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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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Amtlich mal ernsthaft
Durch die "Lästerei" im Thread "Suche navigationsbeleuchtung" bin ich auf ein merkwürdiges Phänomen gestoßen, und wenn hier Juristen oder ehemalige/jetzige Mitarbeiter der entsprechenden Behörden vertreten sind, würde mich deren Meinung interessieren - aber ernsthaft.
(a) Es gibt imho KEINE juristische Definition der Nacht. (b) In den Polzeiverordnungen von Rhein Donau etc. steht wie im anderen Thread mehrfach beschrieben Nacht = Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang etc. (c) Es gibt zwar eine gesetzliche Zeit, damit ist der Begriff Zeit defniert ABER (d) Es gibt keine juristische Definition für Sonnenuntergang oder Aufgang !! ==> Damit wäre die Definition in den Polizeiverordnungen leer und alle Absätze die sich darauf beziehen nicht wirksam, d.h. man bräuchte z.B. keine Lichter einschalten etc. wenn mann auf dem Standpunkt steht, es herrsche Dämmerung aber nicht Nacht. ich weis schon was kommt alle werden sagen, das sind unsinnige Spitzfindigkeiten man muß doch........... sicher macht ja auch Sinn mit Licht zu fahren, aber muß man wirklich ? ----------------------------- Übrigens die alte BinnenSchO nahm tatsächlich Bezug auf die Dämmerung und im Luftrecht (zu meiner Zeit) begann die Nacht eine halbe Stunde VOR Sonnenuntergang. Ich habe extra nachgesehen auch da steht nirgends was mit Sonnenuntergang gemeint ist |
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