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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 08.10.2003, 21:36
Michel
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Hallo Ferdi,

das stimmt so nicht. In Deutschland gibt es nur einen Binnenführerschein. Mit diesem darf auf allen Gewässern, inklusive der Wasserstrassen, hierzu zählen auch Rhein, Donau, Elbe, um nur die größten zu nennen gefahren werden.

Also darf man mit einem deutschen Binnenschein auch auf der Donau fahren.

Es gibt nur eine respektive zwei Ausnahmen. Das ist einmal der Bodensee, zum anderen der "Hochrhein", die Prüfung für dieses kurze Stück, kann meines Wissens nach mit dem Bodenseepatent miterworben werden.

Die Regeln für die Donau findest Du hier:

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Auf der Seite 7 findest Du den Absatz

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  #32  
Alt 08.10.2003, 21:37
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nomen est omen
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Hallo michel,

Das hab ich vom oesterreichischen Verkehrsministerium was fahren auf See angeht

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden.

Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Jachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten.


Theoretisch koennten wir also ohne irgendwas rumfahren. Aehnlich den Amis :)
Allerdings koennte Deutschland das auch jederzeit verbieten (Vorschriften der Uferstaaten...)
Der MSVÖ Schein ist NICHT wirklich amtlich. Das ist eine Verein/Verband, aehnlich den Scheinen die man ja auch in D im Bootsclub und so machen kann. Was wirklich "amtliches" gibts bei uns nicht, und ist auch nicht vorgeschrieben. Was Italien angeht, koennten wir dort ohne jeglichen befaehigungsnachweis fahren, wenn wir die entsprechende Bestaetigung des Ministeriums haben (von Italien weiss ich es sicher). Scheinbar geht das auch bei euch, da ja die Englaender und Amis das auch koennen, eure Vorschriften das also zulassen. Cool.

cu
martin
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  #33  
Alt 08.10.2003, 22:01
Michel
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Hallo Martin,

das ist es doch genau, die Österreicher haben mit Deutschland ein abkommen. Und sie sagen, dass die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten sind. Da wir hier einen Küstenschein brauchen, und die Österreicher darauf verweisen, und einen Schein anbieten, "DAS IST WICHTIG" brauchst Du diesen auch um hier zu fahren.

Die Führerscheine bei uns sind übrigens auch "nur" von Verbänden ausgestellt.

@fedi:

Ich hab hier nochmal die genauen Geltungsbereiche des Binnenführerscheines gesucht:

Sportbootführerschein Binnen:

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung Binnen Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.)
UND
den Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.


Besonderheiten:

Sportschifferpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis
Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
DAS MEINTEST DU SICHER,

ALSO KEIN RIB AUF DEM RHEIN DAS LÄNGER ALS 15 METER IST,
14,99 Meter lang und 20000 PS das GEHT NATÜRLICH

Bodenseeschifferpatent:

Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)

DAS MEINTE ICH

Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit
Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.


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  #34  
Alt 08.10.2003, 22:16
Ferdi
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o.k Michel, ich gebe mich geschlagen :allah:, wenn Euer Binnenschein zum Befahren von Wasserstrassen bevollmächtigt, dann gilt er auch auf der Donau, ganz klar.

lg
Ferdi
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  #35  
Alt 08.10.2003, 22:26
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Hallo,

Michel du schröcklicher :) Ich kenne das Abkommen mit D nicht, das muss ich dann so hinnehmen...
Wenns entsprechende Abkommen gibt ist das zumindest klar geregelt. Ansonsten scheint mir das ja alles ein wenig in der Luft zu haengen.

Das mit Italien hab ich auch aus irgendeinem Bundesblatt mit Infos zu Italien. Wo unter anderem auch steht, dass kroatische Scheine bei nichtkroaten NICHT anerkannt werden. Was mich hart trifft, denn gerade da war ich mir sooo sicher..... :moon:

Macht nix, ich bin ja eh ein alter HR Fan, und mit nem kaputten Zodiac oder auch der neuen Nussschale werd ich von der Ueberfahrt nach IT eh nur träumen koennen. Den MSVÖ Schein mit hunderten nachzuweisenden Praxisseemeilen tu ich mir sicher nicht an. Da meld ich meinen Zweitwohnsitz bei Onkelchen an und versuche 186 tage im Jahr da unten zu verbringen. Dann kann ich mit dem HR patent ueberall fahren

cu
martin
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  #36  
Alt 08.10.2003, 22:38
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hab das grad auf einer italienischen seite gefunden!


DER BOOTSSCHEIN IST NOTWENDIG:

- wenn man ausserhalb der Sechsmeilengrenze mit Booten bis 24 Meter Länge fährt (über 24 Meter Länge benötigt man den "Schein für Freizeitschiffe").

- wenn man innerhalb der Sechsmeilengrenze oder auf Binnengewässer mit einem Motor fährt, der die nachstehende Leistung übersteigt:
- 750 cc (bei Zweitakt-Aussenbordmotor)
- 1000 cc (bei Viertakt-Aussenbordmotor)
- 1.300 cc (bei Viertakt-Innenbordmotor)
- 2.000 cc (bei Dieselmotor)
- jedenfalls 30 kw oder 40,8 HP



DER BOOTSSCHEIN IST NICHT NOTWENDIG:


- wenn das Wasserfahrzeug innerhalb der Sechsmeilengrenze fährt
- wenn das Wasserfahrzeug 24 Meter Länge nicht überschreitet
- wenn die Motorleistung geringer ist, als im vorgenannten Punkt angegeben ist
In diesem Fall muss man:
- mindestens 18 Jahre alt sein um ein Segel- oder Motorboot zu kommandieren oder zu steuern
- mindestens 16 Jahre alt sein für Wasserfahrzeuge oder Wassermotorräder
- mindestens 14 Jahre alt sein um mit Wasserfahrzeugen mit Segel mit einer Oberfläche über 4 m, sowie Ruderbooten innerhalb einer Meile von der Küste zu fahren

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lg gzwerg
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  #37  
Alt 08.10.2003, 22:49
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Hallo,

Das sind jetzt aber 2 Paar Schuhe. Das eine sind die nationalen Fuehrerscheinbestimmungen, also wann wie wo darf gefahren werden. Also was ist fuehrerscheinfrei, was nicht.

Die Info vom MSVÖ betrifft nur den führerscheinpflichtigen Teil des ganzen. Welcher Führerschein ist notwendig. Da schreiben sie:

In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972).

Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder:

ein italienisches Patent oder

ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder

eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen.

Kroatische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn der Inhaber die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt.



Mehr weiss ich dazu auch nicht, allerdings ist der MSVÖ diesbezueglich schon eine sehr zuverlaessige Quelle. Schon alleine weil diese Bestimmungen ja gegen seine Interessen sind :sonne:

CU
martin
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  #38  
Alt 08.10.2003, 23:11
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Martin / Michel

also ich habe gerade mal meine beiden deutschen Führerscheine rausgekrammt.

- Sportbootführerschein See
- Sportbootführerschein Binnen

In den Führerscheinen ist ein sehr deutlicher Stempel auf dem steht " Prüfungsausschuß für den amtlichen Sportbootführerschein"

also ist er doch amtlich , oder ??

In dem Binnenschein steht noch: Internationales Zertifikat für führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe " Binnenschiffahrt" Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.

Ich versteh nur Bahnhof , aber ich glaube bis auf den Bodensee darf ich überall fahren.

CU

Volker
__________________
2 Takt Power statt 4 - Takt Trauer !!

Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen "
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  #39  
Alt 09.10.2003, 07:30
Michel
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Hallo Volker,

ja Du darfst mit den "beiden" Führerscheinen in D, bis auf Bodensee und Hochrhein überall fahren.

Klar ist der Führerschein "amtlich", wir aber ausschließlich über Verbände ausgegeben. Diese nehmen auch die Prüfungen ab. Das sind in Deutschland der DMYV und der DSV.

Die führen auch das Führerscheinregister. Das heißt, dass die Führerscheine in Deutschland zwar gesetzlich vorgeschrieben sind, die Umsetzung der Prüfungen etc. aber von einem "nicht staatlichen" Verband geregelt ist.

Das meinte ich mit "nicht so ganz amtlich".

@ferdi:

Da sich dies zu einem richtig interessanten Thema entwickelt hat, welches mit dem Ursprungsthema eigentlich nichts mehr zu tun hat, nun die Frage, ob es möglich ist die Beiträge den Führerschein betreffend zu verschieben und einen Threat im "Papierkram" aufzumachen.

Geht das?

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  #40  
Alt 01.11.2003, 19:59
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Hallo Ferdi

das ist richtig was Du schreibst denn ich habe den Schein Donau+Seen-International gemacht beim Schiffsführer Ebner genau wie Kosta


lg Hansi:banana:
__________________
Gruß vom Opa Hansi



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  #41  
Alt 01.11.2003, 22:59
Ferdi
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ja

Lieber Hansi,

ich weiss zwar nicht, auf welchen meiner Beiträge Du Dich beziehst, aber Du hast Recht in dem, was Du schreibst, nämlich dass das richtig ist, was ich schreibe. :coool: Das was ich schreibe ist nämlich immer richtig .

lg
Ferdi
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  #42  
Alt 02.11.2003, 12:31
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Gerhard Gerhard ist offline
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Hallo!
Womit darf ich an der Donau und an der Küste fahren ist ein ganz wichtiger Beitrag in disen Forum.Ich habe mein Schiffsführerpatent-10m an der Donau gemacht und ich bin froh darüber das Handwerk dort erlernnt zu haben (Schleußen,Anlegen,Nachtfahrt usw.)Das gleiche gilt auch für die Küste(Nachteinsteuerung,Grundkenntnisse ger Nav.usw.)
An der Küste Italien nähe Lignano hatte ich voriges Jahr ein Erlebnis wo ich froh war ein Patent für MJ FB 2 zu haben.Nach der Übernachtung im Naturschutzgebiet interessierte sich der Zoll für uns.Nach vorzeigen meines FB 2 und Versicherungbestättigung in it. war die Welt wieder in Ordnung ,nicht so für meinen Partner der zwar das
SFP-10 m und das kroatische 3 sm Patent hat.Er durfte das Boot 4m ,20 PS nicht selber in den Hafen fahren.Ob es Willkür der it.Behörden war oder nicht (Diskusionen kann mann sich sparen,leider hat der stärkere Recht,Recht einzuklagen verläuft im Sand).Er hatte Glück,den die Strafen der IT,wenn sie strafen sind gewaltig.
Ich möchte mich wenn ich mit dem Boot unterwegs bin entspannen und nicht nachdenken zu müssen ob ich darf oder nicht,versicherungstechnisch seid Ihr gut beraten die notwendigen Papiere zu besitzen.

Gruß Gerhard
#PS:Bin 5 Jahre am Meer nicht kontrolliert worden,an der Donau nur 1 Mal.
__________________
Grüße Gerhard

Genieße froh dieTage,des Augenblickes Gunst:Richtig dosierte Faulheit ist ein Stück Lebenskunst.
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  #43  
Alt 02.11.2003, 23:42
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Hallo Ferdi

ob immer alles richtig ist was Du schreibst weis ich nicht den alles weis ich auch nicht aber das über den Bootsführeschein war richtig aber mach trozdem so weiter das haut schon hin denke ich mal:coool: :coool: oh das glaube ich war mein 200hunderster Beitrag Leute macht aber nichts:moon: :moon:


lg.Hansi:zunge: :zunge:
__________________
Gruß vom Opa Hansi



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  #44  
Alt 03.11.2003, 11:30
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Hallo Leute,
ich habe ja vor vierzehn Tagen den Deutschen See Schein erworben und im Prüfungsausschuß waren durchaus Prüfer von underen Staatlichen Institutionen und keinen Clubvorsitzenden oder deren Vertreter. Unter anderem war ein Mitarbeiter der Wasser und Schiffahrtsdirecktion Nord / Nordwest dabei der die Pracktische Prüfung abgenommen hat und Mitarbeiter des WSA . Also kann das mit der Aussage von wegen Clubschein wohl nicht stimmen
Der Bootsschein egal ob See oder Binnen ist ein amtlicher Führerschein genau wie der Autoführerschein und wird auch von den Amtlichen Stellen bzw deren Vertreter abgenommen und nicht von Privaten Organisationen wie dem DMYV und der DSV.

Gruß
Jürgen
der seinen SBF-See gerade erst bestanden hat :coool:

Nachtrag: Die Schulen müssen natürlich den o.g. Vereinen angehören damit sie die Ausbildung durchfüren dürfen .Die Prüfung wird aber von den Behörden abgenommen.
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  #45  
Alt 03.11.2003, 20:04
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Rotti Rotti ist offline
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Servus Gerhard!

Laut Info des MSVÖ als oberster nationaler Sportverband hat dieser unter Um Links zu sehen, bitte registrieren folgendes geschrieben:

Italien

Patente

In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972).

Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder:

ein italienisches Patent oder

ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder

eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen.

Kroatische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn der Inhaber die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt.

H.L.


Was heisst das: Das ein Österreicher auch mit seinem 10m Seen u. Flüssepatent in allen Gewässern wo das Bootfahren nicht untersagt ist fahren darf.

Gruß Rotti

P.S.: Vorabinfo - InKürze wird ein neuer Führerscheinthread im Forum erscheinen welcher hauptsächlich die Küstenpatente in Kroatien betrifft. Gespräche sind mit div. Behörden und Versicherungsanstalten bereits im Gang.
__________________
LG
Mathias

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