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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 23.09.2004, 18:08
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Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von 7615P
Und wenn dein Boot nicht 7m lang ist, dann darfst du, egal mit welchem Schein oder ohne, den FB I nicht verlassen. Sagt Ö.
Demnach gibt es für den FB 1 kein Patent, die Folge: Es gilt wiederum das Binnenpatent.

Genau so habe ich es gehört und bisher auch bestätigt bekommen.
(Internationales Patent für "Inland Waters" gilt in der 3-Meilen Zone)
Deshalb auch ein Permit mit dem Binnenpatent (Achtung, aber nur der Internationale FS "Inland Waters", das Österreichische Dokument interessiert die nicht!)

Das meine ich auch, und trotzdem kommen immer wieder welche und versuchen uns einzureden, wir bräuchten ein Kroatisches Patent :hiiilfe:
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  #32  
Alt 23.09.2004, 18:10
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und vom österreichischen Verkehrsministerium mit einem Anerkennungsvermerk versehen wurden, anerkannt werden.
Genau. "Es kann daher davon ausgegangen werden", nicht
Es werden .....

Alles Grauzone ...
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LG
Michael
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  #33  
Alt 23.09.2004, 18:12
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Demnach gibt es für den FB 1 kein Patent, die Folge: Es gilt wiederum das Binnenpatent.
Theoretisch richtig. Der Hafenkapität kann aber nur kroatisch lesen ...
__________________
LG
Michael
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  #34  
Alt 23.09.2004, 18:13
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Boot Infos

Dann habe ich in dem Pdf noch gelesen
3) Praxisausbildung mit Prüfung Kojenpreis pro Woche auf 17m Schiff
Zuzüglich Prüferspesen, Hafengebühren und Treibstoff sowie Verproviantierung nach Aufwand

Wo wird das gemacht und wer überprüft das?
Die Prüfung wird also im Ausland gemacht.

Theoretischer Teil = Inland
Praktischer Teil = Ausland

Wer macht die Prüfung ?
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  #35  
Alt 23.09.2004, 18:17
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nomen est omen
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Demnach gibt es für den FB 1 kein Patent, die Folge: Es gilt wiederum das Binnenpatent.

Genau so habe ich es gehört und bisher auch bestätigt bekommen.
(Internationales Patent für "Inland Waters" gilt in der 3-Meilen Zone)
Deshalb auch ein Permit mit dem Binnenpatent (Achtung, aber nur der Internationale FS "Inland Waters", das Österreichische Dokument interessiert die nicht!)

Das meine ich auch, und trotzdem kommen immer wieder welche und versuchen uns einzureden, wir bräuchten ein Kroatisches Patent :hiiilfe:
Berny, du hast doch gerade vorhin das Verkehrsministerium zitiert, dass das internationale Inland waters NICHT gilt :zwinkerer

cu
martin
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  #36  
Alt 23.09.2004, 18:18
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Wo wird das gemacht und wer überprüft das?
Die Prüfung wird also im Ausland gemacht.

Theoretischer Teil = Inland
Praktischer Teil = Ausland

Wer macht die Prüfung ?
Vor 10 Jahren, wie ich mich erkundigt habe, ging die Fahrt von Kroatien nach Venedig. Prüfung durch MSVÖ.
__________________
LG
Michael
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  #37  
Alt 23.09.2004, 18:22
Michel
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Und wird die Prüfung für das Kroatische Patent nun schwerer oder nicht :weissnich

Weil darum ging es und sonst um nichts. :blemblem:

Das weswegen Ihr hier jetzt wieder um "Kaisers Bart" diskutiert ist schon tausendmal hier besprochen worden. Bemüht mal die SUche und lest Euch ein wenig ein

Aber diskutiert ruhig weiter, es führt ja eh zu nix.



Übrigens lasse ich mir gerade vom deutschen Ministerium für Verkehr bestätigen, dass die Österreicher in Deutschland gar keinen Führerschein SEE, welchen auch immer brauchen.

Grund ist ganz einfach: Mangels Küste.

Es muss das jeweil höherwertigste Patent vorhanden sein, und das ist Euer "Internationales Wasserstraßen" Patent.

Ergo: Mit dem könnt Ihr in D auf Nord und Ostsee rumschippern

Demzufolge sollte das in Kroatien auch gehen.

Aber dazu äüßere ich mich erst wenn ich es schriftlich habe, die telefonische Zusage, dass man sich der Sache annehmen wird habe ich schon.

:coool:

Und jetzt diskutiert weiter.
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  #38  
Alt 23.09.2004, 18:26
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Berny
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Zitat:
Zitat von dodl
Berny, du hast doch gerade vorhin das Verkehrsministerium zitiert, dass das internationale Inland waters NICHT gilt :zwinkerer

cu
martin
Genausowenig wie das Küstenpatent, wenn du es genau liest.

Das ist es ja auch, grundsätzlich gilt gar nichts, aber es "ist üblich" oder "wie weit anerkannt wird, ist nicht bekannt" sind ja richtig treffende Aussagen, oder!

So, und jetzt Ende der Diskussion, bis jemand irgendeine Stellungnahme eines Misteriums hat, welches bindend ist !!!
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  #39  
Alt 23.09.2004, 19:00
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schwerer Leichtmatrose
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Boot Infos

Patent

Nicht das mich jemand falsch versteht, ich bin kein Freund der Ösi Scheine !!
Also zu den Prüfungen der MSVÖ Scheine.

Die Theorie ist in Österreich und die Praxisprüfung muß auf einem Meer stattfinden, also Ausland.
Ich nehme jetzt den meistverkauften MSVÖ Schein her den FB 3
Geltungsbereich 200 Sm vor Küste, na selbstverständlich mt dem richtigen Schiff

Für die Praxisprüfung sind mindestens 500 Sm in der Funktion Wachführer Rudergänger erforderlich. Dann kommt noch eine Überfahrt von minimum 60Sm, und eine Nachteisteuerung.
Und so war es auf unserem Schiff ( Stand 2000 )
Prüfungstag Samstag Marina Punat insel Krk
Es kommen 2 MSVÖ Prüfer aus Ösi an Bord und dann wird bis in die Nachtstunden
gefahren und geprüft. So um 23:00 gab es dann die freudige Mitteilung bestanden.
Die Prüfung muß auf einem Schiff stattfinden die auch für den FB zugelassen und für Prüfungen zugelassen ist.

Meine Frage ist eine andere

Warum ( darf ) ein SVÖ Schein Inhaber( Segelschein ) zwar ein 15 m Segelboot unter Maschine als Skipper fahren aber keine 10m Motorschiff
Nach den Vereinsregeln MSVÖ und SVÖ die ja die anerkannten Ösi Scheine ausgeben. Ein Schelm wer böses denkt. :blemblem:

Wenn ich die Küstenscheine der Ösis und der BRD Pflichtscheine vergleiche ist der Ösi Schein um ein vielfaches schwerer zu erwerben und auch teurer.

@Michl
Österreicher dürfen in D ein Jahr lang ohne Schein fahren. = 1. kontr. + 365 Tage :coool: Hat auch schon der Jürgen Straßburger von der BOOTE herausgefunden.

Das war jetzt dürfen, ob man es kann ist was anderes. Ob das jeder WAPO bei der Kontrolle das so interprediert ist offen, ist aber auch auf Italien anzuwenden.
__________________
Gruß
Herbert
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  #40  
Alt 23.09.2004, 19:16
Michel
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Zitat:
Zitat von herbert
Wenn ich die Küstenscheine der Ösis und der BRD Pflichtscheine vergleiche ist der Ösi Schein um ein vielfaches schwerer zu erwerben und auch teurer.

@Michl
Österreicher dürfen in D ein Jahr lang ohne Schein fahren. = 1. kontr. + 365 Tage :coool: Hat auch schon der Jürgen Straßburger von der BOOTE herausgefunden.

Das war jetzt dürfen, ob man es kann ist was anderes. Ob das jeder WAPO bei der Kontrolle das so interprediert ist offen, ist aber auch auf Italien anzuwenden.
Sorry da muss ich doch nochmal weil Herbert

Da haben wir uns doch auf der Messe in Tulln schon fast gprügelt

Du darfs nicht immer den "vorgeschriebenen" Sportbootführerschein Küste in D mit dem "freiwilligen" Ö Küstenschein vergleichen.

weil

Den freiwilligen haben wir hier auch: :zunge: :zunge: :zunge:

Den ersten mach ich diesen Winter :blemblem:

Sporküstenschifferschein

Der SKS-Schein baut auf den Sportbootführerschein See auf. Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet. In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt.

Gleiches gilt für die praktische Ausbildung, die auf einer Segel- oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern der Umgang mit dem Schiff auf See wie im Hafen trainiert. Am Ende einer solchen Reise erfolgt die praktische Prüfung, die bis zu 24 Monate vor oder nach der Theorieprüfung stattfinden muss.

Dann kommt der Sportseeschifferschein

Der SSS-Schein baut auf den Sportküstenschifferschein auf (der gleichwohl für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist). Über den SKS-Schein hinausgehend wird im Wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten) und das Arbeiten mit Gezeitentafeln (wobei zumeist die englischen ATT vorgezogen werden) verlangt.

Auch die praktische Ausbildung, die wiederum im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise auf einer Segel- oder Motoryacht erfolgt, hat das Schwerpunktthema Radar. Hinweis: Die praktische SSS-Ausbildung sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung erfüllt.

Für die gesamte Prüfung stehen 36 Monate Zeit zur Verfügung.

Nachweis, dass auf Yachten insgesamt 1000 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden

Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins müssen nur 700 sm auf Yachten zurückgelegt haben, wobei hier auch die Funktion als Wachführer oder dessen Stellvertreter nicht erforderlich ist.

Und wenn Du immer noch nicht genug hast machst den Sporthochseeschifferschein

Der Erwerb des Sporthochseeschifferscheins (SHS-Scheins) setzt den Besitz des Sportseeschifferscheins voraus. Über die Navigationsverfahren des SSS-Scheins hinausgehend werden Verfahren der astronomischen Schiffsortsbestimmung verlangt. Da die Einführung von GPS die astronomische Navigation aus dem Schiffsalltag verdrängt hat, wird sie nur noch in ihren (leicht erlernbaren) Grundzügen gefordert. Dafür sind das rechnerische Koppeln, die Großkreisnavigation und die Kenntnis der Grundlagen der Astronomie (ohne Astrophysik) hinzugekommen. Im Rahmen der Navigationsprüfung erfolgt auch eine praktische Prüfung am Sextanten.

Nachweis, dass nach dem Erwerb des SSS-Scheins mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart als Wachführer zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 sm vor der theoretischen Prüfung.


DESWEGEN HERBERT STELL DEN SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE IN D NICHT IMMER ALS EINZIGES NAUTISCHES DOKUMENT HIN, WAS ES HIER IN DEUTSCHLAND GIBT.

Den Sportbootführerschein See musst Du bei uns machen, die anderen drei "kannst" Du machen, wie bei Euch.



Das Kollege Strassburger das auch weis, mag sein aber ich bekomme es schriftlich eben um es den Kollegen aus Ö an die Hand zu geben, wenn diese mal kontrolliert werden sollten.



NACHTRAG:

ALLE AUSZÜGE VON OBEN STAMMEN VON FOLGENDER WEBSEITE:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die ist übrigens sehr interessant aufgebaut und Herr Dreyer hat auch sehr viel an Literatur über die Führerscheinausbildung geschrieben. Meiner Meinung nach die erste Adresse in D für Bootsführerscheine
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  #41  
Alt 23.09.2004, 19:25
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Reif für die Insel
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Michel dass heisst dass ich als Alpenrambo ohne das gschissene Donauglumb (habe nur 10m Seen und Flüsse ohne Wasserstraßen) nicht bei den Piefchinesen fahren darf? :blemblem:

Die mit Ihren Patenten könenn mir langsam wirklich den Buckel runter rutschen, dass geht doch auf keine Kuhhaut.

Sorry für meinen Ton, aber mich und viele andere stört dass sicher auch dass sich erstens die meisten Behörden bei der nächsten abputzen oder manche auch gerne Ihre eigens erdachten Regeln preisgeben. :motzer:
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MfG
Martin

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  #42  
Alt 23.09.2004, 19:27
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Zitat:
Zitat von Michel
Übrigens lasse ich mir gerade vom deutschen Ministerium für Verkehr bestätigen, dass die Österreicher in Deutschland gar keinen Führerschein SEE, welchen auch immer brauchen.

Grund ist ganz einfach: Mangels Küste.

Es muss das jeweil höherwertigste Patent vorhanden sein, und das ist Euer "Internationales Wasserstraßen" Patent.

Ergo: Mit dem könnt Ihr in D auf Nord und Ostsee rumschippern

Demzufolge sollte das in Kroatien auch gehen.
Genau.
Die Deutschen können logisch denken und auch deutsche Scheine lesen
Die Kroaten wollen nur Kuna und Scheine in kroatischer Schrift

Die Österreicher finden Deutschland toll, wollen aber in wärmeren Wasser bootfahren


Ich habe den Schein für Binnenseen. Es gibt in ganz Österreich keinen See wo ich mit meinem AB (>100PS) fahren darf. :blemblem:
__________________
LG
Michael
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  #43  
Alt 23.09.2004, 19:31
Michel
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Hallo Martin,

so schaut es aus aber deswegen habe ich den Herren ja gebeten sich mal darum zu kümmern, und er hat mir versprochen, das auch zu tun.

Die Jungs sind sich selber voll bewusst, dass da jedemenge Handlungsbedarf besteht, gerade wo in der EU ja genauestens geregelt ist wer seine Haufen wohin und vorallem wie groß setzen darf.

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  #44  
Alt 23.09.2004, 19:34
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ZarRottiKer
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Zitat:
Zitat von Michel
Hallo Martin,

so schaut es aus aber deswegen habe ich den Herren ja gebeten sich mal darum zu kümmern, und er hat mir versprochen, das auch zu tun.

Die Jungs sind sich selber voll bewusst, dass da jedemenge Handlungsbedarf besteht, gerade wo in der EU ja genauestens geregelt ist wer seine Haufen wohin und vorallem wie gros setzen darf.

Hi Jungs!

Handlungsbedarf besteht auch bei den Versicherungen. Ich habe bei meiner Versicherungsanstalt nachgefragt welches Patent ich in Hr benötige. Die konnten mir bis heute noch keine verbindliche schriftliche Antwort gebebn - so schauts aus. Die Anfrage machte ich heuer im Frühjahr. Fragt doch mal selbst bei eurer Versicherungsanstalt schriftlich nach und bittet um eine schriftliche Stellungnahem. Bin neugierig was da rauskommt.

LG

Mathias
__________________
LG
Mathias

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Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #45  
Alt 23.09.2004, 19:34
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Zitat:
Zitat von Michel
gerade wo in der EU ja genauestens geregelt ist wer seine Haufen wohin und vorallem wie groß setzen darf.
Vielleicht brauchen wir dann alle französische Scheine und ein Baguette als Notration vorgeschrieben.
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LG
Michael
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