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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 21.04.2015, 07:27
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Gedanklich bei dir Nick- wünsche dir beste Erfolgsaussichten und nimm den Foto mit
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  #17  
Alt 21.04.2015, 15:54
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Was für mich ein Rätsel bleibt, ist was machen wir in Italien oder was geschieht, wenn bei einer Kontrolle unterwegs mehr als € 1.000,00 in Bar je Person mitgeführt werden als Reisekasse, da man bei uns bis zu € 10.000 je Person dabei haben kann ohne Zollnachweis.
Du rollst die 9000 in Zigarettengrösse und steckst sie in eine Gitanes-Kent-3er-oder Falkschachtel oder in einen Transparentschlauch den du in den Benzintank versenkst natürlich mit einem Schnürl gesichert zum Heben des Schatzes
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #18  
Alt 21.04.2015, 16:29
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geht das nicht einfacher einen Diamantring kaufen und dort wieder verhökern? 10000 Hülsen drehn ....
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  #19  
Alt 27.04.2015, 17:21
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Hallo Freunde,

seitdem 1.4.2015 bekommt man in D kein 5-Tages KKZ (KurzKennZeichen) um gebrauchte Trailer aus Italien nach D zu überführen wegen neuer Vorschriften durch das Bundes Ministerium für Verkehr. Dieser Erlaß ist bekannt bei allen deutschen KFZ Zulassungsstellen in derBundesrepublik.

Damit bleibt nur die Alternative: entweder mit der Italien. Zulassung einschl. der Vollmacht des Vorbesitzers im KV, oder mit einer temporären Export Zulassung den Trailer zu holen, ev. kann auch alles auf einem Leihtrailer verladen und geholt werden.

Bei fabrikneuen italien. Trailern kann eine deutsche Zulassung erreicht werden unter Vorlage:

1.Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs (Trailer),

2. das EU COC (certificate of compliance) mit den techn. Daten vom Fahrzeug (Trailer) in englisch vom Hersteller,

3. eine Bescheinigung in englisch vom Hersteller oder Händler, das das Fzg. fabrikneu ist und noch keine Straßenzulassung hatte,

4. ein Bild vom dem Fzg. Indentifikationsschild (Typenschild) am Rahmen, da normalerweise jemand von der deutschen Zulassungsstelle dies am Fahrzeug überprüfen müßte,

5. die Bremsenberechnung von Trailer-Hersteller in englisch für die TÜV Abnahme für die 100 kmh Freigabe des Trailers, vorausgesetzt der Trailer hat die technische Ausrüstung für diese 100 kmh Freigabe (nur gültig in Deutschland!).
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  #20  
Alt 27.04.2015, 18:51
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Zitat:
Zitat von nickfuture Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich werde es wagen, ich werde am Mittwoch mal runterfahren nach Italien, nur zum besichtigen, und mit einer Anzahlung in der Tasche.
Also haltet mir mal alle Daumen

LG Nick

und wie war die Besichtigung


bist du jetzt oder


.
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Grüsse vom Rhein km 462

Michael








Schlauchlegende:Boot:Norisboat 420SD / Motor: Johnson 35 / Trailer:Nautikpro 750...Boot: BSC50/ Motor:Suzuki DF70/ Trailer: Satellite MX101
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  #21  
Alt 28.04.2015, 07:50
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Ja Nick-wir warten auf einen detaillierten Bericht


Spann uns nicht auf die Folter wollen doch demnächst am Traunsee anstoßen Click the image to open in full size.
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  #22  
Alt 28.04.2015, 10:05
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Hellwig Bootler
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hallo Freunde,

seitdem 1.4.2015 bekommt man in D kein 5-Tages KKZ (KurzKennZeichen) um gebrauchte Trailer aus Italien nach D zu überführen wegen neuer Vorschriften durch das Bundes Ministerium für Verkehr. Dieser Erlaß ist bekannt bei allen deutschen KFZ Zulassungsstellen in derBundesrepublik.

Damit bleibt nur die Alternative: entweder mit der Italien. Zulassung einschl. der Vollmacht des Vorbesitzers im KV, oder mit einer temporären Export Zulassung den Trailer zu holen, ev. kann auch alles auf einem Leihtrailer verladen und geholt werden.

Bei fabrikneuen italien. Trailern kann eine deutsche Zulassung erreicht werden unter Vorlage:

1.Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs (Trailer),

2. das EU COC (certificate of compliance) mit den techn. Daten vom Fahrzeug (Trailer) in englisch vom Hersteller,

3. eine Bescheinigung in englisch vom Hersteller oder Händler, das das Fzg. fabrikneu ist und noch keine Straßenzulassung hatte,

4. ein Bild vom dem Fzg. Indentifikationsschild (Typenschild) am Rahmen, da normalerweise jemand von der deutschen Zulassungsstelle dies am Fahrzeug überprüfen müßte,

5. die Bremsenberechnung von Trailer-Hersteller in englisch für die TÜV Abnahme für die 100 kmh Freigabe des Trailers, vorausgesetzt der Trailer hat die technische Ausrüstung für diese 100 kmh Freigabe (nur gültig in Deutschland!).
Das ist wegen Tüv, da viele mit dem 5 Tageskennzeichen Verkehrsunsicher unterwegs waren. Hast du einen aktuellen Tüv für das Fahrzeug, bekommst auch ein 5 T Kennzeichen.
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Gruß Peter

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  #23  
Alt 28.04.2015, 11:53
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Nein Peter,

ich habe in Italien einen brandneuen BALBI Trailer bestellt, der heute Nachmittag beim Händler in Italien angeliefert wird. Die per Mail zugesandten angeforderten Zulassungsunterlagen werde gerade auf der deutschen KFZ Zulassungsstelle geprüft, und heute Nachmittag weiß ich mehr.

Es ist keine TÜV Abnahme vorgesehen bzw. erforderlich , weil es sich um einen fabrikneuen Trailer handelt der direkt mit den COC Unterlagen auf die deutsche Straßenzulassung zugelassen werden sollte, somit auch keine techn. Abnahme hier erforderlich wäre. Für die 100 kmh Freigabe ist nachträglich, nachdem der Trailer hier sein wird, eine TÜV Abnahme für die Freigabe fällig.
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  #24  
Alt 28.04.2015, 17:35
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Mal wieder back to topic!

Weiß eigentlich jemand, bis wieviel Euro PayPal funktioniert?
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Manuel
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Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #25  
Alt 28.04.2015, 18:45
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Zitat:
Zitat von KOI7161 Beitrag anzeigen
und wie war die Besichtigung


bist du jetzt oder


.
Kleines Update: Leider hat mir der Verkäufer kurz vorher abgesagt, weil er sein neues Boot nicht rechtzeitig bekommt, daher will er seines behalten.
Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben...

Wenns mal soweit kommt das ich das Boot abholen soll, hat einer von Euch schon mal die Möglichkeit überlegt es per Spedition abholen zu lassen?
Kennt wer da eine die darauf spezialisiert ist, weil irgendwie kommen ja die Boote auch zu den Händlern.

lg Nick
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  #26  
Alt 28.04.2015, 19:05
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Das kannst Du mit vielen Speditionen machen, schaue einfach im Netz nach!
Aber ich würde das lieber selber abholen, so weist Du das alles so ist wie bei der Besichtigung.
Ich kenne auch viele die Ihr Boot dort gekauft haben, klappt immer gut.
Die sind dort alle sehr nett und nicht so Stur wie viele Deutsche.....
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Gruß Andy

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  #27  
Alt 29.04.2015, 14:59
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Per Spedition Boot mit Trailer in Italien nach D oder A abholen lassen kostet zw. €600 und €900. Dazu benötigt man an der Abholstelle einen Kran und der Empfänger muß auch einen Entladekran haben! Der Spediteur sollte eine Transportversicherung haben, sonst fährt die Fracht zu Lasten und Verantwortung des Auftraggebers.

Besser ist eine temporäre Exportausfuhr Zulassung in Italien mit Eigenabholung. Diese muß der Verkäufer oder Händler mit einer Ausweiskopie des Käufers auf Antrag beim örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsamt beantragen. Kostenpunkt ca. € 200,00.

Noch besser ist in Austria ein österreichisches Überführungskennzeichen zu verwenden mit Selbstabholung. In D geht das seit dem 1.4.2015 nicht mehr mit dem 5-Tages Kurzkennzeichen durch neue Regelungen des Bundesmin. f. Verkehr, die eine gültige TÜV Abnahme vorschreiben.

Bei Privatkauf eines gebr. Bootes mit Trailer besteht auch die Möglichkeit der Abholung mit Überführung mit der italien. Zulassung des Trailers vom Verkäufer. Dazu muß er auch miteinverstanden sein und im Kaufvertrag sein Einverständnis geben.

Andere Alternative wäre das gekaufte Boot mit einem eigenen oder Leih-Trailer (von einem Bootshändler) abzuholen.
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  #28  
Alt 02.05.2015, 10:00
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen

Bei Privatkauf eines gebr. Bootes mit Trailer besteht auch die Möglichkeit der Abholung mit Überführung mit der italien. Zulassung des Trailers vom Verkäufer. Dazu muß er auch miteinverstanden sein und im Kaufvertrag sein Einverständnis geben.
Aus eigener Erfahrung muss ich sagen, das dies der einfachste Weg ist, weil die Behördenwege sind ja echt mühsam.

lg Nick
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  #29  
Alt 02.05.2015, 10:28
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ich habs officiell nicht mitbekommen..
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