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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 10.05.2004, 20:49
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Kurz und bündig
Aber was stimmt jetzt nicht??

cu
martin
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  #17  
Alt 10.05.2004, 20:51
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@dodl: woher nimmst du das, daß du ab der 3-sm Zone nichts mehr brauchst?

Das stimmt nicht!!!
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  #18  
Alt 10.05.2004, 20:53
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Jetzt such ich es dir extra raus :)
Dauert a bissl...

bis dann
martin
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  #19  
Alt 10.05.2004, 20:57
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Patent

@Berny

Ich würde eher dem Ministerium trauen.

Die Prüfer werden sich doch nicht das Wasser abgraben :hä:

Wir werden in den nächsten Wochen so eine Rechtsmittelbescheinigung besorgen, bin gespannt wie lange so etwas dauert. Muß aber einen Umweg über ein anderes Ministerium gehen vielleicht hilft dies etwas.

Wie du richtig schreibst,
Zitat:
Grundsätzlich sei aber trotzdem gesagt, daß es laut Homepage des BMVIT keine Internationale Vereinbarung (weder mit HR, noch mit anderen EU-Ländern) gibt, demnach immer noch in der Entscheidung des dortigen Hafenkapitäns (oder Behörde) liegt, welche Patente anerkannt werden.
Ob die Botschaft dieses Jahr es schafft
__________________
Gruß
Herbert
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  #20  
Alt 10.05.2004, 21:00
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Ja, genau das meinte ich.
Ich denke, daß die Schilderung des Kollegen zwar richtig ist, aber dennoch eine ausländische Bestätigung für jemanden, der sicher gehen will, nötig sein wird.

Mal sehen, was du da bekommst.

Auf jedenfall sind Bestätigungen irgendwelcher Vereine (ach ja, lustig, daß sich gerade das BMVIT auf einen privaten Verein beruft, können die das nicht selber :glotz: :glotz: :glotz: ) mit Sicherheit keine Rechtsgültigkeit haben können.
Vielleicht im Inland, aber sicher nicht im Ausland.
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  #21  
Alt 10.05.2004, 21:08
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Was nicht stimmt!

1. kannst du in Italien ohne weiteres mit dem Binnenpatent fahren Es muss sich aber allerdings um das internationale Certifikat handel. (inernat. 10m Seen und Flüsse inkl. Wasserstraßen) Mehr wird von den Italienern nicht verlangt. FB1/2/3 sind Vereinspatente Punkt und fertig. Wer es nicht glaubt der soll in Italien bei einem Hafenkapitän anrufen.

2 Kannst du genauso mit dem intern. 10m Seen und Flüsse... auch in Kroatien fahren. Siehe hiezu folgende Anfrage an den Touristikverband in Labin/Rabc von menem Sohn.

Dear Sirs,



concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.



Or in other words: Does the Croatian administration accept the Austrian international licence as certificate of competence to drive a boat in the Croatian sea.

If yes, is there any limitation how far I can drive away from the coast (e.g. 2 sm or more).

Thank you for you support or advise which ministry or official administration could provide me a reasonable answer to my question!

Best regards from Austria![/B]


Antwort:

Dear sir,



Regarding your question about Austrian int. boat driving licence - it is valuable in Croatia and you can drive your boat with no problem. Also, there is no limit as to the distance from the coast. What is forbidden is the the distance of 300 meters from the coast - safety rules which regard swimmers on the beaches - it is not safe for them to go to that length and also, the boats must respect it when driving by the beach areas.

Best regards

Labin tourist association

Weiters eine Anwort von einer österreichischen Bootsfahrschule welche alle Ausbilungsgenehmigungen hat:


1-Anfrage an die Bootsschule:

Sehr geehrte Damen und Herren!



Wie auf Ihrer Website beschrieben, findet sich unter dem Punkt Internationales Patent (Zertifikat) folgender Satz: „Bei Fahrten im Ausland (Italien, Kroatien, Griechenland) von Vorteil.“ Kann ich nun davon ausgehen, dass ich mit einem solchen Patent in Kroatien ohne Probleme fahren kann, oder benötige ich zusätzlich noch ein Küstenpatent im Fahrbereich 2, 3 oder 4.



Sie würden mir in diesem Fall sehr weiterhelfen, da ich mich im Moment hinsichtlich der Schiffsführerpatente schlau machen möchte, um abzuwägen, welches für meine Bedürfnisse geeignet ist.



Vielen Dank


Antwort:

Sehr geehrter Herr Ro........r!



Vielen Dank für Ihre Anfrage.



Was wollen sie in Zukunft machen. Wollen sie nur "Insel Hupfen, einen Badeurlaub, Wasserschifahren oder nur eine Küstennahe Fahrt machen " oder wollen sie doch größere Ausfahrten unternehmen.

Sollte das zweitere der Fall sein FB II (20 SM) FB III (200SM) so ist es unumgänflich eine gute Ausbildung zu absolvieren.

In diesem Ausbildungsprogramm muß die Navigation, die Seemanschaft, die Sicherheit, das Wetter, Richtiges umgehen mit einem Schiff enthalten sein. ( Ausbildungsdauer für die Theoríe ca. 40 h ) Dann ist es sicherlich auch unverantwortlich ein Patent zu erwerben ohne Praxisausbildung am Meer. Sie sind auch dann sicher kein Profi, aber sie erhalten eine Berechtigung zum "selbsttätigen Weiterüben" mit welcher sie eine Gute Ausgangsbasis für Ihr Hobby haben.

Fragen sie nach, es ibt hier sicher die tollsten Angebote, lassen sie sich die Angebote mit genauer Beschreibung zusenden.

Wer ist die Prüfungskommission, wieviele Stunden Ausbildung, Gesamtkosten für dieTheorie, mit sämtlichen Kosten, Karte, Lehrbuch, Prüfungskosten, Prüferspesen usw. Was kostet die Praxis, wo ist die Prüfung sind hier alle Spesen in dem Angebot enthalten. (Treibstoff, Hafengebühr, Prüfungskosten, Spesen usw.)



Sollten sie weitere Fragen haben bin stehe ich gerne zur Verfügung.



ab 16.00 Uhr 0664/135....



mfg Karl!


Nochmalige Nachfrage:

Sehr geehrter Herr H...!



Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte Ihnen noch einmal kurz den Hintergrund meiner Anfrage darlegen. Ich besitze seit nunmehr 2 Jahren das 10 m Schiffführerpatent für Seen und Flüsse mit dazugehörigem Internationalen Zertifikat und die Prüfung für die Donau abgelegt. Da ich aber seit geraumer Zeit mit meinen Bekannten immer wieder diskutiere, ob nun dieses internationale Zertifikat auch für die Fahrt auf kroatischen Gewässern gültig ist – wie Sie so treffen formulierten ausschließlich für „Insel Hupfen, einen Badeurlaub, Wasserschifahren oder nur eine Küstennahe Fahrt machen“ – oder nicht, habe ich schon das Bundesministerium angeschrieben. Dieses konnte mir aber auch keine eindeutige Antwort geben.



Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann kann ich dieses „Insel Hupfen“ sehr wohl mit diesem Patent ausüben, sofern ich mich nicht mehr als 2-3 sm von der Küste entferne. Sollte ich aber größere Ausfahrten machen, ist aber ein FB II bzw. FB III unumgänglich, das klarer Weise aus der Sicht der eigenen Sicherheit und Kenntnis vorteilhaft ist.



Könnten Sie mir nur kurz mitteilen, ob ich Sie richtig verstanden habe? Weiters möchte ich mich vorab bei Ihnen für Ihre ausführliche Antwort bedanken, was nicht selbstverständlich ist! Und sollten sich meine Interessen hinsichtlich der Schiffsfahrt noch vertiefen – womit ich fest rechne – weiß ich genau bei welcher Fahrschule meine Präferenzen liegen.



Schöne Grüße aus Salzburg

Wolfgang R..........


Darauf hin die Antwort:

Sehr geehrter Herr R..........!



Leider gibt es in Kroatien keine garantien, man ist aber sicher mit dem 10m Patent lieber gesehen , überhaupt mit dem Internationalen Zertifikat als mit irgend einem selbstgeschnitzten. Auch in Italien und Grichenland wurde von mir schon erpropt und es gab keine Propleme. Also ab in den Süden.



mfg Karl H....


Weiters habe ich bei der Bootsüberprüfung von dem Herrn der Sbg. Landesregierung genau das selbe bestätigt bekommen. Intern. Patent genügt meiner Meinung nach. Alles andere ist Geschäft.


Genau noch was. Auch die deutschen Patente welche von Österreichern gemacht werden sind weder in Italien noch in Kroatien gültig.
D.H. entweder das kroatische Küstenpatent in Kroatien oder das intern. österr. Patent. Detto Italien.

Gruß Rotti

P.S.: Ich werde es heuer genau so machen. Mein Sohn macht es auch so!! Alles andere ist Geschäftemacherei!!!!!!!
__________________
LG
Mathias

.


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  #22  
Alt 10.05.2004, 21:10
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Patent

@Berni

Der Bund und das Land können ja nur Scheine Ausstellen über Gewässer die sich in Österreich befinden.

Ich nehme an mit dem Verein ist der Verband der konzess. Schiffsführer gemeint in ÖÖ zu hause.

Leider habe ich keine Kenntniß über die Ital. Scheine, unterscheiden die auch zwischen Segel und Motorschiff so wie bei uns ?
__________________
Gruß
Herbert
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  #23  
Alt 10.05.2004, 21:18
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Rotti, bei der Anfrage an die Kroaten war aber nur die Rede davon, ob sie ein österreichisches Patent anerkennen. Dass das ein Binnenpatent ist, war aus dem Brief nicht ersichtlich.

Die 3sm Sache war uebrigens nix amtliches. Sorry Berny. das war nur der Umkehrschluss aus der Definition des deutschen SBF See. Da der nur innerhalb 3sm gilt. Und trotzdem jeder damit nach Belieben rumfaehrt.

Es war doch der Fortnox Martin, der auf Krk das HR patent im Urlaub machen musste, weil das Binnenpatent in HR nicht mehr anerkannt wird?

cu
martin
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  #24  
Alt 10.05.2004, 21:21
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@Herbert: nein, "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und der "Österreichische Segelverband (ÖSV)"

@Rotti: Was meine Ansicht und auch die Ausführungen meines Kollegen bestätigt.

Zu Bemerken ist, daß selbst die von dir zitierte Fahrschule angibt, du sollst einen Schein (FB2 und FB3) machen, wenn du weiter fahren willst, aber im gleichen Atemzug sagt, daß diese möglicherweise in HR nicht anerkannt sind ("Es gibt keine Garantien...")
Demnach könnte deine These stimmen, daß selbst diese Sachen nur der Geschäftemacherei dienen.

Dennoch möchte ich eines dazu sagen: ich würde mich ohne einem FB2 oder FB3 Kurs nie in solche Gegenden hinaus wagen!

@dodl: Es gibt in Österreich kein Küstenpatent, demnach kann Kroatien diesbezüglich in Österreich keinen Unterschied machen !!!
Im Internationalen FS gibt es nur i (inland waters) und C (costal waters)

Wer hat in österreich einen internationalen FS mit costal waters, der möge jetzt vortreten und mir erklären, wo er diese Prüfung gemacht hat!!!
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  #25  
Alt 10.05.2004, 21:25
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Hi Martin!

Hier das Patent welches ich meine im Anhang.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft Republic of Austria

Zu Martin:

Der Hafenkapitän wird wohl gerne Geld verdient haben :zerschepp - Schön langsam glaube ich geht es echt nur um den Cash - und bei Martin könnte es auch sein dass er nur das Binnen und nicht das Internationale hatte. Martin gib mal dein Statement ab-bitte1

Noch was:

Immer wieder wird behauptet dass die Hafenkapitäne bei der Bootsanmeldung in HR auch den Schein verlangen. ICh fahre nun seit 5 Jahren mit dem Boot dort runter und noch kein Hafenkapitän hat sich je für meinen SChein interessiert.

Gruß Rotti
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LG
Mathias

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  #26  
Alt 10.05.2004, 21:25
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Patent

@Rotti
Ich denke das du da etwas verwechselst.

Lassen wir einmal das internationale weg, das gibt es bei Küstenpatente gar nicht. Wenn du die Donau hast, das ist eine Internationale Wasserstraße und da darfst du auch auf allen Wasserstrassen fahren. Dann haben wir Ösis ja auch noch Flüsse und Seen.

Ich glaube es war so vor 4 Jahren in Punat Insel Krk, da sind reihenweise Bootfahrer aus D und A mit langen Gesichtern vom Hafenamt gegangen denn sie hatten nur Binnenscheine. Auch von anderen Orten auf Krk hörte ich das gleiche.
Von Rab, Zadar, Losinj kommen die selben Meldungen. Werde mal unseren FREUND F.Rink anfragen damit er aus Pula auch noch infos einholt. :schlaumai

Das es noch vorkommt das Binnenpatente in HR genommen werden kann schon sein. Über Versicherungsfragen möchte ich aber nicht schreiben.

Bei Binnen ist aber keine Navigation vorgesehen, wie soll da der nächste Hafen gefunden werden bitte nicht ernst nehmen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #27  
Alt 10.05.2004, 21:27
Ferdi
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Reden

Rotti,

in Deinem (oder Deines Sohnes) brief an die Kroaten steht folgendes:
Zitat:
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.
da steht nix von Binnenpatent. Wenn ich das als Kroate lesen würde, wenn einer bei mir am Meer fahren will, dann würde ich annehmen "Küstenpatent" und mit "no problem" oder "nema problema" antworten. Hast schon auf Deinem int. Binnenschein geschaut ? Ich hab auch geglaubt, dass der jetzt überall gültig ist, bis ich gesehen habe, dass bei Punkt 10 nur "I" und "M" steht. Auf der Rückseite ist die Erklärung dazu, nämlich
I = Inland Waters , M = motorized craft, und C wäre Coastal Waters, steht aber leider nicht drauf .

lg
Ferdi

PS: edit - hab grad gesehen, dass das auch auf Deinem steht - da war ich wohl etwas langsam mit dem Schreiben, in der Zeit haben sich mehrere Beiträge überschnitten
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  #28  
Alt 10.05.2004, 21:35
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Patent

Wo fahren die meisten Boot ???

In Kroatien
Und was macht man dann für ein Patent ???? das kroatische
und warum ? :schlaumai weil es VIEL preiswerter ist und auch noch Funk dabei ist

@ Rotti

Beim chartern wird das Patent verlangt.
Wenn du das alte Permit vorlegst wird der Hafenkapitän denken das du ein gültiges Patent hast.
__________________
Gruß
Herbert
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  #29  
Alt 10.05.2004, 21:37
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Servus Ferdi!

Ich weis dass ich nur I und M habe. Es ist ja international dieser Schein, aber leider hat Österreich keine Küste- deshalb auch nur M und I.

(Wie sieht eigentlich der Schein für FB 2/3 aus???)

Zitat
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.


Ich glaube aus der Frage geht heror, dass es sich um ein internationales Patent und sich nicht nicht um ein intern. Küstenpatent handelt. Aber das werden wir noch nachholen.

Zu deutschen Scheinen:

Was machen dann die Österreicher die ein deutsches Küstenpatent haben, wenn die dort gefilzt werden??


Versicherung:

Letzten Winter machte ich bei meiner Bootsversicherung eine Anfrage welchen Schein ich den für Kroatien oder Italien brauche, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.

Antwort meiner Versicherung:

...das können wir Ihnen nicht genau sagen

Sorry noch mal, ich weis das der Thread unter der Frage ital. Genehmigung stand.



Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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  #30  
Alt 10.05.2004, 21:39
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Zitat:
Zitat von herbert
@Rotti
Ich denke das du da etwas verwechselst.

Lassen wir einmal das internationale weg, das gibt es bei Küstenpatente gar nicht. Wenn du die Donau hast, das ist eine Internationale Wasserstraße und da darfst du auch auf allen Wasserstrassen fahren. Dann haben wir Ösis ja auch noch Flüsse und Seen.
Wieder falsch: C= Coastal water, I = Inland Water

In Österreich kann ich aber kein C machen, weil es in Österreich keine Küste gibt.
Ergo: Muß ein Österreicher überall in jedem Staat das entsprechende Küstenpatent machen. Das kanns ja dann auch nicht sein.
Demnach bin ich wieder der Meinung, daß die Schilderungen, daß der internationale I-Schein innerhalb der 3SM-Zone gilt.

Nochwas: Wenn du in Österreich das Donaupatent machst, heißt das nicht, daß du eine internationale Befähigung besitzt, nur weil die Donau eine Wasserstraße ist.
Dies ist ein fataler Kurzschluß in der Denkweise. Das Donaupatent gilt nur in Österreich. Es wird eventuell von anderen Staaten für die Donau oder andere Wasserstraßen anerkannt, ist aber deswegen noch lange nicht, ein internationaler Führerschein !

Bez Coastal Waters siehe Grafik (ist leider etwas schlecht geworden)
Angehängte Grafiken
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