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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Haftpflichtversicherung / Nutzungsausfall Motorboot
hallo zusammen, mir hat jemand den motor (sporn und welle) kaputt gemacht indem er gegen den Antrieb gefahren ist. Die Versicherung zahlt soweit so gut aber da ich morgen in den urlaub fahre habe ich kein boot. muss die versicherung ein leihboot bezahlen. weiss das jemand, vielen dank für tipps und hinweise
gommoni Geändert von thball (31.07.2009 um 16:50 Uhr) |
#2
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Hallo,
ich habe Deinen Beitrag in das Unterforum "Papierkram" verschoben. Nutzungsausfall wird m.W durch eine Versicherung im Bootssport nicht bezahlt. Ob hier auch Ansprüche angemeldet werden können bezweifel ich.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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geht doch beim Auto auch, wieso nicht beim Boot. Habe in den letzten 25 Jahren nicht einmal ohne Boot Urlaub gemacht, das ist sch....
Hat man privatrechtlich Ansprüche die man geltend machen kann? Es kann doch nicht sein das ein anderer mein Boot beschädigt und ich muss mir auf meine Kosten eins mieten |
#4
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Hallo,
nach Auffassung des BGH entsteht bei einem zeitweiligen Ausfall eines Motorbootes kein Vermögensschaden. Dadurch können auch keine Ansprüche geltend gemacht werden: Um Links zu sehen, bitte registrieren So leid mir das auch für Dich tut.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#5
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wäre vermutlich etwas anderes, wenn Du mit Deinem Boot Deinen Lebensunterhalt verdienst (?)!
Du könntest ja den Leuten von der Versicherung klarmachen, dass ein "Ausritt" bei Wellengang schon ziemlich "harte Arbeit" ist! Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass Du wirklich Ansprüche geltend machen kannst!
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lg. Alex Wiedereinsteiger 47°18'55.14"N 11°32'43.83"E |
#6
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Zitat:
Aber abgesehen davon ist Dein Boot ein Freizeitgegenstand, wenn Du damit Deinen Unterhalt verdienen müßtest, dann könntest Du über einen Zivilprozeß Schadenersatz erstreiten, das lohnt sich aber nur bei beträchtlichem Unterhaltsverlust, da der Nachweis eines Verdientsausfalles sehr schwierig ist. Vorschlag: versuche mit dem haftenden Schädiger Dich gütlich zu einigen und von ihm eine finanzielle Abfindung cash zu bekommen. Dann fährst Du in Urlaub ... und läßt dort vor Ort den Skeg erneuern. Anders könntest Du den Motor auch auf eigene Rechnung reparieren lassen, und dann die Rechnung mit dem Kosten erstatten lassen. Das geht aber nur wenn die Haftungsfrage geklärt ist mit dem Schädiger. Andernfalls kann es nur über einen Zivilprozeß zu dem Ersatz der Kosten kommen. Sei vorsichtig wie Du das jetzt einfädelst, denn auch wenn Dir der Andere den Schaden zugefügt hat, bekommst Du nicht automatisch den Schadenersatz. Aber ich weiß nicht wie der Schaden abgelaufen ist und ob der Unfallpartner überhaut haftversichert ist und wenn, ob er seine Beiträge pünktlich gezahlt hat. |
#7
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danke für deinen Beitrag, der Verursacher ist Pantaeius versichert und die schicken nächste Woche einen Gutachter weil der Schaden wohl über € 1500 ist. Das hilft mir nicht weiter ich möchte Boot fahren, aber bitte nicht auf meine Rechnung zusätzlich.
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#8
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Hallo Dirk,
weitere Empfehlung: versuche Deine Urlaubsabfahrt morgen zu verschieben und sei unbedingt bei der Begutachtung durch den Pantaenius Gutachter dabei! Das ist ganz wichtig, damit D den Überblick des weiteren Verlaufs nicht verlierst. Auch bei Pantaenius muß Du sehr aufmerksam die Gutachter-Aufnahme verfolgen. Ein Ersatzboot oder Ausfallösung kannst Du abschreiben, keine Chance! |
#9
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Ich finde die Frage nach Nutzungsausfall durchaus berechtigt; ich würde mich an deiner Stelle zu Tode ärgern - und ich vermag auch nicht den Unterschied zum Auto zu sehen!
Aber die Argumentation der Gerichte ist eine andere: siehe hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Ein recht interessantes Urteil,, das sich auf Wohnmobile bezieht, aber immerhin einen gewissen Spielraum lässt, findest Du hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#10
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.... holde Dir zudem einen weiteren Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ein . Die von Versicherungen beauftragten Gutachter sind nicht unabhängig . So könnte deren Gutachten niedrig , versicherungsfreundlich ausfallen - so daß der Schaden nicht vollständig abgedeckt ist .
Ein unabhängiger Gutachter , ist ein Gutachter , der vom Gericht bestellt wird - alle anderen haben Partei bezogen .
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Danke ! |
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