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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 23.09.2004, 11:40
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MichaelH MichaelH ist offline
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Der Capitano in HR will sehen:
- Eine Versicherung
- Eine Zulassung, über 5m Seebrief
- Kuna

und möglicherweise noch einen Schein mit Foto wo in Kroatisch/Englisch draufsteht, daß ich darf.

Wer mir den Schein ausgestellt hat, ist ihm egal. Ob das vom Staat, vom MSVÖ, vom Nachbarn oder aus deinem Drucker kommt ist egal.

Bitte nicht hauen.

Das ist eine einzige Grauzone.
Ab 20sm Schein steht drauf mit Stempel: "Anerkannt vom BMVIT".
Am 3sm Schein steht drauf: "Viele Grüße vom MSVÖ"
Sowas kannst dir auch selber ausstellen, ist genauso viel wert.

Wennst den HR-Schein machst kann der Capitano ihn leichter lesen, das ist alles.
__________________
LG
Michael
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  #17  
Alt 23.09.2004, 11:45
Ferdi
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ich red auch vom Fahrtenbereich II, also 20sm, wo der Prüfungstörn obligat ist.

Beim Fahrtenbereich I (3sm) brauchte man ja gar keine Prüfung am Wasser bzw. wurde die prakt. Binnenprüfung anerkannt. Der ist zum "Krenreiben", das stimmt.
Ob man FB I immer noch machen kann, weiss ich gar nicht.

lg
Ferdi
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  #18  
Alt 23.09.2004, 13:28
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Zitat:
Zitat von Ferdi
ich red auch vom Fahrtenbereich II, also 20sm, wo der Prüfungstörn obligat ist.
Genau, der kostet mit allem jenseits der 1000€, da eine Woche Törn wg. Seemeilen notwendig ist. Nicht vergessen auch der heftige Aufwand für den theroretischen Teil.

Drum wollen sich ja auch alle davor drücken ...

Auch ich

Für HR reicht der Kroatische,
In Italien will eh niemand Boot fahren, nichteinmal die Italiener,
Vielleicht Griechenland?

Der Kroatische sollte eigentlich reichen :hä:

Auch wenn du den FB II-Schein für 20sm hast, darfst du damit trotzdem nicht soweit rausfahren. Nur für Boote ab 7m wird von Ö ein Seebrief, gültig für FB II, ausgestellt.

7m Boote haben nicht viele hier :zwinkerer



Also Ferdi, was mach' ma:

(a) FB I vom MSVÖ (b) FB II vom MSVÖ mit Stempel
(c) HR-Schein mit Kuna (d) Drucken wir selber einen

__________________
LG
Michael
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  #19  
Alt 23.09.2004, 13:36
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Patent

Ferdi hat schon recht mit den Patenten.

Es gibt Binnen Patente und Küstenpatente und alle werden Internartional genannt.

Bleiben wir bei den Scheinen für das Meer :D
Es kann schon vorkommen das die Hafenkapitäne nicht immer genau wissen welcher Schein das ist was ihm da vorgelegt wird daher fahren aeinige mit dem Binnenpatent rum und behaupten dann dies sei rechtens.

Für das befahren der Küstengewässer ist ein entsprechender Küstenschein notwendig. Das kann ein österreichisches ein deutsches oder auch das kroatische sein, je nach dem was man will.

Ich schreibe NUR die Ösi-Version den bei den deutschen liegt es etwas anders, so wird es zumindest geschrieben.

Das Ösi Patent ist in Fahrtbereiche = FB und in Segel u. Motorboote aufgeteilt.
Das kroatische kennt diese Aufteilung nicht, Schiff ist Schiff, die gehen einen anderen Weg. Man darf alles als Skipper führen bis 12m oder 15 BRZ.

Wenn man den Weg über eine Bootsfahrschule geht kann man für das Ösipatent mit ca. 2.000,- € rechnen bis man den Schein hat, aber ohne Funk.
Für das HR Patent sind das maximal 700,- € mit Funk inkl Anreise nach Kroatien.

Das neue Regeln kommen wird schon seid eingen Jahren geschrieben aber nix is fix.
Über Sinn oder Unsinn das man beim HR keine Praxis braucht kann sich jeder seine Meinung bilden. Genauso ob es sinnvoll ist das ein Sportbootfahrer mindestens 300Sm Praxis auf einem FB II geeigneten Schiff braucht um mit seinem 5 m Sportboot rum zu fahren. Es gab einmal den FB I der wäre ausreichend aber der bringt wohl kein Geld :blemblem: Meines Wissens ist der FB I dem deutschen Küsten-Schein vom Preis und Ausbildung am ähnlichsten.

so das wars
__________________
Gruß
Herbert
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  #20  
Alt 23.09.2004, 15:47
Ferdi
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Zitat:
Zitat von 7615P
Genau, der kostet mit allem jenseits der 1000€, da eine Woche Törn wg. Seemeilen notwendig ist. Nicht vergessen auch der heftige Aufwand für den theroretischen Teil.

Drum wollen sich ja auch alle davor drücken ...

Auch ich

Für HR reicht der Kroatische,
In Italien will eh niemand Boot fahren, nichteinmal die Italiener,
Vielleicht Griechenland?

Der Kroatische sollte eigentlich reichen :hä:

Auch wenn du den FB II-Schein für 20sm hast, darfst du damit trotzdem nicht soweit rausfahren. Nur für Boote ab 7m wird von Ö ein Seebrief, gültig für FB II, ausgestellt.

7m Boote haben nicht viele hier :zwinkerer



Also Ferdi, was mach' ma:

(a) FB I vom MSVÖ (b) FB II vom MSVÖ mit Stempel
(c) HR-Schein mit Kuna (d) Drucken wir selber einen

Mike,
ich mach gar keinen mehr, ich hab das Binnen/Wasserstraßenpatent mit int. Ausweis, ich hab den HR-Schein, ich hab ein eigenes Funkzeugnis und ich fahr momentan nur in A und in HR. In I darf ich auf den Seen auch fahren und am Meer/Küste in I genügt "angeblich" unser int. Binnenpatent bzw. der HR-Schein.
Da gibts ein Posting von Rotti in einem anderen Thread dazu. Ausserdem musst in I Dein Boot nicht anmelden beim Hafenkapitän, sondern das Ganze stellt sich nur bei einer Kontrolle. Und Kontrolle hatten wir z.B. in Venedig keine. :zunge:

lg
Ferdi

PS: genau Herbert
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  #21  
Alt 23.09.2004, 16:50
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Es gibt kein Österreichisches Küstenpatent

Ich denke, das wurde in diesem Forum oft genug behandelt, ich weiß nicht, was die Leute da immer einbringen wollen.

Egal, was die Fahrschulen erzählen, es gibt in Österreich keine Küste ergo auch kein Küstenpatent! Lediglich den Seebrief, aber das ist eine andere Sache!

Genau dieser Umstand hat zur Folge, daß in Kroatien das internationale "Inland Waters" eines Österreichers anerkannt wird. Dies aber auch nur für die Küstennahe 3-Meilen Zone (Achtung, inklusive Inseln, erst von deren Aussenseite weg!), alles was darüber hinausgeht, ist eine andere Sache !!! (Seebrief oder Kroatisches Patent ?)

Die FB-Bereiche, die von den Fahrschulen angeboten werden, betreffen immer die Zone über den 3-Meilen.

Wenn ich aber ein Permit haben will, so reicht der internationale "Inland Waters" aus.
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  #22  
Alt 23.09.2004, 17:08
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
(Seebrief oder Kroatisches Patent ?)
Der Seebrief ist eine Art Bootszulassung, kein Führerschein. Bitte nicht verwechseln.
__________________
LG
Michael
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  #23  
Alt 23.09.2004, 17:34
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Patzent

Berni
Du bist aber ganz falsch informiert und nicht nur du, daher werden diese Fragen immer wieder gestellt.

Es gibt sehr wohl österreichische Küstenpatente. Es gibt keine internationale Regelung der (Küsten) Sportbootpatente daher auch keine internationale.
Ganz anders bei den Binnenpatenten.
Ein großer Unterschied ist schon mal die Navigation bei den Küstenpatenten.

Ob die Versicherungen das auch so sehen wie du ist mehr als fraglich. Das kroatische Patent wird aber von den meisten Versicherungen akzeptiert und kann auch in den Verträgen extra eingetragen werden und ist nicht auf Kroatien beschränkt.
__________________
Gruß
Herbert
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  #24  
Alt 23.09.2004, 17:42
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von herbert
Es gibt sehr wohl österreichische Küstenpatente. Es gibt keine internationale Regelung der (Küsten) Sportbootpatente daher auch keine internationale.
Wie soll das gehen, wie und wo willst du als Österreicher ein Küstenpatent machen ?
Ist dieses Küstenpatent auch im Ausland anerkannt?
Wenn ja, in welchen?
Wer stellt dieses Patent aus?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dieses Patent ausgestellt ?
Was beinhaltet der Theoretische Teil?
Was der Praktische?
Keine Internationalen Patente, und was habe ich dann in meinen Händen?

Endlich jemand, der uns auf unsere lange so brennenden Fragen Auskunft geben kann ?

Bitte Bitte, man kennt sich ja wirklich nicht mehr aus!

Oder wieder einer, der meint, er kenne sich aus
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  #25  
Alt 23.09.2004, 17:43
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Zitat:
Zitat von herbert
Es gibt sehr wohl österreichische Küstenpatente.
Die werden aber nicht vom Staat/Land/Landeshauptmann/Ministerium ausgestellt, sondern ausschließlich von Privaten!

Zitat:
Zitat von herbert
Das kroatische Patent wird aber von den meisten Versicherungen akzeptiert und kann auch in den Verträgen extra eingetragen werden und ist nicht auf Kroatien beschränkt.
Das kroatische Patent ist für Kroaten weltweit gültig, für Österreicher aber nur gültig in Kroatien.
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LG
Michael
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  #26  
Alt 23.09.2004, 17:45
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Zitat:
Zitat von 7615P
Die werden aber nicht vom Staat/Land/Landeshauptmann/Ministerium ausgestellt, sondern ausschließlich von Privaten!


Das kroatische Patent ist für Kroaten weltweit gültig, für Österreicher aber nur gültig in Kroatien.
Ja, genau, also was ist das "Österreichische Küstenpatent" ?????????
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  #27  
Alt 23.09.2004, 17:52
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nomen est omen
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Hallo,

das sind die patente vom MSVÖ.

Das Verkehrsministerium erwaehnt in dem Zusammenhang nur MSVÖ und den Seglerverband. Fuer uns die einzige Moeglichkeit um an ein anerkanntes Patent zu kommen. Dafuer kostets ein heidengeld :)

Sonst waere es fuer Österreicher ja unmoeglich, jemals auf See zu fahren ausser in HR mit HR-Patent :)

cu
martin
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  #28  
Alt 23.09.2004, 17:56
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ja, genau, also was ist das "Österreichische Küstenpatent" ?????????
Siehe auch: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Fahrtenbereich II: bis 20sm
Fahrtenbereich III: bis 200sm

(In internationalen Gewässern brauchst wiederum gar nix. Keinen Schein. Keine Zulassung. Dort bist du Gott (Tschuldigung, falls sich wieder wer aufregt). Du mußt nur dorthin kommen :zwinkerer )

Diese Scheine werden von privaten Schulen angeboten, vom Dachverband MSVÖ ausgestellt und bekommen vom BMVIT den Stempel "Anerkannt vom Bundesministerium ...".

Was aber nicht heißt, das Österreich einen verlangt! Ö verlangt nur eine "Permission to fly austrian flag" = Seebrief, damit du im Ausland die Fahne führen darfst. Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen. Sagt Ö.

Der FB I ist wiederum jedem Wurst. Ö findet es nicht Wert dort einen Stempel draufzutun, die Kroaten geben jedem den Schein der Geld hat, andere Länder wollen gar nix sehen. Schon gar nicht wenn du Eigner deines Bootes bist.

Früher gab es auch FB I bis 3sm ohne Stempel und zum A... auswischen. Sowas kannst dir auch selber ausdrucken.



Aber das was wirklich die Österreicher haben, ist der Kroatische mit Funklizenz die mehr wert ist, als das was man in Österreich um teures Geld machen kann.
__________________
LG
Michael
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  #29  
Alt 23.09.2004, 18:02
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Um Links zu sehen, bitte registrieren

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten existiert weder ein internationales Übereinkommen, noch eine EU-Regelung. Die Anerkennung liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und vom österreichischen Verkehrsministerium mit einem Anerkennungsvermerk versehen wurden, anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, ist nicht bekannt.


Jetzt stellt sich für mich immer nocht, die Frage, wie kann ein Österreicher ein Küstenpatent machen, wenn es in Österreich keine Küste gibt.

Also klärt uns bitte bitte endlich auf!!!

was mich noch interessieren würde, gibt es vom MSVÖ auch einen Internationalen FS und wenn ja, steht da dann "Costal Waters" drauf oder nicht ???
Dieser Schein ist ein amtlicher !
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  #30  
Alt 23.09.2004, 18:07
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Es gibt keinen internationalen See FS.
Und Abkommen gibt es wie gesagt nicht.
Es koennten zb die Kroaten morgen sagen, sie akzeptieren keinen deutschen SBF See. Tun sie natuerlich nicht, waere aber so hinzunehmen.

Klar kannst du in A einen Kuestenschein machen. Du musst ja hunderte Seemeilen Praxis nachweisen. Die machst du halt nicht in A sondern logischerweise in HR, aber unter österreichischer Flagge.

cu
martin
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