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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 29.01.2023, 14:46
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Marzipan Marzipan ist offline
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Zitat:
Zitat von Schlauchfahrer Beitrag anzeigen
Könnte ich in das Funkgerät die ATIS Nummer von Boot A einprogrammieren und die MMSI Nummer von Boot B? Oder geht das bei der BNetzA nicht durch.
Die BNetzA hat damit zunächst nichts zu tun. ATIS Nr. und MMSI Nr. sind ja für unterschiedliche Betriebsarten. DSC-Betrieb und ATIS Betrieb. Die Anmeldungen bei der BNetzA sind dagegen Bootsbezogen, aber nicht Gerätebezogen.

Da die neuen Funkgeräte beide Betriebsmodi beherrschen, kann man sowohl beide Nr. abspeichern und das Funkgerät dann entsprechend auf beide Boote mitnehmen.

Es gibt keine Vorschrift, dass ein Seefunkgerät nur auf einem Boot betrieben werden darf.

Genauso darf man, wenn man nur SRC oder UBI hat, den jeweils andern Modus nicht nutzen.

Da im Binnenbereich Handfunkgeräte verboten sind, ist das eher die große Einschränkung. Ich habe mir zu Weihnachten, zusätzlich zu meinem im Wiking Komet GTS festeingebauten Funkgerät, noch das Handfunkgerät ICOM IC-94D gekauft. Meine ATIS Kennung habe ich auch hier einprogrammiert, obwohl ich es Binnen ja gar nicht nutzen darf.

Dass man die Kennungen nur einmal einprogrammieren kann, anschließend Änderungen nur noch über Händler möglich sind, habe ich eher als Diebstahlschutz wahrgenommen. Ich glaube nicht, dass man hier verhindern wollte, dass Leute ein Funkgerät nicht abwechselnd auf zwei Booten nutzen sollen.

Allerdings sollte im DSC-Betrieb schon die bootsbezogene MMSI einprogrammiert sein, weil sonst Rettungsarbeiten doch erheblich behindert sein könnten...
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  #2  
Alt 29.01.2023, 16:15
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Zitat:
Zitat von Marzipan Beitrag anzeigen
Die BNetzA hat damit zunächst nichts zu tun. ATIS Nr. und MMSI Nr. sind ja für unterschiedliche Betriebsarten. DSC-Betrieb und ATIS Betrieb. Die Anmeldungen bei der BNetzA sind dagegen Bootsbezogen, aber nicht Gerätebezogen.

Da die neuen Funkgeräte beide Betriebsmodi beherrschen, kann man sowohl beide Nr. abspeichern und das Funkgerät dann entsprechend auf beide Boote mitnehmen.

Es gibt keine Vorschrift, dass ein Seefunkgerät nur auf einem Boot betrieben werden darf.

Genauso darf man, wenn man nur SRC oder UBI hat, den jeweils andern Modus nicht nutzen.

Da im Binnenbereich Handfunkgeräte verboten sind, ist das eher die große Einschränkung. Ich habe mir zu Weihnachten, zusätzlich zu meinem im Wiking Komet GTS festeingebauten Funkgerät, noch das Handfunkgerät ICOM IC-94D gekauft. Meine ATIS Kennung habe ich auch hier einprogrammiert, obwohl ich es Binnen ja gar nicht nutzen darf.

Dass man die Kennungen nur einmal einprogrammieren kann, anschließend Änderungen nur noch über Händler möglich sind, habe ich eher als Diebstahlschutz wahrgenommen. Ich glaube nicht, dass man hier verhindern wollte, dass Leute ein Funkgerät nicht abwechselnd auf zwei Booten nutzen sollen.

Allerdings sollte im DSC-Betrieb schon die bootsbezogene MMSI einprogrammiert sein, weil sonst Rettungsarbeiten doch erheblich behindert sein könnten...
Stimmt nicht ganz so, Das steht es in der Zuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur:
In der aktuellen Fassung, dann kommt bla bla usw. werden den unten genannten Zuteilungsnehmer dieser Zuteilung für das nachfolgend gekennzeichnete Schiff die folgenden Nummern des mobilen See und Binnenschiffsfahrtsfunkt (Rufzeichen MMSI und ATIS-Nr) zugeteilt.
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Heinz

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  #3  
Alt 29.01.2023, 17:40
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Zitat von Heinz Fischer Beitrag anzeigen
Stimmt nicht ganz so, […] werden den unten genannten Zuteilungsnehmer dieser Zuteilung für das nachfolgend gekennzeichnete Schiff die folgenden Nummern des mobilen See und Binnenschifffahrtsfunkt (Rufzeichen MMSI und ATIS-Nr) zugeteilt.
Das ist nur eine Zuteilung der MMSI und ATIS Kennung für das Boot.

In der Zuteilungsurkunde werden aber keine Seriennummern der Funkgeräte hinterlegt. Folglich kommt es nur auf die Anzahl an.

Ich persönlich halte es für schwierig, ein Festeinbau Seefunkgerät auf zwei Booten zu benutzen. Aber machbar ist es.
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  #4  
Alt 29.01.2023, 17:55
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Zitat:
Zitat von Marzipan Beitrag anzeigen
Das ist nur eine Zuteilung der MMSI und ATIS Kennung für das Boot.

In der Zuteilungsurkunde werden aber keine Seriennummern der Funkgeräte hinterlegt. Folglich kommt es nur auf die Anzahl an.

Ich persönlich halte es für schwierig, ein Festeinbau Seefunkgerät auf zwei Booten zu benutzen. Aber machbar ist es.
Sehe darin auch keinen Sinn, zwei Boote zwei Geräte anmelden und gut ist es !
Kosten sind zu vernachlässigen.
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  #5  
Alt 29.01.2023, 19:57
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Zitat:
Zitat von Heinz Fischer Beitrag anzeigen
… zwei Boote zwei Geräte anmelden und gut ist es !
Kosten sind zu vernachlässigen.
Zwei Geräte müssen so oder so angemeldet werden, die Ersparnis ist nur bei „nur“ einem Funkgerät. Wenn das dann ein Handfunkgerät ist, dann könnte ich es sogar verstehen und das wäre praktikabel, nur das ist bei Binnen zurzeit nicht zugelassen.

Aber bei der BNetzA verstehe ich auch nicht, dass die für die 0,21 EUR eine Rechnung mit 0,55 EUR Porto verschicken…
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  #6  
Alt 29.01.2023, 21:50
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Die Gebühren sind doch ein Witz
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  #7  
Alt 29.01.2023, 23:14
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Zitat von Heinz Fischer Beitrag anzeigen
Die Gebühren sind doch ein Witz
Das sage ich ja und dennoch hauen sie 0,55 EUR für das Porto raus...
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