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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen.

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  #16  
Alt 09.12.2004, 01:51
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
Brausewind
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Man kann keinem der beiden (ebay, schweisser) was vorwerfen.

Wenn jemand einen motor der 900 euro wert ist fuer 2900 euro anbietet dann ist das sein gutes recht. Wenn jemand dumm genug ist das zu kaufen dann ist das dem seine eigene entscheidung. Da gibts nix zu meckern. Der verkauefer hat ja nix verschwiegen.

Ich verlange fuer meine sachen immer faire preise aber ich fahre auch kein porsche ;)

Zum schweisser. Es gibt hier zwei situationen:

a. Du gehts da oft hin und laesst da VIEL geld, dann ist der kerl ein vollidiot dir E15 anzunehmen und du solltest dein geld in zukunft woanders lassen.

b. Du laesst da nicht viel geld. In diesem fall waere ICH froh dass der kerl das sofort gemacht hat. Haette er es umsonst gemacht haette man ihm 10 euro trinkgeld geben muessen. Er hat 15 verlangt. Das ist FAIR. ich glaube nicht dass er es verbucht aber live and let live. Du hast sigar glueck gehabt, denn da du VORHER nicht nach dem preis gefragt hast haette er dir auch 100 euro fuer eine mindeststunde abnehmen konnen :(

Solange niemand zu irgendwas gezwungen wurde oder irgendwas verheimlicht oder gelogen wurde kann man sich nicht beschweren

Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen.
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  #17  
Alt 09.12.2004, 07:47
nordy nordy ist offline
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Hallo Matt,

Zitat:
Wenn jemand einen motor der 900 euro wert ist fuer 2900 euro anbietet dann ist das sein gutes recht. Wenn jemand dumm genug ist das zu kaufen dann ist das dem seine eigene entscheidung. Da gibts nix zu meckern. Der verkauefer hat ja nix verschwiegen.
Sorry Matt, Einspruch.

Es ist nicht mein Recht, für eine 10 Jahre alte Sache einen derart überhöhten Preis, der praktisch auf Neupreisniveau liegt, zu verlangen.
Das ist ungerechtfertigte Bereicherung, der Kauf könnte hinterher jederzeit mit Erfolg gerichtlich angefochten werden.

Solche Leute ruinieren den ohnehin schon angeschlagenen Ruf von E-Bay.

Sein Bestreben ist es doch, wenn schon nicht die Leute zu betrügen sie aber in unverschämtester Weise zu übervorteilen.

Der Mann tätigt als Privatmann eindeutig gewerbliche Geschäfte und das bei schamlosester Gewinnmaximierung und drückt sich so vor der Gewährleistung und dem Widerrufsrecht, d. h. vor allen Pflichten, die einen gewerblicher Anbieter hat.
Er nutzt alle Spielräume zu seinem Vorteil aus.

Der Mann hält sich bei älteren Motoren auch nie an das Transparenzgebot, verschweigt da grundsätzlich das Alter und die Motornummer, indem er den Ahnungslosen spielt.

Solch ein Verhalten ist völlig unseriös und verstösst gegen die guten Sitten.


Gruss Nordy
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  #18  
Alt 09.12.2004, 07:55
nordy nordy ist offline
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Hallo Peter,

Zitat:
ich habe ihn mal angeschrieben, ob er das denn nicht auch für ein wenig unverschämt hält? Er hat geantwortet, das es ein Fehler gewesen sei und er den Preis noch korrigieren will.
Das erzählt er wahrscheinlich jetzt jedem Anfrager.

Wenn das stimmt, warum nimmt er das Angebot dann nicht heraus ?

Glaubt hier wirklich jemand, dass der nicht weiss, was sein Motor wert ist und was ein neuer kostet ?

Gruss Nordy
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  #19  
Alt 09.12.2004, 09:34
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Berny Berny ist offline
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Boot Infos

Ich muss Nordy recht geben, in Österreich gibt es sogar, wenn das gewerbsmässig gemacht wird, im Strafgesetzbuch einen eigenen Paragraphen.
Also so einfach ist das wieder nicht mit der freien Marktwirtschaft!
++++++++++++++++
Sachwucher

§ 155. (1) Wer außer den Fällen des § 154 gewerbsmäßig die
Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an
Urteilsvermögen
eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder
einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen
Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem
Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht
, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er jedoch durch die Tat
eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Forderung, die auf
ihn übergegangen ist, gewerbsmäßig wucherisch verwertet.
(3) Neben der Freiheitsstrafe kann in allen Fällen auf Geldstrafe
bis zu 360 Tagessätzen erkannt werden.
++++++++++++++++
Dann gibt es noch Paragraphen im AGB und vieles mehr, die solche Sachen regeln.
Klar ist aber auch, dass dies das Gericht entscheiden muss. Wenn der Käufer nicht klagt, ist natürlich alles kein Problem. Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt ein alter Spruch.
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  #20  
Alt 09.12.2004, 13:29
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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e-bay und andere Angebote

Hallo @ Nordy,

ich sehe das genau wie Du und würde mich freuen wenn solche Leute aus dem Verkehr gezogen würden.

Hallo @ Skymann,

es ist zwar ärgerlich mit der Servicewüste Deutschland, möchte Dir aber mal ein Beispiel aus dem Unternehmen schildern, in dem ich tätig bin. Sanitär/Heizungs/Klempner-Betrieb.

Ein Kunde kommt und möchte ein Stück Blech auf Maß geschnitten und gefalzt haben. Dies geht exakt nur auf der Abkantbank. Das muss ein Monteur machen, der das "drauf" hat. So kommt zu dem bißchen Blechpreis halt schnell 1/2 Arbeitsstunde hinzu die 17,40 + MWST kostet. Inzwischen sind die Preise im Gewerbe so versaut, dass es sich kein Firmenchef mehr erlauben kann, dies umsonst zu machen, zumal der Kunde den dazu gehörigen Ofen im Baumarkt gekauft hat, wo es aber halt kein Blech auf Maß gibt.
Hätte der Kunde den Ofen beim Fachhandwerker gekauft, hätte der Chef auch die Möglichkeit gehabt, 1/2 Preis zu machen.

Übrigens, ich habe einen aussagekräftigen Vergleich:

Markt Intern hatte einen Preisvergleich zwischen uns und einem Baumarkt im Nachbarort durchgeführt (Ich hatte mich gewundert, und dachte "Welcher Trottel stellt den diese Teile zusammen, die passen doch gar nicht" aber das war ein Testangebot von Markt Intern, die immer wieder solche Preisvergleiche machen, und zwar bundesweit.

Hinterher durften wir lesen, dass der Baumarkt bei allen Zubehörteilen ca. 40 % teurer war und alle Porzellan- und Armaturenteile, die nicht im Angebot waren, 15 % teurer.

Natürlich bekommst Du ohne Beratung aus dem Internet Teile noch günstiger.
Genau das aber zwingt die Firmen - wie in Deinem Fall - jegliche
Dienstleistungen "abzukassieren.

Erich
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  #21  
Alt 09.12.2004, 14:16
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Zitat:
Zitat von nordy
Hallo Matt,



Sorry Matt, Einspruch.

Es ist nicht mein Recht, für eine 10 Jahre alte Sache einen derart überhöhten Preis, der praktisch auf Neupreisniveau liegt, zu verlangen.
Das ist ungerechtfertigte Bereicherung, der Kauf könnte hinter jederzeit mit Erfolg gerichtlich angefochten werden.

Solche Leute ruinieren den ohnehin schon angeschlagenen Ruf von E-Bay.

Sein Bestreben ist es doch, wenn schon nicht die Leute zu betrügen sie aber in unverschämtester Weise zu übervorteilen.

Der Mann tätigt als Privatmann eindeutig gewerbliche Geschäfte und das bei schamlosester Gewinnmaximierung und drückt sich so vor der Gewährleistung und dem Widerrufsrecht, d. h. vor allen Pflichten, die einen gewerblicher Anbieter hat.
Er nutzt alle Spielräume zu seinem Vorteil aus.

Der Mann hält sich bei älteren Motoren auch nie an das Transparenzgebot, verschweigt da grundsätzlich das Alter und die Motornummer, indem er den Ahnungslosen spielt.

Solch ein Verhalten ist völlig unseriös und verstösst gegen die guten Sitten.


Gruss Nordy

ICH wuerde nicht soviel verlangen. Wenn der mann aber glaubt sein motor ist soviel wert, warum soll er es nicht verlangen? Es wird ja niemand dazu gezwungen das ding zu kaufen.

Wie sieht es mit leuten aus die 50 millionen fuer ein gemaelde verlangen? Ist das nicht auch ueberteuert? Ist ja auch deren gutes recht. Oder leute die 3000 euro fuer kunst verlangen die mir eher nach abfall aussieht? Die laesst man das ja auch machen

Matt
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  #22  
Alt 09.12.2004, 17:01
nordy nordy ist offline
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@Matt

Zitat:
Wie sieht es mit leuten aus die 50 millionen fuer ein gemaelde verlangen?
Bei Gemälden gibt es keinen festen Neupreis, an dem man die Frage ungerechtfertigter Bereicherung festmachen kann.

Der Preis solcher Objekte entzieht sich objektiven Kriterien und richtet sich vielmehr nach dem Liebhaberwert.

Die Verhältnisse hier liegen völlig anders, dein Vergleich passt nicht.


Gruss Nordy
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  #23  
Alt 09.12.2004, 17:19
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
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Ist ja auch egal. Es kann ja jeder seine meinung haben. Mich regt es nur auf wenn leute betruegen oder sachen verheimlichen. Alles andere ist gesunder menschenverstand und ich bin froh um jedes gesetzt weniger das unser leben regelt.

:)

Matt
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  #24  
Alt 10.12.2004, 10:20
woso woso ist offline
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Boot Infos

Wo liegt das Problem

Wenn ich einen 2 Jahren altes Gebrauchtes Auto kaufe mit einem fachgerecht reparierten Unfallschaden ist die in der Regel günstiger als ohne Unfall.
Wenn ich ein 50 Jahre altes Auto komplett Restauriert kaufe ist dies in der Regel teurer als ohne Restauration. Wenn ich mir dann den Preis dieses alten Autos ansehe liegt dieser in der Regel auch über dem Neupreis.
Wucher kann es doch nur dann sein wenn ich keine andere Möglichkeit habe als des Objekt zur kaufen. Wenn ich der Meinung bin es ist zu teuer dann kaufe ich es nicht.

Die Endpreis bei EBay gehören doch generell in den Bereich der Fabeln. Teilweise hat man doch den Eindruck das die Bieter nicht wissen wo der Neupreis liegt. Ich setzte mir generell ein Limit, das sich an den Marktpreisen ( die ich dafür halte ) orientieren. Aber wie immer gilt auch hier das Gesetz von "Angebot und Nachfrage". :5bomb:

Gruß
Wolfgang
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Gruß
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Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
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  #25  
Alt 10.12.2004, 14:53
nordy nordy ist offline
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@woso

Zitat:
Wenn ich ein 50 Jahre altes Auto komplett Restauriert kaufe ist dies in der Regel teurer als ohne Restauration. Wenn ich mir dann den Preis dieses alten Autos ansehe liegt dieser in der Regel auch über dem Neupreis.
Ein 10 Jahre alter Johnson ist also ein Oldtimer mit Liebhaberwert !?

Dann müsste ja ein 20 oder gar 30 Jahre alter noch viel wertvoller sein, wahrscheinlich wäre dann nach deiner Meinung sogar der doppelte Neupreis gerechtfertigt.

Gruss Nordy
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  #26  
Alt 10.12.2004, 16:07
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Zitat:
Zitat von woso
Wenn ich einen 2 Jahren altes Gebrauchtes Auto kaufe mit einem fachgerecht reparierten Unfallschaden ist die in der Regel günstiger als ohne Unfall.
Wenn ich ein 50 Jahre altes Auto komplett Restauriert kaufe ist dies in der Regel teurer als ohne Restauration. Wenn ich mir dann den Preis dieses alten Autos ansehe liegt dieser in der Regel auch über dem Neupreis.
Wucher kann es doch nur dann sein wenn ich keine andere Möglichkeit habe als des Objekt zur kaufen. Wenn ich der Meinung bin es ist zu teuer dann kaufe ich es nicht.

Die Endpreis bei EBay gehören doch generell in den Bereich der Fabeln. Teilweise hat man doch den Eindruck das die Bieter nicht wissen wo der Neupreis liegt. Ich setzte mir generell ein Limit, das sich an den Marktpreisen ( die ich dafür halte ) orientieren. Aber wie immer gilt auch hier das Gesetz von "Angebot und Nachfrage". :5bomb:

Gruß
Wolfgang
das mit den fabeln ebay preisen kann ich nur bestaetigen. Manche meiner sachen gehen ueber dem neupreis ... ich habe schon leuten gesagt sie sollen doch aufhoeren hochzubieten (auf meine sachen) die sind das nicht wert.

matt
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