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Alt 01.12.2016, 20:57
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roehrig roehrig ist offline
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Gibt es einen Kaufvertrag?

Dann haben beide Vertragsparteien daraus Rechte und Pflichten. Vereinfacht muß der eine etwas liefern und der andere etwas zahlen. Das geschieht "Zug um Zug", oder so wie es im KV vereinbart ist.

Ist ein Kaufvertrag geschlossen, hilft ein einseitiger Rücktritt nicht. Jeder muß seinen Part erfüllen. Oder beide müssen vom KV zurücktreten. Anderenfalls kann man es einklagen. Der eine auf Bezahlung und Abnahme, der andere auf Lieferung(oder Herausgabe) und vertragsgemäßem Zustand.

Das hat nichts mit persönlichem Befinden oder sachlichen Dingen zu tun, sondern ist simpel Vertragsrecht.

Gab es einen KV, braucht man nicht diskutieren. Üblich ist im diesem Falle Abholung. Der Verkäufer kann bei auf Abnahme und Bezahlung bestehen. Der Käufer kann auf Herausgabe bestehen.
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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