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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 16.05.2006, 20:55
Benutzerbild von Claude Beneteau
Claude Beneteau Claude Beneteau ist offline
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Blinzeln Fahren ohne Positionslampen (hahaha)

Hallo Kollegen,
habe das beim RCK-Wörth gefunden. Dachte das kennen vielleicht noch nicht alle.



Ein Schlauchbootfahrer wird beschuldigt, ohne Positionslampen gefahren zu sein:

Verwarnung/Anhörungsbogen

Sehr geehrter Herr (S)

Ihnen wird zur Last gelegt,
am 18.05..., 06.45h
Ort: Bad Ems, Lahn-KM 125
als Führer des Schlauchbootes ...
Antriebsart: Außenbordmotor 4,4 Kw
folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 7 BinSchAufgG begangen zu haben:

Als Führer des o.a. Kleinfahrzeuges haben Sie den Liegeplatz des Fahrzeugs nicht so gewählt, wie es der Tiefgang vom Fahrzeug und die örtlichen Verhältnisse es gestattet hätten.
Ihr Fahrzeug lag im Fahrwasser und war unbeleuchtet. Ein weißes gewöhnliches das von allen Seiten sichtbar ist hatten Sie nicht gesetzt.

Zuwiderhandlung(en) gegen §§ 3.20 + 7.01 BinSchStr.O

Anzeigeerstatter: (V), PHM WSP.-Station Koblenz, Posten "Mosel/Lahn"
Zeuge: (H), POM Schutzpolizeiinspektion Bad Ems

Ich gebe Ihnen davon Kenntnis, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. ...

Hochachtungsvoll
Im Auftrage [Krakel] , PHM


Sein Anwalt verteidigt ihn wie folgt:

An das Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz...
Datum: 08-08-..
Betr.: .... Ihr Anhörungsbogen vom 10.7...

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit indiziere ich, dass ich gemäß auf mich lautender Prokuration die Interessen des Herrn (S) vertrete. Ihre Nuntation vom 10.7... habe ich ad Notam genommen. Sie liegt mir zur Beantwortung vor. Die Beantwortung Ihres Anhörungsbogens konnte erst jetzt erfolgen, weil dazu zahlreiche Rückfragen, Gespräche und Recherchen erforderlich waren. Dieser Aufwand wurde durch zahlreiche kryptische Vorwürfe in Ihrer Epistel erforderlich.

1. Zunächst erheben Sie gegen meinen Mandanten den schwerwiegenden Vorwurf, er habe seinen Liegeplatz nicht so gewählt, wie es der Tiefgang des Fahrzeuges und die örtlichen Verhältnisse gestattet hätten.
Der erste Teil dieses Vorwurfes wird von hieraus bestritten.
Der Tiefgang von wohl nur wenigen Zentimetern bei so einem Gummiboot gestattet nach allgemeiner Erfahrung einen Liegeplatz in fast jeder Pfütze. Und so war es auch wohl in diesem Fall.

Beweis: Das Gummiboot blieb unbeschädigt, also reichte die Wassertiefe aus.

Aber selbst wenn sich mein Mandant an irgendeinem spitzen Stein die Bordwand seines Gummibootes aufgerissen hätte, wäre diese Art der Havarie auf der Lahn rechtlich erst dann relevant, wenn Fremdschaden entstanden wäre. Da meinem Mandanten aber keinerlei Schadensverursachung vorgeworfen wird, gehe ich davon aus, dass die Uferböschung und das Lahnbett unbeschädigt blieben und Ihre Lahn in Ruhe weiterfließen kann.

Zum zweiten Teil Ihres ersten Vorwurfes ist zu sagen, dass er sehr diffus ist. Die Semantik konnte ich bis jetzt nicht eruieren. Eine Fahrrinne ist an dieser Stelle Ihrer Lahn nicht gekennzeichnet. Von der Wasseroberfläche aus ist eine natürliche Fahrrinne wegen der wenig transluzenten Brühe der Lahn ebenfalls nicht zu erkennen. Unterhalb der Wasseroberfläche hat mein Mandant ebenfalls keine Möglichkeit, die Fahrrinne zu erkennen. Denn er ist erstens kein ausgebildeter Taucher (ist auch für den Betrieb von Luftmatratzen und Gummibooten gesetzlich nicht vorgeschrieben), und zweitens handelt es sich bei dem verhängnisvollen Bonsai-Fahrzeug ja nicht etwa um ein U-Boot, welches unterhalb der Wasseroberfläche mit starken Scheinwerfern das Bett der Lahn explorieren könnte.
Wie soll mein Mandant also erkennen, wo sich die Fahrrinne befindet? Wie stellen Sie sich das überhaupt fest?
Schließlich sind Sonar- und Echolotanlagen für Luftmatratzen und Gummiboote im Handel nicht erhältlich und vermutlich auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Abschließend wage ich zu diesem Bereich die kühne Behauptung aufzustellen, dass durch die Nichtauffindbarkeit Ihrer Fahrrinne wohl niemand behindert oder inkommodiert worden ist, wenn ich Ihre Allegoresen richtig verstehe.

2. Nun zu Ihrer zweiten Insimulation:
Sie asserieren, dass mein Mandant an diesem schicksalhaften 18.6.1989, gegen 06.45 Uhr Ortszeit mit seinem Gummiboot unbeleuchtet am Tatort ein schwerwiegendes Ärgernis darstellte.
Diesem unsubstantiierten Vorwurf wird nicht widersprochen. Es ist auch nicht nötig. Denn nach den einschlägigen Bestimmungen für Bootsführer ist das Boot bei Nacht zu beleuchten. Und weil mein Mandant temporär unter Nyktophobie leidet, hält er sich immer an diese Bestimmungen. So auch an diesem Tage.

Und die Nacht beginnt bei Sonnenuntergang und endet bei Sonnenaufgang.
An diesem Tag ist die Sonne bereits um 05.15 aufgegangen und erst nach der verhängnisvollen Tat untergegangen. Das bedeutet, dass die Tatzeit auf den Tag fällt. Sie werfen meinem Mandanten also vor, bei Tageslicht sein Gummiboot betrieben zu haben.

Beweis: Auskunft des Wetteramtes in Essen

Ein weiterer Beweis kann in der Tatsache gesehen werden, daß mein Mandant bereits kurz nach der Tatzeit ein Sonnenschutzmittel der Marke Zeozon, Lichtschutzfaktor 4, benutzt hat.

Beweis: Aussage meines Mandanten

Auch konnte an diesem Tage keine durch eine Eklipse mangelnde Insolation verzeichnet werden, so dass auch diesbezüglich von einer jahreszeitlich normalen Sonneneinstrahlung auszugehen ist.

Beweis: Auskunft des Wetteramtes in Essen

Sie sehen also, dass mein Mandant bis jetzt keine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Für den Fall, dass von irgendeiner Seite zu einem späteren Zeitpunkt supplementär asseriert wird, mein Mandant sei mit seinem Gummiboot bereits zur Nachtzeit unbeleuchtet in Ihrer Lahn herumgelegen, so wird diesseits bereits jetzt widersprochen.

3. Und zuletzt werfen Sie meinem Mandanten vor, dass er es versäumt hat, ein gewöhnliches weißes zu setzen, welches von allen Seiten sichtbar sei.
In Motu Proprio gibt mein Mandant schon heute die Promission, in Zukunft immer und überall ein gewöhnliches Weißes zu setzen.
Es tut ihm leid, dass er es versäumt hat, auch wenn er nicht genau weiß, was Sie damit gemeint haben. Diskulpierend gibt mein Mandant an, dass er auf dem Weg zu seinem Liegeplatz bei Nacht, wobei das Boot selbstverständlich beleuchtet war, einige Flaschen "Berliner Weiße" dabei hatte. Diese hat er "gesetzt" und zwar an den Mund. Dabei hat er sie pokulierenderweise ihrer Destination zugeführt.
Falls dieser Tatbestand als Entschuldigung reichen kann, so wird um Ignoszenz gebeten.

Aber diesseits wird vermutet, dass Sie irgend etwas anderes mit dem "gewöhnlichen weißen" gemeint haben, schon deshalb, weil "Berliner Weiße" ja etwas besonderes ist. Leider ist es bei Ihren unopportunen Formulierungsversuchen nicht zu verhindern, dass es permanent zu kommunikativen Insuffizienzen kommt.
Aus diesem Grund wurden lange Überlegungen angestellt, was Sie wohl gemeint haben können.
Ist mit dem "gewöhnlichen weißen" ein weißes Segel (aber was soll das bei Motorkraft) gemeint? Oder vielleicht eine weiße Friedensfahne? Aber wozu? Wir leben z.Zt. nicht im Kriegszustand und mein Mandant ist überzeugter Pazifist.
Eine Piratenflagge kann ja wohl nicht gemeint sein, denn die ist ja bekanntlich schwarz und zumindest auf der Lahn nicht als "gewöhnlich" zu bezeichnen.

Auch konjizierte ich bereits, ob vielleicht die weiße Panty der Dulzinea meines Mandanten gemeint sein könnte. Aber wie könnte so die "Verkehrssicherheit" auf der Lahn erhöht werden.
Ein gewöhnliches weißes Positionslicht oder gar eine Illumination kann ja wohl auch nicht gemeint sein, weil nicht erforderlich, wie bereits begründet.

Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe belasten meinen Mandanten sehr. Er leidet seit diesem verhängnisvollen 18.6.1989 unter Schlafstörungen und Alpträumen. Ich selbst kann auf die Dauer eine psychotrope Dysphrenie bei meinem Mandanten nicht ausschließen.
Prophylaktisch hat er sich bereits ein weißes Segel und eine Friedensfahne besorgt, um beides bei zukünftigen Bootsfahrten im hiesigen Bereich zu benutzen.
Aber so was ist ja nicht ganz ungefährlich.

Stellen Sie sich mal vor, wenn so ein Gummi-Viermaster voll aufgetakelt bei rauer See auf dem Rhein daherprescht und immer schneller wird. Das Boot wird bei Sturm immer schneller und immer schwerer zu kontrollieren.
Irgendwann wird es auf einem Wellenberg abheben und der Tiefgang wird sich in Hochgang verwandeln.
Solche gefährlichen Experimente wollen wir doch meinem Mandanten nicht zumuten. Deshalb wird dringend gebeten, hier für eine entsprechende Aufklärung zu sorgen.

Sie erkennen nun, dass mein Mandant bereits jetzt genügend bestraft ist, wenn auch wohl niemand genau weiß, wofür.
Aus diesem Grunde lege ich hiermit namens und im Auftrage meines Mandanten

W I D E R S P R U C H

ein. Sollte wegen der zeitlichen Verzögerung bereits ein Bußgeldbescheid ergangen sein, - bis heute hat mein Mandant allerdings noch keinen erhalten - so richtet sich der Widerspruch mit gleicher Begründung ebenfalls gegen diesen.

Falls Sie das Ordnungswidrigkeitenverfahren einstellen, was ich anregen möchte, so sind weitere seerechtliche Erklärungen selbstverständlich nicht mehr erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
(P)
Rechtsanwalt


Die Antwort der Behörde:

WASSER- UND SCHIFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest
-Bußgeldstelle-

Datum: 04.01...

Herrn (S)
...

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie

Ihre Anhörung durch die WSP-Station Koblenz - Posten Mosel-Lahn - vom 10.07... - Unbeleuchtetes Schlauchboot, ..., in der Nacht vom 17.06. zum 18.06... bei Lahn-km 125

Sehr geehrter Herr (S),
das wegen o.g. Angelegenheit gegen Sie eingeleitete Ermittlungsverfahren stelle ich ein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Krakel]
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  #2  
Alt 16.05.2006, 21:02
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BGLer BGLer ist offline
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Boot Infos

Super Sache!!! Echt zum kugeln
Da hat sich der Anwalt aber ordentlich Mühe gegeben!
Ist das wirklich wahr???
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  #3  
Alt 16.05.2006, 21:07
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Downsauger Downsauger ist offline
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Genialer Anwalt.
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  #4  
Alt 16.05.2006, 21:08
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Gruß Carsten
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  #5  
Alt 16.05.2006, 21:21
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Sehr gut!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #6  
Alt 16.05.2006, 21:42
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snoopy21 snoopy21 ist offline
Αγαπάω την Ελλάδα
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Geil....

*prust*

ich krieg keine Luft mehr....
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Viele Grüße,
Thomas

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Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...
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  #7  
Alt 16.05.2006, 23:16
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achilles achilles ist offline
Einer der viel liest
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"Die spinnen, die Römer "
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Gruß
Hans-Theo



Wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort :-)

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  #8  
Alt 17.05.2006, 07:48
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Sissi von Porec Sissi von Porec ist offline
Skippers of Malge
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klasse
seltent so gelacht, super

schlauchi gruss

marko
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  #9  
Alt 01.08.2008, 10:01
Benutzerbild von Alf2T
Alf2T Alf2T ist offline
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super geschrieben!!

hoffend, dass die Sache wahr ist......wünschte ich mir das Gesicht des Beamten im Moment des Lesens sehen zu können!

__________________
lg. Alex


Wiedereinsteiger
47°18'55.14"N 11°32'43.83"E
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  #10  
Alt 01.08.2008, 10:27
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Der auf der Welle tanzt
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Reden Ja, die gefährliche Lahn

sag mal der Anwalt ist nicht zufällig der humorvolle Bruder von Rotbart?
__________________
gregor
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