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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #31  
Alt 17.05.2008, 21:44
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kerlchen kerlchen ist offline
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Boot Infos

Hallo Berni!

Das ist ein Seebrief glaub es mir.
Darauf steht:
Seebrief
Premission to Fly Austrian Flag
für das Seeschiff NR O-28903
Republik Österreich -im Hintergrund das Wappen
Registerhafen Wien
Ausgestellt am 29.März 2007 in Linz durch das Land Oberösterreich.
Dann Name und Adresse des Besitzers
Bezeichnung des Bootes - länge, breite, Motor usw.
Motorjacht Gewebe beschichtet/ GFK
Zulassungsbescheid für Küstenfahrt in einem Bereich von 20 Seemeilen = Fahrtenbereich 2.

Außerdem wurde das Boot extra von einem Zivilingeneur für Schiffstechnik vermessen und ein Messbrief von der Republik Österreich ausgestellt.Mußten ja auch ordentlich dafür zahlen.
Vielleicht kann ich es mal einscannen.
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Beste Schlaucherl Grüße

Herwig


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  #32  
Alt 18.05.2008, 07:53
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Berny
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Boot Infos

Ich glaubs ja eh, aber lt Homepage des BMVIT dürfte es das gar nicht geben (bin selbst überrascht)

Auch hier sieht man wieder, dass es anscheinend zwischen Theorie und Praxis einen Unterschied gibt.
Zitat:
Motorjacht Gewebe beschichtet/ GFK
Also hast du gar kein Schlauchboot (Bemerkung: was ist jetzt eigentlich ein Schlauchboot gem BMVIT )

Auf jedenfall kann ein Seebrief gar nicht schaden, ich denke, dieser bringt eigentlich nur Vorteile....

Zum Thema selber:
Ich hab die Argumentationen des Karl Otto nochmals genau durchgelesen und dabei eintdeckt, dass er eigentlich immer von Schiffszulassungen und nicht alleine vom Seebrief spricht, ergo meint er damit auch die Zulassung der Boote unter 5 m (in Österreich die normale Zulassung).
Ergo muss man also doch mit einem Boot unter 5 m auch eine Flagge führen.....
Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Fazit (zumindest für mich): diese ganze Flaggendiskussion (wo und wie und was) gilt für Schlauchboote sowieso nicht , weil ein Schlauchi keine Seezulassung bekommt.
Diese Aussage muss ich also revidieren, weil eben nicht der Seebrief, sondern die generelle Zulassung gemeint ist.


Oder ????
Wobei ich mir aber immer noch nicht sicher bin, ob ein Boot ohne Seebrief auch wirklich unter Österreichischem Hoheitsrecht fahren kann!
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  #33  
Alt 18.05.2008, 08:31
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kerlchen kerlchen ist offline
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Boot Infos

Jachten mit einer Länge von 5 m oder weniger sowie Schlauchboote können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden. Für diese Fahrzeugkategorien besteht jedoch die Möglichkeit, ein anderes für Küstengewässer einiger Staaten geltendes Zulassungsdokument zu erwerben, nämlich eine Binnen-Zulassungsurkunde (sehen Sie dazu unsere Information " Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente.)

So steht es im Gesetz! Mag schon sein das ein zerlegbares keinen Seebrief erhält( unter 5m). Wir haben ja extra darauf aufmerksam gemacht das wir einen haben möchten, da wir mit unserer Länge, ja auch vom Hersteller dafür geeignet sind. Außerdem hatten wir da schon den Wunsch den FB2 zu machen, und so auch das Boot da nutzen zu können. Durch den GFK Rumpf gilt es jedenfalls als Motorjacht.
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