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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 13.09.2022, 08:00
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Wendigo Wendigo ist offline
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Mark, doch es kommt os vor, auch bei der Zulassung von Fahrzeugen.
Aber Zuggesamt ist doch genau die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger

Auch bei der alten Klasse 3: LKW = max. 7,5t und max Zuggesamtgewicht von 12t, d.h. Der Anhänger darf ein Gewicht von 4,5t aufweisen wenn das Zugfahrzeug 7,5 t aufweist.

Bei Klasse B ohne Ergänzung ist bei 3,5t Schluss. z.B. ein Zugfahrzeug mit 2,8 t und ein Anhäger mit 700kg.
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AK Voraus
Markus

.
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  #2  
Alt 13.09.2022, 08:04
Knox Knox ist offline
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Zitat:
Zitat von Wendigo Beitrag anzeigen
Bei Klasse B ohne Ergänzung ist bei 3,5t Schluss. z.B. ein Zugfahrzeug mit 2,8 t und ein Anhäger mit 700kg.
Nein! Bitte den Verordnungstext genau lesen, bevor hier falsche Aussagen gemacht werden.

Mit B ohne Zusatz darf man einen Bulli (3,0t) mit 750 kg Hänger fahren. Und auch einen Ducato mit 3,5t und 750 kg Hänger!
__________________
Gruß Mark

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  #3  
Alt 13.09.2022, 08:16
Knox Knox ist offline
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Zitat:
Zitat von Wendigo Beitrag anzeigen
Aber Zuggesamt ist doch genau die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger
Nein, ist es nicht!
Bei den Führerscheinklassen geht es um die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Hänger. Und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gewicht. Es geht nur darum, was eingetragen ist.
Das wird "zulässige Gesamtmasse der Kombination genannt".

Bei einem Zugfahrzeug kann außer der zGm und max. Anhängelast auch die "technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkommbination" angegeben sein.
Dabei geht es um tatsächliche Gewichte.
Bei meinem T6 war zGm 3080 kg, Anhängelast 2500 kg. Diese Zuggesamtmasse war aber nur 5300 kg. Ich hatte also die Wahl, ob ich den Bulli voll beladen will, aber dafür die Anhängelast nicht mehr ausreizen darf, oder andersherum.
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Gruß Mark

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Geändert von Knox (13.09.2022 um 08:30 Uhr)
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