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4-Takt Alles zum Thema 4 takt Aussenbordmotoren.

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  #31  
Alt 30.04.2008, 19:06
goeberl
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doch lieber roland. in dem von mir angeführten beispiel sind gewisse arbeiten vorgeschreiben, damit die garantie aufrecht bleibt. bei dem besagten aussenborder müssen auch bestimmte sachen gemacht werden. nur halt nicht nach einem jahr, sondern nach dem auspacken. ist im prinzip genau das selbe. ohne diese arbeiten keine garantie. wenn dir jetzt ein händler sagt, du kannst das ding auch ohne die erste inspektion haben und mach sie dir wo du willst, dafür geb ich dir einen besseren preis, dann ist das meiner meinung nach völlig ok. betrug wäre es, wenn er sagt, man braucht die übergabeinspektion nicht. aber scheinbar hat er sogar vor dem kauf darauf hingewiesen.
lg martin
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  #32  
Alt 30.04.2008, 22:42
gerald11 gerald11 ist offline
test
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Ich erkenne noch immer nicht den Unterschied den hier einige zu Sehen glauben zwischen dem Kauf eines AB´s und irgend einer xbeliebigen anderen Sache.
Was ist mit einem Fernseher, soll nach eurem Verständnis der Händler dann auch sagen: sie haben meinem Technicker keine 2 Stunden Übergabeinspektionsfernschaun bezahlt daher keine Garantie PECH!!!

Eine Neuware hat bei Übergabe durch den Händler funktionstüchtig und mänglfrei zu sein, dafür haftet der er, so das Gesetz.

Will sich der Händler durch nichterfolgte extra Geschäfte aus der Haftung stehlen ist das ein Fall für die Gerichte.

Das gilt für eine Taschenlampe genauso wie für einen Fernseher, ein Auto oder eben einen AB.
__________________
lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
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  #33  
Alt 30.04.2008, 22:44
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo,
interessant, was sich aus so einer einfachen Frage für eine Diskussion entwickeln kann...!

Ich denke nicht, das der Händler vor Ort die Inspektion machen muß, wenn er nicht will kann ihn keiner zwingen, macht er´s trotzdem, na gut, seine Sache, die max. 150 Euro finde ich immer noch okay.

Rotbart: der Motor 2003 war ein Originalverpackter nagelneuer 6er, Bj. auch 2003, online bei einem Vertragshändler gekauft, bis vor die Tür mit Versand 950 Euro, günstigster Preis damals hier 1550 Euro, Listenpreis um die 1800 Euro.

Bei nicht mehr als 200-300 Euro Unterschied würde ich vor Ort kaufen, aber irgendwann hörts auf, bin ja meinem Geld auch nicht böse!

Das ich da dann noch ´nen 100er für die Übergabeinspektion zahlen mußte war auch egal und einkalkuliert und mit dem hiesigen Händler abgesprochen.

Bei dem Unterschied im Preis um den es hier geht würde ich vor Ort kaufen, wenn er schon mit dem Preis nicht entgegenkommen kann (was ist wohl der Einkaufspreis für so ein Teil, hat der Händler damals meinen 6er unter EK verkauft, soviel verdienen die doch auch nicht an einem Motor? ),
dann gibts vielleicht noch Zubehör dazu, irgendwas geht doch immer.

Etwas O.T.: Mit dem "gehört alles dazu beim Kauf in Amerika", ja nun, mein Sohn wollte einen Roller, Honda, okay, sein Geld, ich war nur als Berater dabei (vor 3 Wochen).
Listenpreis laut Honda 1850 Euro, gut, ich sag nimm ihn, da heißt es auf einmal, jaa, da kommt aber noch Fahrfertig machen/die Übergabeinspektion dazu, 220 Euro!

DAS ist Betrug, in meinen Augen, überall wird das Teil für 1850 Euro beschrieben und unter 2070 gibt es ihn nirgendwo, das die Papiere dazu (für einen 50er Roller!!) nochmal extra 50 Euro kosten sollten fiel dann auch nicht mehr ins Gewicht.

Jetzt hat er einen baugleichen von einem anderen Hersteller, kommen alle aus der gleichen Fabrik, für 1850 Euro fix und fertig!

Sowas hätte ich von Honda nicht erwartet, ganz ehrlich.

Gruß Peter
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P.G.
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  #34  
Alt 01.05.2008, 01:12
goeberl
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Zitat:
Zitat von gerald11
Eine Neuware hat bei Übergabe durch den Händler funktionstüchtig und mänglfrei zu sein, dafür haftet der er, so das Gesetz.
du sagst es."bei übergabe durch den händler". wenn du den motor irgendwo im internet bestellst, übergibt ihn dir ein paketdienst oder eine spedition, nicht der händler. der motor muß noch betriebsbereit gemacht werden, da der versand mit dem motoröl drinnen nicht sicher genug ist. wie oft kommen hier fragen, auf welche seite der motor gelegt werden soll. irgendeinem botenfahrer ist es schei** egal, auf welcher seite das paket liegt. ganz zu schweigen von den nachfragen hier, welches öl man für was nehmen soll.
von daher gilt die garantie nur, wenn der motor ordnungsgemäß in betrieb genommen wurde. der beleg dafür ist halt mal ein werkstattstempel.
wenn man aber kauf und inbetriebnahme, oder nennen wirs halt übergabeinspektion, im selben haus erfolgt, dann lässt sich da mit dem preis sicher auch noch was machen und mit ein bissl verhandlungsgeschick zahlt man nur die materialkosten.
ein fernseher ist dagegen ein gerät, das fix fertig in der schachtel steht.

aber bitte worüber regen sich hier alle auf? bei der eigentlichen fragestellung werden 250 euronen gespart. ist doch super, also zuschlagen.

lg martin
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  #35  
Alt 01.05.2008, 09:15
gerald11 gerald11 ist offline
test
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Die Spedition ist ein Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, als solches hast du den Motor auch bei Internetkauf vom Händler übergeben bekommen.
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lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
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  #36  
Alt 02.05.2008, 14:43
rotbart
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Martin
deine Argumente sind mir zu wienerisch
was würdest du sagen,wenn du in eine Beiz gehst, ein Backhendl bestellst und der Wirt bringt den kalten toten Vogel und sagt
"wenn sie zum Veterinäramt gehen und einen Salmonellentest machen lassen, dann bekommen sie 4 EUR Rabatt
und ich gebe zusätzlich eine Garantie auf Salmonellenfreiheit"


Genauso so ist es hier auch , der Händler kann ja Übergabetest machen so viel er will und wenn er meint er verkauft Schrott kann er ja auch den TÜV schicken
ABER AUF SEINE KOSTEN

Aber er hat ein funktionsfähiges Gerät abzuliefern, ob persönlich, durch reitenden Boten, eine Spedition oder per FlaSchenpost IST EGAL und laut EU gibt es hierauf 6 Monate Garantie. Funtioniert das Teil nicht bekommt er es (auf seine Kosten) in der gleichen Kiste zurück!

Bei Transportsicherungen ist das wie mit jeder Waschmaschine, ein großer Zettel weist darauf hin ---- BASTA

Muss Öl eingefüllt werden --- ein großer Zettel weist darauf hin, nun kannst Du natürlich - falls Du nicht weist was Du einfüllen sollst (Olivenöl oder Rapsöl) zur Tankstelle/Werkstatt deines Vertrauens gehen und das Einfüllen beauftragen, ABER DU MUSST NICHT !!!!

Dass wars denn aber auch .

DER BEGINN DER GÜLTIGKEIT EINER GARANTIE KANN NICHT DURCH KOSTENPFLICHTIGE ÜBERPRÜFUNGEN DURCH DRITTE AUSGEHEBELT WERDEN !
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  #37  
Alt 05.05.2008, 18:43
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ich sehe da noch ein Problem:
Bei der Auslieferung diverser Produkte muss eine eindeutig zu verstehende Betriebsanleitung dabei sein.
Wenn der Händler also verschickt, ohne das Erstservice zu machen, so ist das sein Problem, ansich müßte er eine eindeutig zu verstehende Anleitung dazu beilegen, wonach der Verbraucher das auch selber machen kann.
Kann er das nicht, so ist das das Problem des Händlers.

Also reine Panik mache, ich denke, dass der Garantieverlust gar nicht eintritt, aber der Händler sich im Vorfeld schon ein wenig absichert, dass keine Ansprüche kommen.

Und wenn der Motor das Erstservice beim Vertragspartner hinter sich bringt, ist der eigentliche Händler auch wieder aus dem Schneider, zumal sich der Verbraucher dann wieder an diese Werkstätte wenden wird.

Ergo ein gut ausgeklügeltes System, wie man einfach und billig Teile an den Mann bringt, und allfällige Regressansprüche abwiegelt.

Würde der Mann in Österreich verkaufen, hat er außerdem noch das Problem des Produkthaftungsgesetzes....

Also geht das solange gut, solange nix passiert, wenn mal einer klagt, dann geht der Händler in Konkurs und das wars.

Eigentlich sollte der Hersteller selber gegen solche Praktiken vorgehen, aber den interessierts vermutlich nicht, für den zählen wiederum nur verkaufte Teile...

Schöne Geiz ist Geil - Welt
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  #38  
Alt 08.05.2008, 21:08
mike-stgt
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Hi,
beim Motor hat der liefernde Händler , sowie ein Autohändler eine Gewinnspanne. In dieser Gewinnspanne ist die Ablieferungsinspektion enthalten. Der Internethändler bietet den Artikel ohne diese Leistung an und reduziert dadurch den Preis, die Kosten sind aber in seiner Spanne enthalten.

Warum soll der eine das Geld dafür erhalten und der andere für null die Arbeit ausführen?

Die Geiz ist geil Mentalität verschleiert den Blick.
Ich kenne das zu Genüge aus 15 Jahre Autobranche.
Grüsse aus Stuttgart
Micha
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  #39  
Alt 08.05.2008, 21:14
mike-stgt
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Der eigentliche Gauner ist hier der Internethändler, aber der ist einem lieb, weil er so billig ist.
Und der Böse ist der Händler um die Ecke, der eine Werkstatt unterhält , Miete und Personal bezahlt. Ersatzteile am Lager hat, von seinem Geld bezahlt, um den Kunden ohne Wartezeit helfen zu können.
Der einen persönlich berät und noch Tips gibt, wie man seinen Motor reparieren kann und pflegen kann , ohne seine kostenpflchtige Dienste in Anspruch zu nehmen.
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  #40  
Alt 09.05.2008, 10:08
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Kleinandi Kleinandi ist offline
Greifvogelfreund
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Zitat:
Zitat von mike-stgt
Der eigentliche Gauner ist hier der Internethändler, aber der ist einem lieb, weil er so billig ist.
Und der Böse ist der Händler um die Ecke, der eine Werkstatt unterhält , Miete und Personal bezahlt. Ersatzteile am Lager hat, von seinem Geld bezahlt, um den Kunden ohne Wartezeit helfen zu können.
Der einen persönlich berät und noch Tips gibt, wie man seinen Motor reparieren kann und pflegen kann , ohne seine kostenpflchtige Dienste in Anspruch zu nehmen.

Hi
Ich finde den Internethändler nicht als Gauner.Er gibt ja fairerweise an das Motor noch eine Übergabeinspektion braucht und verschweigt das nicht.Also muss man sich als Käufer vorher klar sein was man will........
__________________
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  #41  
Alt 09.05.2008, 13:42
rotbart
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Zitat:
Zitat von mike-stgt
Hi,
beim Motor hat der liefernde Händler , sowie ein Autohändler eine Gewinnspanne. In dieser Gewinnspanne ist die Ablieferungsinspektion enthalten.
auf Deutsch : sie kostet den Kunden nichts !

Zitat:
Der Internethändler bietet den Artikel ohne diese Leistung an und reduziert dadurch den Preis, die Kosten sind aber in seiner Spanne enthalten.
das KANN den Kunden nicht interessieren, der Händler wird seine Kalkulation kaum offen legen - vielleicht hat er ja eine höhere Spanne oder schnelleren Umschlag oder weniger Fixkosten

Zitat:
Warum soll der eine das Geld dafür erhalten und der andere für null die Arbeit ausführen?
soll sich doch der Verkäufer einen lokalen Gehilfen suchen und diesen selbst entlohnen, und die Sache würde sich von allein Regeln oder der örtliche Gehilfe setzt seinen Preis auf 50% des Neupreises rauf, dann regelt sich die Sache auch von selbst. (Der Händler ist ja frei in seiner Preisfindung)

Als Kunde würde ich keinen lauen Cent bezahlen.
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  #42  
Alt 09.05.2008, 16:10
mike-stgt
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Hi wieder,

als Kunde hat man keine weitere Verpflichtung, es sei denn, es ist in der Beschreibung als Bestandteil des Vertrages, dass eine Abnahmeinspektion kostenpflichtig ansteht.
Der Kunde sollte also diese Kosten beim Internethändler einfordern, da dieser die Tatsache verschweigt und dadurch einen Preisvorteil darstellt, der aber nicht in diesem Umfang vorhanden ist.
Wenn die Abnahmeinspektion Bestandteil der Garantie ist, (was sie ist) muss der Internethändler mit dem ausführenden Händler einen Ausgleich schaffen, oder den Motor ausdrücklich ohne Garantie verkaufen, mit dem Hinweis, dass die Garantie erst nach Ausführung einer kostenpflichtigen Inspektion gültig wird.
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  #43  
Alt 09.05.2008, 16:37
rotbart
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Hier stecken wir natürlich wieder in Garantie und Gewährtleistung, machen wir es mal anders

Im ENDkundengeschäft hat der Kunde Anspruch auf einen ausgewiesenen Preis incl. allem (z.B Steuern etc.) einzig der Transport kommt u.U. hinzu, aber auch die Kosten müssen vorher der Höhe nach bestimmt sein.

Weiter hat der Kunde das Recht auf Auslieferung einer mängelfreien Ware - also einer Ware die den zugesagten Zweck (ein Boot vorwärts zu treiben ) erfüllt.

Diese Mängelfreiheit kann nicht Abbedungen werden, durch den Eingriff eines Dritten; zu (zum Kaufzeitpunkt) nicht definierten Kosten für den Käufer.

Die Notwendigkeit einer Übergabekontrolle ist also das Eingeständnis potentieller Herstellungmängel und für die haftet nur einer - aber bestimmt nicht der Käufer.

Ein Vertrag der dies abbedingen würde wäre unsittlich/unwirksam, da dies in §427 ff BGB geregelt ist.
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