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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen.

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  #1  
Alt 23.08.2004, 21:33
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timo timo ist offline
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Boot Infos

hallo
wir haben auch unser boot im e-bay ersteigert es ist ein zephyr 204 mit volvo penta 200 es war eigentlich alles okay wir konnten den motor probe laufenlassen und das boot war aufgebaut der verkäufer hat es dann mit uns zusammen abgebaut uns alles genau erklärt. das einzige was nicht stimmte war das baujahr er sagte so 1980 als ich dann aber bei dsb mal anrief konnte mir der nette her am telefon anhand der rumpfnummer das baujahr sagen es ist 1971!!! da war ich erstmal geschockt aber er sagte es wäre sehr gute qualität und ich bräuchte mir keine sorgen machen. dieses jahr war ich bei frank zum ventile wechseln es waren noch die ersten da sagte auch er mir das boot wäre ausgezeichnet und in gutem zustand. t railer haben wir auch im e-bay geholt heinmann für nur 70 euro in top zustand war noch nie zugelassen.
achja unser boot hat 800 euro gekostet ich denke das war ok.
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  #2  
Alt 08.11.2004, 10:27
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Boot Infos

Noch ´ne Erfahrung

Hallo,
leider habe ich zu dem Thema nun auch etwas beizutragen:
Vor drei Wochen habe ich bei eBay ein Bombard Aerotec 380 ersteigert. Nach der Beschreibung des Verkäufers " in einem sehr guten Zustand, 3-4 Jahre alt, mit einem fachmännisch aufgebrachten Flicken, absolut dicht". ( Um Links zu sehen, bitte registrieren )
Das Boot konnte ich, da der Verkäufer vorher keine Zeit hatte (?) erst nach 19:00 Uhr abholen, da war es bereits Stockfinster. Das Boot war zusammengefaltet und auf einer Palette verpackt, ich hatte aber darauf bestanden, daß es wieder ausgepackt wurde und habe mir die Teile im Schein einer Taschenlampe, speziell den Flicken, angesehen. Ich fand dann alles ganz in Ordnung und das Geschäft kam zustande.
Am nächsten Morgen habe ich dann das Boot ausgeladen und es zuhause probeweise aufgepumpt.

Was stimmte: Das Boot sieht wirklich noch sehr gut aus, es gibt keine großen Gebrauchsspuren wie Kratzer, Flecken oder Ähnlichem. Der Flicken sieht auch im Hellen gut aus und das Boot ist Baujahr 2000. Die Luft hält es ohne irgendwelche Verluste.

ABER: Im Inneren ist die Verklebung zwischen Schlauch und Spiegel auf einer
Länge von 15 cm abgelöst!

Dies hatte ich am Abend zuvor im Dunkeln nicht bemerkt und hätte es vielleicht auch nicht bei Licht gesehen, da dies bei unaufgepumptem Zustand nicht oder nur schwer zu erkennen ist.
Dem Verkaufer (96,4% positive Bewertungen) habe ich das mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß ich unter einem sehr guten Zustand etwas anderes verstehe. Der hat sich zuerst viel Zeit gelassen und mir nach zwei Wochen eine Mail geschrieben, daß er selbst von nichts wisse, sich aber beim Vorbesitzer erkundigt habe und dieser ihm eine Entschädigung von 100 Euro zugesagt habe, die er an mich weitergeben würde. Ansonsten berief er sich darauf, daß er jede Gewährleistung ausgeschlossen habe.
Ich hatte mich zwischenzeitlich bei Frank erkundigt, was wohl eine Reparatur kosten würde: 175 Euro kostet es, den Spiegel aus- und wieder einzubauen. (Das finde ich, nebenbei, wirklich nicht teuer, das zahlt man ja schon fast in der Werkstatt für einen einfachen Ölwechsel....)
Nachdem ich dies dem Verkäufer mitgeteilt hatte kam dann noch eine Mail, in der er mir mitteilte, daß, als er das Boot mit einem Freund verpackt habe, alles in Ordnung gewesen sei und der beschriebene Schaden bei der Übergabe nicht bestanden habe, ich hätte mir das Boot ja schließlich auch angesehen.
Jetzt kann ich sehen, wie ich mit möglichst wenig Ärger zu meinem Recht komme.

Fazit: Bei Gebrauchtkäufen nichts unkontrolliert lassen! Das Boot aufpumpen, auch wenn das mit einer unzulänglichen Fußpumpe eine halbe Stunde dauern sollte, alle Verklebungen kontrollieren. Wenn der Verkäufer ein gutes Gewissen hat wird er sicherlich auch ein begrenztes Rückgaberecht einräumen, falls es sich zuhause herausstellt, daß das Boot dann doch nicht so dicht ist, wie er beschrieben hat.
Und für den Fall, daß es doch zu Unstimmigkeiten kommen sollte: Die Angebotsseite mit der Artikelbeschreibung von eBay abspeichern, die wird nämlich nach 3 Monaten dort gelöscht

Grüße, Harald
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  #3  
Alt 08.11.2004, 11:36
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Hallo Harald:

Prinzipiell denke ich, ist der Preis sicher ok, nicht gerade ein Schnäppchen, aber trotzdem gut eingekauft.

Zum Thema Schaden:
Also so einfach würde ich mich nicht geschlagen geben, immerhin gibt es ja noch den strafbaren Tatbestandes des Betrugs.
Ich denke, es läßt sich leicht durch einen Sachverständigen feststellen, wie lange die Schadstelle an der Spiegelverbindung besteht. Dann hat sehr wohl der Verkäufer das Problem nachzuweisen, daß er nichts davon gewusst hat.


Fazit:
Ich würde den Verkäufer darauf hinweisen und ihm auch in Aussicht stellen, eine eventuelle Anzeige wegen Betrugs zu machen, da sich dieser Verdacht durch sein Verhalten erhärtet.
Du könntest aber auch von dieser Anzeige abstandnehmen, wenn sich der Verkäufer bereiterklärt, diesen Schaden im Kulanzweg zu klären und damit einsieht, dass er ev vom Schaden nichts wusste, aber versucht, diesen Schaden entsprechend zu beheben. (100 Euro weniger oder so)
Die 175 kannst vermutlich nicht fordern, nur weil Frank dies verlangt. Immerhin klebt Frank den Spiegel neu rein und bessert nich einfach die Klebestell aus.

Auch würde ich an deiner Stelle, soferne möglich, das Boot von Frank überprüfen lassen und den Spiegel herrichten lassen. Dann bist du dir sicher, dass alles passt. Dies würde ich vor dem nächsten Schriftverkehr mit dem Verkäufer machen, sollten noch andere Schäden auftauchen.

Es könnte auch sein, daß der Verkäufer sagt, er richtet das her, schmiert etwas Patex rein, und das wars. Dann hast du erst recht das Problem einer nicht professionellen Kleberei.

Zum Thema Gewährleistung: Diese betrifft nicht Schäden, die schon vorhanden waren, sondern in ersterlinie Gewährleistungsansprüche (Garantie) gegenüber den Verkäufer, wie sie ein Händler hat (zB 2 Jahre)
Wenn aber ein Schaden vorhanden war, kann dies sicherlich zum Grund für einen Verkaufsrücktritt führen. Es geht dabei eigentlich nur um den Nachweis, ob der Verkäufer vom Schaden gewußt hat oder nicht. Ich denke aber, das dies bei einem derartigen Schaden sicherlich möglich ist.
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  #4  
Alt 08.11.2004, 11:55
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Boot Infos

Hallo Bootsbörse,

ich sehe das etwas anders: Laut Frank, und der ist ja Fachmann für sowas, ist eine fachgerechte Reparatur nur möglich, wenn vorher die alten Kleberreste vollständig entfernt werden. Dies ist nur möglich, wenn der Spiegel ausgebaut ist, sonst kommt man da nicht ran. Nebenbei: Da hat schon jemand versucht, mit untauglichen Mitteln, Pattex oder nicht, den Schaden zu beheben, die Reste sind gut zu erkennen, hat natürlich auf dem alten Kleber auch nicht gehalten.
Ich denke schon, daß ich auf ein Boot "in sehr gutem Zustand" bestehen kann, und das setzt eben eine komplette Reparatur voraus.

Grüße

Harald
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  #5  
Alt 08.11.2004, 13:46
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Warnung E-Bay

Hallo Harald,

ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe, dass Du noch was machen kannst.

Das Problem wird sein, dass Du beweisen musst, dass der Schaden bereits vorhanden war. Denn in diesem Fall passt die Aussage und Beschreibung des Verkäufers nicht. :schlaumai

Da der Verkäufer sich aber -habe ich richtig gelesen- bereit erklärt, 100 € nachzulassen, gehe ich davon aus dass er von dem Mangel wusste. Wieso sollte er sonst nachgeben. :weissnich

Versuche doch im guten, noch 50 € rauszuholen und schreibe den Burschen noch mal an. Offensichtlich ist er ja doch kompromissbereit.

Gruß Erich
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  #6  
Alt 08.11.2004, 13:53
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo Bootsbörse,

ich sehe das etwas anders: Laut Frank, und der ist ja Fachmann für sowas, ist eine fachgerechte Reparatur nur möglich, wenn vorher die alten Kleberreste vollständig entfernt werden. Dies ist nur möglich, wenn der Spiegel ausgebaut ist, sonst kommt man da nicht ran.
naj, Probieren kannst es ja, aber wie gesagt, ich denke nicht, dass du alles fordern kannst. Außerdem stellt sich die Frage eines Streites, wieviel ist dir dieser Wert.
Zitat:
Nebenbei: Da hat schon jemand versucht, mit untauglichen Mitteln, Pattex oder nicht, den Schaden zu beheben, die Reste sind gut zu erkennen, hat natürlich auf dem alten Kleber auch nicht gehalten.
Mach unbedingt Fotos von dieser Stelle um sie zu dokumentieren. Auch die Klebereste sollten entsprechend sichtbar sein, sodass im Streitfalle diese Fotos als Beweis herangezogen werden können.
Zitat:
Ich denke schon, daß ich auf ein Boot "in sehr gutem Zustand" bestehen kann, und das setzt eben eine komplette Reparatur voraus.
1) Die Klebereste sind eine sehr gute Vorraussetzung für die Beweislage eines Betrugs, da ja genau in diesem Moment nachweisbar ist, dass ein Vorbesitzer (nicht "der" sondern "einer der", es ist ja noch nicht geklärt, ob der Verkäufer nicht auch schon betrogen wurde) über den Schaden bescheid gewußt hat.
2) Der Ausdruck "sehr guter Zustand" ist weder "Fehlerfrei, ungepickt, ohne Schaden, ..." also auch wieder Auslegungssache, bedenke das!
3) Schaden: Ich denke, das Frank dir sicher einen Rat geben kann, ob sich bei diesem Boot eine Reparatur auszahlt oder nicht, der kann das sicher am besten beurteilen und auf einen Rat von Frank kannst du dich sicher verlassen (Guck mal in das Gästebuch seiner Seite!) Daran kannst du dann sehen, was du weiter machst, entweder aufs Ganze gehen, womöglich wird der Vertrag für ungültig erklärt und das Boot gehört wieder dem Verkäufer, oder mit dem Verkäufer eine entsprechende Entschädigung aushandeln und das Boot dann wirklich von Frank richtig und professionell herichten lassen.

Rechtliches: Bei uns in Österreich ist ein Betrug ein Offizialdelikt und wird von Amtswegen verfolgt. Dies heißt, wenn der Tatbestand bekannt wird, ermittelt die Exekutive und die Saatsanwaltschaft erstattet Anzeige an das Gericht.
Ich weiß nicht, wie das in Deutschland aussieht, aber ich denke ähnlich.
Das wiederum heißt aber, du brauchst nur zur nächsten Polizei gehen und melden, dass du einen Verdacht des Betrugs hast, weil eben das passiert ist.
Du mußt vermutlich nicht nachweisen, das dies auch wirklich der Fall ist, das macht dann die Polizei.
Ebenso ist es bei uns möglich, sich als Geschädigter einem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschliesen, wobei dann beim Strafverfahren die Ansprüche des Geschädigten mitbehandelt und abgeurteilt werden. Dadurch erspart sich der Geschädigte ein eigenes Verfahren und die Gafahr hoher Kosten.

Ein kleiner Tip: Denke daran, alleine schon in diesem Falle als Verkäufer mit der Polizei zu tun zu haben ist äußerst unangenehm, ich denke, das wir auch dieser Verkäufer entsprechend einsehen.

Was du letztendlich machst ist eh deine Sache.

Soviel ich weiß, sind in diesem Forum auch Rechtskundige unterwegs (Polizei Deutschland, ein Rechtsanwalt, ...), vielleicht können sich diese auch zu diesem Thema äußern, vorallem weil ich mich im deutschen Recht nicht auskenne!
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  #7  
Alt 08.11.2004, 13:56
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Boot Infos

Hallo Erich,

der Beweis, daß der Schaden schon vorher vorhanden war, wird nicht allzuschwer zu erbringen sein: Immerhin waren zwei Personen dabei, als ich das Boot am Morgen nach dem Kauf aufgepumpt habe. Und nicht ich selbst, sondern meine Schwägerin hat zuerst bemerkt, "daß da aber etwas nicht in Ordnung" war, ich war vielzusehr mit der Zodiac-Fußpumpe beschäftigt.
Die Kompromissbereitschaft des Verkäufers hat scheinbar bei 100 Euro ihr Ende.

Gruß Harald
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  #8  
Alt 08.11.2004, 14:01
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

e-bay

Hallo Harald,

danke für Deine Rückinfo. Somit wäre also zu beweisen, dass der Mangel vorher war. Nun liegt aber der Streitwert bei 75 € "Rest".

Ich bin zwar kein Anwalt, bezweifle aber, dass sich ein Gericht damit befassen würde. Dennoch würde ich an Deiner Stelle noch mal im "Guten" versuchen, einen Kontakt mit dem Verkäufer herzustellen und Deine Ansprüche für den Einsatz von Frank geltend zu machen.

Gruß Erich
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  #9  
Alt 08.11.2004, 14:12
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo Erich,

habe ich bereits getan, habe ihm angeboten, daß ich das Boot auf eigene Kosten und Zeit zur Reparatur bringe und abhole und er lediglich die reinen Reparaturkosten übernimmt, das war Mitte letzter Woche, scheinbar hat er nicht vor, dazu Stellung zu nehmen.

Gruß Harald

P.S.

ich hätte gerne ein Bild des Schadens angehängt, allerdings passiert bei mir gar nichts wenn ich auf den entsprechenden Button "Anhänge verwalten" klicke...
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  #10  
Alt 08.11.2004, 14:34
alex101068
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Lohnt es sich, den Kopf wegen 75 € so zu belasten ?
Nimm es als Erfahrung, freu Dich das der Spiegel jetzt wirklich in "sehr gutem Zustand" ist und leg es zu den Akten. Den Käufer bekommst du wegen dem Betrag wahrscheinlich nie rechtlich.

Andernfallst wirdst Du dir die nächsten Wochen mir dem leidigen hin und her
versauen und die Freude über den Kauf des ansonsten guten Bootes
gleich vergessen.

Nimm die 100 € und vergiss es. Ist aber jetzt meine rein persönliche Meinung.
Wegen 75 € die Freude nehmen lassen, naaa nie.

Viele Grüße Alex
Mein Trailer war so ein Fall, der Italiener meinte auch "bei uns in Italien hat er aber eine Zulassung bekommen". Unser TÜV fand den wirkungslosen siffenden Öldämpfer und die funktionslose Auflaufbremse nicht so toll. Geld war von dem Italiener nicht zu holen. Am Anfang wollte ich mich auch zu Tode ärgern, aber wozu - hilft eh nix.
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  #11  
Alt 08.11.2004, 14:39
Michel
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  #12  
Alt 08.11.2004, 14:56
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Ebay Käuferschutz

Hallo Zusammen,

ich hatte auch vor kurzem so einen "Glücksfall". Aussenborder. Als er ankam, war es ein Häufchen Schrott.
Der Verkäufer berief sich auf seine Klausel. Allerdings vergass er seine Produktbeschreibung. "Motor in Ordnung, läuft."
Habe ihn dann einmal ausführlich das deutsche Recht (Gewährleistung) erklärt.
Nach vielen bösen Mails, drohen mit juristischen Schritten und Einschaltung des Ebay-Käuferschutzes ging es. Nach rund 90 Tagen nahm er den Motor zurück und seid kurzem ist seine Ebay Mitgliedschaft erloschen. 5 Negativbeurteilung pro Halbjahr waren dann wohl doch zu viel.
Das sind halt Typen, die auf breiter Fläche vieles kaputt machen. Aber für den eigentlich kleinen Betrag bei Dir, würde ich es über den Käuferschutz versuchen. Bedingung natürlich das der Fehler von ihm verschwiegen wurde.

Gruß Hans


PS. Bevor einer fragt. Es war nicht der Mercury. Auch ich lerne dazu !!!!!!!!!
__________________
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  #13  
Alt 08.11.2004, 15:17
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reini0077 reini0077 ist offline
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Reden Servus Alex,

Zitat:
Zitat von alex101068
Lohnt es sich, den Kopf wegen 75 € so zu belasten ?
Nimm es als Erfahrung, freu Dich das der Spiegel jetzt wirklich in "sehr gutem Zustand" ist und leg es zu den Akten. Den Käufer bekommst du wegen dem Betrag wahrscheinlich nie rechtlich.

Andernfallst wirdst Du dir die nächsten Wochen mir dem leidigen hin und her
versauen und die Freude über den Kauf des ansonsten guten Bootes
gleich vergessen.

Nimm die 100 € und vergiss es. Ist aber jetzt meine rein persönliche Meinung.
Wegen 75 € die Freude nehmen lassen, naaa nie.

Viele Grüße Alex
Mein Trailer war so ein Fall, der Italiener meinte auch "bei uns in Italien hat er aber eine Zulassung bekommen". Unser TÜV fand den wirkungslosen siffenden Öldämpfer und die funktionslose Auflaufbremse nicht so toll. Geld war von dem Italiener nicht zu holen. Am Anfang wollte ich mich auch zu Tode ärgern, aber wozu - hilft eh nix.
in gewisser Weise hast du ja recht.

Aber wo ist die Schmerzgrenze? :weissnich :weissnich :weissnich

Vielmehr geht es gar nicht um die 75 €uronen, sondern sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen.

Um die 75 € kauf ich mir lieber Bootsausrüstung. :coool: :coool: :coool:
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #14  
Alt 08.11.2004, 15:57
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo Erich,

der Beweis, daß der Schaden schon vorher vorhanden war, wird nicht allzuschwer zu erbringen sein: Immerhin waren zwei Personen dabei, als ich das Boot am Morgen nach dem Kauf aufgepumpt habe. Und nicht ich selbst, sondern meine Schwägerin hat zuerst bemerkt, "daß da aber etwas nicht in Ordnung" war, ich war vielzusehr mit der Zodiac-Fußpumpe beschäftigt.
Die Kompromissbereitschaft des Verkäufers hat scheinbar bei 100 Euro ihr Ende.

Gruß Harald
Nochmals: Du kannst vielleicht beweisen, dass der Schaden vorhanden war, aber nicht, dass der Verkäufer davon gewußt hat.
Da liegt ja das Problem !
Weiters ist dein geforderter Schaden vielleicht 175 Euro (Rechnung Frank), aber was ist, wenn derjenige den Schaden selber behebt. Was willst du dann machen ?
Wer sagt, wenn derjenige das mit Patex verklebt, was sicherlich einige Zeit halten wird, das dass nicht ordnungsgemäß gemacht wurde ?

Bevor ich mich auf solche Dinge einlassen würde, würde ich die 100 akkzeptieren und mich über mein neues Boot freuen !

Ach ja, die Anzeige wegen "Verdacht des Betrugs" kannst ja immer noch machen !!!
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  #15  
Alt 08.11.2004, 18:06
Robert Robert ist offline
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macht euch doch nicht naß wegen den 75 eur. Ich finde es vom Verkäufer schon fair, dass er nochmal 100 eur nachläßt. Schließlich hast du bei ebay gekauft. Kannst ja auch bei einem Händler kaufen, aber da wird es sicher von Haus aus teurer, aber mit Gewährleistung.

75 eur sind zu wenig, um sich zu ärgern.



Robert
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