2013, 15:21
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Hallo Rüdiger,

danke für Deinen Tipp, ich wollte Ihm sowieso einen höflichen Brief schreiben.
Aber Dein Einwand mit der teilweisen Zahlung ist sicherlich richtig und dies
werde ich auch berücksichtigen und nicht vorher zahlen.

Gruß Erich
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  #12  
Alt 15.08.2013, 13:33
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Sorry ich muss noch mal nachhaken.

Wäre es jetzt sinnvoll dem Betreuer einen Teil seiner
zustehenden Auslagen zu bezahlen (in einer Höhe, welche
die gegenüberstehenden Wassergeldzahlungen nicht übersteigt)
oder besser nicht. (wie von Rüdiger vorgeschlagen)

Vorab habe ich einen höflichen Brief geschrieben, in welchem
ich auf den vom Betreuer mündl. zugegebenen Fehler hingewiesen
habe.

Gruß Erich
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