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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #16  
Alt 03.09.2015, 08:42
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wwoody wwoody ist offline
l'ombra rossa
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.

Sonst wird das nix......
Berny, das ganze (auch übersetzt, mit Links) ist in dem damals eskalierten Thread mit Helmut. Habe im Moment keine Zeit und Lust es nochmal zu suchen.
Wegen "Experten"... Ich bin keiner, aber lesen kann ich.
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Gruß, Ranko
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  #17  
Alt 03.09.2015, 09:08
Gibson
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Wir haben auch mal bei der Bootsanmeldung in Tisno gefragt, ob auch jemand ohne Führerschein fahren darf, wenn ein Führerscheininhaber auf dem Boot ist - Antwort: Geht gar nicht!
Die Gesetzeslage ist das Eine - was dann wirklich bei einer Kontrolle passiert wohl eine andere Geschichte?
Gab es den Fall schon mal, dass bei einer Kontrolle der Fahrer keinen Führerschein hatte, ein Mitfahrer (Bootsführer?) schon und wenn ja, wie ist das ausgegangen?
Wäre mal eine Info diesbezüglich aus dem wirklichen Leben und nicht was wäre wenn...
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  #18  
Alt 03.09.2015, 18:05
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ich meinte auch die Gesetze von Kroatien, also offizielle Stellen, so wie die RIS-Datenbank in Österreich.

Muss doch sowas geben...

Hier werden immer irgendwelche Mutmaßungen angestellt, wo irgendwo irgendwer was gesagt und wer anderer das weitererzählt hat.........
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  #19  
Alt 03.09.2015, 18:59
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reini0077 reini0077 ist offline
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Im Zweifel würde ich immer die Variante wählen.

An die Bestimmungen halten und nur fahren mit Führerschein.

lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #20  
Alt 03.09.2015, 19:08
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Zitat:
Zitat von Gibson Beitrag anzeigen
Wir haben auch mal bei der Bootsanmeldung in Tisno gefragt, ob auch jemand ohne Führerschein fahren darf, wenn ein Führerscheininhaber auf dem Boot ist - Antwort: Geht gar nicht!
Die Gesetzeslage ist das Eine - was dann wirklich bei einer Kontrolle passiert wohl eine andere Geschichte?
Gab es den Fall schon mal, dass bei einer Kontrolle der Fahrer keinen Führerschein hatte, ein Mitfahrer (Bootsführer?) schon und wenn ja, wie ist das ausgegangen?
Wäre mal eine Info diesbezüglich aus dem wirklichen Leben und nicht was wäre wenn...
Guckst du #8, hat mir mein Freund erzählt, nachdem es ihm in HR passiert war....
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #21  
Alt 03.09.2015, 19:17
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... über welche "Ticketpreise" reden wir denn?
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  #22  
Alt 03.09.2015, 20:45
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Zitat:
Zitat von OLKA Beitrag anzeigen
... über welche "Ticketpreise" reden wir denn?
Je nach festgestelltem Vergehen oder Sammlung mehrerer, bis einige hundert Euro und mehr. Von "Wasserpolizei" erwischt, kann es teilweise richtig teuer werden. Wenn die "Einsatzkosten" in Rechnung gestellt werden, können es gar schnell einige tausend Euro werden.
__________________
Gruß, Ranko
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  #23  
Alt 03.09.2015, 21:08
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.

Sonst wird das nix......
Das würde wirklich helfen.

Bei kleineren Booten beschränkt sich die Schiffsführung auf Lenken und Gashebel bedienen, das ist aber nicht immer so. Man kann nicht stundenlang am Steuer stehen und die Navigation außer Acht lassen. Beim Segeln kommen noch weitere Aufgaben dazu, da mag manchmal das Ruder halten die einfachste Position sein.

Ich kenne die Regelung nicht, darum ist es hier müßig zu rätseln was sie genau beinhaltet.

@Ranko, habe es versucht zu finden in dem von Dir genannten Thread, aber leider ist mir kein Post diesbezüglich aufgefallen. Zumindest keiner, der direkt einen Gesetztestext aufzeigt. Muss aber nichts heißen, waren ja einige Posts.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!

Geändert von thball (03.09.2015 um 21:30 Uhr)
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  #24  
Alt 03.09.2015, 21:51
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Das würde wirklich helfen.

Bei kleineren Booten beschränkt sich die Schiffsführung auf Lenken und Gashebel bedienen, das ist aber nicht immer so. Man kann nicht stundenlang am Steuer stehen und die Navigation außer Acht lassen. Beim Segeln kommen noch weitere Aufgaben dazu, da mag manchmal das Ruder halten die einfachste Position sein.

Ich kenne die Regelung nicht, darum ist es hier müßig zu rätseln was sie genau beinhaltet.

@Ranko, habe es versucht zu finden in dem von Dir genannten Thread, aber leider ist mir kein Post diesbezüglich aufgefallen. Zumindest keiner, der direkt einen Gesetztestext aufzeigt. Muss aber nichts heißen, waren ja einige Posts.
Das hier bezieht sich auf Motorboote, bei nichtkommerzieller Nutzung, keine Segler/Segelboote und keine Profi- Skipper! Es geht dabei um Schein A und B.
Werde versuchen die Regelung wieder zu finden ...
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Gruß, Ranko
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  #25  
Alt 03.09.2015, 23:10
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Hier mal die offizielle Site: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Der Google-Übersetzer sollte ausreichen.
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Gruß, Ranko
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  #26  
Alt 04.09.2015, 08:23
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Nur was nützt es, wenn im Gesetzestext x steht, der Kapitan sagt y und die Polizei ist bei einer Kontrolle der Meinung z wäre das richtige?
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Gruß Peter

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  #27  
Alt 04.09.2015, 08:57
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Berny Berny ist offline
Berny
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Da sind aber nur die Patente beschrieben, nicht die Voraussetzungen für das Lenken eines Bootes.
Ein rechtlicher Umkehrschluss kann da verkehrt sein.

Und so eine Googleübersetzung: wenn ich beim Bootfahren irgendwas von "zu Fuss gehen" lesen muss.......
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  #28  
Alt 04.09.2015, 14:32
Gillmor Gillmor ist offline
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O.K
schließen wir das Thema.

Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt.

Danke Franz
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  #29  
Alt 04.09.2015, 15:48
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OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
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Je nach festgestelltem Vergehen oder Sammlung mehrerer, bis einige hundert Euro und mehr. Von "Wasserpolizei" erwischt, kann es teilweise richtig teuer werden. Wenn die "Einsatzkosten" in Rechnung gestellt werden, können es gar schnell einige tausend Euro werden.

Neee, ich meinte Theo mit seinem Beitrag#8

Was hat er bezahlt, weil jemand ohne Schein am Ruder stand, der sich (sonst) an alle Regeln gehalten hat und "nur" kontrolliert wurde, weil die Polizei gerade langeweile hatte?


Nebenbei: ich bin seitdem wir in Kroatien mit dem Boot unterwegs sind (und das sind mittlerweile 12 Jahre) nie "ohne Grund" kontrolliert worden. Einmal waren wir in den Kornaten zu schnell (Halbgleitfahrt int 100m Anstand zum Ufer): die Papiere wurden kontrolliert und es gab einen erhobenen Zeigefinger.
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  #30  
Alt 04.09.2015, 17:14
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wwoody wwoody ist offline
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Zitat:
Zitat von Gillmor Beitrag anzeigen
O.K
schließen wir das Thema.

Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt.

Danke Franz
Pomorski zakonik

...

IX. POSADA BRODICE

Članak 49.
(1) Osoba koja upravlja brodicom ili zapovijeda jahtom MORA biti osposobljena kao:
– Voditelj brodice kategorije A
– Voditelj brodice kategorije B
– Voditelj brodice kategorije C
– Zapovjednik jahte kategorije A (jahta do 100 BT)
– Zapovjednik jahte kategorije B (jahta do 500 BT)
(2) Osposobljenost se dokazuje Uvjerenjem o osposobljenosti za voditelja brodice, odnosno Svjedodžbom o osposobljenosti za zapovjednika jahte.
(3) Isprave iz stavka 1. ovoga članka izdaju se na hrvatskom i engleskom jeziku, i sadrže najmanje sljedeće podatke: – ****v tijela koje ga izdaje – broj uvjerenja/svjedodžbe – ****v osposobljenosti – mjesto i datum izdavanja – ime i prezime imatelja – datum rođenja imatelja – fotografiju – opis ovlaštenja.

...


Bitte sehr ..

Korrekte Übersetzung:

Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als:

Ist das jetzt soweit vom Tisch?
Wie gesagt, das ist die GESETZLICHE Seite ... und die ist sowas von eindeutig.
Die Hafenkapitäne, da sie sowohl Offiziere sind als auch Staatsbeamte, müssen (müssten) sich an diese Gesetze halten.
__________________
Gruß, Ranko

Geändert von wwoody (04.09.2015 um 17:29 Uhr)
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