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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 20.06.2008, 12:47
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Frage Schwimmer im Nachrang????

Hallo Leute und besonders Kroatien - Kenner!

Ein Freund von mir hat letzte Woche die Prüfung zum "Küstenpatent" abgelegt.

Im Gespräch darüber stellte sich heraus, dass er im vorangehenden Kurs u.a. lernte:

nach den KVR sollten die SCHWIMMER (in Kroatien) IMMER im Nachrang sein!!

habe ich mich da verhört oder kann das wirklich sein bzw. unterliege ICH da einem Irrtum??

Lt. Aussage des Kursleiters liegt es scheinbar daran, dass die Schwimmer dort, wo Bootfahren erlaubt ist (mind. 300m vom Ufer) lt. kroatischem Recht nix verloren haben und daher ausweichen müßten!!!

ICH kann das nun wirklich nicht glauben, wer kann mich (verbindlich) aufklären?

Danke!
__________________
lg. Alex


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  #2  
Alt 20.06.2008, 13:08
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Berny
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Ja, so wie erwähnt ist das richtig.
In Kroatien darf man nur bis 100 m vom natürlichem Ufer entfernt schwimmen, der Rest ist für die Schifffahrt reserviert.

Aber eines sollte einem auch bewußt sein, Vorang hin und her, wenn ein Bootfahrer einen Unfall mit einem Schwimmer hat, insbesondere unsere Größe, hat er sicher ein Problem!!!

Geändert von Berny (20.06.2008 um 13:23 Uhr)
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  #3  
Alt 20.06.2008, 15:58
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Hoax Schwimmer

Hallo Alex,

ist immer wieder witzig wie man den gesunden Menschenverstand versucht auszuhebeln durch eine überspitzte Auslegung der vorhandenen Regeln.

Egal ob HR oder sonstwo, die Regeln sind doch eindeutig. Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht (die auch in den KVR verankert sind). Zudem gibt es in den KVR auch die Vorschrift Ausguck zu halten. Man findet also Regeln, die in so einem Falle (Schwimmer weicht nicht aus bzw. kann nicht ausweichen) den Skipper nicht prinzipiell von jeder Schuld befreien wenn er ihn überfährt. Nur weil es keine Regel zwischen Schwimmern und Wasserfahrzeugen gibt heißt es doch noch lange nicht, dass Fahrzeuge deshalb Schwimmern nicht ausweichen müssen. Wenn es zu einem Unfall kommt wird man immer den Einzelfall prüfen müssen ob den Skipper eine Schuld trifft. Ein Problem könnte sein, dass der Skipper eines schnellen Mobos einen Autopilot eingeschalten hat, unter Deck auf einen Kaffee war und dabei ein Unfall geschehen ist. Bei einem Tanker sieht die Welt vielleicht wieder anders aus.

Aber wie dem auch sei: Wenn man einen Schwimmer auf hoher See sieht, sollte man nicht ausweichen sondern ihn aufnehmen! Das würde ich zumindest meinen Kursteilnehmern erklären!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #4  
Alt 20.06.2008, 16:56
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo Alex,

.....Aber wie dem auch sei: Wenn man einen Schwimmer auf hoher See sieht, sollte man nicht ausweichen sondern ihn aufnehmen! Das würde ich zumindest meinen Kursteilnehmern erklären!
Danke für die wohl vernünftige Antwort auf meine Frage!

Wenn ich also (im Rahmen meines Urlaubes) dem Kapitän bei der Prüfung gegenübersitzen werde....kann ich mich wohl auf Dich berufen??


Bin auf seinen Gesichtsaudruck gespannt....
__________________
lg. Alex


Wiedereinsteiger
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  #5  
Alt 16.08.2008, 08:10
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Also ich bin selbst in o.g. Kurs gesessen und kann die Aussage so hier nicht bestätigen.
Vom Kursleiter wurde lediglich gesagt, dass dieser Unfall nicht passieren hätte dürfen, wenn sich die Beteiligten an die Regeln gehalten hätten:

1.) Schwimmer darf nicht weiter als 100 m hinaus
2.) Boot nicht näher als 200 Meter (7Kn), bzw. 300m an die Küste heran.

Das der Schwimmer ausweichen muss wurde da aber nicht gesagt. Oder habe ich es überhört. Habe aber sehr gut aufgepasst.
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  #6  
Alt 16.08.2008, 10:34
Bernhard
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kuriosität

um eure beiträge noch einwenig zu erweitern:

das gilt auch auf den wasserstrassen in österreich.

da steht zum beispiel in krummnußbaum an der donau in nö, ein schild, auf dem steht sinngemäß:

schwimmen nur unter der voraussetzung erlaubt, dass der schwimmer den schiffsverkehr nicht behindert.


wie weiter oben aber schon richtig geschrieben, ausweichen und aufpassen muß man als schiffer trotzdem.
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  #7  
Alt 16.08.2008, 11:37
hobbycaptain
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wir haben in der FS gelernt, dass Sportboote gegenüber den Berufsschiffen und Segelschiffen Nachrang haben, allen anderen gegenüber aber Vorrang.
Schwimmkörper, also z.B: Surfer, aber auch Schwimmer, fallen in überhaupt keine Regel und sind eigentlich rechtlos und werden nur durch die Sorgfaltspflicht Leib und Leben zu schützen, geschützt. Also schliesse ich daraus, auch wenn ein Surfer und ein Schwimmer kein Recht hat und keinen Vorrang, kann ich mir den Vorrang ihm gegenüber nicht erzwingen, sondern muss auf ihn aufpassen.
Allerdings ist ein Surfer eben viel leichter zu erkennen als ein Schwimmer.

Das Problem dabei sind immer die Blöden die glauben, sie wären im Recht und können sich als schwächerer "Verkehrsteilnehmer" alle Rechte nehmen. Ist im Strassenverkehr mit Fussgängern und Radfahrern doch oft genauso, die oft ohne zu schauen bei ROT in Kreuzungen einfahren . Deshlab darf ich eine Radfahrer noch lange nicht über den Haufen fahren, wenn ich noch irgendwie bremsen oder ausweichen kann.
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  #8  
Alt 16.08.2008, 12:48
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Hallo zusammen,

man könnte jetzt alle Aussagen zusammenfassen und daraus den Schluss ziehen: Ich soll nicht kollidieren (mit was auch immer...)

Ob nun ein Schwimmer, ein Baumstamm (der sicher auch keine Vorfahrt hat), andere Boote oder sogar dem Grund... NEIN lasst es...

Probleme sehe ich bei richtigem Verhalten keine. Es gibt ein paar besonders sture Zeitgenossen, die das mit der Kurshaltepflicht zu wörtlich genommen haben, solange sich aber nicht zwei von derselben Sorte treffen, ist es harmlos...

Dazu fällt mir noch eine/zwei Frage(n) ein: Ich bin Talfahrer im Rhein mit ca. 15 m Abstand vom rechten Ufer (näher muss und will ich nicht heran). Meine Geschwindigkeit beträgt 4,5 kn. Ein anderes Boot (ein sogar etwas kleineres) kommt mir entgegen (und hält sich natürlich von mir aus gesehen auch 15m vom rechten Ufer auf). Das Boot fährt in etwa 3 kn...
Wir fahren nun also aufeinander zu und werden in ca. 5-10 min Kollidieren, wenn keiner den Kurs ändert. Nach rechts kann ich den Kurs nicht ändern, da ich dann zu nah ans Ufer komme... also muss der entgegenkommende Bergfahrer doch (von mir aus gesehen) nach links ausweichen?
Und die wichtigste Frage: Wann leite ich das Manöver des letzten Augenblickes ein? Und darf ich dabei so eine Welle machen, dass das andere Boot richtig schaukelt und der Kollege vielleicht aufwacht?

Andere Situation im MM (Spanien) mit dem Schlauchboot... mich rammt fast ein Surfer, der von rechts kommt (vom Meer her, da ich linker Hand die Küste habe) und brüllt mich noch sauer an... der Surfer ist in etwa zehnmal so schnell wie ich mit dem Schlauchboot... kann ein Surfer nicht lenken? Und wenn er es nicht kann, was hat er dann 600m vom Ufer verloren?

Gruß Markus
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  #9  
Alt 16.08.2008, 12:57
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Markus,

siehe mein Post oben, der Surfer hat keine Rechte
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  #10  
Alt 16.08.2008, 14:11
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Zitat:
Zitat von Markus[LB] Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

man könnte jetzt alle Aussagen zusammenfassen und daraus den Schluss ziehen: Ich soll nicht kollidieren (mit was auch immer...)

Ob nun ein Schwimmer, ein Baumstamm (der sicher auch keine Vorfahrt hat), andere Boote oder sogar dem Grund... NEIN lasst es...

Probleme sehe ich bei richtigem Verhalten keine. Es gibt ein paar besonders sture Zeitgenossen, die das mit der Kurshaltepflicht zu wörtlich genommen haben, solange sich aber nicht zwei von derselben Sorte treffen, ist es harmlos...

Dazu fällt mir noch eine/zwei Frage(n) ein: Ich bin Talfahrer im Rhein mit ca. 15 m Abstand vom rechten Ufer (näher muss und will ich nicht heran). Meine Geschwindigkeit beträgt 4,5 kn. Ein anderes Boot (ein sogar etwas kleineres) kommt mir entgegen (und hält sich natürlich von mir aus gesehen auch 15m vom rechten Ufer auf). Das Boot fährt in etwa 3 kn...
Wir fahren nun also aufeinander zu und werden in ca. 5-10 min Kollidieren, wenn keiner den Kurs ändert. Nach rechts kann ich den Kurs nicht ändern, da ich dann zu nah ans Ufer komme... also muss der entgegenkommende Bergfahrer doch (von mir aus gesehen) nach links ausweichen?
Und die wichtigste Frage: Wann leite ich das Manöver des letzten Augenblickes ein? Und darf ich dabei so eine Welle machen, dass das andere Boot richtig schaukelt und der Kollege vielleicht aufwacht?

Andere Situation im MM (Spanien) mit dem Schlauchboot... mich rammt fast ein Surfer, der von rechts kommt (vom Meer her, da ich linker Hand die Küste habe) und brüllt mich noch sauer an... der Surfer ist in etwa zehnmal so schnell wie ich mit dem Schlauchboot... kann ein Surfer nicht lenken? Und wenn er es nicht kann, was hat er dann 600m vom Ufer verloren?

Gruß Markus
Hmmm ... so ganz Recht hast weder auf dem Rhein noch in Spanien! Siehe KVR Regeln hierzu.

Gegenfahrzeug auf dem Rhein: Zwangsruderregel, nähern sich zwei Maschinenfahrzeuge in entgegengesezuter Richtung, so muß jedes Fahrzeug nach Rechts ausweichen. Kannst Du wegen dem nahen Uferrand nicht näher ans Ufer, dann mußt Du den entgegenkommenden mit einem langen Warnton-Signal warnen und gegebenfalls die Fahrt aus Deinem Fahrzeug nehmen, denn nach links darfst Du nicht ausweichen! Hast Du aber noch ausreichend Fahrwassertiefe, dann bist Du verpflichtet nach Rechts auszuweichen, genauso der Entgegenkommende in seiner Fahrrichtung nach Rechts ausweichen muß um Dich an der Backbordseite zu passieren.

Spanien - Begegnung Machinenfahrzeug (Schlauchboot mit Motor) mit Segler (Stehbrettsegler = Surfer): ein Maschinenfahrzeug muß einem Segelnden Fahrzeug immer ausweichen! Da spielt es keine Rolle wie groß oder wie schnell das segelnde Fahrzeug ist. Also hatte der Surfer Recht indem er Dich beschimpfte.

Empfehle Dir die KVR Ausweichregeln mal nachzulesen, denn bei Nichtbeachtung kann das ganz schön ins Auge gehen.
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  #11  
Alt 16.08.2008, 15:33
hobbycaptain
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ich denke nicht, dass das so stimmt, Dieter. Ein Surfer ist kein Segler, auch wenn Du Stehbrettsegler (ist das Deine Erfindung ) schreibst und er ein Segel hat. Aber ein Surfbrett ist kein Fahrzeug sondern ein Schwimmkörper, fällt also nicht unter die Vorrangregel.
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  #12  
Alt 16.08.2008, 16:08
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Kurshaltepflicht

@Markus
Zitat:
Probleme sehe ich bei richtigem Verhalten keine.
Es gibt ein paar besonders sture Zeitgenossen, die das mit der Kurshaltepflicht zu wörtlich genommen haben, solange sich aber nicht zwei von derselben Sorte treffen, ist es harmlos...
Die Kurshaltepflicht sagt ja aus das es Pflicht ist den Kurs zu halten und zwar so lange es eben ohne Havarie geht.
Vor lauter freundlichkeit rummst es dann womöglich noch

Der Ausweichpflichtige sollte sein Mänöver deutlich anzeigen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #13  
Alt 16.08.2008, 16:49
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
ich denke nicht, dass das so stimmt, Dieter. Ein Surfer ist kein Segler, auch wenn Du Stehbrettsegler (ist das Deine Erfindung ) schreibst und er ein Segel hat. Aber ein Surfbrett ist kein Fahrzeug sondern ein Schwimmkörper, fällt also nicht unter die Vorrangregel.
Nein, keine Erfindung von mir. Aber in der Anfangszeit sprach man unter Seglern von den Stehbrettseglern. Später hat sich dann hier in D der Begriff Surfer eingeprägt obgleich es ja eigentlich nicht stimmt, denn Surfer sind diejenigen die mit dem Brett auf Wellen reiten. Aber schwamm drüber, Neudeutscht kann ja so vielseitig sein.

Aus meiner Sicht sind die Surfer mit dem Segel oben drauf - auch dem Kitedrachen oben dran - einfach Segler, denn sie treiben ihren Untersatz mit Windkraft an. Und damit sind wir Schlauchis mit Motor diesen Fahrzeugen gegenüber ausweichpflichtig. Ganz einfach...
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  #14  
Alt 16.08.2008, 16:57
Bernhard
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@ dieter

die surfer sind keine fahrzeuge, weil, damit etwas ein fahrzeug ist, muß es einen antrieb, und eine steuerung haben. ein surfer hat als antrieb den wind, aber keine steueranlage, so wie ein kite surfer. wie der ferdi schon richtig schreibt, werden die wie treibgut behandelt.

trotzdem darf man nicht einfach drüberfahren...... schade eigentlich, sonst könnte man ja direkt einen wettbewerb daraus machen, sowas ähnliches wie tontaubenschießen..
und das ist immerhin olympisch....
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  #15  
Alt 16.08.2008, 17:20
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Hallo Ihr Österreicher Bernhard & Ferdi,

wenn die Gebirgsmarine hier meint, Segelsurfer sind keine Segelfahrzeuge, dann bitte ich Euch dochmal in österreichischen Segelclubs nachzufragen, wie Segler diese Seglersurfer behandeln. Zwischen Segelfahrzeugen aller Art gibt es auch ganz bestimmte Ausweichregeln die hier eingehalten werden, auch gegenüber Segelsurfern.

Daher nur zur Richtigstellung und Z.allgemeinen Info, hier mal den Ursprung der Segelsurfer, der in den USA stattfand

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Da steht auch drin, das Segelsurfer ihr Segelbrett steuern können, ganz einfach durch Verlagerung des Körpers.

Hier die Vorfahrtregeln
Windsurfer müssen allen anderen Wasserfahrzeugen Vorfahrt geben:


Fahrzeuge der öffentlichen Sicherheitsdienste wenn sie im Einsatz (Blaulicht etc.) sind: Polizei, Hafenbehörden, Rettungsdienste, Feuerwehr, Zoll und andere
Vorrangfahrzeuge und schwer bewegliche Fahrzeuge (Linienschiffe (grüner Ball), Fähren und andere)
Fahrzeuge der Berufsfischerei (Kennzeichen in Österreich: weißer Ball)
Flöße
Segelfahrzeuge
Ruderfahrzeuge
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb ausgenommen (Fahrzeuge gemäß Ziffer 1 bis 3)
Schwimmkörper, ausgenommen Flöße.

Gegenüber anderen Wind- und Kitesurfern gelten die Ausweichregeln zwischen Segelfahrzeugen:

Bei entgegenkommenden Surfern: Kurshaltepflicht für den, der das Schot an Backbord liegen hat, Ausweichpflicht für den mit Steuerbord-Schot. Mit Schot ist beim Windsurfen das hintere Gabelbaumende, das Schothorn, gemeint. Wenn also die rechte Hand näher beim Mast ist, hat man Kurshaltepflicht und wenn es die Linke ist, dann hat man Ausweichpflicht. Beim Kiten wird unter Schot die Position des Lenkdrachens zur Längsachse des Brettes verstanden. Merksatz: „Backbord-Schot vor Steuerbord-Schot“ oder „Steuerbordbug weicht Backbordbug“.
Bei Kollisionskurs im spitzen Winkel auf ähnlichem Kurs: Kurshaltepflicht für den, der in Lee fährt, Ausweichpflicht für den Surfer in Luv. Das deshalb, weil der in Lee fahrende Surfer den in Luv fahrenden im Rücken hat und kaum sehen kann. Merksatz: „Lee vor Luv“.
Überholt wird nach Möglichkeit immer in Luv. Dem Überholten muss die Möglichkeit des Abfallens, zum Beispiel für die Halse, gelassen werden. Merksatz: „Vorbei in Luv“.
In der Hafeneinfahrt: Einfahrer vor Ausfahrer, damit Surfer mit beschädigtem Material oder mit körperlichen Problemen ungehindert den sicheren Hafen erreichen können. Merksatz: „Erst rein, dann raus“.
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