Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.04.2005, 12:22
albo47 albo47 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.10.2003
Beiträge: 29
abgegebene "Danke": 0


IBS gilt auch für Frankreich?

Hallo!
Habe heute in der Zeitung gelesen, dass der Internationale Bootsschein jetzt auch für Frankreich gilt. Das Flaggenzertifikat wird nicht mehr benötigt.
Stimmt dies??
Mit freundlichen Grüßen Alfred
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.04.2005, 20:03
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Alfred,

ich kann leider nicht feststellen wo Du was gelesen hast. Vielleicht darf ich Dir daher für deutsche Bootsbesitzer eine Klarstellung geben:

1.
Der IBS = Internationales Boots Zertfikat ist ein Verbandszertifikat vom ADAC und vom DMYV in Deutschland und wird europaweit anerkannt, und dass schon seit vielen Jahren.
2.
Die amtliche Bootszulassungen werden von den für den Wohnbereich zuständigen WSA (Wasserschiffahrtsamt) ausgestellt und sind europaweit anerkannt.

3.
Frankreich hat vor etwa 3 Jahren die Forderung für das Flaggenzertifikat vom BSH (Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie) in Hamburg für seine Binnenwasserstraßen aufgehoben.
Frankreich fordert nach wie vor das Flaggenzertifikat vom BSH für seinen Küstenbereich. Mir ist nichts Gegenteiliges bekannt.

Nachdem Du bitte klären würdest, wo Du was gelesen hast, besteht ja die Möglichkeit dies beim BSH zu überprüfen. Hier ist der link Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.04.2005, 21:58
albo47 albo47 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.10.2003
Beiträge: 29
abgegebene "Danke": 0


Ibs

Hallo Dieter,
es stand im Südkurier (Raum Bodensee) in der Samstagsausgabe vom 23.04.2005. Ich werde morgen dort mal nachfragen aus welcher Quelle dies stammt.
Gruß Alfred
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.04.2005, 17:48
albo47 albo47 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.10.2003
Beiträge: 29
abgegebene "Danke": 0


IBS Frankreich

Die Meldung, daß das Flaggenzertifikat in Frankreich nicht mehr benötigt wird, stammt von der DPA. Ist auch unter Um Links zu sehen, bitte registrieren nachzulesen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.04.2005, 17:49
albo47 albo47 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.10.2003
Beiträge: 29
abgegebene "Danke": 0


IBS Frankreich

Die Meldung, daß das Flaggenzertifikat in Frankreich nicht mehr benötigt wird, stammt von der DPA. Ist auch unter Um Links zu sehen, bitte registrieren
nachzulesen.
M.f.G. Alfred
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.04.2005, 08:02
woso woso ist offline
Bootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.10.2003
Beiträge: 317
abgegebene "Danke": 1

Boot Infos

Idee

Zitat:
Zitat von DieterM
....

1.
Der IBS = Internationales Boots Zertfikat ist ein Verbandszertifikat vom ADAC und vom DMYV in Deutschland und wird europaweit anerkannt, und dass schon seit vielen Jahren.

Der IBS ist ein Schein der auf einer Vereinbarung der Mitgliedsländer bei der UN ( United Nation ) beruht. Die Gültigkeit und dauer ( 2 Jahre ) sind in dieser Vereinabrung festgelegt. Also keine " Verbandszertifikat " auch wenn dieses Gerücht immer wieder vorgetragen wird.

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 30.04.2005, 08:06
woso woso ist offline
Bootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.10.2003
Beiträge: 317
abgegebene "Danke": 1

Boot Infos

Zitat:
Zitat von woso
Der IBS ist ein Schein der auf einer Vereinbarung der Mitgliedsländer bei der UN ( United Nation ) beruht. Die Gültigkeit und dauer ( 2 Jahre ) sind in dieser Vereinabrung festgelegt. Also keine " Verbandszertifikat " auch wenn dieses Gerücht immer wieder vorgetragen wird.

Gruß
Wolfgang

Guckst du hier

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 30.04.2005, 08:22
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von woso
Der IBS ist ein Schein der auf einer Vereinbarung der Mitgliedsländer bei der UN ( United Nation ) beruht. Die Gültigkeit und dauer ( 2 Jahre ) sind in dieser Vereinabrung festgelegt. Also keine " Verbandszertifikat " auch wenn dieses Gerücht immer wieder vorgetragen wird.

Gruß
Wolfgang
Ähm, das mußt du mir jetzt erklären:
Das Dokukment wird aufgrund der EU-Res 13 erstellt. Das heißt aber immer noch nicht, dass es ein amtliches Dokument ist.
Also doch ein Verbandszertifikat? (letztendlich ist es egal, wie man sowas bezeichnet, es ist aber kein amtliches Dokument!) Die selbe Diskussion gabs schon mal in Österreich, wo die Verbände anfänglich behaupteten, ihr "Patent" sei amtlich, aber letztens doch feststellen mußten, dass dem nicht so sei.
Amtliche Dokumente können nur von Behörden oder in Auftrag von Behörden ausgestellt werden.
Die Erlaubnis oder die Anerkennung von Dokumenten von Verbänden machen diese nicht zwingend zu amtlichen Dokumenten !

Man sollte also den Verbänden bei ihren Angaben nicht immer alles glauben, es stellt sich somit die Frage, wer was immer fälschlich behauptet !

Dies stellt jetzt nicht die Gültigkeit des IBS in Frage, aber man sollte bei gewissen Definitionen genauer sein.

zB Wenn zB der IBS für Grenzübertritte anerkannt wird, macht es diesen noch lange nicht zu einem amtlichen Reisedokument (hier gibts Personalausweis, Reisepass, Konventionsreisepass, usw)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 30.04.2005, 12:40
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Freunde,

zur Klarstellung, der ADAC und der DMYV sind keine amtlichen Instituitionen sondern in Deutschland nur sehr bekannte und honorig anerkannte Vereine.

Die von diesen ausgestellten sogenannten Internationalen Boots Scheinen sind eben nur Verbandszertifikate und keine amtlichen Scheine, auch wenn sie weitgehend genauso international anerkannt werden wie die amtlichen Zulassungen bei den Wasser Schiffahrts Ämtern (WSA). Allerdings bezahlt man man bei den WSA nur eine einmalige Zulassungsgebühr (=Eur 18), derweil bei dem ADAC und dem DMYV eine erste Zulassungsgebühr bezahlen darf, und nach bestimmter Frist immer wieder ein neuer Obulus fälllig wird für die Vereinskassen. Außerdem bekommt man dies IBS auch nur wenn man in diesen Vereinen Mitglied ist und die doch recht saftigen Mitgliedsbeiträge bezahlt.

@ Alfred: anscheinend hat hier der ADAC eine Einzelvereinbarung mit französischen Behörden (welche? das wird leider nicht gesagt) erreicht. Hier sollte der ADAC aber seinen Mitgliedern einen besseren Hinweis geben, wo diese Vereinbarung erreicht wurde, denn ich bezweifle, das die Küstenwache oder ein Hafenamt an der französischen Küste so detaillierte Informationen zu einem fernen deutschen Club vorliegen hat, um nicht ein Flaggenzertifikat zu beanstanden das dann nicht vorliegt. Und zur Überprüfung der Unterlagen kann immer ein Boot eingezogen werden, aber das ist Ermessungssache.

Das Flaggenzertifikat vom BSH ist ein amtliches Dokument das nur an deutsche Staatsbürger ausgestellt wird mit Sitz in Deutschland, und im Schiffsregister beim BSH eingetragen wird. Dies muß allerdings nach 8 Jahren erneuert/verlängert werden gg. Gebühr. Es ist damit ein allg. international anerkanntes Eigentümer-Dokument und braucht keine einzelstaatliche oder EU-Vereinbarung. Man könnte die WSA Zulassung mit dem Erhalt des Flaggenzertifikats vernachlässigen, was möglich ist wenn man überwiegend nur auf See fährt. Um aber Binnen den dann laufend entstehenden Kontrollen entgegenzuwirken, habe ich an meinem Boot auch die WSA-Zulassung.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 30.04.2005, 22:57
woso woso ist offline
Bootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.10.2003
Beiträge: 317
abgegebene "Danke": 1

Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ähm, das mußt du mir jetzt erklären:
Das Dokukment wird aufgrund der EU-Res 13 erstellt. Das heißt aber immer noch nicht, dass es ein amtliches Dokument ist.
Also doch ein Verbandszertifikat? (letztendlich ist es egal, wie man sowas bezeichnet, es ist aber kein amtliches Dokument!) Die selbe Diskussion gabs schon mal in Österreich, wo die Verbände anfänglich behaupteten, ihr "Patent" sei amtlich, aber letztens doch feststellen mußten, dass dem nicht so sei.
Amtliche Dokumente können nur von Behörden oder in Auftrag von Behörden ausgestellt werden.
Die Erlaubnis oder die Anerkennung von Dokumenten von Verbänden machen diese nicht zwingend zu amtlichen Dokumenten !

Man sollte also den Verbänden bei ihren Angaben nicht immer alles glauben, es stellt sich somit die Frage, wer was immer fälschlich behauptet !

Dies stellt jetzt nicht die Gültigkeit des IBS in Frage, aber man sollte bei gewissen Definitionen genauer sein.

zB Wenn zB der IBS für Grenzübertritte anerkannt wird, macht es diesen noch lange nicht zu einem amtlichen Reisedokument (hier gibts Personalausweis, Reisepass, Konventionsreisepass, usw)

Ich habe nicht gesagt "AMTLICH" !

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 06.05.2005, 18:12
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 437
abgegebene "Danke": 0


Hi,
jetzt sollte man nur noch wissen, ob diese Regelung auch für die WSA-Zulassung gilt
Hat da jemand verlässliche Informationen?

Grüße
"Neptun"
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 13.05.2005, 19:38
albo47 albo47 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.10.2003
Beiträge: 29
abgegebene "Danke": 0


IBS Frankreich

Dazu noch ein Link vom DSV Um Links zu sehen, bitte registrieren
Gruß Alfred
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 13.05.2005, 22:14
helge
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM
Außerdem bekommt man dies IBS auch nur wenn man in diesen Vereinen Mitglied ist und die doch recht saftigen Mitgliedsbeiträge bezahlt.
Das ist eine unwissende Lehrmeisterei - ich bekam ihn schon vor 5Jahren auch ohne Mitgliedschaft
Zitat:
Zitat von DieterM
Vielleicht darf ich Dir daher für deutsche Bootsbesitzer eine Klarstellung geben:....
Eine korrigierte neue wäre mittlerweile nun vielleicht doch angemessen .....

Gruß Helge
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 14.05.2005, 08:16
Benutzerbild von daniels
daniels daniels ist offline
ehemaliger Luftikus
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.09.2004
Beiträge: 925
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von DieterM
Allerdings bezahlt man man bei den WSA nur eine einmalige Zulassungsgebühr (=Eur 18), derweil bei dem ADAC und dem DMYV eine erste Zulassungsgebühr bezahlen darf, und nach bestimmter Frist immer wieder ein neuer Obulus fälllig wird für die Vereinskassen. Außerdem bekommt man dies IBS auch nur wenn man in diesen Vereinen Mitglied ist und die doch recht saftigen Mitgliedsbeiträge bezahlt.
Hallo Dieter, diese Aussage ist falsch.

Ich bin weder im ADAC noch im DMYV Mitglied, habe aber den IBS vom ADAC.

Die Gültigkeit als deutsches (nationales) Papier ist auch zeitlich nicht begrenzt, nur für internationale Nutzung muß er alle 2 Jahre verlängert werden.

Ich habe ihn damals erworben, weil ich im niederländischen Binnenbereich fahre. Zwar erkennen die Niederländer auch einen WSA Schein an, aber um jede mögliche Diskussion mit Ordnungs- und Vollzugskräften aus dem Weg zu gehen, habe ich mich für den IBS entschieden. Auch wenn ich alle zwei Jahre einen Obulus entrichten muß. Was sind schon alle zwei Jahre 18 Euro gegen etliche erworbenen Schrauben um ein Boot 5km/h schneller zu bekommen. Oder was man sonst so erwerben tut. Aber halt meine Meinung.

Aber in jedem Falle muß Du nicht mItglied sein, um den Schein zu bekommen.

Gruß Hans , 23141-A
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Skype: rescue_schlauchi
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 14.05.2005, 17:43
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von daniels
Hallo Dieter, diese Aussage ist falsch.

Ich bin weder im ADAC noch im DMYV Mitglied, habe aber den IBS vom ADAC.

Die Gültigkeit als deutsches (nationales) Papier ist auch zeitlich nicht begrenzt, nur für internationale Nutzung muß er alle 2 Jahre verlängert werden.
Auch wenn ich alle zwei Jahre einen Obulus entrichten muß. Was sind schon alle zwei Jahre 18 Euro gegen etliche erworbenen Schrauben um ein Boot 5km/h schneller zu bekommen. Oder was man sonst so erwerben tut. Aber halt meine Meinung.

Aber in jedem Falle muß Du nicht mItglied sein, um den Schein zu bekommen.

Gruß Hans , 23141-A
Hallo zusammen
Ihr habt alle ein bischen Recht, Hans am meisten

(A)Ob der IBS auf EU entwicklungen basiert oder nicht ist erst einmal egal, er wird ausgestellt vom ADAC , dies ist eine private Organisation OHNE hoheitliche Rechte in DIESEM Bereich. Insoweit hat DieterM Recht es ist ein privater Schein.
------
Wichtiger ist, das er juristisch NICHT als Eigentumsnachweis gilt, auch wenn dies immer behauptet wird !!!!

Der einzige AMTLICHE Schein der gleichzeitig ein EIGENTUMSnachweis ist, ist das Flaggenzertifikat des BSH
---------------------------------------------
Der IBS
Kostet 20,--EUR plus Porto für Mitglieder (des ADAC) und 25 plus Porto für Nichtmitglieder, jede Änderung (Motor, neues GPS etc.) kostet 18,-- EUR und die
Verlängerung (alle 2 Jahre) ebenfalls 18,-- EUR
(demgegenüber gilt des Flaggenzertifikat 8 jahre :zerschepp )
------------------------------------------------------------

Die Sache mit der WSA hat eigentlich nur Nachteile (i) auch kein Eigentumsnachweis, (ii) im Ausland in einigen Ländern mit Problemen behaftet, dafür aber das billigste Papier.
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:07 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com