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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 19.12.2018, 21:59
Benutzerbild von rg3226
rg3226 rg3226 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
Laut ISB (Internationales Signalbuch) bedeutet ein roter Doppelstander (gem. Flaggenalphabet "B") am Tag / ein einzelnes rotes Rundumlicht in der Nacht: Gefährliche Güter/Ladung an Bord.
Eine "normale" rote Flagge gibt es da nicht - höchstens bei der SPD ...
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PS.: habe ein "Nico-Signal" mit.
Die rote Flagge ist in der Bodensee Schifffahrt Verordnung auf mit einer Kantenlänge von 60x60 cm vorgeschrieben.

Auf See könnte ein kreisendes Schwenken mit so einer roten Flagge auch hilfreich sein.
Alles worauf man andere auf sich aufmerksam machen kann ist hilfreich.

In den Niederlanden ist für alle Boote unter anderen die rote Flagge an Bord als Notsignal vorgeschrieben.
__________________
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  #2  
Alt 19.12.2018, 22:09
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Tulpe Tulpe ist offline
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Die rote Flagge ist in der Bodensee Schifffahrt Verordnung auf mit einer Kantenlänge von 60x60 cm vorgeschrieben.

Auf See könnte ein kreisendes Schwenken mit so einer roten Flagge auch hilfreich sein.
Alles worauf man andere auf sich aufmerksam machen kann ist hilfreich.

In den Niederlanden ist für alle Boote unter anderen die rote Flagge an Bord als Notsignal vorgeschrieben.

Auf See gilt das gleichzeitige Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme als Notsignal -> Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ansonsten gilt: "andere Länder - andere Sitten"
__________________
MfG

Bernd
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  #3  
Alt 19.12.2018, 22:24
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rg3226 rg3226 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
Auf See gilt das gleichzeitige Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme als Notsignal -> Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ansonsten gilt: "andere Länder - andere Sitten"
Naja.....außer der müden Fliege gibt es noch vieles anderes.

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Intressant ist auch das:
Wenn der Nico Signalgeber an Land mitgeführt wird muß man einen kleinen Waffenschein mit führen.
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  #4  
Alt 19.12.2018, 23:14
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo

Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Intressant ist auch das:
Wenn der Nico Signalgeber an Land mitgeführt wird muß man einen kleinen Waffenschein mit führen.
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Das gilt wenn Du den Nico an Land zugriffsbereit mitführst. Dann brauchst Du den kleinen Waffenschein (Der problemlos zu bekommen ist, reiner Verwaltungsakt für unbescholtene Bürger).

Transportierst Du den Nico an Land nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis, dann benötigst Du keinen kleinen Waffenschein.
Kleiner Koffer mit Zahlenschloss und gut ist

Viele Grüße,

Oliver
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  #5  
Alt 20.12.2018, 09:09
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo



Das gilt wenn Du den Nico an Land zugriffsbereit mitführst. Dann brauchst Du den kleinen Waffenschein (Der problemlos zu bekommen ist, reiner Verwaltungsakt für unbescholtene Bürger).

Transportierst Du den Nico an Land nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis, dann benötigst Du keinen kleinen Waffenschein.
Kleiner Koffer mit Zahlenschloss und gut ist

Viele Grüße,

Oliver
Ja das war mir auch neu und habe ich jetzt im Zuge der Beiträge erlesen.

Mal eben Sylvester die älteren Patronen abschießen ist also auch nicht.
__________________
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  #6  
Alt 20.12.2018, 10:53
Benutzerbild von Oliver74
Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hi

Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Mal eben Sylvester die älteren Patronen abschießen ist also auch nicht.
DAS darfst Du auch mit kleinem Waffenschein NICHT.
Notsignale zu Sylvester heiß entsorgen ist illegal ;-)

Viele Grüße,

Oliver
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  #7  
Alt 21.12.2018, 08:22
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Comander Comander ist offline
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Zitat:
Mal eben Sylvester die älteren Patronen abschießen ist also auch nicht.
sei vorsichtig Reiner falls du das doch machst du fackelst mehr den Boden ab als dass das Geschoss in die Höhe fliegt
__________________
und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #8  
Alt 21.12.2018, 21:25
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Marcokrems Marcokrems ist offline
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Zitat:
Zitat von Tulpe Beitrag anzeigen
Auf See gilt das gleichzeitige Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme als Notsignal -> Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ansonsten gilt: "andere Länder - andere Sitten"
Jupp genau das habe ich getan nach dem der Motor gebrannt hat die entgegenkommende Boote haben mir zugewunken
Die meisten nehmen das garnicht wahr



Gruß Marco
__________________
Gruß Marco



Grüsse aus dem Freistaat
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  #9  
Alt 27.12.2018, 20:05
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the_ace the_ace ist offline
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Zitat:
Zitat von Marcokrems Beitrag anzeigen
Jupp genau das habe ich getan nach dem der Motor gebrannt hat die entgegenkommende Boote haben mir zugewunken
Die meisten nehmen das garnicht wahr



Gruß Marco
Das kenn ich aber auch. Gewisse Fraktionen scheinen sogar absichtlich wegzusehen...
__________________
Gruß
Frank



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