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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 24.07.2006, 18:06
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Petition für Verkehrsministerium

Hi Leute

Ich möchte gerne eine Petition für das Verkehrsministerium in Österreich verfassen und diese auch mit Unterstützung der User (ev auch andere Verbände!) vorlegen.

Mir geht es jetzt darum, den richtigen Text zu verfassen.
Vielleicht gibt es ein paar Einfälle eurerseits dazu!

Die Petition findet ihr auch Um Links zu sehen, bitte registrieren, bzw dort einen Link zum Diskussionsthread

Für alle Österreicher: bitte unterstützt diese Sache, ich denke, dass es im Interesse aller Kleinbootfaherer liegt.

Zitat:
Sehr geehrter Herr Minister

Ich Mitglied einer offenen deutschsprachigen Forumsgemeinde im Internet, deren Interesse im Schlauchbootfahren und alles was damit zusammenhängt liegt.

Der Großteil der österreichischen User befahren auch in der Urlaubszeit die kroatische Küste.
Ebenso besitzen viele User ein österreichisches Binnenpatent, welches sie in einer heimischen Fahrschule gemacht haben.

Leider ist die österreichische Regelung bezüglich der Patente und damit zusammenhängend die Anerkennung in Kroatien sehr dürftig und für die meisten Urlauber bzw für die meisten österreichischen Fahrschulen eher kontraproduktiv.

Die meisten österreichischen Fahrschulen lehren die österreichischen Seen und Binnenpatente.
Vereinzelt gibt es auch Fahrschulen, die das kroatische Küstenpatent lehren. Ebenso werden von den Verbänden MSVÖ und ÖSV die Fahrbereiche 2 und 3 für Küstengebiete gelehrt.
Gerade bei diesen Fahrgebieten ist es aber so, dass die meisten Schlauchbootfahrer mit ihren Booten in diesen Fahrgebieten gar nicht fahren dürften, und die Ausbildung, incl einem verpflichtenden Turn in Kroatien ausgesprochen teuer ist.
Deshalb machen viele Österreicher ein Kroatisches Küstenpatent, das wiederum den heimischen Fahrschulen zum Nachteil reicht, weil diese dadurch Kunden verlieren.

Wir ersuchen sie deshalb, mit den zuständigen kroatischen Behörden in Kontakt zu treten und eine Vereinbarung zu treffen, wonach das Österreichische Binnenpatent auch in den küstennahen Bereichen (Fahrbereich 1) anerkannt wird (wie es derzeit zwar gehandhabt wird, aber eben nicht offiziell geschrieben ist!).
Hierfür scheint es eventuell auch günstig, den österreichischen Fahrschulen die Möglichekeit zu bieten, den Küstenschein FB1 zu lehren.
Die notwendigen Informationen könnte man auch als Zusatzprüfung einrichten, aber es muss nicht eine vollständige Ausbildung für den FB2 oder 3 sein.

Dies würde den meisten österreichischen Urlaubern helfen, der rechtlichen Grauzone, in der sie sich bewegen, endlich zu entkommen.

Die derzeitige rechtliche Lage schein so, dass nur ein Kroatisches Patent eines Österreichers auch wirklich in Kroatien rechtlich anerkannt ist.

Wir, die user des Schlauchbootforums, ersuchen Sie deshalb, sich dieser Sache anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Stummer
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  #2  
Alt 24.07.2006, 18:30
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Lieber Berny,

Dein jugendlicher Drang Dinge in Bewegeung zu setzen verdient Bewunderung. Jedoch begibst Du Dich total aufs Glatteis aus meiner Sicht.

Wir ersuchen sie deshalb, mit den zuständigen kroatischen Behörden in Kontakt zu treten und eine Vereinbarung zu treffen, wonach das Österreichische Binnenpatent auch in den küstennahen Bereichen (Fahrbereich 1) anerkannt wird (wie es derzeit zwar gehandhabt, aber eben nicht offiziell geschrieben ist!).
Hierfür scheint es eventuell auch günstig, den österreichischen Fahrschulen die Möglichekeit zu bieten, den Küstenschein FB1 zu lehren.
Die notwendigen Informationen könnte man auch als Zusatzprüfung einrichten, aber es muss nicht eine vollständige Ausbildung für den FB2 oder 3 sein.

Dies würde den meisten österreichischen Urlaubern helfen, der rechtlichen Grauzone, in der sie sich bewegen, entlich zu entkommen.


1. Einen Binnenschein auf Küstenbereiche auszulegen steht nicht Interesse der Wassersportverbände, weder in Österreich noch innerhalb der EU, zu der auch Österreich gehört. Dazu sind die Belange für See wesentlich komplizierter und setzen ein anderes Wissen voraus.

2. Die österreichischen Wassersportler bewegen sich nicht innerhalb einer Grauzone in Kroatien an der Küste, da es ja in Österreich auch die beiden Seepatente für die Küste gibt. Auch hier wird das erforderliche Seewissen vermittelt, das für Küstenfahrt nötig ist.


Warum stimmst Du Dich nicht mit Fachleuten wie Edwin oder Herbert in solchen Führerschein-Sachen ab. Da würdest Du bestimmt richtig aufgeklärt werden, was wirklich Sache ist. So ein Schreiben und dazu auch noch als FORUMS-Petition auf einen Minister los zu lassen, ich weiß nicht, überlege Dir das bitte nochmal. Ich finde das mehr als unglücklich was Du da vorhast.

Auch hier in Deutschland werden die beiden Spotbootführerscheine für See und Hochsee nicht verschenkt und setzen für die Prüfungen grundsätzliches Seewissen, Navigation und Fahrpraxis voraus. Und ein Batzen Geld mit Zeit kosten sie auch noch dazu.
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  #3  
Alt 24.07.2006, 18:40
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Berny
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hoho Dieter, so einfach ist das nicht!

Laut Verkehrsministerium gibt es keine internationale Vereinbarung mit Kroatien, wo ein österreichischer Schein anerkannt wird!

Demnach auch nicht offiziell der des MSVÖ und des ÖSV!
Deshalb ist das auch eine Grauzone!!!

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Zitat:
Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.

Und das heißt, es gibt keine Regelung !

Ob das im Interesse der Wassersportverbände liegt, ist mir ansich egal, ich bin nicht bereit, unmengen von Geld auszugeben, um ein Patent für einen Bereich zu machen, den ich in meiner Bootsklasse (ach ja, dein Boot auch, oder?) gar nicht befahren darf.

Also, warum soll nicht vereinbart werden, was schon lange usus ist?
Und derzeit ist der Umstand so, dass die österreichischen Binnenpatente auch für den Fahrbereich 1 in Kroatien "anerkannt" werden. (anerkannt in Anführung, weil eben nicht offiziell, aber praktisch!)

Und noch ein Ding, es geht auch um den Umstand, dass die österreichische Prüfung für das Seen und Binnenpatent kein Klax ist, sondern dass man da schon ordentlich was lernt.
Ich denke, dass eine Zusatzschulung bezüglich der wichtigsten Bestimmung im Küstenbereich sicherlich besser ist, als wenn gar nichts gelernt wird und das Patent über irgendwelche Umwege sogar gekauft werden kann.

Ergo sollte es auch im Interesse der Wassersportverbände sein, dass hier auch eine Lösung für die FB1 Befahrer gefunden wird!
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  #4  
Alt 24.07.2006, 18:54
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Berny
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Ach ja, hab noch einen etwas älteren Um Links zu sehen, bitte registrierenausgegraben, das gleiche Thema, 3 Jahre zurück und noch immer kein Ergebnis!

Also immer noch interessant!
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  #5  
Alt 24.07.2006, 18:59
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nomen est omen
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Berny, eine Vereinbarung mit HR zu fordern, dass die unseren Binnenschein offiziell anerkennen halt ich auch fuer unglücklich.

Einen FB I sollten sie anbieten. Einen amtlichen.

Grauzone gibts auch keine. Du kannst dir die Bestimmungen des Uferstaates ja jederzeit sagen/schreiben lassen. Hab ich eben erst fuer Italien gemacht.
Das fahren mit dem Binnenschein wider besseres Wissen - das ist dunkelgrau, das hast du recht

Die Idee einer "Petition" find ich gut. Aber vielleicht nicht ein Abkommen beim Ministerium zu fordern, sondern eine guenstige FB I Ausbildung beim MSVÖ erbetteln. Das muesste sich realisieren lassen, denn damit koennen sie Geld verdienen. Wennst denen glaubhaft machst, dass die Leute dann statt das Geld nach HR zu tragen, beim MSVÖ Schlange stehen, dann schlucken die das garantiert.
Wobei man sich dann schon fragen muss, ist der ausreichend? Wie weit gilt der? 3sm? Das is schon sehr wenig. Da waren wir alle schon weiter draussen.

cu
martin
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  #6  
Alt 24.07.2006, 19:33
rotbart
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Hi Berny
das kann so nicht gehen, Du zitierst ja selbst, und auf der Seite des Minister liest sich das dann so:
Zitat:
Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
und kein Staat wird im Normalfall ein BINNEN-FS für die Küstenfahrt zulassen.
Das widerspräche auch allen internationalen Gepflogenheiten.
UND dann warum nür Österreichen, Deutsche, Franzosen, Luxemburger etc müssten ja die gleichen Privilegien bekommen (EU) und wie sollte man das regeln - nur 1000m vom Ufer entfernt und nur von Sonnenaufgang bis SU ?? (dann braucht man auch keine Lichter mehr, am Besten den Antrag auch gleich stellen ), wozu hat Cro dann sein neues Patent eingeführt es hätte ja nur alle Binnenscheine legalisieren müssen
Und dann ist für Deine Petition ein Ö-Minister die falsche Adresse, schicke sie nach CRO, denn die brauchen ja nur anzuerkennen
Also so klappt es nicht
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  #7  
Alt 24.07.2006, 19:44
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Berny
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Das Problem liegt im Binnenstaat Österreich, der kein Amtlichen Patente für die Küste ausstellen kann!

Es gibt da eben den Umweg über die FB2 und FB3 des MSVÖ, das ist aber wiederum so eine Sache, weil das eben auch nirgendwo direkt niedergeschrieben ist.

Wie ich schon sagte, lediglich das Kroatische Patent ist wirklich in Kroatien anerkannt!

@Rotbart: Wo liegt der Unterschied, ob ich ein Dokument prinzipiell nicht anerkenne, aber im Ermessen schon, oder ob ein Dokument nicht anerkannt wird, aber es üblich ist, es anzuerkennen?
Du siehst, lediglich die Schreibweise ist eine andere, der Inhalt ist aber der gleiche, und der heißt: kein Österreichisches Patent ist offiziell in Kroatien anerkannt!

Das sollte doch endlich mal akkzeptiert werden!

Alles andere, dass einzelne Hafenkapitäne die Patente anerkennen usw, das ist eben das berühmte geschilderte "Es liegt im Ermessen" und da gibts komischeweise keinen Unterschied, ob auf dem IC I oder C draufsteht, in der Praxis in Kroatien, zumindest bis jetzt nicht, aber dass kann sich eben ändern!

Und unter diesem Aspekt macht es Sinn, ob man jetzt vom Minister fordert, er möge Gespräche führen, oder ob der MSVÖ (was vielleicht auch keine so schlechte Idee ist) ein Update für den FB1 macht!

In Deutschland sieht das anders aus, da kannst du offiziell einen Küstenschein machen, weil Deutschland eine Küste hat!
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  #8  
Alt 24.07.2006, 19:49
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Das Problem liegt im Binnenstaat Österreich, der kein Amtlichen Patente für die Küste ausstellen kann!
Das ist doch nicht richtig, die Schweizer können das doch auch, die Prüfung wird in D gemacht und das Patent in ein schweizer umgewandelt
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  #9  
Alt 24.07.2006, 19:55
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Aber du kannst bei uns ja eh einen hochoffiziellen amtlichen Schein machen.
Fuer 20€ kriegst basierend auf den MSVÖ Scheinen deinen amtlichen ICC mit Stempel und allem drum und dran. Amtlicher und offizieller gehts nicht.

Und mit dem wirst auch nirgends Probleme haben. Sicher weiss ich es jetzt nur fuer Italien. Die wollen den amtlichen Schein des Wohnsitzlandes und sonst nix. Und das ist fuer uns nunmal unser ICC. Alles andere ist reine Glückssache.

Also lieber schauen, dass eine FB I Version angeboten wird und gut is. Der SBF See wird ja auch nicht immer am Meer gemacht, sondern schonmal auch auf Binnengewaessern.

cu
martin
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  #10  
Alt 24.07.2006, 20:22
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schwerer Leichtmatrose
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Schein

@Rotbart

Gäbe es für uns Ösi einen FB1 = SBF See wäre es für alle OK.
ABER wir müssen/sollen beim SKS einsteigen und das ist nicht OK.
Warum kann ein Deutscher in Deutschland auf einem Binnengewässer die Prüfung ablegen, braucht keine Meilen nachweisen und mit einer Praxisprüfung See und Binnen Schein erwerben.
Und um das geht es, soviel ich Bootsbörse verstanden habe.

Vielleicht sind wir Österreicher doch nicht fähig mit einem SBF See /FB1 in Küstengewässer Boot zu fahren
__________________
Gruß
Herbert
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  #11  
Alt 24.07.2006, 20:57
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Berny Berny ist offline
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Jo, ich danke Herbert, du hast den Nagel auf den Kopft getroffen!
@dodl: nein, eben nicht ok, weil eben auch diese Dokumente nicht offiziell anerkannt werden, aber die Chance, wenn ein C statt dem I drauf ist, ist natürlich besser.
Und da hast du schon recht, der ICC ist amtlich.
Aber ich habe einen, da steht ein I drauf, und das stört mich, weil das C gibts erst sei vorigem Jahr!
Und wenn die in Hr draufkommen, dass es in Österreich beim ICC ein C gibt, dann kann es eben sein, dass alle, die einen ICC mit I haben, und bisher im Guten Glauben, weil eben so praktiziert, im FB1 unterwegs waren, die Draufzahler sind.
Und das sind sehr viele!

Aber wie gesagt, der Großteil unserer Schlauchler kommt gar nicht in den FB2, deshalb würde eben auch eine Lösung mit FB1 vollkommen ausreichen!

Also, Vorschläge, wie kann man die Petition anders schreiben?
Oder wer kennt eine kompetente Persönlichkeit des MSVÖ, der uns bei diesem Anliegen unterstützen würde?

Wie gesagt, es geht auch um alle Fahrschulen und deren Geschäft, wenn die einzige wirkliche Lösung darin liegt, das Kroatische Patent machen zu müssen!
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  #12  
Alt 24.07.2006, 21:12
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Ja logisch is bei dir ein I drauf, is ja auch ein Binnenschein.

Offiziell anerkannt - mein Gott dein Autoführerschein is ja eigentlich auch nicht "offiziell anerkannt". Ein SBF See auch nicht.

Und eine Übereinkunft in Bezug auf den ICC gibts ja sehr wohl. Alle die die ECE 40 "applied" haben, haben damit eine solche ratifiziert.

Es lässt sich ohne weiteres abklären, was der Uferstaat haben will.
Die Konsulate helfen da gern und die haben mir blitzartig zurueckgeschrieben, als ich wegen Italien anfragte. Und die sagen eben alle immer wieder "amtlicher Befähigungsnachweis des Wohnsitzstaates".

Es gab da ein paar Beschwerden der Engländer, weil die Franzosen die channel crosser ohne ICC teilweise abfingen und heimschickten.

Wennst ehrlich bist - es is eigentlich eh ganz einfach und klar, du willst nur genausowenig wie ich, den FB II zahlen
Und drum suchen wir seit Jahren nach Hintertürln.

cu
martin
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  #13  
Alt 24.07.2006, 21:14
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Berny Berny ist offline
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Hintertürl ist eben so eine Sache, ich könnte ja den Kroatischen Schein machen.

Aber warum sollte sowas nicht auch in Österreich gehen?

Und hier ist die derzeitige Lösung kontraproduktiv!
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  #14  
Alt 24.07.2006, 22:49
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Eine durchweg positive Sache. Ich kann dazu nur gratulieren. Unabhängig davon, ob die Bitte jetzt im Sande verläuft oder nicht. Wenn du etwas bewegen willst, muss du etwas machen.

Stettig Tropfen ...
__________________
Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #15  
Alt 24.07.2006, 23:11
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Hallo Berny,

finde ich eine gute Sache dafür zu kämpfen ein adäquates Patent in A einzuführen wie unseren Sportboot See. Nur dass was Roland sagt würde ich auch rausnehmen: Ein Binnenpatent kann nicht an der Küste anerkannt werden. Ist ja auch nicht ein Problem der Praxis (Dein Schlaucherl fährst Du in HR sicherlich genauso gut wie in A) sondern eine Frage der Theorie. Diese sollte die üblichen Dinge aus den Bereichen Navigation, Rechtsvorschriften, Wetterkunde, Seemannschaft etc. behandeln und gut ist. Würde ich auch mitunterschreiben (wenn's was bringt aus D)
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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