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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #46  
Alt 07.02.2004, 19:51
Michel
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Hallo Martin,

ja und genau da liegt das Problem denke ich, wenn es wirklich zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen würde.

Da wird Dir jeder Richter vorwerfen, dass Du den "freiwilligen" Schein hättest machen können, da er ja angeboten wird, aber klar in Ö mangels Küste nicht vorgeschrieben ist.

Ich hoffe das wird nie eintreten, aber nochmal:

Jeder Richter und jede Versicherung wird Dir das um die Ohren hauen wenn wirklich mal etwas passiert, den speziell die Versicherungen zahlen gewiss nicht, wenn nicht 100% klar ist das sie zahlen müssen.

Und nur darauf wollte ich hinaus.

Übrigens in Deutschland war ich etwa 8 Jahre mitinhaber einer Fahrschule und habe ausgebildet. Dewegen hatte ich eingangs auch nur über Deutschland gesprochen.

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  #47  
Alt 07.02.2004, 20:04
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Hallo,

Mit der Versicherung laesst sich das ja vorher abklären. Das betrifft auch HR Patentsbesitzer, da gibts auch Versicherungen, die das nicht so wollen.

Dem Richter wirds egal sein, wenn eindeutig die Verschuldensfrage geklärt ist. Beim Autofahren ist es ja nicht anders, wenn ich einen Fussgaenger erwische machts im Strafmaß kaum einen Unterschied ob mit oder ohne Fuehrerschein. Am tatbestand aendert sich ja nichts.

Warum die Oesterreicher da so umstaendlich sind, liegt halt auch am Preis fuer unseren Seefuehrerschein. Da brauch ich mindestens 200 nachgewiesene Seemeilen beim herbert zum Beispiel um ueberhauot den Schein machen zu duerfen. Mit dem darf ich dann glaube ich 2sm vor der Kueste tuckern. Zwar wuerds mir Spass machen, das im Rahmen eines Skippertrainings zu machen, und es ist auch sicher sinnvoll einen gscheiten Praxisteil zu fordern, aber wer soll das bezahlen?!

cu
martin
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  #48  
Alt 07.02.2004, 20:08
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Schein

Michael

Meine Frage war aber extra so blöd gestellt, darum noch einmal für uns Ösi Wir wollen ja nicht ohne Schein fahren sondern halt mit einem deutschen w der ist viel preiswerter und einfacher zu erwerben als der ösi schein.

Die Versicherungen bezahlen sehr wohl wenn sie überhaupt bezahlen mussen. Und da spielt nicht so sehr der Schein die Rolle, das kann man sich ja Vertraglich sichern vor allem bei eigenem Boot.

herbert
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  #49  
Alt 07.02.2004, 20:14
Michel
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Sorry Herbert,

Deinen Beitrag habe ich nicht gelesen, ich dachte ich habe direkt auf Martins Beitrag geantwortet.

Bei eigenen Booten ist das ja klar, wenn das mit der Versicherung vorher abgeklärt ist. Das HR Patent gilt übrigens hier nicht, das ist nicht verhandelbar mit der Versicherung.

Aber der Beitrag vorhin ging ja um Leihboote. Und da sehe ich eben das Problem wenn wirklich mal was passiert und man gar keinen Schein hat und demzufolge auch keine Versicherung.

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  #50  
Alt 07.02.2004, 20:24
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Naja, michel, als deutscher in D kannst du mit dem HR Patent natuerlich nicht fahren und das versichert dir auch niemand. Als deutscher in HR trau ich mich wetten dass ich eine Versicherung finden wuerde.

Ein Kroate wiederum duerfte ueberhaupt ausschliesslich mit HR Patent bei euch fahren :)

Ist ziemlich bloed geregelt finde ich, da wuerde ich mir fast eine EU weite Regelung wuenschen. Dann macht man einen "EU Schein" und der ist dann allgemeingueltig fuer alle EU Mitglieder.

Eigentlich ist das ganze beim Autofuehrerschein nicht anders, aber da gibts keine solchen Ausnahmen wie im Fall der Ösis (und vermutlich Ungarn, Slowaken, Tschechen etc..) am Wasser.

cu
martin
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  #51  
Alt 07.02.2004, 20:26
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Eines ist aber auch sicher, das ein scheinbesitzer ohne ausreichende praxis sich auch nicht darauf verlassen darf das die Versicherung bezahlt.

herbert
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  #52  
Alt 07.02.2004, 20:33
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schein

also eines ist für mich nicht ganz durchschaubar

wenn es gar keine internationale regelung der sportbootscheine gibt warum dann die einschränkungen Wohnort und Schein.
Da kochen doch die Vereinsmayer mit.

herbert
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  #53  
Alt 07.02.2004, 20:47
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@michel

der bootsverleiher gehört mir ja nicht persönlich

nein im ernst, wollt noch sagen dass ich mir der risiken wegen schadensfall schon bewusst bin! und wenn ich keine ahnung vom führen eines bootes hätte würde ich mir keinees leihen! selbst wenn das ohne führerschein geht. okay binnenschein is kein seeschein, da sind wir uns alle einig, aber trotzdem ne nautische ausbildung. den rest (seeschein) hab ich mir bis jetzt nur angelesen, möcht ihn aber demnächst machen! leider ist die ausbildung in Ö sehr geldintensiv und umständlich

ABER: wie gesagt, für mich war die firma vertrauenserweckend und ich denke schon das die auch die rechtliche lage vorher schon abgeklärt haben!!:schlaumai


den kroatischen schein kann man auch ohne prüfung oder schulung kaufen, ist mir schon einiege male ans herz gelegt worden, allerdings dürfte das auch einer der gründe sein warum z.B: italien ihn nicht anerkennt......

lg gzwerg:schlaumai
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  #54  
Alt 07.02.2004, 20:57
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Noe Gummizwerg, der Grund dass Italien den nicht anerkennt ist bloss, dass du immer den Schein deines Hematlandes brauchst, bzw den Schein jenes Landes in dem du zumindest 184 Tage/Jahr verbringst.

Ein Kroate darf zb ueberhaupt NUR mit dem HR Patent nach Italien oder sonst wohin.

Wie beim Auto halt. Da kann ich als Wiener den Schein nichtmal in niederoesterreich machen. Geschweige denn im Ausland.

cu
martin
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  #55  
Alt 07.02.2004, 21:22
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Schein

dodl

bitte nicht Auto und Boot verwechseln das sind ganz verschiedene 2 paar Schuhe. Hat nichts mit seefahrt zu tun. Wie wäre es wenn du mit deinem Führerschein nicht auf der Autobahn fahren darfst weil du keinen autbahn schein hast.

Und warum schreibst du nicht das man mit dem Ösi Schein alles fahren darf was man als Yacht zulassen kann und beim auto aber mehrere Scheine brauchst um alles zu fahren und sei es nur privat. geil ein Stockautobus als camper mit einer Azimut am Trailer und das alles mit "einem" international gültigen Führerschein den jeder machen kann. Und bei den deutschen sogar ohne viel praxis.

Also Straße ist Straße und meer ist meer, so jetzt schreiben ich nix meer ä mehr

herbert

ps
es gab mal eine Zeit da wurde das HR Patent umgeschrieben in ein österreichisches und ich glaube das geht auch heute noch wenn das Patent vor 19?? gemacht wurde
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  #56  
Alt 08.02.2004, 12:01
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F. Rink F. Rink ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Neptun
- Im Ausland gilt bezüglich Führerscheinrecht der Grundsatz, dass man dort den FS haben muss und damit fahren darf, wie er im Heimatland vorgeschrieben ist.
- Das bedeutet für einen deutschen Staatsbürger, dass er für alles, was er auf dem Wasser bewegt und das mehr als 5 PS an der Propellerwelle hat, einen Bootsführerschein braucht, am Meer und den Seeschifffahrtsstraßen den SBF See, auf Flüssen den SBF Binnen.
Sorry mein Freund, aber diese Auskunft ist nicht richtig !!

Ich habe neben dem Bodenseeschifferpatent und dem SBF Binnen keinen SBF See und habe dies auch meiner Versicherung (Bavaria) vor Vertragsabschluß mitgeteilt, da ich in Kroatien mit dem dort gültigen kroatischen Patent fahren wollte (und das bis heute auch mache).

Mir wurde damals (1997) ausdrücklich mitgeteilt, daß man nicht den SBF See brauche, sondern einen im Gastland anerkannten Bootsführerschein - also in meinem Falle das kroatische Patent.

Bei meinem Versicherungsfall im August 2003 gab es somit auch keinerlei Abwicklungsprobleme !! Nicht einmal eine Rückfrage wegen des Bootsführerscheines !

Ich möchte jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, daß nicht alle deutschen Versicherungen das kroatische Patent anerkennen !!
Im Zweifelsfalle muß man sich das unbedingt schriftlich bestätigen lassen !!

Bereits von 1987 bis 1997 fuhr ich mit diesem kroatischen Patent in Kroatien und war damals bei Wengert versichert, die dieses Patent (damals) ebenfalls anerkannten !
__________________
.

Gruß Fred

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  #57  
Alt 08.02.2004, 13:04
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Schein

Danke Fred

Du bist einer der wenigen die das selbst bestätigen können. die meisten kennen nur einen der einen kennt ... oder haben nur in einem forum darüber gelesen, das die versicherungen nicht zahlen.

Viele versicherungen zahlen auch dann nicht wenn du den "richtigen ??? " schein hast. man braucht sich nur einmal das ankern in den buchten ansehen,
keine ankerwache alles schäft. oder wie sieht es mit den fahrten medulin - losinj aus ? kann auch schon als grob fahrlässig ausgelegt werden. das würde sicher schwerer bewertet als ein "falscher" schein mit viel erfahrung so wie bei fred, der ja gar keinen "falschen" Schein hat. und wer bedenken hat wegender Versicherung, es gibt auch in kroatien versicherungen.

herbert
ps. was macht ein engländer ist der nicht versichert, die brauchen keinen schein
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  #58  
Alt 08.02.2004, 16:16
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Re: Schein

Zitat:
Original geschrieben von herbert
oder wie sieht es mit den fahrten medulin - losinj aus ? kann auch schon als grob fahrlässig ausgelegt werden.
Wie meinst Du das ?? :confused:
__________________
.

Gruß Fred

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  #59  
Alt 08.02.2004, 20:24
Neptun Neptun ist offline
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Reden Lawine?

Uuups, .... da geht ja einiges ab,

aber im Grunde sind sich alle einig, wenn man das so liest :coool:

@ Fred
>> Du hast genau das getan, was jeder nicht-kroatische HR-Fahrer mit HR-Schein machen sollte, zu seiner eigenen (fi****ellen) Sicherheit:
>> Du hast dir von deiner Versicherung im Vorfeld schriftlich Deckungszusage erteilen lassen, dass sie das HR-Patent anerkennt.

>> Solltest du dich jemals nach Italien verirren, oder in D auf Seeschifffahrtsstraßen oder Nord- oder Ostsee fahren wollen, ist dein HR-Schein nicht mal mehr das Papier wert, auf das er gedruckt ist.

Ich denke, in dieser Hinsicht widersprechen wir beide uns nicht.

Meine Aussage war ja allgemein gefasst, und die Kroaten machen da wiedermal eine Ausnahme, indem sie auch kroatische Patente bei Ausländern anerkennen. Das dürfte aber wohl die Ausnahme in Europa sein. Nichtsdestotrotz gilt diese Regelung nur in HR.
Konkret:
Als Deutscher kann ich, wenn ich keinen SBF habe, in HR das HR-Küstenpatent machen.
Damit darf ich in HR/Küste Boot fahren, aber nur dort!!! Wenn ich mit diesem Schein in Italien fahre und kontrolliert werde, habe ich vermutlich ein Problem.
Mache ich hier in D den Schein, darf ich mit diesem Schein europaweit, eigentlich wohl weltweit Boot fahren. >>> prinzipiell wohlgemerkt! <<<
Natürlich gibts wieder Ausnahmen, ... beispielsweise bekomme ich (legal) in HR kein Charterboot, wenn ich nicht eine gültige Funklizenz habe, .... usw.

Dass dann manche Versicherung versucht, sich auf die eine oder andere Weise von ihrer Leistungspflicht wegmogeln will, ist wieder was ganz anderes.

Ach, noch was, von wegen und "Fertigkeiten" und "Qualität der Ausbildung" "Ahnung vom Motorbootfahren" .... Ehrlich gesagt, ich hatte am Anfang, nach meinen FS-Prüfungen überhaupt keine Ahnung von der Praxis des Bootfahrens, bestimmt nicht mehr als einer, der für 150.- € den Schein in HR macht. Hier ist in D noch einiges im Argen!!!! :zunge: Aber das ist wieder eine ganz andere Geschichte

Grüße aus dem stürmischen Hohenlohe
"Neptun"
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  #60  
Alt 08.02.2004, 20:31
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Boot Infos

Re: Lawine?

Zitat:
Original geschrieben von Neptun
>> Solltest du dich jemals nach Italien verirren, oder in D auf Seeschifffahrtsstraßen oder Nord- oder Ostsee fahren wollen, ist dein HR-Schein nicht mal mehr das Papier wert, auf das er gedruckt ist.

Ich denke, in dieser Hinsicht widersprechen wir beide uns nicht.
Wir sind völlig einer Meinung !!

Nord- und Ostsee kommen eh nicht in Frage und den Italienern würde ich, sofern notwendig, mein Bodenseeschifferpatent zeigen und ein treudoofes Gesicht machen (ich kann das -bestimmt !).
:coool:
__________________
.

Gruß Fred

.
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