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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 11.07.2006, 19:33
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
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Schnitte im Hypalon-Schlauch

Halo zusammen,

habe ein Hypalon Boot angeboten bekommen das im Hypalon ca 30 Schnitte 2-6cm lang, aufweist die das Gewebe erkennen lassen. Die Schnitte sehen aus als wären Sie mit einem Messer verursacht worden (Tauchboot ?) Meiner Meinung nach kann dadurch Wasser in das Gewebe eindringen und dieses schädigen bzw Benzin das dann das die Innengummierung auflöst

liege ich hier richtig oder sind solche Beschädigungen ohne Bedeutung, kann man solche Schäden als Gebrauchsspuren sehen oder als Mangel ?

Gruß Stefan
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  #2  
Alt 11.07.2006, 20:08
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der mit dem Gummiboot der mit dem Gummiboot ist offline
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Hi Stefan,
wenn das Gewebe blank zu sehen ist, so sind das gewiss keine Gebrauchsspuren mehr, sondern ein erheblicher Mangel.
Und wenn da 30 solcher Stellen sind, schon gleich garnicht.
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schlauchigen Gruß, Holger
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  #3  
Alt 11.07.2006, 21:38
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Schlauchbootreparatur
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Zitat:
Zitat von Grabnerfahrer
...habe ein Hypalon Boot angeboten bekommen...
Vielleicht ist es besser hier die Marke zu erwähnen...
Bestimmte Marken haben so ihre "eigene Sachen"....

Gruß,


Frank :)
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... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
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  #4  
Alt 12.07.2006, 09:51
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
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Hi Frank


es ist ein Pischel Boot 80er Jahre, die ganze Warheit ist ich habe es ersteigert
und bei der Besichtigung die Schäden festgestellt. Habe daraufhin die
Abnahme verweigert, das diese Beschädigungen nicht in der Beschreibung standen und es keine Gebrauchsspuren sind oder doch ?

Gruß Stefan
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  #5  
Alt 12.07.2006, 10:21
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Stefan,

wenn Du das Boot ersteigert hast und erst jetzt die Schäden festgestellt hast, dann hast Du keine Chance.

Vor einer Versteigerung werden immer Möglichkeiten zur Besichtigung geboten. Wer etwas ersteigert, hat vorher die Versteigerungsbedingungen zu lesen. Mitgefangen heißt hier mitgehangen, hmmm lese bitte die Bedingungen nochmal nach. Nachträglich etwas zu beanstanden hat keine Chance, das Geld ist auf jedenfall weg und Du bist der Dumme. Tut mir Leid für Dich.

Jetzt gibt es nur die Möglichkeit das Boot durchzureparieren, z.Bsp. bei Frank (siehe oben Schlauchbootreparatur), dann kann es sicher noch Freude bereiten. Übrigens kann man über die eingeritzte Fläche neue Hypalon-Stücke kleben, das kann hinterher sogar als Trittflächen fein hingebracht werden so daß es sogar schön aussieht. Das ist aber abhängig davon, wo diese Schäden eingebracht wurden. Die richtige Farbkombination und Du siehst hiterher auch nichts mehr.

Mich würden bitte noch Details zum Boot Typ und Motorisierung interessieren und welchen Preis Du für das 80er Boot bezahlt hast.
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  #6  
Alt 12.07.2006, 10:31
Martin4711 Martin4711 ist offline
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Hi,

wo sind denn die Schnitte???

Hatte mal eins (auch ersteigert und wieder verkauft ) wo dies von den Steinen herkam......Untergrundberührungen. War aus PVC. Stellenweise kam aus diesen Schnitten schon leicht die Luft raus. Der Aufwand war mir dann doch zu groß......

Habe es ehrlich weiterverkauft. Der Käufer wußte was er da gekauft hat.

Martin
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  #7  
Alt 12.07.2006, 10:47
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Schlauchbootreparatur
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Also,

es gibt bestimmte E-Bayregeln (und gesetzliche) die auch Käufer "schützen"
Das "E-rsteigerungsproblem" haben wir hier Täglich
(Ich hab ein boot in XYZ ersteigert, aber es leckt...)

Schaue mal Um Links zu sehen, bitte registrieren
(unter Gewährleistung / Garantie)

Zitat aus Ebay :
Zitat:
Gewährleistung im deutschen Kaufrecht
Jeder Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass die Sache bei Gefahrübergang (d.h. bei Übergabe der Sache oder Eintreffen der Ware beim Verbraucher) frei von Mängeln ist (§§ 433, 434 BGB). Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist (d.h. nicht der Artikelbeschreibung entspricht) oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt (ein Füller beispielsweise muss schreiben.). Wird ein Artikel bereits als defekt oder beschädigt angeboten und in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, liegt daher kein Mangel vor und der Käufer kann keinen funktionierenden Gegenstand verlangen. Soweit jedoch auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder das Gerät nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, darf der Käufer ein funktionierendes und mangelfreies Gerät erwarten.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat der Käufer das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen, wenn der Kaufgegenstand bei Übergabe einen Mangel hat. Verweigert der Verkäufer die Nachlieferung oder Nachbesserung, so kann der Käufer eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung).

Gruß,


Frank :)
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  #8  
Alt 12.07.2006, 11:42
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
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Hi
kann erst mehr zu den Umständen sagen wenn die Sache abgeschlossen ist


mfg
Stefan
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  #9  
Alt 12.07.2006, 11:47
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Im übrigen reicht mir jetzt von Gebrauchtbooten ist ja schon fast wie bei den Autoverkäufern, werde mir jetzt ein Bombard C3 oder 4 mit 30PS Tohatsu überlegen, Boot ist zwar PVC aber ich denke das heutige PVC ist UV stabiler wie das alte und 20 jahre wird es schon halten.

Gruß Stefan
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  #10  
Alt 12.07.2006, 13:12
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attorney attorney ist offline
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Hi,

das mit den Gewährleistungsrechten sehe ich anders.

Zunächst ist zu überprüfen, ob der Käufer ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Wenn ja, so liegt hier aber zumindest ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor. Es ist im Grunde Betrug und ggf. eine Strafanzeige wert, falls der Verkäufer Spirenzchen macht.
Ich gehe mal davon aus, dass die Schnitte auf dem Foto nicht zu sehen waren.

Das Argument mit der vorherigen Besichtigungsmöglichkeit greift nicht.
Hat du schon das Boot bezahlt ?

Normalerweise holt man doch so ein gebrauchtes Schlauchboot persönlich beim Verkäufer ab und blättert erst dann die Kohle auf, wenn das Teil der Beschreibung entspricht. Wenn sich aber bei der Besichtigung gravierende verschwiegene Mängel auftun - der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht - dann kann man als Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer noch für die Anreisekosten in Regress nehmen.

Gruss
Rainer
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  #11  
Alt 12.07.2006, 16:30
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Schnitte

Kann da Rainer nur zustimmen.

Wenn die "Schnitte" nicht erwähnt worden sind, stehen die Chancen gut, das Boot zurückgeben zu können.

Leider wird vorher kaum besichtigt und fast täglich melden sich hier Menschen mit ähnlichen Problemen.

Ohne Besichtigung sollte man ein Schlauchboot nicht kaufen.

Gruß Erich
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  #12  
Alt 12.07.2006, 17:15
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo Erich,

im Grundsatz hast Du sicher recht, aber in der e-bay-Praxis sieht es eben leider anders aus.
Wenn jemand auf der Suche nach einem Boot ist so kann er eben nicht mal schnell einige hundert Kilometer fahren um sich das angebotene Boot anzusehen, zumal wenn er noch gar nicht weiß ob das Boot nicht am Ende total überbezahlt wird und somit für ihn gar nicht in Frage kommt.

Natürlich sieht das bei Booten für mehrere tausend Euro anders aus, aber hier handelt es sich ja doch meist um Boote die wesentlich weniger kosten. Da stehen Zeit- und Geldaufwand eben in keinem Verhältnis mehr zu dem anvisierten Objekt.

Deshalb muss man sich ja auch auf die Beschreibung verlassen können, die ist immerhin rechtsverbindlich. Wollten alle die Waren, auf die sie bieten, vorher besichtigt haben gäbe es e-bay nicht.

Bei meinem Boot war es ähnlich, in der Beschreibung ohne jegliche Mängel, hinterher stellte sich heraus daß dem doch nicht so war. Der Verkäufer musste die Kosten für die Reparatur übernehmen.


Grüße

Harald
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  #13  
Alt 12.07.2006, 19:06
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Hallo zusammen

Also ich kann soviel sagen das ich mich mit dem Verkäufer darauf hin geeinigt habe eine kleine Summe zu zahlen damit dann die Sache erledigt ist. Ich wollte einfach das Risiko vermeiden mich Anwaltschaftlich damit auseinander zusetzen. Dies bringt eigentlich nur dem Anwalt was und meistens kommt eh nur ein Vergleich raus.
Typischer Fall von Lehrgeld zahlen

Gruß Stefan
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  #14  
Alt 12.07.2006, 22:53
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Hallo Stefan,

ist immer sehr schwer hier einen richtigen Rat zu geben wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Kann hier nur Rainer's Empfehlung unterstützen den Kaufpreis erst bei Übergabe der Ware zu bezahlen. Ist auch mit ein Grund wieso ich bei Ebay noch nie teure Waren gekauft habe... Nur so als Anregung: Solange Du den Kaufpreis nicht bezahlt hast ist er am Zug. Er muss den Kaufpreis bei Dir einklagen und wenn er wesentliche Dinge verschwiegen hat dürfte er hier wohl zurückhaltend sein. Aber natürlich hast Du auch recht - ein Rechtsstreit ist mit Sicherheit teurer und zeitintensiv...

Wünsche Dir, dass Du Dein Traum-Rib bald findest!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #15  
Alt 13.07.2006, 12:30
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Hallo zusammen

also die Sache ist abgeschlossen ich muss aber fairerweise noch dazu sagen
das in der Artikelbeschreibung noch der Nachsatz stand "Artikel wird als Bastlerobjekt verkauft" der Verkäufer liest im übrigen auch dieses Forum
und hat sich in dieser Angelegenheit sehr fair verhalten. Bin auch dankbar dafür

Gruß Stefan
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