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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 10.02.2008, 22:11
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Icing
Herbert schreibt ja auch das es diese EU Führerscheine überhaupt nicht gibt. Ich muß auch sagen das ich bisher weder einen gesehen habe, noch jemanden kenne der einen besitzt.
Wenn doch jemand einen haben sollte, dann bitte mal fotografieren und hier einstellen..
Es gibt definitiv weder einen EU-Bootsführerschein, noch einen Internationalen! Wer es Herbert oder mir nicht glauben mag, kann ja mal z.B. auf der Homepage des Um Links zu sehen, bitte registrieren nachschauen!

L.G.

Edwin
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  #17  
Alt 11.02.2008, 05:55
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dievoggis dievoggis ist offline
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Servus Zusammen

Zitat:
Aber ich finde das immer wieder interessant...
jetzt mal ohne auf die Befähigung des Inhabers einzugehen..
So wie ich das bisher hier erlesen habe war es ja möglich einen zb. erworbenen italienischen Führerschein in einen EU Führerschein umschreiben zu lassen, der damit auch in D Gültigkeit hat
Meine Frage: Kann ich also innerhalb der EU als deutscher Staatsbürger den z.B. in Bulgarien erworbenen/gemachten SBF in einen deutschen SBF umschreiben lassen?

Danke

Gruß Peter
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  #18  
Alt 11.02.2008, 11:26
goeberl
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Zitat:
Zitat von dievoggis
Servus Zusammen



Meine Frage: Kann ich also innerhalb der EU als deutscher Staatsbürger den z.B. in Bulgarien erworbenen/gemachten SBF in einen deutschen SBF umschreiben lassen?

Danke

Gruß Peter
das würd mich auch interessieren, nur halt für österreich. ich mein mir ist schon klar, dass nicht jeder führerschein eines EU-landes gleich viel "wert" ist, was den standard der ausbildung anbelangt, aber gibts überhaupt scheine, die der MSVÖ in einen österreichischen umschreibt? zb einen deutschen sks?

lg martin
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  #19  
Alt 11.02.2008, 15:53
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
das würd mich auch interessieren, nur halt für österreich. ich mein mir ist schon klar, dass nicht jeder führerschein eines EU-landes gleich viel "wert" ist, was den standard der ausbildung anbelangt, aber gibts überhaupt scheine, die der MSVÖ in einen österreichischen umschreibt? zb einen deutschen sks?

lg martin

NEIN

Jedes Frühjahr wird die gleiche Sau durch Dorf getragen, letztes Jahr war es der englische Funkschein aus Berlin

Ein Deutscher, der ein in Deutschland zugelassenes Boot besitzt bzw als Schiffsführer fahren will muß

a) einen deutschen Schein haben oder
b) einen Schein der nach zwischenstaatlichen Abkommen anerkannt wird

das ist der 6er im Lotto
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  #20  
Alt 11.02.2008, 16:08
goeberl
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roland, das ist mir schon klar, ich muß den österreichischen schein haben, und du den deutschen. meine frage war aber, ob es überhaupt scheine gibt, die irgendwer in irgendwas umschreibt, und nicht als "hinterhofaktion", sondern offiziell. natürlich nur bei vergleichbarem oder höheerem aufbildungsstand. also zb. ob mir eine deutsche behörde für einem FB3 einen sbf see ausstellen würde oder so in der art.
mit den führerscheinen fürs auto gibts da doch sicher auch was. wenn du zb. nach österreich auswanderst, musst ja sicherlich nicht nochmal in die fahrschule. da gibts sicher irgendeine umschreibeprozedur.
lg martin
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  #21  
Alt 11.02.2008, 17:40
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
roland, das ist mir schon klar, ich muß den österreichischen schein haben, und du den deutschen. meine frage war aber, ob es überhaupt scheine gibt, die irgendwer in irgendwas umschreibt, und nicht als "hinterhofaktion", sondern offiziell. .
lg martin
Ja
z.B.: werden die "echten" Funkscheine (nicht der HR-Eintrag) anerkannt zumindest in den Ländern, die das xxxx-Post-xxxx Abkommen unterzeichnet haben.
Bei den FS gibt es ja kaum bilaterale oder internationale Abkommen, daher ist das so schwer.

Übrigens nicht nur bei Boating
Mit einem US Flugschein darfst Du nicht ohne weiteres ein D Maschine fliegen
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  #22  
Alt 11.02.2008, 17:52
goeberl
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ok, das klingt einleuchtend. also umschreibung nur, wenns irgendein internationales abkommen gibt, dass zb. die scheine gleichwertig sind.
fürs boot gibts dann zwei haken:
1. es gibt fast keine solchen abkommen
2. was kümmert ein internationales abkommen einen österreichischen verein? is ja sowieso krank, für die "offiziellen" scheine ist hierzulande ein mootorboot-verein verantwortlich.

lg martin
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  #23  
Alt 11.02.2008, 18:08
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
ok, das klingt einleuchtend. also umschreibung nur, wenns irgendein internationales abkommen gibt, dass zb. die scheine gleichwertig sind.
fürs boot gibts dann zwei haken:
1. es gibt fast keine solchen abkommen
Korrekt
Zitat:
2. was kümmert ein internationales abkommen einen österreichischen verein? is ja sowieso krank, für die "offiziellen" scheine ist hierzulande ein mootorboot-verein verantwortlich.
lg martin
Hi Martin
das ist nicht ganz richtig, auch in D ist der Deutsche Segler Verband oder der DMY mit der DURCHFÜHRUNG der Prüfungen beliehen.

d.h. in Namen dieser Verbände wird unterrichtet und geprüft, da aber der Inhalt per Order Mufti (sorry Regierung) festgelegt wird ist es ein öffentlicher Schein, mit Adler (zumindest in D)
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  #24  
Alt 11.02.2008, 18:09
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Berny Berny ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
NEIN
a) einen deutschen Schein haben oder
b) einen Schein der nach zwischenstaatlichen Abkommen anerkannt wird
Hast noch einen vergessen: Der Schein, der überhaupt im entsprechenden Staat anerkannt wird (zB Kroatien, wo prinzipiell erst einmal das kroatische Patent anerkannt wird!)

Bezüglich MSVÖ: auch hier das Problem, dass nach den Bestimmungen des MSVÖ nur für MSVÖ-Scheine IC ausgestellt werden. Also bei Vorlage eines HR-Patentes wird vom MSVÖ kein IC beantragt, obwohl meiner Meinung nach mit dem HR Schein die Befähigung für die Küste bewiesen ist, mehr sogar als bei einem österreichischen Patent, die ja streng genommen gar nicht gültig sind, zumal bestimmte Prüfungsteile in einem fremden Hoheitsgebiet abgenommen werden (Thema Hafen-Anlegemanöver usw ).

Die Problematik: nur der MSVÖ (bzw ÖSV) kann nach der derzeitigen Gesetzeslage einen IC beantragen.

Wäre ja mal schön, wenn sich ein Rechtsanwalt dieses Themas annehmen würde, hier schaut sowieso alles nach einer Monopolstellung des MSVÖ aus. (Es sei den, es ändert sich zu diesem Thema was, gemunkelt wird ja viel!)
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  #25  
Alt 11.02.2008, 18:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Hast noch einen vergessen: Der Schein, der überhaupt im entsprechenden Staat anerkannt wird (zB Kroatien, wo prinzipiell erst einmal das kroatische Patent anerkannt wird!)
Das ist m.E. nicht richtig, ein Deutscher (Wohnsitz in D) darf ein deutsches Boot nicht mit cdem HR Schein führen (ausser in den HR Hoheitsgewässern), aber hat er einen Unfall, dann ist er nach D-Recht ohne Führerschein unterwegs !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:
Die Problematik: nur der MSVÖ (bzw ÖSV) kann nach der derzeitigen Gesetzeslage einen IC beantragen.
Der ganze IC Kram ist angelsächsischer Mist und wird nicht überleben
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  #26  
Alt 11.02.2008, 18:25
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skipperteam skipperteam ist offline
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Zitat:
Zitat von Aladin
Hmmm...... Harald bewirbt sich als EU Mitgliedsstaat???

Nix für ungut, aber hat sich echt gut gelesen

Gruß Carsten

PS: Bringst du dann eigene Führerscheine heraus?
1. ja ich nähe mir ne Fahne und kauf einen Panzer, dann mach ich mich selbstständig!

2. Klar bei den Verdienstmöglichkeiten kauf ich die in China ein, echt gute Kopien!
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Skipperteam


Nach dem Sternenhimmel ist das Größte und Schönste was Gott erschaffen hat, das Meer.
Adalbert Stifter
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  #27  
Alt 11.02.2008, 18:53
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Zitat:
Zitat von rotbart
Das ist m.E. nicht richtig, ein Deutscher (Wohnsitz in D) darf ein deutsches Boot nicht mit cdem HR Schein führen (ausser in den HR Hoheitsgewässern), aber hat er einen Unfall, dann ist er nach D-Recht ohne Führerschein unterwegs !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Der ganze IC Kram ist angelsächsischer Mist und wird nicht überleben

Nönö, in HR ist er mit gültigen FS unterwegs, wenn ein Ufall in HR passiert, dann gilt immer noch HR Recht.
Es sei denn, er fährt unter D-Flagge, aber hier gibts ja nach dem Seerecht wieder andere Bestimmungen, die die normalen Sportbootler gar nicht betreffen, ergo hilft ihm das nix.

Ist ja die typische Frage, darf ein D in HR mit einem 5 PSler ohne Patent fahren, weil das in D erlaubt ist ?
Antwort: Nein, weil nach den HR Bestimmungen jeder, der kein gültiges Patent hat ein HR Patent braucht (Kroatien-Verordnung).

Das komische "Heimatstaatliche-Recht", welches da in D oft zitiert wird, gilt in D, aber nicht in HR (auch ein Irrglaube so mancher aus D!)
Und weil wir dabei sind, Österreichische Scheine werden zwar in HR immer wieder anerkannt, aber ob die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, weiß eigentlich keiner so richtig, weil auch keiner weiß, wo das jetzt wirklich steht und welche Patente wo gelten.....
Ist ja auch ein Vorteil, da doch immer wieder Permitte aufgrund dieser rechtlichen Grauzone erteilt werden.

Aber auf die Bulgarischen Patente zurückzukommen:
Solange diese Unstimmigkeiten herrschen, sicherlich ein Thema, genauso wie ich als Österreicher zu einem deutschen SBF komme.

Aber, man sollte bitte bedenken, die Bulgaren sind bekannt als Fälscher, aus diesem Land kamen früher schon massenweise Dollarblüten, ich würde also in anbetracht dessen sehr vorsicht damit sein, irgendwo stand ja schon mal so ein Bericht über einen gefälschten FS und die Folgen in HR!

Geändert von Berny (11.02.2008 um 18:58 Uhr)
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  #28  
Alt 11.02.2008, 19:43
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Bodenseefahrer
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Das komische "Heimatstaatliche-Recht", welches da in D oft zitiert wird, gilt in D, aber nicht in HR (auch ein Irrglaube so mancher aus D!)
Und weil wir dabei sind, Österreichische Scheine werden zwar in HR immer wieder anerkannt, aber ob die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, weiß eigentlich keiner so richtig, weil auch keiner weiß, wo das jetzt wirklich steht und welche Patente wo gelten.....
Ist ja auch ein Vorteil, da doch immer wieder Permitte aufgrund dieser rechtlichen Grauzone erteilt werden.

Aber auf die Bulgarischen Patente zurückzukommen:
Solange diese Unstimmigkeiten herrschen, sicherlich ein Thema, genauso wie ich als Österreicher zu einem deutschen SBF komme.
Hallo Berny,

lokales Recht überwiegt natürlich immer das Recht des Heimatlandes. Ich habe eigentlich keine Lust mehr viel zu Führerscheinen zu schreiben (es gibt aktuell nichts Neues), aber für D-Residents gilt: Alles außer dem SBF See ist Schwachsinn. Kostet auch Geld und ist im Zweifelsfall immer mit dem Risiko behaftet, dass so ein bulgarischer Schein nicht gilt. Umschreibung? Mir ist dazu nichts bekannt obwohl ich regelmäßig die einschlägigen Wassersportzeitschriften aus D lese. Mag sein, dass es eine Ausnahme von der Ausnahme gibt (z.B. Bulgarier, der neu nach D umgezogen ist), aber ansonsten sehe ich es so wie beim Autoführerschein: Wer wegen einer MPU oder ähnlichem im Ausland den Führerschein macht soll in D auch nicht fahren dürfen. Wäre noch schöner...

In den nautischen Führern, die ich gelesen habe steht im Prinzip immer, dass der lokale Führerschein gilt (verständlich ) und das Patent, das im Heimatland zum Führen eines Bootes im adäquaten Revier benötigt wird.

Als A hat man es da leider nicht sehr gut. Also entweder ein HR-Patent für HR machen, den höheren österr. Verbandsschein oder einen SBF See mit den o.g. Problemen. Wenn man auf eine Umschreibung spekuliert hat man beim SBF See wenigstens den Vorteil das D schon in der EU ist. Aber bis so eine Umschreibung möglich wird (falls überhaupt) ist HR bestimmt auch schon in der EU.

Ergänzung: Für den Fall, dass ein D mit mir einen Unfall in HR baut und nur ein HR-Patent hat würde ich ihn zumindest in D verklagen und durch das Gericht prüfen lassen ob er einen gültiges Patent hatte. Eine 100%ige Antwort kann ich hierzu auch nicht geben, aber in jedem Fall ist es ein Angriffspunkt losgelöst von der sonstigen Schuldfrage! Nachdem die Gerichte in D in erster Linie die Eignung und Sorgfaltspflicht hinterfragen (sie Unfallberichte der BSU) sehe ich hier eine berechtigte Chance gerade bei Newbies einen Vorteil mit meinem SBF See (und den anderen D Scheinen) zu haben.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!

Geändert von thball (11.02.2008 um 19:49 Uhr)
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  #29  
Alt 11.02.2008, 20:02
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1. ja ich nähe mir ne Fahne und kauf einen Panzer, dann mach ich mich selbstständig!

2. Klar bei den Verdienstmöglichkeiten kauf ich die in China ein, echt gute Kopien!
Hi Harald,

wennst noch nen Minister für irgendwas brauchst sagst bescheid

Gruß Carsten

PS: Wenn ich als Deutscher mit HR Patent einen Deutschen in HR ne neue Frisur verpasse wird das an ein deutsches Gericht überstellt... Und wenn ich dann keinen Deutschen Führerschein hab, dann fahr ich ohne Schein... Das nur um mal nicht OT zu werden...
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  #30  
Alt 12.02.2008, 01:38
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schwerer Leichtmatrose
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Schein

Ich hab den Scheinbeitrag nich eröffnet
Bei Schlauchbootfragen kann ich nicht mitreden oder interessiert sich einer was 1972 am markt war und wie die fahreigenschaften waren. oder das ich den 1. 4 Takt honda in österreich hatte ( war bei einem Honda händler beschäftigt ) nei sicher interessiert das keinen.

Deshalb schreib ich über ausbildung und scheine und da bin ich fast sicher das mein wissensstand was die ösis betrifft sicher ein höherer ist als bei den meisten im forum.

Es ist kein umschreiben möglich nicht einmal einen SHS oder FB4 kann man in ein HR Kaffeepatent umschreiben.

Wertigkeit eines Scheines:
nach welchen punkten wird den ein schein bewertet um deren wertigkeit zu beurteilen.

welcher küstenschein ist nun wertvoller,
der viele fragen beantworten kann und noch nie das meer gesehen hat und 2 stunden ein 5 meter boot auf der donau halbwegs ans ufer gebracht hat ?

Oder der der 500 Sm mit einem seegängigen schiff inkl nachtfahrt hinter sich gebracht hat und 1. EINEN Tag praxisprüfung inkl. nachteinsteuerung hinter sich hat.

Wie soll man die beiden nun vergleichen bzw. eine wertung über ein patent abgeben.

Man kann bei allen 3 hier zur diskusion stehenden ( A-D-HR ) Schein eine so unterschiedliche ausbildung durchlaufen das es wirklich nicht gerechtfertigt ist eine pauschale wertung abzugeben.

wenn einige von euch auch im yachtrevue forum mitlesen wird euch auch aufgefallen sein das mit den Ösischeinen nicht alles so ist wie manche es darstellen.

Ein Beispiel ist ja schon geschrieben worden und das ist auch ein grund warum es keinen FB1 gibt, geben soll.

und noch eines sollte man dazu schreiben, das prüfer die nur einen MSVÖ Schein( FB2-4) haben gar nicht als Ausbildungs Skipper fahren dürften.
Die würden einen Deutschen SKS oder ein HR Patent brauchen.
( ist nicht von mir sondern aus dem Yachtrevue Forum )
Das ist auch der Grund warum ich auch 2 HR Patente besitze, gewerbliches Skippern.

Rein See/Versicherungs-rechtlich darf man mit dem "B" HR Patent als Skipper für die MSVÖ Prüfungstörn skippern.
eine MSVÖ Fahrschule deren Skipper einen MSVÖ Schein hat nicht,. so schauts aus.
ist das ein punkt der auch zur wertigkeit eines Patentes zählt !!!!!!!????????

es fragt kein richter ob du viele fragen bei der prüfung beantworten konntest nur die fakten zählen.

Was alles zum gewerblichen skippern zählt, da kann man nur staunen.

Also aufpassen wenn ihr jemanden auf das Boot mitnehmt euch freihalten läßt immer dauf achten das ihr nicht den falschen schein habt
__________________
Gruß
Herbert

Geändert von herbert (12.02.2008 um 01:50 Uhr)
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