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Alt 22.12.2023, 19:31
petzeler petzeler ist offline
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Boot Infos

Polnische Zulassung in Österreich

Ahoi!

Hoffentlich ist niemand belästigt, wenn ich diese Frage im BooteForum, im Orangen und im Blauen stelle.

Bei mir stellt sich demnächst das Problem: Ich lasse mir ein Kajütboot in Polen bauen und fahre gemütlich am Wasserweg heim nach Stopfenreuth/Donau/Österreich. Dazu muss/will ich das Boot in Polen zulassen und dann mit genau dieser Zulassung in Österreich permanent weiterfahren. Das ist erheblich billiger und ich hoffe, dem österreichischen Amtsschimmel zu entkommen. Daher begab ich mich auf Recherche:

Chatgptx meint auf die Frage

Zitat:
Ich besitze ein Sportboot unter 10 Meter Länge mit polnischer Zulassung und polnischem Kennzeichen. Ich bin österreichischer Staatsbürger. Darf ich auf der internationalen Wasserstraße Donau in Österreich zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge fahren? Welche EU-Verordnungen oder Gesetze sind hier anzuwenden?
dieses:

Zitat:
Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/1243 über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen innerhalb der Europäischen Union dürfen EU-Bürger, die im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sind, ein Sportboot unter 15 Metern Länge auf Binnengewässern der EU führen. Da Sie österreichischer Staatsbürger sind, dürfen Sie daher auch auf der Donau in Österreich mit Ihrem Sportboot fahren.

In Bezug auf die Flaggenführung und Zulassung des Bootes gelten die Bestimmungen des Heimatlandes des Bootes, in diesem Fall Polen. Solange das Boot ordnungsgemäß in Polen registriert ist und alle erforderlichen Dokumente und Kennzeichen vorliegen, dürfen Sie zeitlich unbegrenzt unter polnischer Flagge auf der Donau in Österreich fahren.

Es ist jedoch ratsam, sich über spezifische nationale Vorschriften und Gesetze zu informieren, die möglicherweise zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen für den Betrieb von Sportbooten auf der Donau in Österreich festlegen könnten.
Klingt schon mal ganz gut, allerdings der letzte Absatz ließ mich im österreichischen Schifffahrtgesetz nachlesen:

§101 Absatz 1 Ziffer 2 bestätigt, dass für im Ausland zugelassene Sportboote keine österreichische Zulassung erforderlich sei.

§101 Absatz 3 hingegen schränkt ein:
Die Ausnahme gemäß Abs. 1 Z 2 gilt nur für Sportfahrzeuge, für die eine entsprechende ausländische Zulassungsurkunde oder ein nach den Empfehlungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ausgestelltes Internationales Zulassungszertifikat für Sportfahrzeuge vorliegt und bei denen der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt.

Und genau hier beißt sich nationales mit EU-Recht.

Da im Gesetzestext undifferenziert vom "Ausland" gesprochen wird, kann es ja sein, dass damit beispielsweise eine Sportbootzulassung aus den Vereinigten Staaten gemeint ist.
Die Einschränkung des Artikel 3 in §101 auf das "EU-Ausland" (welches es ja wegen des gemeinsamen Binnenraumes EU so gar nicht geben kann, denn dann müsste es heißen: ...entsprechende Zulassungsurkunde aus einem anderen EU-Staat...) anzuwenden würde hingegen eine Diskriminierung österreichischer EU-Bürger gegenüber anderen EU-Bürgern darstellen. Denn es ist EU-Recht immer noch höherrangig gegenüber nationalem Recht - insoferne dürfte ich sehr wohl mit meiner polnischen Zulassung unbeschränkt auf der Donau fahren.

Nun meine Fragen an das Schwarmwissen:
  1. Gibt es konkrete Erfahrungen von Österreichern mit Sportbooten mit einer EU-Zulassung aus Polen (oder einem anderen EU-Staat)?
  2. Gibt es Rechtskundige in Sachen EU-Recht, die eine Rechtsmeinung zu der oben dargestellten Sache äußern können?

Danke vielmals für eure Mühe
Ich wünsche euch ein wunderschönes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024
__________________
Liebe Grüße
Peter

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