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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 01.06.2022, 06:17
Benutzerbild von Ralles
Ralles Ralles ist offline
Sonnenanbeter
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Scheinwerfer haben doch keine CE Kennzeichnung, sondern brauchen ein E-Prüfzeichen.
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Little1972 (01.06.2022)
  #2  
Alt 01.06.2022, 08:25
Schlauchbootschlauchboot Schlauchbootschlauchboot ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Scheinwerfer haben doch keine CE Kennzeichnung, sondern brauchen ein E-Prüfzeichen.
Entschuldigung, war unpräzise formuliert. Es war ein LED Rückfahrscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer. Der muss offenbar CE haben.
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  #3  
Alt 01.06.2022, 09:01
Benutzerbild von Andymax
Andymax Andymax ist offline
Andy der Elbflorentiner
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Zitat:
Zitat von Schlauchbootschlauchboot Beitrag anzeigen
Entschuldigung, war unpräzise formuliert. Es war ein LED Rückfahrscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer. Der muss offenbar CE haben.
Der muss nicht offenbar CE haben, sondern ein E- Prüfzeichen. Ralle hat es schon auf den Punkt gebracht.

Also jetzt nochmal langsam. Wenn Du Dir die Scheinwerfer, Rückleuchten etc. an Deinem Auto mal genauer ansiehst, wirst Du jeweils im Glas eine Prägung, ein E mit einer Nummer dahinter sehen. Das bedeutet, dieses Bauteil ist für diesen Zweck offiziell zugelassen.

Verbaust Du an Deinem Fahrzeug Beleuchtungseinrichtungen, welche kein E- Prüfzeichen besitzen und somit nicht zugelassen sind, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug. Jedenfalls in Deutschland ist das so. Das kann richtig Ärger geben.

Das muss man vielleicht nicht unbedingt wissen, solange man nichts ändert, aber sobald man an einem Fahrzeug herumschraubt, sollte man sich kundig machen.
__________________
Viele Grüße
Andy

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