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  #16  
Alt 15.12.2006, 18:36
rotbart
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von KlausB
noch eine Anmerkung: Die Verurteilung war überhaupt nur möglich, weil in Alabama aufgrund einer über 100 Jahre alten Vorschrift ein spezielles Seerecht eine Verurteilung bereits bei "normaler" Fahrlässigkeit ermöglicht, obwohl dies in anderen Ländern in vergleichbaren Fällen wohl erst bei "grober" Fahrlässigkeit möglich wäre.

Klaus
Hi Klaus,
man kann ja persönlich oder moralisch einer anderen Meinung sein, aber die USA sind ein souveräner Staat, nach vielfacher Ansicht einer Demokratie, und die können Ihr Rechtssystem ordnen wie sie wollen (vielleicht leider).

Das der Staatsanwalt die Bilder zeigt ist doch normal, es geht ja um die Meinung von Geschworenen (Laien) der Richter ist ja nur Schiedsrichter !

und immerhin hat es einen Toten gegeben - wie immer man es dreht, wenn die Sache mit dem Bugstrahlruder stimmt könnten auch deutsche Gerichte von fahrlässiger Tötung sprechen !

und last but not least, ein Gwericht spricht niemals RECHT, es stellt nur den Rechtsfrieden wieder her, dies gilt auch in D !!

Und nicht vergessen, die USA haben ein Case Law ! Die kennen keine (praktisch keine) abstrakten Gesetze.
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  #17  
Alt 15.12.2006, 22:24
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo,
jetzt den Kapitän zu unterstützen kostet die Reederei wahrscheinlich weniger, als der Verdienstausfall durch Werftliegezeit, wenn das Bugstrahlruder beizeiten vernünftig repariert oder getauscht worden wäre.

Sorry, aber konnte ich mir jetzt nicht verkneifen!

Ist alles schwer zu beurteilen aus der Ferne und nach Presseberichten.

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #18  
Alt 16.12.2006, 09:30
rotbart
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von skymann1
Hallo,
jetzt den Kapitän zu unterstützen kostet die Reederei wahrscheinlich weniger, als der Verdienstausfall durch Werftliegezeit, wenn das Bugstrahlruder beizeiten vernünftig repariert oder getauscht worden wäre.

oder man hätte einen Schlepper genutzt
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  #19  
Alt 16.12.2006, 10:04
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Veraltetes Seerecht

Peter,

wahrscheinlich hast Du recht, und wenn das Bugstrahlruder schon öfter Probleme gemacht hat, hätte der Kapitän auf eine saubere Reparatur bestehen müssen.

Da hätte er wohl auch in Deutschland Probleme bekommen. Aber er wäre nicht in ein solches Loch gesteckt worden, sondern in ein ordentliches Gefängnis, -bestenfalls sogar frei bis zu seiner Verhandlung-.

Die Geschworenenbeeinflussung durch schreckliche Bilder ist ja in USA gang und gäbe. Und einen alten Unfall mit diesem Schiff -mit dem dieser Kapitän nix zu tun hatte- herzunehmen ist auch nicht sauber.

Gruß Erich
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  #20  
Alt 18.12.2006, 09:33
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KlausB KlausB ist offline
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@ Carsten (Aladin):

Ja, leider wird man kaum etwas tun können. Ich habe den Fall - der mir vorher nicht bekannt war - mal an den Deutschen Anwaltverein weitergeleitet. Vielleicht können die zumindest mal einen Protestbrief schreiben, bzw. weitere höhere Stellen einschalten.

@ Ujevic:

Die Reederei hat Kaution stellen wollen, dies wurde aber bei einem Ausländer wgen Fluchtgefahr abgelehnt (wäre allerdings bei uns wahrscheinlich genauso).

@ alle:

Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass der Kapitän unbedingt völlig straffrei ausgehen muss oder sollte, eventuell ist ihm schon ein Vorwurf zu machen, wenn das Bugstrahlruder bereits zweimal ausgefallen ist (allerdings soll es angeblich "fachgerecht" repariert worden sein). Aber die Frage ist doch, welches Strafmaß angemessen ist.

Klaus
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  #21  
Alt 08.02.2007, 09:20
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CarstenLT31 CarstenLT31 ist offline
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"Deutscher Kapitän überraschend frei"

Moin!

Das ist heute bei stern.de zu finden (Um Links zu sehen, bitte registrieren)


Gruß
Carsten
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  #22  
Alt 08.02.2007, 10:01
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Ujevic Ujevic ist offline
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verurteilt, aber frei

Tagesschau: Hamburger Kapitän verurteilt, aber frei

Um Links zu sehen, bitte registrieren

"Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Kapitän Wolfgang Schröder ist wieder auf freiem Fuß. Das zuständige Staatsgericht in Mobile im US-Bundesstaat Alabama verkündete jetzt das Strafmaß: drei Jahre auf Bewährung. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin muss der 59-Jährige zudem an die Familie des Opfers eine Entschädigung zahlen. Zuvor hatten Schröder und sein Anwalt befürchtet, dass der Beschuldigte zu einer langen Haftstrafe verurteilt werden würde..." [Quelle: Tagesschau online]

Geändert von Ujevic (08.02.2007 um 10:09 Uhr)
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