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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 27.09.2013, 21:03
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Schlauchi3000 Schlauchi3000 ist offline
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Kaufvertrag bei Zulassung

Servus,
sollts die Frage schon geben, bitte Mods löschen:
Kaufe originalverpacktes Schlaucherl von Person A.
CE , Eignerhandbuch alles da aber keine Originalrechnung.
Frage: ist hier ein Kaufvertrag zwischen uns beiden rechtlich gesehen ausreichend?
Die Behörde hat ja den Beleg, wenn ichs zb über nen Händler in D kaufe, dass die Ware ordentlich verzollt wurde usw....
Also reicht hier ein Kaufvertrag, oder muss uns der Händler ne Re. aussellen??
LG
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Grüße aus dem Salzkammergut, Richie
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  #2  
Alt 27.09.2013, 21:29
WernerL WernerL ist offline
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Rechnung

Hallo Richie,
habe mal einen Aussenbordmotor privat weiter verkauft. Der "Kunde" hat dann zur Zulassung an seinem Boot vom zuständigen Schifffahrtsamt eine Rechnung sehen wollen. So etwas kann man aus dem Internet runterladen, such mal unter Muster-Kaufvertrag Motorboot o.Ä.. Damit war das Amt dann zufrieden.

Gruß aus dem Schwarzwald,
WernerL
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  #3  
Alt 27.09.2013, 21:38
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Schlauchi3000 Schlauchi3000 ist offline
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Alles klar, vielen Dank! Also keine Originalrechnung nötig!
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Grüße aus dem Salzkammergut, Richie
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  #4  
Alt 27.09.2013, 21:41
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Aja bin so frei und stell das hier ein:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Grüße aus dem Salzkammergut, Richie
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  #5  
Alt 28.09.2013, 09:08
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Hi Richie!

Die Frage ist, ob Verkäufer A eine Privatperson oder Händler ist?
Wenn du bei einem Händler keine Rechnung bekommst ist da mehr als fraglich!
Könnte dann ja eibn Schxxxverkauf sein, oder !!??
__________________
Beste Grüße

FLORIAN

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Boating - There is NoWayOut !!!
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  #6  
Alt 28.09.2013, 12:46
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Ja stimmt! Ich vergaß zu erwähnen es ist alles privat!
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Grüße aus dem Salzkammergut, Richie
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  #7  
Alt 28.09.2013, 12:54
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Hallo Richie,

gerade deswegen weil es ein Kauf von Privat werden soll, ist es so wichtig, das Du einen Kaufvertrag machst, der ja auch so einfach zu erstellen ist, und auf dem auch die Bezahlung quittiert werden muß für die Eigentumsübereignung. Auch der Erhalt der Bootsdokumente und Bedienungsanleitungen sollte mit erfaßt werden.
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  #8  
Alt 28.09.2013, 17:20
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Ralf Ralf ist offline
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Also bei uns in Deutschland benötigst Du nicht zwingend einen Kaufvertrag.
Bei uns kann man das auch mit einer eidesstattlichen Erklärung anmelden.
Lg Ralf
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Gruß Ralf

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  #9  
Alt 28.09.2013, 19:57
klaus52 klaus52 ist offline
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Oder Du machst einen Kaufvertrag mit einem Kollegen und legst den vor.
mfg. Klaus
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  #10  
Alt 28.09.2013, 20:54
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Oder Du machst einen Kaufvertrag mit einem Kollegen und legst den vor.
mfg. Klaus
Aber nicht doch! Charlie wird doch noch den Verkäufer kennen oder demnächst treffen, dann sollte man auch zur Sicherheit des Erwerbes einen Kaufvertrag machen und nicht einen fiktiven KV.

A verkauft an B (Adressen aus dem Personalausweis mit G-Tag)
folg. gebrauchten Gegenstand
( Stückzahl und Beschreibung mit Fertigungsnummer und Baujahr/Zulassungsjahr,)
mit folg. Ausrüstung und Unterlagen (Beschreibung)
wie besichtigt und probegefahren
zum Preis xyz.
Kaufgegenstand wurde dann und dann (Tag&Uhrzeit)ordnungsmäßig mit Papieren übernommen und bezahlt (beide quittieren!).
Fertig

KV 2-fach original, 1x Verkäufer, 1x Käufer.

Ist doch wirklich nicht schwierig! Kann man sogar handschriftlich machen aber bitte leserlich. Das ist ein wichtiges Dokument für die Übereignung eines Gegenstandes und auch später Nachweis für den ordnungsmäßigen Erwerb dieses.
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  #11  
Alt 09.12.2013, 05:40
Bummi Bummi ist offline
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Es reicht ein normaler Formloser Kaufvertrag, hast Du den nicht reicht es Theoretisch plausibel dem Amt die Besitzverhältnisse zu erklären.
Ich hab einen Formlosen Kaufvertrag gemacht und diesen (als Kopie) mit Antrag(Formular Ummeldung) + meiner Papiere (wo noch ein anderer Motor drinn stand) Ausweis Kopien zum Amt geschickt und es gab keinerlei Probleme.
Ob der Motor vom Händler oder von privat ist juckt das Amt herzlich wenig.

Mich würde mal Interes. ob die Motornummer abgeglichen werden bei An/Ummeldung denn einen Kaufvertrag kann ja wohl jeder mit jedem machen denn bei einem gebrauchten Motor (älteren) weis man oft nicht wo er herkommt, nehm ich mal an.
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