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  #1  
Alt 28.09.2016, 14:55
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Ich mach´s mal an Hand eines Beispieles einfacher:

Wenn der östereichische Schebi mit seinem österreichischen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er UBI, sonst zahlt er, wenn Sie ihn erwischen.

Sind wir darin einer Meinung?

Grüsse Horscht
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Horscht

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  #2  
Alt 28.09.2016, 15:25
preirei
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Zitat:
Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
Ich mach´s mal an Hand eines Beispieles einfacher:

Wenn der östereichische Schebi mit seinem österreichischen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er UBI, sonst zahlt er, wenn Sie ihn erwischen.

Sind wir darin einer Meinung?

Grüsse Horscht
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
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  #3  
Alt 28.09.2016, 15:32
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Hmmm. Dann ist das der Punkt. Da bin ich und auch der Würzburger Wasserschutzpolizist anderer Meinung.

Hab aber keine Idee wie ich das jetzt auflösen könnte....,

Hab zwar kein Problem damit weil ich UBI und SRC habe, hätte aber dem Schebi gern bei der Beantwortung seiner Frge gern geholfen.

Fürchte ich klinke mich bei dem Thema aus

Grüsse Horscht
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  #4  
Alt 28.09.2016, 15:42
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
So ist es, wobei das Funkgerät, technisch gesehen, ein Binnengerät sein muss (so wie in A auch).
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #5  
Alt 05.10.2016, 12:38
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Männer,

in diesem Punkt habt ihr mich überzeugt, der österreichische Schebi darf mit seinem östereichischen "UKW Betriebszeugnis II" in Deutschland, sowie allen anderen Unterzeichnerstaaten funken.

Grüße

Horscht

PS: Was mir Sorgen macht ist das Wasserschupo das mittlerweile auch einräumt und zugibt über Jahre einen falschen Kenntnissstand gehabt zu haben... krass



Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
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  #6  
Alt 29.09.2016, 19:56
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Wenn ich mit meinem in D zugelassen Boot als Deutscher mit Funk an Bord und UBI in der Tasche bei Passau nach A rüber schippere , wird mein D UBI in A anerkannt. Genauso würde es den Österreichischen Schebi mit seinem in A zugelassenes Boot mit Funk und UKW Betriebszeugnis II in der Gegenrichtung ergehen wenn er bei Passau nach D schippert die Donau rauf bis Kehlheim dann den RMD bis zum Main und sonst wo hin. Warum sollte es auch nicht anerkannt werden? Er muß halt immer die neue Ausgabe vom Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk dabei haben, geht auch als Download auf dem Handy.
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Gruß Peter


Geändert von nuernberger-1 (29.09.2016 um 20:05 Uhr)
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  #7  
Alt 30.09.2016, 10:38
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Es ist doch ganz einfach, egal ob D,Ö oder anderer Bürger:
Binnenschifffahrt: UBI (incl. Internat. Wasserstraßen wie Donau, Rhein etc.), maximale Sendeleistung 2 W
Seeschifffahrt: national und international: SRC, max. Sendeleistung 20W.
Also nicht vergessen die Sendeleistung dem jeweiligen Gebiet anzupassen.
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liebe Grüße
und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch)
Gottfried
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  #8  
Alt 30.09.2016, 12:51
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Zitat:
Zitat von gotti Beitrag anzeigen
Es ist doch ganz einfach, egal ob D,Ö oder anderer Bürger:
Binnenschifffahrt: UBI (incl. Internat. Wasserstraßen wie Donau, Rhein etc.), maximale Sendeleistung 2 W
Seeschifffahrt: national und international: SRC, max. Sendeleistung 20W.
Also nicht vergessen die Sendeleistung dem jeweiligen Gebiet anzupassen.
Na, jetzt geht ja mittlerweile alles durcheinander:
Lizenzen, Technik und Regelwerk und alles ohne Hand und Fuß...
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  #9  
Alt 05.10.2016, 12:32
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So einfach ist es dann doch wieder nicht:

Binnenschiffahrtsfunk: 1 Watt Sendeleistung, lediglich der Verkehrskreis "Nautische Informationen" darf mit 25 Watt senden. (Belgien und Niederlanden ausschliesslich 1 Watt Sendeleistung)

Seefunk: 25 Watt

Grüsse Horscht.

Zitat:
Zitat von gotti Beitrag anzeigen
Es ist doch ganz einfach, egal ob D,Ö oder anderer Bürger:
Binnenschifffahrt: UBI (incl. Internat. Wasserstraßen wie Donau, Rhein etc.), maximale Sendeleistung 2 W
Seeschifffahrt: national und international: SRC, max. Sendeleistung 20W.
Also nicht vergessen die Sendeleistung dem jeweiligen Gebiet anzupassen.
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  #10  
Alt 30.09.2016, 14:30
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Mann ist das alles kompliziert. Ich glaube ich baue das Ding aus...
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Liebe Grüße ,

Robbert

und nicht vergessen, eine Handbreit Wasser unterm Kiel ist schlecht für deine Schraube...
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  #11  
Alt 01.10.2016, 08:54
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Zitat:
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Mann ist das alles kompliziert. Ich glaube ich baue das Ding aus...
Roobert, nein nicht ausbauen. Bei der nächsten kontolle sagen dir die Beamten dann aus erster Hand was du falsch gemacht hast und wie es richtig geht.
Dann musst du nicht mehr rätseln und weist es danch ganz genau und kannst uns aufklären.
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Gruß Peter

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  #12  
Alt 05.10.2016, 17:55
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Es ist ja auch nicht mehr zwingend erforderlich für einen Deutschen das deutsche SRC zu machen. Es geht auch das RYA SRC.
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Für die Süddeutschen,
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Bei seefunk.net ist Lehrgang und Prüfung an einem Wochenende.
Ich habe mit den Schulen nichts zu tun, habe es nur im Netz gefunden.
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Gruß Peter

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