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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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Scheinwerfer haben doch keine CE Kennzeichnung, sondern brauchen ein E-Prüfzeichen.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
Dieser User bedankte sich für den Beitrag von Ralles | ||
Little1972 (01.06.2022) |
#2
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Entschuldigung, war unpräzise formuliert. Es war ein LED Rückfahrscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer. Der muss offenbar CE haben.
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#3
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Zitat:
Also jetzt nochmal langsam. Wenn Du Dir die Scheinwerfer, Rückleuchten etc. an Deinem Auto mal genauer ansiehst, wirst Du jeweils im Glas eine Prägung, ein E mit einer Nummer dahinter sehen. Das bedeutet, dieses Bauteil ist für diesen Zweck offiziell zugelassen. Verbaust Du an Deinem Fahrzeug Beleuchtungseinrichtungen, welche kein E- Prüfzeichen besitzen und somit nicht zugelassen sind, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug. Jedenfalls in Deutschland ist das so. Das kann richtig Ärger geben. Das muss man vielleicht nicht unbedingt wissen, solange man nichts ändert, aber sobald man an einem Fahrzeug herumschraubt, sollte man sich kundig machen.
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Viele Grüße Andy |
Diese 2 User bedankten sich bei Andymax für den Beitrag | ||
Little1972 (01.06.2022), Ralles (01.06.2022) |
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