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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 23.05.2015, 13:03
soulpatrol soulpatrol ist offline
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Eigentümergemeinschaft IBS

Hallo,

Ich habe folgende Frage. Ich habe mir mit meinem Vater letztes Jahr ein RiB gekauft. Mein Vater steht im Kaufvertrag und auch im IBS. Jetzt wollten wir mich im IBS als Eigentümer nachtragen. Ist sowas möglich? problematisch könnte sein, dass ich nicht im Kaufvertrag stehe.

Der Grund für den Nachtrag ist einfach der, dass man sich in Kroatien die beglaubigte Vollmacht spart.

Danke und Grüße

Alex
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  #2  
Alt 23.05.2015, 13:44
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trolldich trolldich ist offline
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Was'n IBS????
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  #3  
Alt 23.05.2015, 14:07
soulpatrol soulpatrol ist offline
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Zitat:
Zitat von trolldich Beitrag anzeigen
Was'n IBS????

Internationaler Bootsschein...;)
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  #4  
Alt 23.05.2015, 14:26
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Och... das gibt's? Wieder was gelernt! Ich hab' nur 'ne schnöde Anmeldung beim WSA.
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  #5  
Alt 23.05.2015, 14:34
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Warum fragst du nicht einfach bei der ausstellenden Stelle nach???
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  #6  
Alt 23.05.2015, 15:25
soulpatrol soulpatrol ist offline
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Warum fragst du nicht einfach bei der ausstellenden Stelle nach???
Weil heute Samstag ist....;)
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  #7  
Alt 23.05.2015, 16:54
LarsZar LarsZar ist offline
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Zitat:
Zitat von soulpatrol Beitrag anzeigen
Weil heute Samstag ist....;)
..und langes Pfingstwochende
Ich hab mal ein wenig google beschäftigt und tippe mal dass es nicht funktioniert! Aber frag mal bei den Behörden nach...oder fährst Du Dienstag schon nach Kroatien ?

Ist denn die beglaubigte Vollmacht teuer oder schwer erhältlich?
__________________
Grüße aus dem Norden,
Lars
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  #8  
Alt 23.05.2015, 18:20
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Zitat:
Zitat von LarsZar Beitrag anzeigen
..und langes Pfingstwochende
Ich hab mal ein wenig google beschäftigt und tippe mal dass es nicht funktioniert! Aber frag mal bei den Behörden nach...oder fährst Du Dienstag schon nach Kroatien ?

Ist denn die beglaubigte Vollmacht teuer oder schwer erhältlich?
Ne das gibt es keine Eile, leider erst im August. Wir dachten halt, dass es einfacher ist wenn ich auch im IBS stehe....eine Vollmacht geht natürlich auch. Ich werde Dienstag dann mal telefonieren.

Danke

Alex
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  #9  
Alt 23.05.2015, 20:28
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DieterM DieterM ist offline
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Lt. dem IBS ist Deine Vater der Eigentümer vom Boot. Also muß er die Ergänzung im Int. Boots Schein veranlassen. Dann seit Ihr beide Eigentümer des Bootes. Fertig!
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  #10  
Alt 23.05.2015, 23:18
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Ich geh' mal davon aus, dass das Boot in D registiert ist:
Warum besorgst du dir nicht eben für 20,-- einfach eine Anmeldung vom WSA mit auf den Namen deines Vaters? Dann hast du das Beste aus beiden Welten.
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  #11  
Alt 24.05.2015, 07:34
soulpatrol soulpatrol ist offline
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Zitat:
Zitat von trolldich Beitrag anzeigen
Ich geh' mal davon aus, dass das Boot in D registiert ist:
Warum besorgst du dir nicht eben für 20,-- einfach eine Anmeldung vom WSA mit auf den Namen deines Vaters? Dann hast du das Beste aus beiden Welten.
Da komme ich nicht ganz mit?!
Ja das Boot ist in Deutschland registriert.
Danke und schönen Sonntag!
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