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Alt 27.02.2018, 10:20
Benutzerbild von bkj5
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Wasserstraßenzulassung Österreich 6 PS

Ich habe mir für mein 4 Meter-Semperit einen Aussenborder mit 4,4 kW/ 6 PS gekauft.

Jetzt entbrennt gerade eine Diskussion ob der Motor für die Wasserstraße zulassbar ist oder nur für stehende Gewässer.

1) Das Gesetz schreibt immer von "über 4,4 kW/6 PS" oder "unter 4,4 kw/6 PS" - aber nie von "genau bei ..." Mit genau 4,4 kW/ 6 PS gehört man sichtlich weder da noch dort hin, oder bei Übetretungen eben doch zu beidem
2) 4,4 kw sind nicht 6 PS

Die Behörde hätte jetzt einmal gemeint, ich solle ein Dokument beibringen, welches eine Leistung von 4,41 kW bescheinigt ... (Ich denke mir einmal nichts). Hätte mein Motor 6 PS, dann sind das die geforderten 4,41 kW. Hat er 4,4 kw, dann sind das nur 5,98 PS

Hat vielleicht irgend jemand hier ein Boot, oder kennt wer wen der einen kennt der ein Boot hat, das in Österreich mit 4,4 kW/ 6 PS uneingeschränkt für die Donau zugelassen wurde. Ein Präzendenzfall wäre mir in der Argumentation sicher hilfreich.
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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